Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.05.2007

Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2007 - VI ZR 233/06   

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https://dejure.org/2007,697
BGH, 22.05.2007 - VI ZR 233/06 (https://dejure.org/2007,697)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2007 - VI ZR 233/06 (https://dejure.org/2007,697)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06 (https://dejure.org/2007,697)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Pflicht des Gerichts zur Ladung des im Beweissicherungsverfahren tätigen Sachverständigen auf Parteiantrag - Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens; Umfang des rechtlichen Gehörs bei der Erstattung eines Sachverständigengutachtens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gutachtenerläuterung durch Sachverständigen - Antrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines im selbständigen Beweisverfahren erstatteten Gutachtens; Gewährleistung rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    ZPO § 397; ; ZPO § 402; ; ZPO § 411 Abs. 3; ; ZPO § 493

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 397; ZPO § 402; ZPO § 411 Abs. 3; ZPO § 493
    Anspruch der Partei auf Ladung und mündliche Befragung eines Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 397 § 402 § 411 Abs. 3 § 493
    Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung eines in dem dem Klageverfahren vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren erstatteten Gutachtens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss Antrag auf Ladung d. Sachverständigen entsprochen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prozesspraxis - Ladung des Sachverständigen des selbstständigen Beweisverfahrens im Hauptprozess möglich

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Anspruch der Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prozesspraxis - Ladung des Sachverständigen des selbstständigen Beweisverfahrens im Hauptprozess möglich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständiger muss zur Erläuterung seines Gutachtens - auch aus selbständigem Beweisverfahren - geladen werden! (IBR 2007, 533)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1294
  • MDR 2007, 1091
  • NZBau 2007, 641
  • FamRZ 2007, 1642 (Ls.)
  • VersR 2007, 1713
  • BauR 2007, 1610
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.11.2017 - VIII ZR 101/17

    Verwertung der Beweiserhebung des selbständigen Beweisverfahrens im

    Die dargestellten Maßstäbe gelten in gleicher Weise, wenn der Sachverständige das Gutachten in einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren erstattet hat (BGH, Beschluss vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, NJW-RR 2007, 1294 Rn. 3).

    (1) Hinsichtlich des Beklagten zu 1 hat das Berufungsgericht § 493 Abs. 1 ZPO außer Betracht gelassen, wonach in Fällen, in denen sich eine Partei im Prozess auf Tatsachen beruft, über die selbständig Beweis erhoben worden ist, die selbständige Beweiserhebung einer Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht gleichsteht, soweit die jeweiligen Verfahrensbeteiligten identisch sind (BGH, Beschluss vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, aaO Rn. 2).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 7/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Recht einer Partei auf Ladung

    Das Berufungsgericht hätte nach allem dem Antrag der Klägerin auf Anhörung des Sachverständigen W. stattgeben müssen (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 1 BvR 2075/98 - NJW-RR 2001, 1006), wie es ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats entspricht (vgl. Senat, Urteile vom 22. Mai 2001 - VI ZR 268/00 - VersR 2002, 120; vom 29. Oktober 2002 - VI ZR 353/01 - VersR 2003, 926; vom 27. Januar 2004 - VI ZR 150/02 - VersR 2004, 1579; Beschlüsse vom 10. Mai 2005 - VI ZR 245/04 - VersR 2005, 1555; vom 8. November 2005 - VI ZR 121/05 - NJW-RR 2006, 1503; vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06 - VersR 2007, 1713; vom 25. September 2007 - VI ZR 157/06 - VersR 2007, 1697).
  • BGH, 09.02.2010 - VI ZB 59/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Einholung

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats hat die Partei nämlich zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nach §§ 397, 402 ZPO einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung vorlegen kann (Senatsbeschluss vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06 - VersR 2007, 1713 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 45/10

    Haftung für Wildschäden: Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer

    Denn die Partei hat zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nach §§ 397, 402 ZPO einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung vorlegen kann (st. Rspr.; s. etwa Senatsurteil vom 5. Juli 2007 - III ZR 240/06, BGHZ 173, 98, 101 Rn. 10; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1997 - VI ZR 252/96, NJW 1998, 162, 163 m.w.N. sowie Beschlüsse vom 5. September 2006 - VI ZR 176/05, NJW-RR 2007, 212 Rn. 2, vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, NJW-RR 2007, 1294 Rn. 3 m.w.N. und vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 295/08, NJW-RR 2009, 1361, 1362 Rn. 10; Zöller/Greger aaO § 411 Rn. 5a; Musielak/Huber aaO § 411 Rn. 7, 9 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2010 - VIII ZR 96/10

    Rechtliches Gehör im Berufungsverfahren: Ladung des neuen Sachverständigen auf

    Ein Verstoß gegen diese Pflicht verletzt den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör und führt im Rahmen des § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2007, VI ZR 233/06, NJW-RR 2007, 1294 und vom 14. Juli 2009, VIII ZR 295/08, NJW-RR 2009, 1361).

    Zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs nach §§ 397, 402 ZPO hat die Partei einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung vorlegen kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Oktober 1997 - VI ZR 252/96, NJW 1998, 162 unter II 2 a; Beschluss vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, NJW-RR 2007, 1294 Rn. 3; Senatsbeschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 295/08, NJW-RR 2009, 1361 Rn. 10).

    bb) Von der Partei, die einen Antrag auf Ladung eines Sachverständigen stellt, kann nicht verlangt werden, dass sie die Fragen, die sie an den Gutachter zu richten beabsichtigt, im Voraus konkret formuliert (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 5. September 2006 - VI ZR 176/05, aaO, und vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, aaO).

    Vielmehr genügt es, wenn sie allgemein angibt, in welcher Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht (BGH, Urteil vom 27. Februar 1957 - IV ZR 290/56, aaO S. 15; Beschlüsse vom 5. September 2006 - VI ZR 176/05, aaO, und vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, aaO).

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn ein Sachverständiger nicht als Erstgutachter eingeschaltet wurde, sondern ein weiteres Gutachten erstattet hat (vgl. zum Fall eines Ergänzungsgutachtens BGH, Beschluss vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, aaO).

    Unter Umständen kann zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Klägers (Art. 103 Abs. 1 GG) auch eine Anhörung des in erster Instanz bestellten Sachverständigen geboten sein (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, aaO Rn. 2 f.).

  • BGH, 10.02.2023 - V ZR 246/21

    Fassung eines im Kern inhaltsgleichen Zweitbeschlusses einer

    Auch wenn das Gericht selbst keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht, dürfen diese Fragen nicht zurückgewiesen werden, da ansonsten eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung vorliegt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, NJW-RR 2007, 1294 Rn. 3; Beschluss vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 273/13, RuS 2015, 44 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 49/11

    Berufung im streitigen Verfahren auf Feststellung eines Miterbenrechts:

    Dieses Antragsrecht der Parteien besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO und davon, ob das Gericht das schriftliche Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (Senatsurteil vom 23. Januar 2008 - IV ZR 10/07, VersR 2008, 479 Rn. 15; BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 295/08, NJW-RR 2009, 1361 Rn. 10; vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, VersR 2007, 1713 Rn. 3; vom 5. September 2006 - VI ZR 176/05, NJW-RR 2007, 212 Rn. 2).
  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 295/08

    Anspruch einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines

    Die Partei hat zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs nach §§ 397, 402 ZPO einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Erläuterung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung vorlegen kann (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1997 - VI ZR 252/96, NJW 1998, 162, unter II 2 a; Beschluss vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, NJW-RR 2007, 1294, Tz. 3, st. Rspr.).
  • BGH, 28.09.2023 - V ZR 3/23

    Nochmal: Auf Antrag ist ein Sachverständiger mündlich anzuhören!

    Dazu gehört der Antrag einer Partei auf mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen, und zwar auch des Sachverständigen aus einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZR 170/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, NJW-RR 2007, 1294 Rn. 2).

    Auch wenn das Gericht selbst das schriftliche Gutachten für überzeugend hält und keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht, dürfen diese Fragen nicht zurückgewiesen werden, da ansonsten eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung vorliegt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, NJW-RR 2007, 1294 Rn. 2 f.; Urteil vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 273/13, r + s 2015, 44 Rn. 6; jeweils mwN).

    (1) Nach § 493 Abs. 1 ZPO steht in Fällen, in denen sich eine Partei im Prozess auf Tatsachen beruft, über die selbständig Beweis erhoben worden ist, die selbständige Beweiserhebung einer Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht gleich, soweit die jeweiligen Verfahrensbeteiligten identisch sind (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, NJW-RR 2007, 1294 Rn. 2; Beschluss vom 14. November 2017 - VIII ZR 101/17, NJW 2018, 1171 Rn. 13).

  • OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05

    Sanierung von Wohnungseigentum: unterlassene Ladung des Sachverständigen zur

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Partei zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung vorlegen kann (vgl. zuletzt BGH NJW-RR 2007, 1294; NJW-RR 2007, 212; VersR 2002, 120, je mit vielfältigen weiteren Nachweisen aus der älteren Rspr.).

    Dieses Antragsrecht besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO (ständige Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH NJW-RR 2007, 1294; NJW-RR 2007, 212).

    Es genügt, wenn sie allgemein angibt, in welcher Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht (BGH NJW-RR 2007, 1294; NJW-RR 2007, 212).

    Beschränkungen des Antragsrechts ergeben sich allenfalls aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs oder der Prozessverschleppung (BGH NJW-RR 2007, 1294; NJW-RR 2007, 212).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2011 - 23 U 90/10

    Zulässigkeit der Berufung des Streithelfers; Rechtsfolgen der Nichtbeteiligung

  • OLG Köln, 13.01.2009 - 3 U 173/05

    Anforderungen an die Sorgfalt des Fahrers eines Lininebusses im Zusammenhang mit

  • BGH, 17.10.2007 - IV ZR 56/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines Antrags auf Ladung des

  • BGH, 16.03.2017 - V ZR 170/16

    Berufung im Streit um die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages:

  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 31/14

    Verdeckte Schallmessungen eines gerichtlichen Sachverständigen; Grundsatz der

  • OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 11 W 47/13

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit im

  • BGH, 19.06.2008 - V ZR 190/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zurückweisung neuen Vorbringens

  • BGH, 12.05.2011 - IX ZR 155/10

    Anforderungen an die Überprüfbarkeit inhaltlicher Feststellungen eines Urteils

  • KG, 10.11.2009 - 27 W 100/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags auf

  • OLG Köln, 22.12.2014 - 5 U 71/14

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da Behandlungsfehler bei der operativen

  • OLG Köln, 10.11.2014 - 5 U 71/14

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da Behandlungsfehler bei der operativen

  • OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 19 U 52/07

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Umfang der Ersatzansprüche des Käufers bei

  • OLG Köln, 27.02.2013 - 16 W 1/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Ladung eines Sachverständigen

  • OLG Hamm, 05.10.2011 - 22 W 80/11

    Voraussetzungen der Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines

  • OLG Naumburg, 08.03.2022 - 2 W 4/22

    Anfechtbarkeit der Ablehnung der Einholung eines Ergänzungsgutachtens im

  • OLG Köln, 18.11.2019 - 5 W 33/19

    Selbstständiges Beweisverfahren - Anspruch auf Ladung Sachverständiger

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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1517
BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06 (https://dejure.org/2007,1517)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2007 - VI ZB 18/06 (https://dejure.org/2007,1517)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - VI ZB 18/06 (https://dejure.org/2007,1517)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werterhöhende Wirkung von vorprozessual aufgewendeten Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Anwaltsgebühren - außergerichtliche - Hinzurechnung zum Streitwert

  • Anwaltsblatt

    § 4 ZPO
    Keine Streitwerterhöhung durch anwaltliche Geschäftsgebühr

  • Judicialis

    ZPO § 4 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 4 Abs. 1
    Keine Berücksichtigung vorprozessual aufgewendeter Kosten bei der Streitwertberechnung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 4 Abs. 1
    Erhöhung des Streitwerts durch nicht anrechenbare vorgerichtliche Anwaltskosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Wirken vorprozessual aufgewendete Kosten werterhöhend?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Vorprozessual aufgewendete Kosten sind nicht werterhöhend

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert - Vorgerichtliche Anwaltskosten erhöhen den Streitwert nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1149
  • FamRZ 2007, 1319 (Ls.)
  • VersR 2007, 1713
  • AnwBl 2007, 799
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06
    Vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs wirken nicht werterhöhend (Anschluss BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06).

    Durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2007 (X ZB 7/06), der inzwischen in juris veröffentlicht worden ist und dem sich der entscheidende Senat anschließt, ist höchstrichterlich geklärt, dass vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs unabhängig davon, ob diese Kosten der Hauptforderung hinzugerechnet werden oder neben der im Klagewege geltend gemachten Hauptforderung Gegenstand eines eigenen Antrags sind, nicht werterhöhend wirken.

    Zu den Prozesskosten rechnen nicht nur die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelösten Kosten, sondern grundsätzlich auch diejenigen Kosten, die der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Rechtsstreits dienen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2005 - I ZB 21/05 - NJW-RR 2006, 501; vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06 - Rn. 6).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Kosten der Hauptforderung hinzugerechnet werden oder neben der im Klagewege geltend gemachten Hauptforderung Gegenstand eines eigenen Antrags sind (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06 - Rn. 7 f. m.w.N.).

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06
    Einem allgemeinen Grundsatz entsprechend sind die Kosten des laufenden Prozesses bei der Wertbemessung nicht zu berücksichtigen, solange die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits ist (§ 4 ZPO; vgl. BGHZ 128, 85, 92).
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZB 39/06

    Einbeziehung der Kosten eines vorprozessual eingeholten

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06
    Insoweit liegt der Fall anders als bei vorgerichtlichen Sachverständigenkosten im Verkehrsunfallhaftpflichtprozess, wenn diese als eine von mehreren Schadenspositionen geltend gemacht werden und der Sache nach als Herstellungskosten anzusehen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Februar 2007 - VI ZB 39/06, z.V.b.).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06
    Zu den Prozesskosten rechnen nicht nur die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelösten Kosten, sondern grundsätzlich auch diejenigen Kosten, die der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Rechtsstreits dienen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2005 - I ZB 21/05 - NJW-RR 2006, 501; vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06 - Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs wirken nicht werterhöhend - und zwar unabhängig davon, ob diese Kosten der Hauptforderung hinzugerechnet werden oder neben der im Klagewege geltend gemachten Hauptforderung als Nebenforderung verlangt werden (BGH MDR 2007, 919 sowie BGH MDR 2007, 1149).
  • OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 86/16

    Voraussetzungen der Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse

    Dies gilt insbesondere für vorgerichtliche Anwaltskosten (BGH, MDR 2007, 919; BGH, AGS 2007, 516).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZB 73/06

    Vorprozessualen Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache zum

    Dieses - eine Werterhöhung ausschließende - Abhängigkeitsverhältnis besteht, solange die Hauptforderung Gegenstand des Rechtsstreits ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06 - VersR 2007, 1102; Senatsurteil vom 12. Juni 2007 - VI ZR 200/06 - juris Rn. 5 ff. sowie Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2007 - VI ZB 18/06 - BGH-Report 2007, 845, 846 und vom 25. September 2007 - VI ZB 22/07, juris Rn. 5 f.).
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