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   LG Kassel, 25.01.2007 - 1 S 50/06   

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https://dejure.org/2007,18896
LG Kassel, 25.01.2007 - 1 S 50/06 (https://dejure.org/2007,18896)
LG Kassel, Entscheidung vom 25.01.2007 - 1 S 50/06 (https://dejure.org/2007,18896)
LG Kassel, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 1 S 50/06 (https://dejure.org/2007,18896)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Substantiierung eines versicherungsrechtlichen Ausgleichsanspruchs eines Gebäudeversicherers gegenüber einem Privathaftpflichtversicherer; Ausgestaltung der Berechnungsweise von Ausgleichsansprüchen gem. § 59 Abs. 2 S. 1 Versicherungsvertragsgesetz ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 59 Abs. 2
    Berechnung des Ausgleichs zwischen Sach- und Haftpflichtversicherer im Rahmen des sogenannten Mieterregresses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Berechnung des Ausgleichs zwischen Sach- und Haftpflichtversicherer im Rahmen des sog. Mieterregresses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 986
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Auszug aus LG Kassel, 25.01.2007 - 1 S 50/06
    Es kann insoweit auf die Ausführungen im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.9.2006 - IV ZR 273/05 - (NZM 2006, 945 f.) in dem der Bundesgerichtshof in einem mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall diese in Rechtsprechung und Literatur und auch zwischen den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits umstrittene Frage entschieden hat, verwiesen werden.

    Die Kammer hat die Berufung in Hinblick darauf zugelassen, dass die Frage der Berechnung des Ausgleichs nach § 59 Abs. 2 VVG analog für eine Vielzahl von Fällen von Bedeutung ist und die Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 13.9.2006 - IV ZR 273/05 - hierzu nicht eindeutig sind.

  • LG Köln, 24.02.1982 - 24 O 484/81
    Auszug aus LG Kassel, 25.01.2007 - 1 S 50/06
    Diese Berechnungsweise wird u. a. vertreten von Günther, VersR 2006, 1542; Landgericht Köln VersR 1982, 1165 f. Sie ist nach Auffassung der Kammer zutreffend.
  • BGH, 18.06.2008 - IV ZR 108/06

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Gebäudeversicherers gegen den

    Die Gegenmeinung (Günther, VersR 2006, 1539, 1542 f.; Wolter, VersR 2007, 987; Wälder, r+s 2007, 381; LG Kassel r+s 2007, 378; LG Karlsruhe r+s 2007, 379) lässt den tragenden Grund für die Zubilligung des Ausgleichsanspruchs analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. außer Acht und wendet die - teilweise umstrittenen - Grundsätze des Doppelversicherungsausgleichs damit auf eine nicht gegebene rechtliche Ausgangslage an.
  • OLG Köln, 03.07.2007 - 9 U 51/06

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs bei Regress des Gebäudeversicherers gegen

    Er müsste dann mehr ausgleichen als seinem Anteil an dem gemeinsam gedeckten Betrag entspricht (so allerdings LG Kassel, Urteil vom 25.01.2007 - 1 S 50/06; LG Köln, VersR 1982, 1165 für Ausgleich Fahrzeugwacheversicherung und Kfz-Kaskoversicherung bei unmittelbarer Anwendung des § 59 Abs. 2 S. 1 VVG; anders wohl OLG Hamm, VersR 1986, 544).
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