Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2007 - VI ZR 192/06   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    SGB VI § 179 Abs. 1 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 179 Abs. 1 lit. a
    Forderungsübergang hinsichtlich Rentenversicherungsbeiträgen für Arbeit in einer Behindertewerkstatt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sozialrecht - Erstattete Rentenversicherungsbeiträge: Ersatzanspruch des Bundes?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 173, 169
  • MDR 2007, 1370
  • VersR 2007, 1536



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 278/06  

    Schadensrecht - Ersatz von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Insoweit haben der Schädiger und sein Haftpflichtversicherer prinzipiell schon bei Entstehung der Beitragslücken dafür zu sorgen, dass eine unfallbedingte Verkürzung späterer Versicherungsleistungen von vornherein ausgeschlossen wird, wobei die Ersatzpflicht nicht voraussetzt, dass eine nachteilige Beeinflussung der (späteren) Rente bereits feststeht, vielmehr schon die Möglichkeit einer Rentenverkürzung ausreicht, um vom Schädiger den Ersatz der Beiträge zur Fortsetzung der sozialen Vorsorge verlangen zu können (vgl. Senatsurteile BGHZ 46, 332, 333 ff.; 69, 347, 348 ff.; 97, 330, 332; 101, 207, 211 ff.; 116, 260, 263; 129, 366, 368; 143, 344, 348, 355 f.; vom 10. Juli 2007 - VI ZR 192/06 - VersR 2007, 1536, 1537, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 142/09  

    Sozialrecht - Altersrente für Schwerbehinderte und vorgezogene allgemeine Rente

    Nach diesen Bestimmungen gehen Ersatzansprüche, die dem Geschädigten aufgrund eines Unfalls gegen den Schädiger erwachsen sind, insoweit auf den Versicherungsträger über, als dieser dem Geschädigten nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung bzw. des Angestelltenversicherungsgesetzes Leistungen zu gewähren hat, die sachlich und zeitlich mit der Schadensersatzpflicht des Schädigers kongruent sind (vgl. Senat, BGHZ 90, 334, 335; 173, 169, 174; Senatsurteile vom 13. März 1973 -VI ZR 129/71 -VersR 1973, 436; vom 10. April 1979 - VI ZR 268/76 - VersR 1979, 640, 641 und vom 15. Juni 2004 - VI ZR 60/03 - VersR 2004, 1147 m.w.N.).
  • OLG Jena, 15.05.2012 - 4 U 661/11  

    Fälligkeit und Verjährung treten auch ohne Rechnung ein!

    Der Sozialversicherungsträger muss also den Strengbeweis (§ 286 ZPO) für die Verletzungen und die Unfallkausalität von Behandlungen und Arbeitsunfähigkeit führen (BGH VersR 2010, 550; 07, 1536; OLG Brandenburg VersR 06, 237; KG VersR 06, 235; OLG Oldenburg, DAR 01, 313).
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  • OLG Hamm, 30.05.2012 - 13 U 79/11  
    Übersteigt das tatsächliche Einkommen des Behinderten 80% der sozialen Bezugsgröße nicht, werden die auf den Betrag zwischen tatsächlichem Einkommen und 80 % der sozialen Bezugsgröße entfallenden Rentenversicherungsbeiträge gem. § 179 I SGB VI vom Bund erstattet (vgl. dazu auch: BGH VersR 2007, 1536 ff., Rnr. 9; Janke, a. a. O., Kap. 3 Rz. 1105 ff.; Küppersbusch, a. a. O., Rz. 623 ff.).
  • AG Leipzig, 13.03.2008 - 111 C 8135/07  
    Soweit sich die Beklagte auf das Urteil des BGH vorn 23.05.2006, Az.: VI ZR 192/06, beruft und meint, auch bei einer Abrechnung nach tatsächlich entstandenen Reparaturkosten sei das Integritätsinteresse nur dann nachgewiesen, wenn der Geschädigte das Unfallfahrzeug mindestens weitere 6 Monate nutzt, schließt sich das Gericht dieser Auffassung nicht an.
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