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   BGH, 20.06.2007 - IV ZR 3/05   

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https://dejure.org/2007,4590
BGH, 20.06.2007 - IV ZR 3/05 (https://dejure.org/2007,4590)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2007 - IV ZR 3/05 (https://dejure.org/2007,4590)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - IV ZR 3/05 (https://dejure.org/2007,4590)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung des Antrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens; Beweis des Eintritts der Berufsunfähigkeit; Voraussetzungen für einen späteren Wegfall der Leistungspflicht der Versicherung

  • Judicialis

    ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; BB-BUZ § 2 Abs. 1; ; BB-BUZ § 2 Abs. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7; BB-BUZ § 2 Abs. 3
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Verkennung der materiellen Rechtslage zur Feststellung der Berufsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Eintritt der Berufsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Was ist der maßgebliche Zeitpunkt der Fortdauer der BU nach § 2 Abs. 3 BB-BUZ?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1397
  • VersR 2007, 1398
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 132/88

    Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Anzeige

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - IV ZR 3/05
    b) Kann die Klägerin beweisen, dass sie vor dem 1. Mai 2001 mindestens sechs Monate ununterbrochen gesundheitsbedingt außerstande war, ihren Beruf oder eine Verweisungstätigkeit auszuüben, und kann sie zusätzlich die aus damaliger Sicht unveränderte Weiterdauer dieses Zustands beweisen, so gilt dieses über sechs Monate hinausgehende Andauern des gesundheitlichen Zustands nach § 2 Abs. 3 BB-BUZ als Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVa ZR 132/88 - VersR 1989, 1182 unter 3 b).

    Die Voraussetzungen für einen späteren Wegfall der Leistungspflicht hätte dann die Beklagte nach den Regeln des Nachprüfungsverfahrens (§ 7 BB-BUZ) darzulegen und zu beweisen (vgl. Senatsurteile vom 27. September 1989 aaO unter 4; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 1 a und vom 19. November 1997 - IV ZR 6/97 - VersR 1998, 173 unter 2 b und 3).

  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren bei Geltendmachung von

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - IV ZR 3/05
    Das Landgericht hat nicht nur § 2 Abs. 3 BB-BUZ übersehen, sondern schon vom Ansatz her nicht beachtet, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03 - VersR 2007, 631 Tz. 11) der vom Versicherungsnehmer behauptete Eintritt der Berufsunfähigkeit ist.

    Die erforderlichen Beweise hat das Berufungsgericht unter Beachtung der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 7. Februar 2007 aaO Tz. 17 m.w.N.) zu erheben.

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvR 183/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichterheben angebotener Beweise

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - IV ZR 3/05
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 2000, 131) und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2005, 1487 und NJW 1991, 285, 286).
  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - IV ZR 3/05
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 2000, 131) und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2005, 1487 und NJW 1991, 285, 286).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97

    Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - IV ZR 3/05
    Die Voraussetzungen für einen späteren Wegfall der Leistungspflicht hätte dann die Beklagte nach den Regeln des Nachprüfungsverfahrens (§ 7 BB-BUZ) darzulegen und zu beweisen (vgl. Senatsurteile vom 27. September 1989 aaO unter 4; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 1 a und vom 19. November 1997 - IV ZR 6/97 - VersR 1998, 173 unter 2 b und 3).
  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vorbringens des Berufungsbeklagten

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - IV ZR 3/05
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 2000, 131) und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2005, 1487 und NJW 1991, 285, 286).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - IV ZR 3/05
    Die Voraussetzungen für einen späteren Wegfall der Leistungspflicht hätte dann die Beklagte nach den Regeln des Nachprüfungsverfahrens (§ 7 BB-BUZ) darzulegen und zu beweisen (vgl. Senatsurteile vom 27. September 1989 aaO unter 4; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 1 a und vom 19. November 1997 - IV ZR 6/97 - VersR 1998, 173 unter 2 b und 3).
  • OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17

    Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der

    Das kann nicht deshalb anders zu beurteilen sein, nur weil die Beklagte jedenfalls im Ergebnis pflichtwidrig von einem Anerkenntnis Abstand genommen hat und ihr Versicherungsnehmer deshalb zur Erhebung einer Klage gezwungen war (vgl. BGH VersR 2007, 1398; BGH VersR 1989, 1182).
  • BGH, 07.07.2010 - IV ZR 63/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht im Deckungsprozess

    Mit Beschluss vom 20. Juni 2007 (IV ZR 3/05 - VersR 2007, 1398) hat der Senat die Sache nach § 544 Abs. 7 ZPO an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil es den Antrag der Klägerin auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zu Unrecht abgelehnt und dadurch ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt habe.
  • BGH, 13.12.2023 - IV ZR 125/23

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Verletzung des

    III. Für das weitere Verfahren weist der Senat auf Folgendes hin: Das Berufungsgericht erkennt zutreffend, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der vom Versicherungsnehmer behauptete Eintritt der Berufsunfähigkeit ist (Senatsbeschluss vom 20. Juni 2007 - IV ZR 3/05, VersR 2007, 1398 Rn. 6 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14

    Zeitlich befristetes Anerkenntnis der Leistungsverpflichtung aus

    Gibt der Versicherer ein objektiv gebotenes Anerkenntnis nicht ab, so verletzt er seine aus § 5 Abs. 1 folgende Verpflichtung und muss den Versicherungsnehmer so stellen, als ob er es abgegeben habe, das Anerkenntnis wird also als unbefristetes fingiert (BGH, VersR 2007, 1398; OLG Karlsruhe, r+s 2013, 34; OLG Saarbrücken, ZfS 2013, 403; LG Dortmund, ZfS 2014, 343; Rixecker in: Römer/Langheid, a.a.O., § 173, Rn. 4 jew. m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08

    Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Die Beklagte muss daher - unabhängig von der Abgabe einer Erklärung im Sinne des § 5 B-BUZ - im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens beweisen, dass sich der Gesundheitszustand des Klägers in bedingungsgemäß erheblicher Weise gebessert hat oder Berufsunfähigkeit deshalb nicht mehr fortbesteht, weil der Kläger - auch unter Berücksichtigung neu erworbener beruflicher Fähigkeiten - eine andere Tätigkeit ausüben kann, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (§ 7 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 und 3 B-BUZ; vgl. BGH, Beschl. v. 20.6.2007 - IV ZR 3/05 - VersR 2007, 1398 ; Urt. v. 11.12.1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 ).

    In der ebenfalls zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.6.2007 (Beschl. v. 20.6.2007 - IV ZR 3/05 - VersR 2007, 1398 ) heißt es, nach dem Nachweis einer Berufsunfähigkeit gemäß § 2 Abs. 3 B-BUZ habe der Versicherer die Voraussetzungen für einen Wegfall der Leistungspflicht nach den Regeln des Nachprüfungsverfahrens (§ 7 B-BUZ) dazulegen und zu beweisen.

  • LG Dortmund, 06.02.2014 - 2 O 249/13

    Anspruch aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei Arbeitsunfähigkeit

    Gibt aber der Versicherer ein nach den Bedingungen gebotenes Leistungsanerkenntnis nicht ab, wird sein gebotenes Anerkenntnis fingiert mit der Folge, dass der Versicherer verpflichtet ist, die bedingungsgemäßen Leistungen - im vorliegenden Fall monatliche Rente und Beitragsbefreiung - zu erbringen (vgl. BGH, VersR 2007, 1398; OLG Karlsruhe, r+s 2013, 34; OLG Saarbrücken, ZFS 2013, 403; Lücke in Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, § 173 Nr. 13; Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl., S, 410; vgl. auch Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Auflage, § 46, Rn. 143).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 5 U 106/10

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Außerordentliche Kündigung des

    Des Weiteren berücksichtigt die zeitliche Einschränkung der Beweiserhebung auf den Zeitraum ab März 2003 (Bl. 226 d.A.) nicht, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der vom Versicherungsnehmer behauptete Eintritt der Berufsunfähigkeit ist (zuletzt Beschl. v. 20.6.2007 - IV ZR 3/05 - VersR 2007, 1398 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 17.09.2020 - 7 U 203/17

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Versicherer - jedenfalls im Ergebnis - pflichtwidrig von einem Anerkenntnis Abstand genommen, Leistungen aus dem Versicherungsvertrag abgelehnt hat und der Versicherungsnehmerin deshalb zur Erhebung einer Leistungsklage gezwungen gewesen war (BGH, Beschluss vom 20.06.2007 - IV ZR 3/05 -, VersR 2007, 1398, Tz. 5; OLG Celle, Urteil vom 09.04.2018 - 8 U 250/17 -, DStR 2018, 1887, Tz. 57).
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