Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 18.01.2007

Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2008 - IV ZR 45/06   

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https://dejure.org/2008,2984
BGH, 27.02.2008 - IV ZR 45/06 (https://dejure.org/2008,2984)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2008 - IV ZR 45/06 (https://dejure.org/2008,2984)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - IV ZR 45/06 (https://dejure.org/2008,2984)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen Nichtberücksichtigung eines Antrags auf Sachverständigenbeweis

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Unzulässige Übergehung eines Antrags auf Sachverständigenbeweis für außermedizinischen Sachverhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 286; BB-BUZ
    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Anforderungen an die Anknüpfungstatsachen für den medizinischen Sachverständigen

  • anwaltskanzlei-online.de (Zusammenfassung)

    Bewertung der Berufsunfähigkeit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Bewertung von Berufsunfähigkeit: Unfähigkeit zur Ausübung einzelner Tätigkeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 770
  • VersR 2008, 770
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - IV ZR 45/06
    Der Sachverständige hätte, wie die Beschwerde zu Recht herausstellt, die dem Kläger in seinem Beruf konkret abverlangten Verrichtungen nicht nur einzeln, sondern auch im Zusammenhang mit denjenigen bewerten müssen, mit denen sie einen einheitlichen Lebensvorgang bilden (vgl. dazu Senatsurteil vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631 unter II 2 a).
  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99

    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - IV ZR 45/06
    Kommt es darauf an, wie sich bestimmte medizinisch festgestellte Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit auf die zuletzt konkret ausgeübte Berufstätigkeit des Versicherten auswirken, sind hierzu gegebenenfalls Zeugen und ein berufskundlicher Sachverständiger zu hören (Senatsurteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89 unter III).
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - IV ZR 45/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats erfordert die Beurteilung, ob der Versicherte bedingungsgemäß berufsunfähig ist, dass die konkrete Ausgestaltung des von dem Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ausgeübten Berufes und die sich aus dieser Berufsausübung ergebenden Anforderungen festgestellt werden; diese Feststellungen zum unverrückbaren außermedizinischen Sachverhalt sind einem medizinischen Sachverständigen als Grundlage seiner Gutachtenerstattung vorzugeben (BGHZ 119, 263, 266 und ständig).
  • OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1519/17

    Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes in gesunden Tagen in der

    Geht es um die Berufsunfähigkeit wegen Unfähigkeit zur Ausführung einzelner Arbeitsschritte, darf der Sachverständige die dem Versicherten in dessen Beruf abverlangten Arbeitsverrichtungen nämlich nicht nur einzeln und isoliert, sondern muss er sie auch im Zusammenhang mit denjenigen Arbeitsverrichtungen bewerten, mit denen sie einen einheitlichen Lebensvorgang bilden (BGH, Beschluss vom 27.2.2008 - IV ZR 45/06; Urteil vom 26.2.2003 - IV ZR 283/01 - juris).
  • OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16

    Leistungsfähigkeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei

    Handelt es sich nicht um abtrennbare und deshalb gesondert zu veranschlagende berufliche Einzelverrichtungen, sondern um einen untrennbaren Teil eines einheitlichen Lebensvorganges, so ist auf den einheitlichen Lebensvorgang abzustellen, wenn prägende Einzelverrichtungen entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.02.2008 - IV ZR 45/06, VersR 2008, 770, Rn. 4; BGH, Urteil vom 26.02.2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631, Rn. 13; KG Berlin, Beschluss vom 06.03.2015 - 6 U 109/13, juris, Rn. 41).
  • OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 W 641/20

    Ermittlung des Sachverhalts als Befangenheitsgrund?

    Dem Sachverständigen ist grundsätzlich ein Sachverhalt vorzugeben, den er bei seiner Beurteilung zugrunde zu legen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2004 - IV ZR 200/03; Beschluss vom 27.02.2008 - IV ZR 45/06 - juris).
  • OLG Köln, 30.09.2011 - 20 U 43/11

    Voraussetzungen des Rücktritts des Versicherers von einem

    Dabei dürfen aber Tätigkeiten, die einen einheitlichen Lebensvorgang bilden, nicht in nicht abtrennbare Einzelvorrichtungen aufgeteilt werden (vgl. BGH VersR 2008, 770 und VersR 2003, 631).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2023 - 11 U 75/22

    Rechtsfolgen Nichterscheinen Kläger zu medizinischer Begutachtung; Umfang

    Erforderlich ist insoweit eine konkrete Erläuterung der Ausgestaltung des von dem Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ausgeübten Berufes und die sich aus dieser Berufsausübung ergebenden Anforderungen; diese Feststellungen zum unverrückbaren außermedizinischen Sachverhalt sind einem medizinischen Sachverständigen als Grundlage seiner Gutachtenerstattung vorzugeben (st. Rspr. BGH, vgl. z.B. Beschl. v. 27.02.2008 - IV ZR 45/06, Rn. 4, m.w.N.; s.a. Urt. v. 14.12.2016 - IV ZR 527/15, Rn. 23, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 10.11.2010 - 20 U 64/10

    Berufsunfähigkeit des Inhabers eines Ladenlokals; Anforderungen an die

    Denn die dem Versicherten in seinem Beruf konkret abverlangten Verrichtungen dürfen nicht nur einzeln, sondern müssen auch im Zusammenhang mit denjenigen bewertet werden, mit denen sie einen einheitlichen Lebensvorgang bilden (BGH VersR 2003, 631 sowie BGH VersR 2008, 770).
  • OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21

    Werden in einem Beweisbeschluss einem medizinischen Sachverständigen weder ein

    Dem Sachverständigen ist aber grundsätzlich ein Sachverhalt vorzugeben, den er bei seiner Beurteilung zugrunde zu legen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2004 - IV ZR 200/03; Beschluss vom 27.02.2008 - IV ZR 45/06 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2022 - 12 U 1/22

    Folge unwirksamer Sanktionsvereinbarung infolge Anzeige- oder

    Diese Feststellungen sind den medizinischen Sachverständigen als Grundlage ihrer Gutachtenerstattung vorzugeben (BGH, Urteil vom 27.02.2008 - IV ZR 45/06, juris Rn. 4; Urteil vom 12.06.1996 - IV ZR 116/95, juris Rn. 12; Urteil vom 30.09.1992 aaO Rn. 11).
  • KG, 06.03.2015 - 6 U 109/13

    Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen einer Leistungseinstellung von

    Handelt es sich um keine abtrennbare und deshalb gesondert zu veranschlagende berufliche Einzelverrichtung, sondern um einen untrennbaren Teil eines einheitlichen Lebensvorganges, so ist auf den einheitlichen Lebensvorgang abzustellen, wenn eine prägende Einzelverrichtung entfällt (vgl. BGH NJW-RR 2003, 673 ff = VersR 2003, 631 ff., zitiert nach juris: Rdnr. 13 m. w. Nachw.; BGH VersR 2008, 770 - zitiert nach juris: Rdnr. 4).
  • LG Dortmund, 28.08.2008 - 2 O 69/07

    Arbeitsunfähigkeit eines Altenpflegers nach Bandscheibenvorfall im Zusammenhang

    Vielmehr muss auch dem Gewicht der Einzelverrichtungen, den prägenden Tätigkeiten, die wegen der Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht mehr ausgeübt werden können, Rechnung getragen werden (BGH vom 27.02.2008- IV ZR 45/06; OLG Saarbrücken ZfS 2006, 42; OLG Oldenburg NVersZ 2001, 410; OLG Düsseldorf NVersZ 2000, 169; OLG Karlsruhe r + s 2001, 434; OLG Koblenz VersR 2000, 1401; OLG Hamm VersR 1998, 442 sowie R & S 2000, 37).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.01.2007 - 9 U 41/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24229
OLG Hamburg, 18.01.2007 - 9 U 41/06 (https://dejure.org/2007,24229)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.2007 - 9 U 41/06 (https://dejure.org/2007,24229)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 9 U 41/06 (https://dejure.org/2007,24229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • VersR (via Owlit)

    VVG § 22; VVG § 16 ff.; BGB § 123
    Arglist des VN wird bei unvollständiger Angabe der Behandlungshäufigkeit wegen desselben Leidens indiziert

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessrecht - Unverwertbarkeit von rechtswidrig erhobenen personenbezogenen Gesundheitsdaten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 770
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.01.2007 - 9 U 41/06
    Diese in der Anlage B 1 aufgeführten Behandlungen und Diagnosen unterlagen keinem "Verwertungsverbot", wie der Kläger unter Bezugnahme auf den Beschluss des BVerfG vom 23.10.2006 (VersR 06, 1669) meint.

    Der Senat war aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 23.10.2006 (VersR 06, 1669) nicht daran gehindert, die im Bericht des Dr. W......... vom 26.4.2004 enthaltenen Angaben zu den einzelnen Behandlungen des Klägers bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Kläger die ihm im Antrag und in der "Zusätzlichen Erklärung" gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat.

  • OLG Köln, 09.01.1992 - 5 U 12/91

    Anfechtung eines neugestalteten Vertrags

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.01.2007 - 9 U 41/06
    Die deutliche Verharmlosung des angegebenen Krankheitsbildes indiziert aber eine arglistige Täuschung (vgl. OLG Köln, VersR 92, 1252; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. 2003, § 22 Rdn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09

    Zulässigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten durch einen Versicherer;

    Daran fehlt es an und für sich, wenn eine verschwiegene Vorerkrankung des Versicherungsnehmers unstreitig ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2007 - 9 U 41/06, VersR 2008, 770 ; dazu dass unstreitiger Prozessstoff im Grundsatz nicht ohne gesetzliche Grundlage unverwertet gelassen werden darf, siehe auch BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 537/06, NJW 2008, 2732 ).
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