Weitere Entscheidung unten: AG Hamburg-Harburg, 13.12.2006

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   BGH, 28.03.2007 - IV ZR 74/04   

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https://dejure.org/2007,7665
BGH, 28.03.2007 - IV ZR 74/04 (https://dejure.org/2007,7665)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2007 - IV ZR 74/04 (https://dejure.org/2007,7665)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2007 - IV ZR 74/04 (https://dejure.org/2007,7665)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Ausreichende Würdigung von Vorträgen und Beweisangeboten eines Klägers hinsichtlich des Eintritts eines Versicherungsfalls vor dem Hintergrund des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Umfang der Verpflichtungen der Gerichte durch das Gebot des rechtlichen Gehörs

  • tis-gdv.de
  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Übergehen von Sachvortrag und Beweisangeboten für den Eintritt des Versicherungsfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 967
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vorbringens des Berufungsbeklagten

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - IV ZR 74/04
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 2000, 131) und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2005, 1487 und NJW 1991, 285, 286).
  • BGH, 19.03.2002 - XI ZR 183/01

    Erheblichkeit des Beweisantritts zu einer Haupttatsache

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - IV ZR 74/04
    Der Beweisantritt zu einer Haupttatsache darf nicht aufgrund der Würdigung von Indiztatsachen übergangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2000 - XI ZR 183/01 - NJW-RR 2002, 1072 unter II 3).
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - IV ZR 74/04
    Dies stellt eine prozessual unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung und damit zugleich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfG NJW 1993, 254, 255).
  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - IV ZR 74/04
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 2000, 131) und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2005, 1487 und NJW 1991, 285, 286).
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvR 183/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichterheben angebotener Beweise

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - IV ZR 74/04
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 2000, 131) und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2005, 1487 und NJW 1991, 285, 286).
  • OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07

    Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen

    Schließlich sei, so trägt die Klägerin mit Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2007 - IV ZR 74/04 (VersR 2007, 967) vor, dem angegriffenen Beschluss nicht zu entnehmen, dass sich das Berufungsgericht der Fragwürdigkeit des Indizienbeweises hinreichend bewusst gewesen sei.

    Ein dem von der Klägerin angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 28. März 2007 - IV ZR 74/04 (VersR 2007, 967) vergleichbarer Fall liegt hier nicht vor.

  • OLG Koblenz, 22.10.2007 - 12 U 1677/06

    Anwaltshaftung:: Beweislast für pflichtwidriges Verhalten des Rechtsanwalts;

    Die Berufungsentscheidung verfehlt das Thema dieses Berufungsangriffs und enthält außerdem eine unzulässige Beweisantizipation; dies verletzt Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BGH VersR 2007, 967).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2009 - 10 Sch 8/08
    Zwar kann das Übergehen von Beweisangeboten zu substantiiertem und entscheidungserheblichem Vortrag zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen (vgl. etwa BGH, NZBau 2008, 644; VersR 2007, 967).
  • AG Grevenbroich, 27.09.2010 - 16 C 158/10

    Verkehrsunfall; Ersatz von Mietwagenkosten

    Die vom Kläger in Rechnung gestellten Nebenkosten für die Haftungsbefreiung und die Zustellung und Abholung sind gleichfalls erstattungsfähig (BGH, Urt. v. 15.02.2005, IV ZR 74/04; OLG Köln NZV 2007, 199).
  • AG Grevenbroich, 28.04.2011 - 16 C 308/10

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - Schwackeliste 2009

    Die von der Klägerin in Rechnung gestellten Nebenkosten für die Haftungsbefreiung und die Zustellung und Abholung sind gleichfalls erstattungsfähig (BGH, Urt. v. 15.02.2005, IV ZR 74/04; OLG Köln NZV 2007, 199).
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Rechtsprechung
   AG Hamburg-Harburg, 13.12.2006 - 649 C 223/06   

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https://dejure.org/2006,34664
AG Hamburg-Harburg, 13.12.2006 - 649 C 223/06 (https://dejure.org/2006,34664)
AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 13.12.2006 - 649 C 223/06 (https://dejure.org/2006,34664)
AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 649 C 223/06 (https://dejure.org/2006,34664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    CMR Art. 11 Abs. 2 S. 2
    Schadensersatzanspruch des Frachtführers wegen fehlender Vorverzollung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 967
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