Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 08.03.2006

Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05   

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https://dejure.org/2006,2397
BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05 (https://dejure.org/2006,2397)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2006 - IV ZA 26/05 (https://dejure.org/2006,2397)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2006 - IV ZA 26/05 (https://dejure.org/2006,2397)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung; Fehlen der Abweichung des angefochtenen Urteil von der inzwischen geänderten Senatsrechtsprechung

  • Judicialis
  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 22; BGB § 123
    Bei arglistiger Verletzung seiner Anzeigeobliegenheit kann sich der VN auf die Verletzung einer Nachfrageobliegenheit durch den Versicherer nicht berufen. Mit Anmerkung: Prof. Dr. Egon Lorenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsvertragsrecht - BGH klärt Streit zum Anfechtungsrecht des Versicherers bei Nachfrageobliegenheitsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 96
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00

    Zurechnung von Wissen des Arztes

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05
    Das angefochtene Urteil weicht von der inzwischen geänderten Senatsrechtsprechung nicht mehr ab, wie sich aus den Senatsurteilen vom 7. März 2001 (IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620 unter 2 b bb) und vom 10. Oktober 2001 (IV ZR 6/01 - VersR 2001, 1541 unter II 2) ergibt.
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01

    Wirksamer Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag bei falschen

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05
    An BGHZ 117, 385, 387 f. hat der Senat insoweit nicht mehr festgehalten (zu diesem Verständnis vgl. auch OLG Düsseldorf r+s 2003, 252 f.; Langheid in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 22 Rdn. 8 a.E.; Müller-Frank, NVersZ 2001, 447, 448).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05
    An BGHZ 117, 385, 387 f. hat der Senat insoweit nicht mehr festgehalten (zu diesem Verständnis vgl. auch OLG Düsseldorf r+s 2003, 252 f.; Langheid in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 22 Rdn. 8 a.E.; Müller-Frank, NVersZ 2001, 447, 448).
  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05
    Das angefochtene Urteil weicht von der inzwischen geänderten Senatsrechtsprechung nicht mehr ab, wie sich aus den Senatsurteilen vom 7. März 2001 (IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620 unter 2 b bb) und vom 10. Oktober 2001 (IV ZR 6/01 - VersR 2001, 1541 unter II 2) ergibt.
  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 148/09

    Lebensversicherung: Arglistanfechtung wegen Verletzung der vorvertraglichen

    c) Zudem hat das Berufungsgericht verkannt, dass der Versicherer das Recht zur Arglistanfechtung nicht schon deshalb verliert, weil er seine Nachfrageobliegenheit verletzt hat (Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2007 - IV ZR 170/04, VersR 2007, 1256 Rn. 2; vom 15. März 2006 - IV ZA 26/05, VersR 2007, 96 m. Anm. Lorenz; offen gelassen im Senatsurteil vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 6/01, VersR 2001, 1541 unter II 2; vgl. Senatsurteil vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00, VersR 2001, 620 unter 2 b bb).
  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    1. Gibt der Versicherungsnehmer auf Nachfrage an, einige Jahre vor Antragstellung

    Hinzu kommt, dass der Versicherer das Recht zur Arglistanfechtung nicht schon deshalb verliert, weil er seine Nachfrageobliegenheit verletzt hat (BGH, a.a.O.; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZA 26/05, VersR 2007, 96; Senat, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 5 U 31/05-4, VersR 2007, 93).
  • OLG Köln, 19.07.2013 - 20 U 238/12

    Rücktritt des Versicherers von einem privaten Krankenversicherungsvertrag wegen

    Auf eine Verletzung der Nachfrageobliegenheit kann sich der arglistig handelnde Versicherungsnehmer mangels Schutzwürdigkeit zum anderen auch nicht berufen (vgl. nur BGH VersR 2007, 96; BGH VersR 2011, 909).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05 - 22   

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https://dejure.org/2006,5817
OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05 - 22 (https://dejure.org/2006,5817)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.03.2006 - 5 U 269/05 - 22 (https://dejure.org/2006,5817)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. März 2006 - 5 U 269/05 - 22 (https://dejure.org/2006,5817)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen aus einer abgeschlossenen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Befreiung eines Versicherers von seiner Leistungspflicht bei schriftlicher Ablehnung des vom Versicherungsnehmer geltend gemachten Anspruchs; Anfechtung eines Versicherungsvertrags ...

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 12 Abs. 3 S. 1; ; VVG § 16; ; VVG § 16 Abs. 2; ; VVG § 17; ; VVG § 22; ; VVG § 30; ; BGB § 123; ; ZPO § 167; ; ZPO § 529; ; BB-BUZ § 2; ; BB-BUZ § 2 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2; VVG § 12 Abs. 3
    Zusammentreffen von gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gründen für die Berufsaufgabe eines mitarbeitenden Betriebsinhabers

  • rechtsportal.de

    VVG § 12 Abs. 3 S. 1; BB-BUZ § 2 Abs. 1
    Verwirkung des Versicherungsanspruches gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 VVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 96
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 5 U 656/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistiges Verschweigen von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (Senat, Urt. v. 30.06.2004 - 5 U 656/03 - OLGR 2004, 592-595; OLG Koblenz, OLGR 2003, 335).

    Liegen objektive Falschangaben vor, ist es Sache des Versicherungsnehmers, substantiiert plausibel zu machen, warum und wie es zu diesen objektiven falschen Angaben gekommen ist (Senat, Urt. v. 30.06.2004 - 5 U 656/03 - a.a.O.; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 22 Rdnr. 6).

  • OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung eines Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05
    Da es sich hierbei um ein ungewisses Ereignis handelt, ist dessen Interesse mit dem Leistungsinteresse abzüglich 80 % zu bemessen (vgl. Senat, Urteil vom 01.02.2006 - 5 U 207/05-17 -, n.v.).
  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05
    Anzusetzen waren hierbei für den Feststellungsantrag auf Fortbestehen der Risikolebensversicherung 20% der Versicherungssumme (0,2 x 50.112,--EUR = 10.022,40 EUR) und für den Feststellungsantrag auf Fortbestehen der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung 20% der 3, 5-fachen Jahresleistung der Berufsunfähigkeitsrente (0,2 x 3, 5 x 6000,-- = 4.200,--EUR) (BGH NJW-RR 2005, 259; Senat, B.v. 24.11.2005 5 W 328/05).
  • BGH, 26.01.1983 - IVa ZR 108/81

    Setzung unterschiedlicher Fristen hinsichtlich verschiedener Ablehnungsgründe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05
    Die Rechtsprechung hat schon bislang darauf aufmerksam gemacht, dass ein Versicherer nicht mehrere unterschiedlich begründete Ablehnungen eines erhobenen Anspruchs mit unterschiedlichen Fristsetzungen versehen darf (BGH, Urt.v. 26.1.1983 - IVa ZR 108/81 - VersR 1983, 360).
  • OLG Saarbrücken, 08.10.2004 - 5 U 736/03

    Anzeigepflicht für gefahrerhebliche Umstände gegenüber der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05
    Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer wissentlich falsche Angaben macht oder gefahrerhebliche Umstände verschweigt, um den Versicherer zum Abschluss des Vertrages mit dem gewünschten Inhalt zu bewegen und sich bewusst ist, dass der Versicherer seinen Antrag möglicherweise nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen wird, wenn er wahrheitsgemäße Angaben macht (BGH, Urt. v. 14.07.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297, 1298 a.E.; Senat, Urt. v. 08.10.2004 - 5 U 736/03 -, OLGR 2004, S. 391-393).
  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05
    Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer wissentlich falsche Angaben macht oder gefahrerhebliche Umstände verschweigt, um den Versicherer zum Abschluss des Vertrages mit dem gewünschten Inhalt zu bewegen und sich bewusst ist, dass der Versicherer seinen Antrag möglicherweise nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen wird, wenn er wahrheitsgemäße Angaben macht (BGH, Urt. v. 14.07.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297, 1298 a.E.; Senat, Urt. v. 08.10.2004 - 5 U 736/03 -, OLGR 2004, S. 391-393).
  • OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 400/97

    Selbständiger Masseur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (Senat, Urt. v. 30.06.2004 - 5 U 656/03 - OLGR 2004, 592-595; OLG Koblenz, OLGR 2003, 335).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Liegen - wie hier - objektive Falschangaben vor, so ist es überdies Sache des Versicherungsnehmers, substantiiert plausibel zu machen, warum und wie es zu diesen objektiv falschen Angaben gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2007 - IV ZR 103/06, VersR 2008, 242; Senat, Urteil vom 8. März 2006 - 5 U 269/05, VersR 2007, 96; Urteil vom 10. Oktober 2012 - 5 U 408/11-57, VersR 2013, 1157).

    Demgemäß liegt keine versicherte Berufsunfähigkeit vor, wenn die weitere Berufsausübung aus anderen - rechtlichen oder tatsächlichen - Gründen ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 133/06, VersR 2007, 821; Senat, Urteil vom 8. März 2006 - 5 U 269/05-22, VersR 2007, 96; Rixecker, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 46 Rn. 77; Mertens, in: HK-VVG 3. Aufl., § 172 Rn. 45).

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von

    Liegen - wie hier - objektive Falschangaben vor, so ist es überdies Sache des Versicherungsnehmers, substantiiert plausibel zu machen, warum und wie es zu diesen objektiv falschen Angaben gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2007 - IV ZR 103/06, VersR 2008, 242; Senat, Urteil vom 8. März 2006 - 5 U 269/05, VersR 2007, 96; Urteil vom 10. Oktober 2012 - 5 U 408/11 - 57, VersR 2013, 1157).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 14 U 13/17

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufungsunfähigkeit trotz

    Ein mitarbeitender Inhaber eines insolventen Betriebs muss weiterhin darlegen, dass er gesundheitlich weder seine bisherige Tätigkeit hätte fortsetzen noch eine ihm bei Hinwegdenken der Krise seines Unternehmens mögliche organisatorische Umgestaltung seines Einsatzes hätte vornehmen können (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 08.03.2006 - 5 U 269/05-22).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2013 - 12 U 140/12

    Falsch beantwortete Gesundheitsfragen beim Abschluss einer

    Liegen objektive Falschangaben vor, ist es Sache des Versicherungsnehmers, substantiiert plausibel zu machen, warum und wie es zu diesen objektiven falschen Angaben gekommen ist (OLG Saarbrücken VersR 2007, 96).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.2015 - 12 U 57/15

    Risikolebensversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei

    Liegen objektive Falschangaben vor, ist es Sache des Versicherungsnehmers, substantiiert plausibel zu machen, warum und wie es zu diesen objektiven falschen Angaben gekommen ist (OLG Saarbrücken VersR 2007, 96; Senat NJW-RR 2013, 869).
  • OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 U 17/19

    War die Versicherungsnehmerin einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Zeiten

    Einschränkungen für die Berufstätigkeit der Klägerin werden daraus aber nicht hergeleitet und von der Klägerin auch nicht ansatzweise beschrieben (zu dieser Anforderung Senat, Urteil vom 8. März 2006 - 5 U 269/05-22, VersR 2007, 974; Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 172 Rn. 26).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2018 - 5 W 5/18

    Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit

    übung der Berufstätigkeit entgegenstehen (Senat, Urt. v. 08.03.2006 - 5 U 269/05-22 - VersR 2007, 96).
  • OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht aus einer "Schulunfähigkeitsversicherung"

    Insbesondere bei vornehmlich psychischen Befindlichkeitsstörungen unklarer Wirkung wie z.B. Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Nervosität, nicht näher bezeichnete "Angstzustände", die einen Berufstätigen mehr oder weniger oder überhaupt nicht nennenswert bei der Fortführung seiner Tätigkeit belasten, genügt die Behauptung nicht, die gesamte Tätigkeit könne nicht mehr ausgeübt werden; andernfalls müsste ein gerichtlicher Sachverständiger erst ausforschen, in welcher Form welche "gesundheitlichen"" Belastungen oder nur Stimmungsschwankungen der Ausübung der Berufstätigkeit entgegenstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018, a.a.O.; Urteil vom 8. März 2006 - 5 U 269/05-22, VersR 2007, 96).
  • LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14

    Kaskoversicherung - Anspruch auf Kostenersatz für gestohlenes Navigationsgerät

    Ein Versicherter, der, wie der Antragsteller, bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit behauptet, ist deshalb gehalten, darzulegen, welche gesundheitlichen Hindernisse ihn in welcher konkreten Weise beeinträchtigen, die Anforderungen seines Berufs zu erfüllen (vgl. OLG Hamm, VersR 2013, 358; zur Berufsunfähigkeitsversicherung auch BGH, Urt. v. 22. September 2004 - IV ZR 200/03, VersR 2005, 676; Saarl. OLG, Urt. v. 8. März 2006 - 5 u 269/05-22, VersR 2007, 96).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2020 - 11 W 10/19

    Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag wegen behaupteter Berufsunfähigkeit

    Gerade bei einem multiplen und diffusen Krankheitsbild, das im wesentlichen psychische Befindlichkeitsstörungen, etwa Angstzustände, Schlaf- und Konzentrationsstörungen und ähnliche Beschwerden zum Gegenstand hat, genügt es nicht, wenn sich ein Versicherungsnehmer darauf beschränkt zu sagen, dass alle seine bisherigen Tätigkeiten nicht mehr möglich gewesen seien (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, ZfSch 2006, S. 644 f, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2014 - 12 U 159/13

    Arglistanfechtung bei Falschangaben im Antrag auf eine Zusatzkrankenversicherung:

  • OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anzeigepflichten bei Abschluss des

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2013 - 5 W 69/13

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit einer an idiopathischer

  • OLG Oldenburg, 29.03.2010 - 5 W 16/10

    Streitwert bei Verbindung einer Leistungsklage auf Versicherungsschutz mit einer

  • LG Münster, 28.03.2017 - 115 O 123/12

    Gewährung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach

  • OLG Saarbrücken, 04.11.2006 - 5 W 220/06

    Zum Umfang der vorvertraglichen Anzeigepflicht von Erkrankungen vor Abschluss

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - 4 U 104/13
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