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   OLG Celle, 14.05.2009 - 8 U 191/08   

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OLG Celle, 14.05.2009 - 8 U 191/08 (https://dejure.org/2009,1776)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.05.2009 - 8 U 191/08 (https://dejure.org/2009,1776)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 8 U 191/08 (https://dejure.org/2009,1776)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei zur Standunsicherheit eines Baumes führenden Wurzelentfernung

  • kanzlei.biz

    Verkehrssicherungspflicht der Stadt für umgestürzte Straßenbäume

  • Judicialis

    BGB § 839; ; GG Art. 34; ; NStrG § 10

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; GG Art. 34; NStrG § 10
    Die fehlende Überprüfung der Standsicherheit eines Baums nach Entfernung einzelner Wurzeln stellt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar

  • kanzlei.biz

    Verkehrssicherungspflicht der Stadt für umgestürzte Straßenbäume

  • digichart.de

    Umgestürzter Straßenbaum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34; NStrG § 10
    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich umgestürzter Straßenbäume

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entfernen von Wurzeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrssicherungspflicht beim Entfernen von Baumwurzeln (IMR 2009, 1039)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1042
  • NVwZ-RR 2009, 863
  • NZV 2010, 86
  • VersR 2009, 1508
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2007 - 18 U 93/06

    Amtspflichtverletzung aufgrund durchgeführter Baumaßnahmen in der Nähe eines

    Auszug aus OLG Celle, 14.05.2009 - 8 U 191/08
    Auch das OLG Düsseldorf hat einen Anspruch aus § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG in einem Fall angenommen, in dem die in Anspruch genommene Stadt Kanalbauarbeiten durch ein drittes Unternehmen in Auftrag gegeben hatte, wobei im Zuge der Arbeiten der Mindestabstand zu sich in der Nähe befindlichen Pappeln nicht eingehalten wurde, die daraufhin wegen fehlenden hinreichenden Wurzelwerkes umfielen (NJW-RR 2007, 970).

    Hier muss sowohl während der Arbeiten als auch insbesondere nach ihrer Fertigstellung überprüft werden, ob noch eine hinreichende Standfestigkeit des Baumes gegeben ist oder ob diese wegen Bodenabsenkungen, Beseitigen von Wurzeln etc. beeinträchtigt ist (vgl. BGH VersR 1994, 346: Pflastern eines Gehweges und Kappen von Wurzeln eines Baumes. OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 970: Aushebung eines Kanalgrabens in unmittelbarer Nähe eines Baumes).

  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92

    Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume

    Auszug aus OLG Celle, 14.05.2009 - 8 U 191/08
    So hat auch der BGH in einem dem hiesigen Sachverhalt vergleichbaren Fall ohne weiteres § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG als Anspruchsgrundlage gegen das in Anspruch genommene Land angewendet (VersR 1994, 346).

    Hier muss sowohl während der Arbeiten als auch insbesondere nach ihrer Fertigstellung überprüft werden, ob noch eine hinreichende Standfestigkeit des Baumes gegeben ist oder ob diese wegen Bodenabsenkungen, Beseitigen von Wurzeln etc. beeinträchtigt ist (vgl. BGH VersR 1994, 346: Pflastern eines Gehweges und Kappen von Wurzeln eines Baumes. OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 970: Aushebung eines Kanalgrabens in unmittelbarer Nähe eines Baumes).

  • BGH, 14.06.1971 - III ZR 120/68

    Elektrofirma - Verkehrsbehörde - Verkehrssignale - PrivatrechtlicheTätigkeit -

    Auszug aus OLG Celle, 14.05.2009 - 8 U 191/08
    Verneint wurde eine öffentlichrechtliche Tätigkeit dagegen bei einer Elektrofirma, die von der Verkehrsbehörde mit der Herstellung einer Verkehrssignalanlage betraut worden ist (BGH VersR 1971, 867).

    Von einem weitgehenden Entscheidungsspielraum, wie er etwa bei der mit der Schaltung einer Verkehrssignalanlage beauftragten Elektrofirma (BGH VersR 1971, 867) oder dem mit der Planung für ein Pumpwerk der Kanalisation beauftragten Ingenieur (BGH NJW 1994, 1468) vorliegen kann, kann hier nicht gesprochen werden.

  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

    Auszug aus OLG Celle, 14.05.2009 - 8 U 191/08
    Maßgebend ist mithin nicht die Person des Handelnden, sondern die Funktion, die er wahrnimmt (BGHZ 118, 304. VersR 2003, 67).

    Auf dieser Grundlage wurde ein Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes angenommen beim Abschleppen eines Unfallfahrzeugs durch einen privaten Unternehmer im Auftrag der Polizei (BGH VersR 1993, 881), der Durchführung von BSE-Schnelltests durch private Labore (BGH VersR 2005, 362.2006, 698), Handlungen von Zivildienstleistenden auch dann, wenn die anerkannte Beschäftigungsstelle privatrechtlich organisiert ist und privatrechtliche Aufgaben wahrnimmt (BGH VersR 1992, 1397).

  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

    Auszug aus OLG Celle, 14.05.2009 - 8 U 191/08
    Bei der Beurteilung der Rechtstellung selbständiger privater Unternehmer, die der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben durch privatrechtlichen Vertrag heranzieht, ist darauf abzustellen, ob die öffentliche Hand in so weitgehendem Maße auf die Durchführung der Arbeiten Einfluss genommen hat, dass sie die Arbeiten des privaten Unternehmers wie eigene gegen sich gelten lassen und es so angesehen werden muss, wie wenn der Unternehmer lediglich als Werkzeug der öffentlichen Behörde bei der Durchführung ihrer hoheitlichen Aufgabe tätig geworden wäre (BGH VersR 1993, 881).

    Auf dieser Grundlage wurde ein Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes angenommen beim Abschleppen eines Unfallfahrzeugs durch einen privaten Unternehmer im Auftrag der Polizei (BGH VersR 1993, 881), der Durchführung von BSE-Schnelltests durch private Labore (BGH VersR 2005, 362.2006, 698), Handlungen von Zivildienstleistenden auch dann, wenn die anerkannte Beschäftigungsstelle privatrechtlich organisiert ist und privatrechtliche Aufgaben wahrnimmt (BGH VersR 1992, 1397).

  • BGH, 27.01.1994 - III ZR 158/91

    Haftung der Gemeinde für Überschwemmungen

    Auszug aus OLG Celle, 14.05.2009 - 8 U 191/08
    Von einem weitgehenden Entscheidungsspielraum, wie er etwa bei der mit der Schaltung einer Verkehrssignalanlage beauftragten Elektrofirma (BGH VersR 1971, 867) oder dem mit der Planung für ein Pumpwerk der Kanalisation beauftragten Ingenieur (BGH NJW 1994, 1468) vorliegen kann, kann hier nicht gesprochen werden.
  • BGH, 01.08.2002 - III ZR 277/01

    Haftung des Dienstherrn für Schäden durch Mobbing durch den Vorgesetzten eines

    Auszug aus OLG Celle, 14.05.2009 - 8 U 191/08
    Maßgebend ist mithin nicht die Person des Handelnden, sondern die Funktion, die er wahrnimmt (BGHZ 118, 304. VersR 2003, 67).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Celle, 14.05.2009 - 8 U 191/08
    Insoweit genügt es für die Begründetheit eines derartigen Antrages, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs vorliegen, also ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu möglichen künftigen Schäden führen kann (BGH VersR 2007, 708).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2002 - 8 U 79/01

    Schadensersatzansprüche bei Fehlschlagen eines sozial-medizinisch indizierten

    Auszug aus OLG Celle, 14.05.2009 - 8 U 191/08
    Auf dieser Grundlage ist zunächst eine äußere Zustands und Gesundheitsprüfung bis zum Astwerk der Krone zweimal im Jahr erforderlich, einmal im unbelaubten und einmal im belaubten Zustand (OLG Hamm VersR 2003 1542. OLG Düsseldorf VersR 1997, 463. OLG Celle NdsRpfl. 2002, 262).
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03

    Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

    Auszug aus OLG Celle, 14.05.2009 - 8 U 191/08
    Die Gemeinde muss im Rahmen der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht Bäume oder Teile hiervon entfernen, die den Verkehr gefährden, insbesondere wenn sie nicht mehr standsicher sind oder herabzustürzen drohen (BGH VersR 2004, 877.1994, 346. OLG Jena MDR 2009, 324. Palandt-Sprau, § 823 Rdnr. 190).
  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 131/05

    Haftung kommunaler Gebietskörperschaften oder der Länder für fehlerhafte

  • OLG Jena, 14.01.2009 - 4 U 818/07

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei unterbliebener Baumkontrolle

  • OLG Düsseldorf, 25.04.1996 - 18 U 150/95

    Pflicht des Straßenbaulastträgers zur Überwachung des Zustandes eines Baumes

  • BGH, 14.10.2004 - III ZR 169/04

    Keine Haftungserleichterung beim Rückgriff des Staates gegen selbständige

  • BGH, 09.10.2014 - III ZR 68/14

    Winterdienstpflicht in Berlin: Haftungsprivileg für ein im Auftrag der Berliner

    Relevante eigene Entscheidungsspielräume stehen ihnen nicht zu, da sie bei der Erledigung dieser Aufgabe an die gleichen Vorgaben gebunden sind wie die öffentliche Hand (vgl. für ähnliche Fallgestaltungen auch OLG Celle, NVwZ-RR 2009, 863 f; OLG Nürnberg, NVwZ-RR 2010, 955 f).
  • OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 27/15

    Haftung einer Gemeinde für Schäden bei der Durchführung des Winterdienstes:

    Eine Übertragung der hoheitlichen Verkehrssicherungspflicht auf Private hat zur Folge, dass sich der zuständige Hoheitsträger das Handeln des Privaten wie eigenes gegen sich gelten lassen muss (vgl. BGH, Urt. v. 21.01.1993 - III ZR 189/91, BGHZ 121, 161 - 168, juris Rdn. 9 ff; OLG Hamm, Urt. v. 12.07.1991 - 11 U 55/91; OLG Celle, Urt. v. 14.05.2009 - 8 U 191/08, VersR 2009, 1508 - 1510, juris Rdn. 5 ff).
  • OLG Nürnberg, 30.07.2010 - 4 U 949/10

    Amtshaftung: Mitarbeiter eines Privatunternehmens als Beamte im

    Auch das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 14.05.2009 (NZV 2010, 86) entschieden, dass ein Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes seitens der Gemeinde gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG auch dann vorliegt, wenn die Gemeinde ein Privatunternehmen mit der Beseitigung der Aufwölbung auf einem Gehweg einer öffentlichen Straße beauftragt.
  • KG, 13.02.2014 - 20 U 141/13

    Reinigungspflicht in Berlin hoheitlich geregelt

    Je stärker der hoheitliche Charakter der Aufgabe in den Vordergrund tritt, je enger die Verbindung zwischen der übertragenen Tätigkeit und der von der Behörde zu erfüllenden öffentlichen Aufgabe ist und je begrenzter der Entscheidungsspielraum des Unternehmers ist, desto näher liegt es, ihn als Beamten im haftungsrechtlichen Sinn anzusehen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 14.5.09 - 8 U 191/08 -, zitiert nach juris, Rdnr. 4).
  • LG Köln, 20.02.2017 - 7 O 165/16

    Schadensersatzanspruch eines Geschädigten wegen eines Unfallereignisses auf dem

    Relevante eigene Entscheidungsspielräume stehen ihnen nicht zu, da sie bei der Erledigung dieser Aufgabe an die gleichen Vorgaben gebunden sind wie die öffentliche Hand (BGH 09.10.2014 - III ZR 68/14; OLG Celle 14.05.2009 - 8 U 191/08; OLG Nürnberg 30.07.2010 - 4 U 949/10).

    All dies ergibt sich aus § 5 der StrReinS, welche der Beklagten keinen Spielraum einräumt zu entscheiden, ob, wann und wo sie zu streuen hatte (OLG Celle 14.05.09 - 8 U 191/08; KG Berlin 13.02.2014 - 20 U 141/13).

  • OLG Hamm, 30.03.2011 - 11 U 221/10

    Tagesbruch verfüllt - Bauunternehmen haftet nicht

    Da Maßnahmen der Gefahrenabwehr -wie die Beklagte mit Recht geltend machtder Eingriffsverwaltung zuzuordnen sind ( vgl. OVG Münster, NVwZ 2001, 1432 f; Tz. 7, 21, 25 bei juris; OLG Celle, VersR 2009, 1508 f = NVwZ-RR 2009, 863 f; Tz. 6 a.E. bei juris; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf, 2003, 475 f, Tz. 15 bei juris ), ergab sich der hoheitliche Charakter der von der Beklagten durchgeführten Arbeiten bereits aus deren Zielsetzung, nicht anders letztlich, als dies bei vom zuständigen Bergamt H in eigener Verantwortung und -deren Vorhandensein unterstellt- mit eigenen personellen und sachlichen Mitteln durchgeführten Verfüllarbeiten der Fall gewesen wäre.
  • LG Lübeck, 08.11.2013 - 6 O 116/13

    Amtshaftung bei Verkehrsunfall: Mitarbeiter eines Privatunternehmens als Beamte

    Mit den Räumarbeiten der Fahrbahn erfüllte der Beklagte zu 1.) eine dem Beklagten zu 3.) anvertraute Amtspflicht im Sinne von Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB (z.B. bejahend zu Mäharbeiten von Straßenbegleitgrün: OLG Nürnberg NVwZ-RR 2010, 955; zu Baumwurzelarbeiten am Gehweg: OLG Celle NVwZ-RR 2009, 863).
  • AG Neuruppin, 08.06.2012 - 42 C 390/08

    Gemeindliche Übertragung der Winterstreupflicht auf Anlieger in Brandenburg:

    Beamter im haftungsrechtlichen Sinn ist jede Person, die funktional in Ausübung eines öffentlichen Amtes handelt (BGH st. Rspr. zuletzt zu allem in NVwZ 2012, 381; auch OLG Celle VersR 2009, 1508).
  • LG Flensburg, 19.09.2014 - 2 O 225/12

    Amtshaftung: Verkehrssicherungspflichtverletzung aufgrund des Sturzes eines

    Nach außen manifestiert sich das Handeln der Beklagten zu 2 als das Handeln der Beklagten zu 1. Werden private Unternehmen in einer solchen Weise mit hoheitlichen Tätigkeiten betraut, sind ihre Mitarbeiter "Beamte" iSd. § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG, deren Handeln der beauftragenden Körperschaft zuzurechnen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.07.2010 - 4 U 949/10, MDR 2011, 226; OLG Celle, Urteil vom 14.05.2009 - 8 U 191/08, VersR 2009, 1508).
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