Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - I-8 U 37/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Schmerzensgeldbemessung bei allerschwersten Geburtsschäden (hier: hypoxischer Hirnschaden)

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 2008, 534



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Stuttgart, 09.09.2008 - 1 U 152/07  

    Krankenhaushaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen schwerster

    Angesichts der herausragenden Bedeutung, die dem Persönlichkeitsrecht zukommt (Art. 1 und 2 GG), hält der Senat unter Berücksichtigung aller Umstände daher auch ein Schmerzensgeld an der obersten Grenze in einem Betrag von 500.000 EUR für angemessen (vgl. auch OLG Köln VersR 2007, 219; LG Berlin VersR 2005, 1247 - bestätigt durch KG GesR 2005, 499; OLG Hamm VersR 2002, 1163; VersR 2004, 386; mit geringeren Schmerzensgeldbeträgen: OLG Düsseldorf VersR 2008, 534; OLG Brandenburg VersR 2004, 199; OLG Bremen NJW-RR 2003, 1255).
  • OLG Naumburg, 10.12.2010 - 1 W 57/10  

    Begriff des immateriellen Schadens

    Das OLG Düsseldorf hat in einer vergleichbaren Schadenskonstellation (infolge eines Sauerstoffmangels unter der Geburt erlittene körperliche und geistige Schwerstbehinderung, nämlich eine infantile Zerebralparese mit ausgeprägter psychomotorischer Retardierung und einer Tetraspastik) mit Urteil vom 26. April 2007 (Geschäftszeichen 8 U 37/05; VersR 2008, 534 - 537) ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000,- Euro sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente von 300,- Euro für angemessen erachtet.
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