Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 24.04.2007

Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.03.2006 - 8 U 155/05   

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https://dejure.org/2006,1663
OLG Celle, 16.03.2006 - 8 U 155/05 (https://dejure.org/2006,1663)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.03.2006 - 8 U 155/05 (https://dejure.org/2006,1663)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. März 2006 - 8 U 155/05 (https://dejure.org/2006,1663)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Teilkaskoversicherung: Umfang der Versicherungsleistungen bei einem Fahrzeugbrand nach einem Verkehrsunfall

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 529 ZPO; § 12 Abs. 1 I. a) AKB; § 12 Abs. 1 II. f) AKB
    Brand und Unfall als versicherungsrechtlich unterschiedliche Tatbestände; Nach einem Unfall in Brand geratenes Fahrzeug; Ersetzbarkeit der bereits vor dem Eintritt des Versicherungsfalles "Brand" durch den Unfall entstandenen Schäden in der Teilkasko-Versicherung; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Brand und Unfall als versicherungsrechtlich unterschiedliche Tatbestände; Nach einem Unfall in Brand geratenes Fahrzeug; Ersetzbarkeit der bereits vor dem Eintritt des Versicherungsfalles "Brand" durch den Unfall entstandenen Schäden in der Teilkasko-Versicherung; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Teilkaskoversicherung: Keine Haftung der für originären Unfallschaden

  • Judicialis

    AKB § 12 Abs. 1 I a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 I a
    Die Kfz-Teilkaskoversicherung umfasst nicht die vor einem Brandschaden am Kfz entstandenen originären Unfallschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Abs. 1 Nr. I Buchst. a
    Zum Umfang der Schadensregulierung durch Teilkasko-Versicherung bei Brandschaden nach einem Kfz-Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kfz-Teilkasko haftet bei Autounfall nur für die Brandschäden, nicht für die originären Unfallschäden

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gerät ein Fahrzeug nach einem Unfall in Brand, sind in der Teilkasko-Versicherung die Schäden, die bereits vor dem Eintritt des Versicherungsfalles "Brand" durch den Unfall entstanden sind, nicht zu ersetzen

  • IWW (Kurzinformation)

    Teilkasko - Fahrzeugbrand nach Unfall

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Brandschaden bei Unfall - Was zahlt die Teilkasko?

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Brandschaden nach Unfallschaden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Am Baum gelandet, danach brannte das Auto - Teilkaskoversicherung unterscheidet zwischen Brandschaden und Unfallschaden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Teilkasko haftet bei Autounfall nur für Brandschäden - Bei dem Unfall entstandenen Kosten muss Versicherung nicht übernehmen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.5.2006)

    Teilkasko muss bei Fahrzeugbrand nicht für Unfallschaden zahlen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Entschädigung in der Teilkasko-Versicherung bei Unfall und nachfolgendem Brand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 92 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1539
  • NZV 2006, 543
  • VersR 2006
  • VersR 2007, 1510
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 31.03.1994 - 8 U 3630/93

    Gesamtkausalität in der Teilkasko-Versicherung - Mehrere Schadensereignisse

    Auszug aus OLG Celle, 16.03.2006 - 8 U 155/05
    Aus der vom Kläger mehrfach zitierten Entscheidung des OLG Nürnberg (VersR 1995, 206) folgt zum Umfang des Schadens letztlich nichts anderes.
  • OLG Karlsruhe, 09.03.2015 - 9 W 3/15

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Fahrzeugbrand durch einen technischen Defekt

    Ein Marderbiss am Beginn der Ursachenkette lässt sich in derartigen Fällen generell weder sicher feststellen noch sicher ausschließen (vgl. zur Erörterung eines Marderbisses als möglicher Ursache eines Fahrzeugbrandes beispielsweise OLG Celle, NJW-RR 2006, 1539; OLG München, NZV 2001, 510).
  • BGH, 08.02.2023 - IV ZR 9/22

    Beanspruchung von Leistungen aus einer Kfz-Versicherung nach Fahrzeugbrand;

    Zwar trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Höhe eines Entschädigungsanspruchs in der Kfz-Kaskoversicherung grundsätzlich den Versicherungsnehmer (OLG Saarbrücken r+s 2018, 473, 475 [juris Rn. 57]; OLG Celle r+s 2007, 53, 54 [juris Rn. 10]).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 14.01.2016 - 11 C 130/14

    Leistungspflicht der Vollkaskoversicherung nach Benutzung einer Waschstraße

    Daraus folgt, dass die Behebung von Vorschäden, also Schäden an dem Fahrzeug, die nicht durch das in Frage stehende versicherte Ereignis verursacht worden sind, nicht zu den erforderlichen Kosten der Reparatur gehören (OLG Celle VersR 2007, 1510).
  • OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 231/06

    Schadensersatz seitens der Teilkaskoversicherung bei Fahrzeugbrand,

    Die Entscheidungen des OLG Celle (VRS 110, 410 ff) und des OLG Nürnberg (NJW-RR 1995, 862) sind für den hier zu entscheidenden Fall nicht einschlägig, da in den diesen Entscheidungen zugrunde liegenden Fällen der Brand erst infolge des Unfalls ausgebrochen war.
  • LG Saarbrücken, 06.09.2011 - 14 S 2/11

    Zum Verschweigen von Vorschäden an einem Wohnwagen gegenüber dem Privatgutachter

    Daraus folgt, dass Vorschäden, also Schäden an dem Fahrzeug, die nicht durch das in Frage stehende versicherte Ereignis verursacht worden sind, nicht zu den erforderlichen Kosten der Reparatur gehören (OLG Celle VersR 2007, 1510; Meinecke, in Stiefel/Maier a.a.O., Ziff. A 2.7 Rn. 7).
  • LG Dortmund, 15.02.2012 - 2 O 214/11

    Konkrete Benennung des Verlaufs der zu Vorschäden führenden Unfällen und die

    Bei unstreitiger Teilüberdeckung ist der Antragsteller gehalten, substantiiert den Verlauf der zu den Vorschäden führenden Unfälle und die hierdurch jeweils eingetreten Schäden jeweils konkret und im Einzelnen zu benennen und insbesondere auch den Reparaturweg und -umfang des vorgeschädigten Fahrzeugs hinreichend deutlich darzulegen (zur Fahrzeugversicherung: OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2010, 259 mit Anmerkung Krämer juris PR-VerkR 21/2010 Anm. 4; OLG Koblenz VersR 2010, 246; OLG Celle VersR 2007, 1510; LG Saarbrücken VersR 2012, 98; vgl. Meinecke in Stiefel/Maier, AKB, 18. Aufl., Nr. A.2.7 AKB, Rn. 7; zur Kfz-Haftpflichtversicherung: KG NZV 2010, 348; OLG Düsseldorf DAR 2006, 324; Nugel jurisPR-VerkR 4/2011 Anm.2 m.w.N.).
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   OLG Köln, 24.04.2007 - 9 U 181/05   

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https://dejure.org/2007,15162
OLG Köln, 24.04.2007 - 9 U 181/05 (https://dejure.org/2007,15162)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.04.2007 - 9 U 181/05 (https://dejure.org/2007,15162)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. April 2007 - 9 U 181/05 (https://dejure.org/2007,15162)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AKB § 12 Abs. 1 I b); ; StVZO § 18; ; StVO § 29 a; ; BGB § 932; ; BGB § 935 Abs. 1; ; BGB § 947; ; BGB § 948; ; BGB § 1006

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    Sonderbedingungen zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk Abschn. I Nr. 2; Sonderbedingungen zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kfz-Handel... und -Handwerk Abschn. I Nr. 4; BGB § 932; BGB § 935; BGB § 947; BGB § 948; BGB § 1006
    Ein in wesentlichem Umfang aus gestohlenen Teilen zusammengesetztes Fahrzeug ist kein "eigenes Fahrzeug" des VN

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1510
 
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