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   OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06   

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OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06 (https://dejure.org/2007,2028)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.2007 - 20 U 215/06 (https://dejure.org/2007,2028)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 2007 - 20 U 215/06 (https://dejure.org/2007,2028)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme einer Unfallversicherung wegen eines Bandscheibenvorfalls, beidseitiger Coxarthrose und einem Impingement-Syndrom; Verstoß eines Fristerfordernisses zur ärztlichen Feststellung nach den Allgemeinen Bedingung für Unfallversicherungen (AUB) gegen das ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherung - Ausschlussfrist von 15 Monaten

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 2000 Nr. 2.1.1.1; BGB § 307
    Die Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche Feststellung der Invalidität in den AUB 2000 ist zweifelhaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 2
    Unwirksamkeit der Feststellungsfrist in den Versicherungsbedingungen wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot durch die Aufmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlende Transparenz - Passage aus AUB 2000 unwirksam

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - 15-Monatsfrist in AUB 2000 zur ärztlichen Feststellung ist möglicherweise unwirksam

  • bld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Unwirksamkeit der 15-Monate-Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung (RA Dr. Udo Abel; EWiR 2009, 9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 811
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06
    Nach diesem Gebot und den Grundsätzen von Treu und Glauben ist der Verwender allgemeiner Geschäftsbedingungen gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (vgl. etwa BGH, VersR 1997, 1517; 2001, 841; 2005, 639).

    Auch geht es nicht etwa unter Nr. 7 in erster Linie um Regeln, welche den Zweck haben, die Unfallfolgen möglichst zu mindern (vgl. hierzu BGH, VersR 2005, 639 unter II 3 c).

    Vor allem durch die somit nach ihrer Formulierung recht weitreichende Überschrift von Nr. 7 "Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?" unterscheiden sich die hier vereinbarten Bedingungen von dem Klauselwerk AUB 94, dessen Fristenregelung nach gefestigter Rechtsprechung wirksam ist (vgl. BGH, VersR 2005, 639).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2006 - 4 U 128/05

    Kein Verstoß gegen Transparenzgebot in Versicherungsbedingungen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06
    Es ist fraglich, ob diese Bestimmung wirksam vereinbart ist (verneinend etwa Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., Ziff. 2 AUB 99 Rn. 2; a.A. jedenfalls im Grundsatz OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 1384).

    Im Streitfall kommt (anders möglicherweise als in den Fällen OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487, und OLG Karlsruhe, VersR 2005, 1384) hinzu, dass das vorangestellte fettgedruckte Inhaltsverzeichnis mit den Überschriften "Der Versicherungsumfang", "2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden?", "2.1 Invaliditätsleistung" und "2.2 Unfall-Rente plus Zusatzleistung" den Versicherungsnehmer eher nicht vermuten lässt, dass unter Nr. 2.1 auch eine zu beachtende Frist festgeschrieben ist.

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 290/04

    Unfallversicherung: Wirksame AGB-Klausel über ärztliche Invaliditätsfeststellung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06
    Es ist fraglich, ob diese Bestimmung wirksam vereinbart ist (verneinend etwa Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., Ziff. 2 AUB 99 Rn. 2; a.A. jedenfalls im Grundsatz OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 1384).

    Im Streitfall kommt (anders möglicherweise als in den Fällen OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487, und OLG Karlsruhe, VersR 2005, 1384) hinzu, dass das vorangestellte fettgedruckte Inhaltsverzeichnis mit den Überschriften "Der Versicherungsumfang", "2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden?", "2.1 Invaliditätsleistung" und "2.2 Unfall-Rente plus Zusatzleistung" den Versicherungsnehmer eher nicht vermuten lässt, dass unter Nr. 2.1 auch eine zu beachtende Frist festgeschrieben ist.

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06
    Nach diesem Gebot und den Grundsätzen von Treu und Glauben ist der Verwender allgemeiner Geschäftsbedingungen gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (vgl. etwa BGH, VersR 1997, 1517; 2001, 841; 2005, 639).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06
    Möglicherweise wird aber der durchschnittliche Versicherungsnehmer, der sich nach einem Unfall in den Bedingungen darüber informieren möchte, was er zu tun habe, auch bei - freilich gebotener - aufmerksamer Durchsicht der Bedingungen (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab etwa BGH, VersR 1993, 957; 2000, 1090; 2003, 1163) durch das Inhaltsverzeichnis und die Überschriften zu der Annahme verleitet, er habe nach einem Unfall lediglich die Klausel "7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?" zu befolgen.
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06
    Möglicherweise wird aber der durchschnittliche Versicherungsnehmer, der sich nach einem Unfall in den Bedingungen darüber informieren möchte, was er zu tun habe, auch bei - freilich gebotener - aufmerksamer Durchsicht der Bedingungen (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab etwa BGH, VersR 1993, 957; 2000, 1090; 2003, 1163) durch das Inhaltsverzeichnis und die Überschriften zu der Annahme verleitet, er habe nach einem Unfall lediglich die Klausel "7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?" zu befolgen.
  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02

    Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06
    Möglicherweise wird aber der durchschnittliche Versicherungsnehmer, der sich nach einem Unfall in den Bedingungen darüber informieren möchte, was er zu tun habe, auch bei - freilich gebotener - aufmerksamer Durchsicht der Bedingungen (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab etwa BGH, VersR 1993, 957; 2000, 1090; 2003, 1163) durch das Inhaltsverzeichnis und die Überschriften zu der Annahme verleitet, er habe nach einem Unfall lediglich die Klausel "7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?" zu befolgen.
  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06
    Nach diesem Gebot und den Grundsätzen von Treu und Glauben ist der Verwender allgemeiner Geschäftsbedingungen gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (vgl. etwa BGH, VersR 1997, 1517; 2001, 841; 2005, 639).
  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche

    Auch das Oberlandesgericht Hamm hat mit der Begründung, das dem Bedingungswerk vorangestellte Inhaltsverzeichnis und die Überschriften ließen eine solche Fristenregelung an dieser Stelle nicht vermuten, Zweifel an der Wirksamkeit der Regelung geäußert, die Frage aber letztlich als nicht entscheidungserheblich offen gelassen (OLG Hamm VersR 2008, 811).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 167/08

    Private Unfallversicherung: Erfordernis einer fristgerechten ärztlichen

    Zutreffend habe das OLG Hamm in der vergleichbaren Sache VersR 2008, 811 angenommen, die in Ziffer 2.1.1.1 AUB 2000 verwendete Ausschlussfristenregelung sei wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.

    Die von dem Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung OLG Hamm VersR 2008, 811 vertretene Ansicht, die in Ziffer 2.1.1.1 der AUB 2000 der Beklagten verwendete Ausschlussfristenregelung sei wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam, teilt der Senat im Hinblick auf den Streitfall nicht.

    Das OLG Hamm hat in der genannten Entscheidung VersR 2008, 811 lediglich Zweifel angemeldet, dass die Regelung einer Frist zur ärztlichen Feststellung "möglicherweise" gegen das Transparenzgebot verstoße, die Frage nach der Wirksamkeit aber letztlich dahingestellt bleiben lassen (aaO unter II 1 am Ende).

  • OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08

    Wirksamkeit der AUB 2000 hinsichtlich der Bestimmung einerFrist zur Feststellung

    2.1.1.1 AUB 2000 - Frist bezüglich Feststellung und Geltendmachung der Invalidität - dürfte entgegen den Bedenken OLG Hamm, VersR 2008, 811, wirksam sein.

    Für die vorliegende Fassung der AUB sind aus diesem Grund durch das OLG Hamm - in einem obiter dictum - Zweifel geäußert worden, ob die Klausel der Nr. 2.1.1.1, zweiter Spiegelstrich, wirksam ist (VersR 2008, 811 f.. s. a. Prölss/ Martin, a. a. O., § 7 Rdnr. 8 AUB 94, die Wirksamkeit der Klausel verneinend).

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 107/09

    Umfang der Ausschlussklausel für "Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen und

    Unter Verweis auf ein Urteil des OLG Hamm vom 19. Oktober 2007 ( 20 U 215/06 ) nimmt er einen Verstoß gegen das Transparenzgebot an.

    Dabei ist der Senat auch auf die auch vom Kläger angeführte Entscheidung des OLG Hamm ( VersR 2008, 811 [OLG Hamm 19.10.2007 - 20 U 215/06] ) eingegangen, die aber ohnehin nur obiter dictum Zweifel daran geäußert hat, dass die Klausel wirksam ist (die Frage offen lassend auch LG Dortmund, 2 O 351/08, Urteil v. 25. März 2009).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 4 U 64/08

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers;

    Insbesondere wird durch das vorangestellte Inhaltsverzeichnis der AUB 2000 und die zu den einzelnen Klauseln gewählten Überschriften ein aufmerksamer und sorgfältiger Versicherungsnehmer nicht zu der Auffassung verleitet, er habe im Versicherungsfall lediglich die unter Nr. 7 mit "Was ist nach einem Unfall zu beachten?" überschriebenen Anforderungen zu beachten (vgl. hierzu bei anders lautenden Bedingungen: OLG Hamm VersR 2008, 811).
  • LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 353/08

    Ingangsetzung der Klagefrist i.F.d. Ablehnung von Ansprüchen aus einem

    Während nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die in den Vorläuferbedingungen der AUB 2000/99 enthaltene Fristenregelung wirksam ist (BGH, VersR 2005, 639), werden bei den AUB 99/2000 mit beachtlichen Gründen Bedenken gegen eine ausreichende Transparenz geltend gemacht, weil der um Kenntnis der nach einem Versicherungsfall zu treffenden Maßnahmen bemühte Versicherungsnehmer durch das - auch in den zwischen den Parteien vereinbarten AUB - vorangestellte Inhaltsverzeichnis und durch die Überschrift über Ziffer 7 der AUB davon abgehalten werden könnte, auch den Anspruchsvoraussetzungen in Ziffer 2.1.1.1 AUB 2000 Beachtung zu schenken, so dass die Fristenregelung gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoßen könnte (so OLG Hamm, VersR 2008, 811 mit zustimmender Anmerkung Lücke VK 2008, 7 und mit kritischer Anmerkung Fuchs, jurisPR- VersR 4/2008 Anmerkung 3 sowie Kloth, jurisPR-VersR 9/2008, Anmerkung 3; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl, § 179 Rn. 21; Knappmann, VersR 2009, 775, Anm. zu OLG Karlsruhe, VersR 2009, 538; ders., r+s 2002, 489; derselbe, r+s 2004, 339; derselbe in Prölss/Martin VVG 27. Aufl., Ziffer 2 AUB 99, Rn. 2; anderer Ansicht: OLG Celle, NJOZ 2009, 1694; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487; OLG Karlsruhe, VersR 2009, 538 und VersR 2005, 1384 mit zustimmender Anmerkungen Nitschke; Kloth, Private Unfallversicherung, S. 100 f.; Marlow, r+s 2006, 397, 400; derselbe, r+s 2007, 353, 358).
  • LG Dortmund, 13.01.2011 - 2 O 325/10

    Anspruch auf Invaliditätsleistung im Falle des Nichterfolgens der ärztlichen

    Insoweit bei den AUB 99/2008 wegen eines vorangestellten Inhaltsverzeichnisses bestehende Bedenken (vgl. OLG Hamm VersR 2008, 811) sind bei den den streitgegenständlichen Unfallversicherungsverträgen zugrunde liegenden AUB 94 nicht angezeigt.
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2009 - 4 U 60/09

    Wirksamkeit der anspruchsbegründenden Fristenregelung in den AUB 2000

    Der Senat hat aber bereits mehrfach in der mündlichen Verhandlung in Sachen, die er letztlich nicht mehr zu entscheiden brauchte, deutlich gemacht, dass er die - in dem dortigen Fall im übrigen auch nicht entscheidungserheblichen - Erwägungen des OLG Hamm (OLG Hamm VersR 2008, 811) nicht teilt, wonach sich aus dem Inhaltsverzeichnis und den Überschriften einer Fassung der AUB 2000, die der hier zu beurteilenden entsprach, ergeben könne, dass ein solches Missverständnis erweckt werden könne.
  • LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07

    Bewertung des Risses einer Achillessehne beim Begehen einer leicht ansteigenden

    215/06 mit zustimmender Anmerkung Lücke, in: VK 2008, 7 geäußerten Zweifel), da es im Streitfall bereits an sich an einer ausreichenden ärztlichen Invaliditätsfeststellung fehlt.
  • OLG Celle, 11.09.2008 - 8 U 88/08

    Rechtmäßigkeit der Vereinbarung einer 15-Monats-Frist für eine

    Anders als in dem vom OLG Hamm mit Urteil vom 19. Oktober 2007 - 20 U 215/06 - (veröffentlicht in VersR 2008, 811 f.) entschiedenen Fall, wo bei ansonsten ähnlichen Versicherungsbedingungen neuerer Art insoweit Zweifel angemeldet worden sind, hat die Beklagte hier auch nach der Überschrift "Der Versicherungsfall" unter Ziffer 7 zu der Frage "Was ist nach einem Unfall zu beachten?" ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zur Invalidität in Ziffer 2.1.1.1 genannte Frist Anspruchsvoraussetzung ist und bei deren Nichteinhaltung "kein Anspruch auf eine Leistung" besteht.
  • LG Dortmund, 23.02.2011 - 2 O 253/10

    Invaliditätsentschädigung durch die private Unfallversicherung beim Ausschluss

  • LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08

    Wirksamkeit einer Fristenregelung unter Berücksichtigung des Transparenzgebotes

  • LG Dortmund, 25.03.2009 - 2 O 351/08

    Eine schriftliche ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität als

  • LG Limburg, 11.08.2011 - 2 O 502/10

    Unfallversicherung - Frist zur Geltendmachung der Invalidität wirksam?

  • LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 208/07

    Anspruch gegen eine Unfallversicherung auf Invaliditätsleistung; Wirksamkeit

  • LG Dortmund, 22.06.2011 - 2 O 432/10

    Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung aus §§ 1 , 179 f. VVG a.F.

  • KG, 10.06.2011 - 6 U 28/11

    Unfallversicherung - Wirksamkeit der Fristenregelung zu Invaliditätseintritt

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