Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2006 - IV ZR 66/05   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • NWB SteuerXpert START

    BUZ § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 3

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - vollständige Berufsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2 Abs. 1
    Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Für Prüfung der Leistungsvoraussetzungen ist auf Sicht des geltend gemachten Leistungszeitraumes abzustellen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit: Voraussetzungen der rückschauenden Feststellung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2007, 93
  • VersR 2007, 383



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06  

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Kann der VR durch befristete Leistungen

    Die Fiktion des § 2 Abs. 3 B-BUZ soll den Versicherungsnehmer gerade vor Nachteilen schützen, die daraus entstehen, dass sich die für § 2 Abs. 1 B-BUZ erforderliche Prognose einer voraussichtlichen Dauerhaftigkeit in angemessener Zeit nach Antragstellung noch nicht stellen lässt; deshalb hat der Versicherer mit § 2 Abs. 3 B-BUZ zugesagt, dass von einer ungünstigen Prognose schon dann auszugehen ist, wenn lediglich feststeht, dass die versicherte Person seit sechs Monaten gesundheitsbedingt ganz oder teilweise außerstande ist, die in § 2 Abs. 1 umschriebenen Tätigkeiten auszuüben, und dieser Zustand andauert (vgl. Senatsurteile vom 14. Juni 1989 - IVa ZR 74/88 - VersR 1989, 903 unter 3 c; vom 11. Oktober 2006 - IV ZR 66/05 - r+s 2007, 31 unter II 1 b).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06  

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung: Darlegung- und Beweislast

    Der Kläger hat als Versicherungsnehmer grundsätzlich sämtliche Voraussetzungen des Versicherungsfalls zu beweisen (BGH VersR 1995, 1174 zu II.2a.; NJW-RR 2007, 93 = VersR 2007, 383 zu II.1.).
  • OLG Bremen, 25.06.2010 - 3 U 60/09  

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH tritt die Berufsunfähigkeit in dem Zeitpunkt ein, in dem erstmals ein Zustand gegeben war, der bei rückschauender Betrachtung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Besserung zumindest bis zur Wiederherstellung der bedingungsgemäß maßgeblichen (hier 50%igen) Arbeitskraft erwarten ließ (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 93 m.w.N. sowie die Nachweise bei Voit/Neuhaus, a.a.O.).
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  • OLG Köln, 02.12.2011 - 20 U 53/09  

    Eintrittspflicht der privaten Luftfahrt-Lizenzverlustversicherung

    Dem steht auch die von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vom 08.11.2011 in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.10.2006 - IV ZR 66/05 - (veröffentlicht u.a. in r + s 2007, 31) nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 23.03.2011 - 20 U 37/10  

    Auslegung der Vereinbarung der Leistungsvoraussetzungen in der

    Maßgeblich ist hierfür entgegen der Auffassung der Klägerin weder der Zeitpunkt des Eintritts der Ausgangserkrankung oder der Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers, sondern wann nach sachverständiger Einschätzung ein gut ausgebildeter, wohl informierter und sorgfältig behandelnder Arzt nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft erstmals einen Zustand des Versicherungsnehmers als gegeben angesehen hätte, der für die nächsten 6 Monate keine Besserung erwarten ließ (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.2006, IV ZR 66/05, Zitat nach juris Tz 10 m.w.N. = VersR 2007, 383; OLG Bremen, Urt. v. 25.06.2010, 3 U 60/09, Zitat nach juris Tz 36 = VersR 2010, 1481).
  • LG Wiesbaden, 08.05.2009 - 10 O 109/07  

    Einzelfall einer fortbestehenden Leistungsverpflichtung trotz wirksamen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. nur BGH VersR 2007, 383 m.w.N.) ist für die Feststellung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit weder allein die zu diesem Zustand führende Krankheit maßgebend noch die mit dem Krankheitsprozess verbundene Unfähigkeit zur Berufsausübung.
  • VG München, 21.04.2011 - M 12 K 11.440  

    Klageänderung; Subsidiarität der Feststellungsklage; vorübergehende oder

    Für die Feststellung der Berufsunfähigkeit ist weder allein die zu diesem Zustand führende Krankheit noch die mit dem Krankheitsprozess verbundene Unfähigkeit zur Berufsausübung maßgebend (BGH v.11.10.2006, IV ZR 66/05, ).
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