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   LG Mannheim, 18.01.2008 - 1 S 99/07   

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https://dejure.org/2008,29232
LG Mannheim, 18.01.2008 - 1 S 99/07 (https://dejure.org/2008,29232)
LG Mannheim, Entscheidung vom 18.01.2008 - 1 S 99/07 (https://dejure.org/2008,29232)
LG Mannheim, Entscheidung vom 18. Januar 2008 - 1 S 99/07 (https://dejure.org/2008,29232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BMV-Ä § 18; BGB § 127
    Bei einem gesetzlich Krankenversicherten benötigt der Arzt für die Abrechnung individueller Gesundheitsleistungen dessen vorherige schriftliche Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zwp-online.com (Pressebericht)

    Privatliquidation bei GKV-Patienten - ein Reizthema

  • medizinrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Keine privatärztliche Liquidation bei GKV-Patienten ohne schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 823
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Thüringen, 04.07.2017 - L 6 KR 1119/14

    Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs für eine selbstbeschaffte

    Ein weiterer Vergütungsanspruch kann nur entstehen, wenn der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dies dem Arzt schriftlich bestätigt (§ 4 BMV-Z, vgl. BSG, Urteil vom 15. April 1997 - Az.: 1 RK 4/96, LG Mannheim, Urteil vom 18. Januar 2008 - Az.: 1 S 99/07, nach juris).
  • LSG Thüringen, 01.10.2013 - L 6 KR 599/11

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch nur bei Verursachung durch

    Ein weiterer Vergütungsanspruch kann nur entstehen, wenn der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dies dem Arzt schriftlich bestätigt (§ 18 Abs. 8 Nr. 2 Bundesmantel-Ärzte (BMV-Ä) in der hier einschlägigen Fassung ab dem 1. Juli 2008, vgl. BSG, Urteil vom 15. April 1997 - Az.: 1 RK 4/96, LG Mannheim, Urteil vom 18. Januar 2008 - Az.: 1 S 99/07, nach juris).
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