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   OLG Köln, 12.05.2009 - I-20 U 31/09   

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https://dejure.org/2009,4792
OLG Köln, 12.05.2009 - I-20 U 31/09 (https://dejure.org/2009,4792)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.05.2009 - I-20 U 31/09 (https://dejure.org/2009,4792)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - I-20 U 31/09 (https://dejure.org/2009,4792)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 2000 Nr. 2.1.1.1; AUB 2000 Nr. 7
    Die Fristenregelung der AUB 2000 ist wirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 2000 Nr. 2.1.1.1
    Anforderungen an die Transparenz einer Fristenregelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen

  • rechtsportal.de

    AUB 2000 Nr. 2.1.1.1
    Anforderungen an die Transparenz einer Fristenregelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Fristenregelung der AUB 2000 ist transparent

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Köln - 37 O 171/08
  • OLG Köln, 12.05.2009 - I-20 U 31/09

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1484
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2009 - 20 U 31/09
    Eine Regelung muss nicht nur aus sich heraus klar und verständlich sein; sie hält einer Inhaltskontrolle vielmehr auch dann nicht stand, wenn sie an verschiedenen Stellen in den Bedingungen niedergelegt ist, die nur schwer miteinander in Zusammenhang zu bringen sind, oder wenn der Regelungsgehalt auf andere Weise durch die Verteilung auf mehrere Stellen verdunkelt wird (vgl.: BGH, NJW-RR 2005, 902, 904; BGH , NJW 1993, 2052, 2054 ; NJW 1992, 1097, 1098).

    Dem Versicherungsnehmer kann dabei nicht jedes eigene Denken erspart werden (BGH, NJW-RR 2005, 902, 904).

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2009 - 20 U 31/09
    Eine Regelung muss nicht nur aus sich heraus klar und verständlich sein; sie hält einer Inhaltskontrolle vielmehr auch dann nicht stand, wenn sie an verschiedenen Stellen in den Bedingungen niedergelegt ist, die nur schwer miteinander in Zusammenhang zu bringen sind, oder wenn der Regelungsgehalt auf andere Weise durch die Verteilung auf mehrere Stellen verdunkelt wird (vgl.: BGH, NJW-RR 2005, 902, 904; BGH , NJW 1993, 2052, 2054 ; NJW 1992, 1097, 1098).
  • BGH, 11.02.1992 - XI ZR 151/91

    Formularklausel zur Tilgungsverrechnung im Individualprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2009 - 20 U 31/09
    Eine Regelung muss nicht nur aus sich heraus klar und verständlich sein; sie hält einer Inhaltskontrolle vielmehr auch dann nicht stand, wenn sie an verschiedenen Stellen in den Bedingungen niedergelegt ist, die nur schwer miteinander in Zusammenhang zu bringen sind, oder wenn der Regelungsgehalt auf andere Weise durch die Verteilung auf mehrere Stellen verdunkelt wird (vgl.: BGH, NJW-RR 2005, 902, 904; BGH , NJW 1993, 2052, 2054 ; NJW 1992, 1097, 1098).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2006 - 4 U 128/05

    Kein Verstoß gegen Transparenzgebot in Versicherungsbedingungen bei

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2009 - 20 U 31/09
    In Anwendung des vorgenannten Maßstabes ist der Senat mit dem OLG Karlsruhe (VersR 2005, 1384 ff mit zustimmender Anm. Nitschke) und dem OLG Düsseldorf (VersR 2006, 1487; ebenso auch Kloth, in jurisPR-VersR 10/2008 Anm. 3; Fuchs jurisPR-VersR 4/2008 Anm. 3) der Auffassung, dass das Inhaltsverzeichnis einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der sich mit der gebotenen Sorgfalt mit den AUB 2000 der Beklagten auseinandersetzt und diese liest, den Blick auf die die Fristenregelung der Ziff. 2.1.1.1 nicht verstellt.
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 290/04

    Unfallversicherung: Wirksame AGB-Klausel über ärztliche Invaliditätsfeststellung

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2009 - 20 U 31/09
    In Anwendung des vorgenannten Maßstabes ist der Senat mit dem OLG Karlsruhe (VersR 2005, 1384 ff mit zustimmender Anm. Nitschke) und dem OLG Düsseldorf (VersR 2006, 1487; ebenso auch Kloth, in jurisPR-VersR 10/2008 Anm. 3; Fuchs jurisPR-VersR 4/2008 Anm. 3) der Auffassung, dass das Inhaltsverzeichnis einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der sich mit der gebotenen Sorgfalt mit den AUB 2000 der Beklagten auseinandersetzt und diese liest, den Blick auf die die Fristenregelung der Ziff. 2.1.1.1 nicht verstellt.
  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche

    cc) Anderer Auffassung ist die überwiegende Rechtsprechung (OLG Düsseldorf VersR 2010, 805 und VersR 2006, 1487; OLG Köln VersR 2009, 1484; OLG Karlsruhe VersR 2009, 538 und VersR 2005, 1384 mit zustimmender Anmerkung Nitschke; OLG Celle ZfSch 2009, 34).
  • LG Dortmund, 23.02.2011 - 2 O 253/10

    Invaliditätsentschädigung durch die private Unfallversicherung beim Ausschluss

    Denn auch dann, wenn man entgegen der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf r+s 2009, 424; OLG Köln VersR 2009, 1484; OLG Karlsruhe VersR 2009, 538) mit dem OLG Hamm eine Intransparenz annehmen wollte, so wäre jedenfalls das Vorliegen einer schriftlichen ärztlichen Feststellung unfallbedingter Invalidität - unabhängig von der Einhaltung der Frist - noch erforderlich (LG Dortmund NJOZ 2009, 2067 mit näherer Begründung).
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