Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05   

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https://dejure.org/2006,3518
OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05 (https://dejure.org/2006,3518)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.03.2006 - 8 U 181/05 (https://dejure.org/2006,3518)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. März 2006 - 8 U 181/05 (https://dejure.org/2006,3518)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Lebensversicherung: Mitteilung des Versicherers über Ablaufleistung vor Vertragsende; Anspruch des Versicherungsnehmers auf Offenlegung der Rechnungsgrundlagen sowie auf Erteilung von Einzelauskünften über die Gewinnverteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 780 BGB; § 781 BGB
    Rechtliche Einordnung der Mitteilung des Versicherers einer Lebensversicherung über die Höhe der Ablaufleistung einer Lebensversicherung vor Vertragsende; Voraussetzungen für die Annahme eines abstrakten oder deklaratorischen Schuldanerkenntnisses; Abgrenzung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung der Mitteilung des Versicherers einer Lebensversicherung über die Höhe der Ablaufleistung einer Lebensversicherung vor Vertragsende; Voraussetzungen für die Annahme eines abstrakten oder deklaratorischen Schuldanerkenntnisses; Abgrenzung eines ...

  • Judicialis

    VVG § 159; ; BGB § 780; ; BGB § 781

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG §1; VVG § 159; VVG § 176; BGB § 780; BGB § 781
    Kein Anspruch des VN auf Offenlegung der Rechnungsgrundlagen zur Gewinn- und Überschussermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 159; BGB § 780 § 781
    Kein abstraktes Schuldanerkenntnis durch Berechnungsbeispiel im Angebot zum Abschluss einer neuen Versicherung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lebensversicherung: Kein Anspruch des Versicherungsnehmers auf Offenlegung der Rechnungsgrundlagen für Gewinnermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers auf Einzelauskünfte, aber auf Übersendung des Jahresabschlusses

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VVG § 159; BGB §§ 780, 781
    Kein Anspruch des Versicherungsnehmers auf Offenlegung der Rechnungsgrundlagen für Gewinnermittlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 930
  • DB 2007, 283
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05
    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der BGH entschieden, dass der Versicherungsnehmer keinen Anspruch darauf hat, dass das Gericht den Betrag des Überschusses bestimmt, wenn - wie hier - in den Versicherungsbedingungen bestimmt ist, dass der Überschuss den Versicherungsnehmern gebührt und die Überschussverteilung sich nach dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan richtet (BGHZ 128, 54 = VersR 1995, 77).

    Indessen hat das BVerfG hierfür dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 gesetzt und deshalb die Verfassungsbeschwerde gegen das zugrunde liegende Urteil BGHZ 128, 54 (s.o.) zurückgewiesen.

  • OLG Karlsruhe, 04.10.1990 - 12 U 93/90

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens eines weiteren

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05
    Für eine derartige losgelöste Verpflichtung besteht bei der Erklärung des Versicherers über eine nach Ablauf des Vertrages fällig werdende Versicherungssumme in der Regel keine Veranlassung (OLG Köln, a. a. O.; OLG Karlsruhe VersR 1992, 219; Palandt - Sprau, BGB, 65. Aufl., § 781 Rdnr. 10).

    Der Versicherungsnehmer hat indessen grundsätzlich keinen weiter gehenden Anspruch gegen den Lebensversicherer auf Einzelauskünfte über Höhe, Art der Ermittlung oder Verteilung des Gewinns (BGHZ 87, 346 = VersR 1983, 746; vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 1992, 219).

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05
    Es setzt voraus, dass zwischen den Parteien Streit oder subjektive Ungewissheit über Grund und/oder Höhe des Anspruchs besteht und die Parteien das Schuldverhältnis durch das Anerkenntnis insgesamt oder bezüglich einzelner Punkte dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen (BGH NJW 2000, 2501; 1976, 1259; Palandt, a. a. O., Rdnr. 3).
  • BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97

    Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05
    Ein solches liegt nur vor, wenn die mit dem Versprechen übernommene Verpflichtung von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und rein auf den Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll, so dass der Gläubiger sich zur Begründung seines Anspruchs nur auf das Versprechen oder Anerkenntnis berufen muss (BGH NJW 1999, 574; OLG Köln VersR 2003, 95).
  • BGH, 08.06.1983 - IVa ZR 150/81

    Keine Einzelauskunftspflicht des Lebensversicherers über Gewinnbeteiligung

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05
    Der Versicherungsnehmer hat indessen grundsätzlich keinen weiter gehenden Anspruch gegen den Lebensversicherer auf Einzelauskünfte über Höhe, Art der Ermittlung oder Verteilung des Gewinns (BGHZ 87, 346 = VersR 1983, 746; vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 1992, 219).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05
    d) Keine weitergehenden Rechte ergeben sich für den Kläger schließlich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 - 1 BvR 80/95 - (NJW 2005, 2376).
  • BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99

    Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05
    Es setzt voraus, dass zwischen den Parteien Streit oder subjektive Ungewissheit über Grund und/oder Höhe des Anspruchs besteht und die Parteien das Schuldverhältnis durch das Anerkenntnis insgesamt oder bezüglich einzelner Punkte dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen (BGH NJW 2000, 2501; 1976, 1259; Palandt, a. a. O., Rdnr. 3).
  • OLG Köln, 30.10.2002 - 5 U 9/02

    Mitteilung über Kapitalbetrag einer Lebensversicherung kein Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05
    Ein solches liegt nur vor, wenn die mit dem Versprechen übernommene Verpflichtung von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und rein auf den Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll, so dass der Gläubiger sich zur Begründung seines Anspruchs nur auf das Versprechen oder Anerkenntnis berufen muss (BGH NJW 1999, 574; OLG Köln VersR 2003, 95).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08

    Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abrechnungsschreiben des Versicherers mit

    Den von der Beklagten genannten Rechtsprechungsbeispielen (etwa OLG Celle VersR 2007, 930 ff.; OLG Köln VersR 2003, 95 f.) lag ein Versicherungsverhältnis zugrunde, im Rahmen dessen etwa ein Auszahlungsbetrag aus einer Lebensversicherung mitgeteilt wird oder ohne konkreten Anlass eines zu Grunde liegenden Streitverhältnisses eine Mitteilung oder Auskunft ergeht, hinsichtlich derer ein Rechtsbindungswille fehlt.
  • OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09

    Anerkennung eines englischen Vergleichsplanverfahrens im Inland; Verjährung von

    Entsprechend hat der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung jedenfalls nach der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Rechtslage und vorbehaltlich anderer vertraglicher Regelungen grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Versicherer bezüglich der Offenlegung der Rechnungsgrundlagen sowie auf Einzelauskünfte über Höhe, Art der Ermittlung oder Verteilung des Gewinns (BGH VersR 1983, 746. Urteile des Senats vom 9. März 2006 - 8 U 181/05 -, VersR 2007, 930, und vom 19. Juli 2007 - 8 U 8/07 -, VersR 2007, 1501).
  • OLG Celle, 09.02.2012 - 8 U 191/11

    Europarechtskonformität der Befristung des Widerspruchsrechts gemäß §§ 5a VVG;

    Zur Frage, ob ein Versicherungsnehmer einen Anspruch gegen eine Lebensversicherung auf Einzelauskünfte über Höhe, Art der Ermittlung oder Verteilung des Gewinns hat, hat der Senat sich ausführlich mit Urteil vom 9. März 2006 (8 U 181/05, VersR 2007, 930) verhalten.
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 116/04

    Fortzahlung von Überschüssen aus einer Lebensversicherung; Ansprüche deutscher

    Auch in der Instanzrechtsprechung wird die Ansicht vertreten, in derartigen Fällen sei für die Überschussbeteiligung bis zur gesetzlichen Neuregelung die gegenwärtige Rechtslage maßgeblich (OLG Karlsruhe VersR 2007, 1256 f.; OLG Celle VersR 2007, 930, 932 f.; LG Köln VersR 2007, 343 f.).
  • OLG Frankfurt, 13.05.2020 - 7 U 25/20

    Rechtsnatur der Unterrichtungen nach § 155 VVG

    Die in der Unterrichtung getätigten Aussagen enthalten weder ein Schuldversprechen noch ein Schuldanerkenntnis (Brambach, in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, Versicherungsvertragsgesetz, 2020, § 155 Rdnr. 18; Heise, in: Münchener Kommentar zum VVG, 2017, § 155 Rdnr. 17; Grote, in: Langheid/Rixecker, VVG, 2019, § 155 Rdnr. 11; KG Berlin, Urteil vom 23.02.2018 - 6 U 161/15 - zit. n. Juris; OLG Celle, Urteil vom 09.03.2006 - 8 U 181/05 - zit. n. Juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 09.12.2004 - 7 U 121/04 - zit. n. Juris; einschränkend Reiff, in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 155 Rdnr. 8; Reiff, in: Prölss/Martin, VVG, 2018, § 155 Rdnr. 8).

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Beklagte völlig unabhängig von den zugrunde liegenden Verträgen und den dort geregelten Voraussetzungen dem Kläger gegenüber eine neue selbständige Verpflichtung hinsichtlich der Todesfallleistung eingehen wollte (vgl. OLG Celle, Urteil vom 09.03.2006 - 8 U 181/05 - zit. n. Juris; siehe auch OLG Stuttgart, Urteil vom 09.12.2004 - 7 U 121/04 - zit. n. Juris).

  • OLG Brandenburg, 21.12.2012 - 11 U 40/12

    Lebensversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf Beitragsrückzahlung

    Insbesondere kann ein Versicherungsnehmer von seinem Lebensversicherer regelmäßig nicht die Offenlegung der Rechnungsgrundlagen sowie auf Einzelauskünfte über Höhe, Art der Ermittlung oder Verteilung des Gewinns verlangen (vgl. dazu OLG Celle, Urt. v. 09.03.2006 - 8 U 181/05, Rdn. 13 ff., OLG-Rp 2007, 90 = VersR 2007, 930).
  • OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3975/08

    Kapitallebensversicherung: Berechnung des Rückkaufswertes nach vorzeitiger

    Ein solcher Anspruch auf Offenlegung der Berechnungsgrundlagen (vgl. Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 6.3.2008 S. 3, Bl. 210 d.A.) ergäbe sich nur dann aus § 242 BGB, wenn die Kläger anderenfalls Ansprüche auf Zahlung des Rückkaufswerts nicht oder nur unzumutbar schwer durchsetzen könnten, weil sie in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang ihrer Rechts im Ungewissen, die Beklagte aber in der Lage wäre, die verlangte Auskunft unschwer zu erteilen (BGH VersR 1983, 746 unter I 3; OLG Celle VersR 2007, 930 unter 2 c und d).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2011 - 7 U 199/10

    Lebensversicherung: Widerruf eines bereits gekündigten Versicherungsvertrags;

    Nach der für die Vergangenheit nach wie vor maßgeblichen Rechtslage hat die Klägerin grundsätzlich keinen weitergehenden Anspruch gegen die Beklagte auf Einzelauskünfte über Höhe, Art der Ermittlung oder Verteilung des Gewinns (BGH VersR 1983, 346 ff; OLG Celle VersR 2007, 930 ff; Höra/Fitzau in Münchener Anwaltshandbuch, 2. Aufl., § 25 RN 228).
  • OLG Dresden, 26.10.2016 - 4 U 1477/16

    Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung beim

    Vor diesem Hintergrund hat der Versicherungsnehmer keinen Anspruch darauf, dass das Gericht durch Sachverständigengutachten den Betrag des zu verteilenden Überschusses ermittelt, wenn er nicht substanziiert darlegt, warum die Berechnung des Versicherers unzutreffend sein soll (OLG Celle, VersR 2007, 930).
  • LG Karlsruhe, 27.06.2008 - 6 S 65/07

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf Auskunft über die in den

    Es sei darauf hingewiesen, dass nach der ständigen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung auch im Bereich der Lebensversicherung kein Anspruch auf Offenlegung der Rechnungsgrundlagen und auf Einzelauskünfte über Höhe, Art der Ermittlung und Verteilung des Gewinns besteht (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.1983, in BGHZ 87, 346-358; OGH Wien, Urteil vom 15.11.1990, in Versicherungsrecht 1991, 905; OLG Celle, Urteil vom 09.03.2006, in Versicherungsrecht 2007, 930-933; Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, ALB 86, Rn 4 zu § 16).
  • OLG Celle, 19.07.2007 - 8 U 8/07

    Auskunftspflichten eines Kapitallebensversicherers

  • OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3976/08

    Höhe der Ansprüche des Versicherungsnehmers nach vorzeitiger Kündigung einer

  • OLG Saarbrücken, 22.09.2010 - 5 U 625/09

    Anforderungen an die Transparenz bei der Festsetzung der Versicherungssumme einer

  • LG Karlsruhe, 27.06.2008 - 6 S 38/07

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Zuteilung und Anspruch auf Bonuspunkte;

  • LG Düsseldorf, 01.07.2011 - 22 S 265/10
  • AG Dülmen, 27.06.2014 - 3 C 85/14

    Ersatz fiktiver Verbringungskosten eines Fahrzeuges zu einer Lackiererei sowie

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