Weitere Entscheidung unten: LG München I, 02.10.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29832
OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07 (https://dejure.org/2007,29832)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.12.2007 - 8 U 66/07 (https://dejure.org/2007,29832)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 8 U 66/07 (https://dejure.org/2007,29832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,29832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 67; BGB § 280 Abs. 1
    Für die Annahme eines räumlichen Zusammenhangs zwischen Brandausbruch und feuergefährlicher Arbeit muss diese Arbeit nicht im selben Raum wie der Brandausbruch stattgefunden haben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anscheinsbeweis für Feuerausbruch bei Schweißarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Regress über 3,7 Mio. Euro nach Bitumenschweißen

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 254
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 18.10.1983 - VI ZR 55/82

    Schweißarbeiten - Ausbruch eines Brandes - Beweis des ersten Anscheins

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07
    Auf dieser Grundlage ist allgemein anerkennt, dass die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch bei Brandschäden Anwendung finden, wenn der Brand in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit feuergefährlichen Arbeiten entstanden ist (BGH VersR 1997, 205; NJW-RR 1993, 1117; VersR 1991, 460; 1984, 63; 1980, 532; 1974, 750; OLG Jena r+s 2004, 331; Palandt, a. a. O., Rdnr. 170).

    • Schweißarbeiten allgemein (BGH VersR 1984, 63; 1974, 750; OLG Jena r+s 2004, 331; LG Itzehoe r+s 2005, 204.

    Der Anscheinsbeweis unterscheidet sich von den Feststellungen nach allgemeinen Beweisregeln gerade dadurch, dass der konkrete Geschehensablauf nicht geklärt werden muss, weil von einem typischen Hergang auszugehen ist, solange nicht vom Gegner Tatsachen bewiesen werden, die die ernsthafte Möglichkeit einer anderen Verursachung begründen (BGH VersR 1984, 63; 1974, 750).

    So kann der Anscheinsbeweis auch dann eingreifen, wenn die Schweißarbeiten zwar nicht in demselben Raum, in dem der Brand dann ausgebrochen ist, sondern in darüber liegenden Räumen, dort aber an einer Stelle ausgeführt worden sind, an der Schmelzglut oder Schweißteile durch Rohre oder andere Öffnungen zu der späteren Brandstelle herabfallen können (BGH VersR 1984, 63; ähnlich OLG Jena r+s 2004, 331: Schweißarbeiten in einem Raum einer Halle an einem Rohr, das in einen anderen Raum führt).

    Entsprechend kann es bei bestehenden Verbindungen sogar ausreichen, wenn die Arbeiten in einem anderen Raum des Gebäudes ausgeführt werden als in dem, in dem dann der Brand ausgebrochen ist (vgl. BGH VersR 1984, 63; OLG Jena r+s 2004, 331).

    Hierfür ist erforderlich, dass konkrete Tatsachen dargelegt und bewiesen werden, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt (BGH VersR 1995, 723; 1984, 63; 1978, 945).

  • BGH, 29.01.1974 - VI ZR 53/71

    Anscheinsbeweis - Sicherungspflichten - Enger Zusammenhang - Versäumnis

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07
    Auf dieser Grundlage ist allgemein anerkennt, dass die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch bei Brandschäden Anwendung finden, wenn der Brand in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit feuergefährlichen Arbeiten entstanden ist (BGH VersR 1997, 205; NJW-RR 1993, 1117; VersR 1991, 460; 1984, 63; 1980, 532; 1974, 750; OLG Jena r+s 2004, 331; Palandt, a. a. O., Rdnr. 170).

    • Schweißarbeiten allgemein (BGH VersR 1984, 63; 1974, 750; OLG Jena r+s 2004, 331; LG Itzehoe r+s 2005, 204.

    Insbesondere muss nicht der konkrete Kausalverlauf geklärt werden (BGH VersR 1974, 750).

    Der Anscheinsbeweis unterscheidet sich von den Feststellungen nach allgemeinen Beweisregeln gerade dadurch, dass der konkrete Geschehensablauf nicht geklärt werden muss, weil von einem typischen Hergang auszugehen ist, solange nicht vom Gegner Tatsachen bewiesen werden, die die ernsthafte Möglichkeit einer anderen Verursachung begründen (BGH VersR 1984, 63; 1974, 750).

    Bei Brandschäden genügt hierfür noch nicht der bloße Hinweis auf Defekte oder Kurzschlüsse in nicht näher bezeichneten elektrischen Leitungen (BGH VersR 1978, 945; 1974, 750) oder auf in der Nähe des Brandortes befindliche Kabel sowie elektrische Geräte (OLG Köln VersR 1992, 115; LG Itzehoe NJW-RR 2004, 183).

  • BGH, 28.02.1980 - VI ZR 104/79

    Anscheinsbeweis - Ursächlichkeit - Pflichtverletzung - Brandverhütungspflicht

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07
    Auf dieser Grundlage ist allgemein anerkennt, dass die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch bei Brandschäden Anwendung finden, wenn der Brand in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit feuergefährlichen Arbeiten entstanden ist (BGH VersR 1997, 205; NJW-RR 1993, 1117; VersR 1991, 460; 1984, 63; 1980, 532; 1974, 750; OLG Jena r+s 2004, 331; Palandt, a. a. O., Rdnr. 170).

    • Bitumenschweißarbeiten (BGH VersR 1980, 532; LG Leipzig r+s 2000, 165).

    aa) Zunächst stellen Heißklebearbeiten bei der Verlegung von Bitumen-Schweißbahnen nach der Lebenserfahrung generell Arbeiten dar, die typischerweise geeignet sind, in der Nähe befindliches brennbares Material zu entflammen (BGH VersR 1980, 532; LG Leipzig r+s 2000, 164).

    Hierbei ist zu beachten, dass gerade im Rahmen von Dachdeckerarbeiten unter Verwendung von Heißbitumen strenge Anforderungen an die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten zu stellen sind (vgl. BGH VersR 1980, 532; LG Lübeck VersR 2004, 233).

  • OLG Jena, 11.05.2004 - 4 U 857/03
    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07
    Auf dieser Grundlage ist allgemein anerkennt, dass die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch bei Brandschäden Anwendung finden, wenn der Brand in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit feuergefährlichen Arbeiten entstanden ist (BGH VersR 1997, 205; NJW-RR 1993, 1117; VersR 1991, 460; 1984, 63; 1980, 532; 1974, 750; OLG Jena r+s 2004, 331; Palandt, a. a. O., Rdnr. 170).

    • Schweißarbeiten allgemein (BGH VersR 1984, 63; 1974, 750; OLG Jena r+s 2004, 331; LG Itzehoe r+s 2005, 204.

    So kann der Anscheinsbeweis auch dann eingreifen, wenn die Schweißarbeiten zwar nicht in demselben Raum, in dem der Brand dann ausgebrochen ist, sondern in darüber liegenden Räumen, dort aber an einer Stelle ausgeführt worden sind, an der Schmelzglut oder Schweißteile durch Rohre oder andere Öffnungen zu der späteren Brandstelle herabfallen können (BGH VersR 1984, 63; ähnlich OLG Jena r+s 2004, 331: Schweißarbeiten in einem Raum einer Halle an einem Rohr, das in einen anderen Raum führt).

    Entsprechend kann es bei bestehenden Verbindungen sogar ausreichen, wenn die Arbeiten in einem anderen Raum des Gebäudes ausgeführt werden als in dem, in dem dann der Brand ausgebrochen ist (vgl. BGH VersR 1984, 63; OLG Jena r+s 2004, 331).

  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 343/95

    Beweiswürdigung bei dem Brand eines Heizgerätes

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07
    Sie muss aber so häufig vorkommen, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH VersR 1997, 205; 1991, 460).

    Auf dieser Grundlage ist allgemein anerkennt, dass die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch bei Brandschäden Anwendung finden, wenn der Brand in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit feuergefährlichen Arbeiten entstanden ist (BGH VersR 1997, 205; NJW-RR 1993, 1117; VersR 1991, 460; 1984, 63; 1980, 532; 1974, 750; OLG Jena r+s 2004, 331; Palandt, a. a. O., Rdnr. 170).

    • Aufstellen eines Heizgerätes auf einem elastischen Fußbodenaufbau ohne zusätzliche Maßnahmen gegen Einsinken (BGH VersR 1997, 205).

  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 82/90

    Voraussetzungen eines Beweises des ersten Anscheins; Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07
    a) Der Anscheinsbeweis für einen ursächlichen Zusammenhang ist geführt, wenn ein typischer Geschehensablauf feststeht, bei dem nach der Lebenserfahrung aus einem bestimmten unstreitigen oder bewiesenen Sachverhalt auf eine bestimmte Folge oder umgekehrt aus einem feststehenden Erfolg auf eine bestimmte Ursache zu schließen ist, wobei bei der Bewertung eines Geschehens als typisch alle bekannten Umstände einzubeziehen sind (BGH VersR 2001, 457; 1991, 460; Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl., Vorb. v. § 249 Rdnr. 163).

    Sie muss aber so häufig vorkommen, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH VersR 1997, 205; 1991, 460).

    Auf dieser Grundlage ist allgemein anerkennt, dass die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch bei Brandschäden Anwendung finden, wenn der Brand in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit feuergefährlichen Arbeiten entstanden ist (BGH VersR 1997, 205; NJW-RR 1993, 1117; VersR 1991, 460; 1984, 63; 1980, 532; 1974, 750; OLG Jena r+s 2004, 331; Palandt, a. a. O., Rdnr. 170).

  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77

    Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis,

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07
    Hierfür ist erforderlich, dass konkrete Tatsachen dargelegt und bewiesen werden, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt (BGH VersR 1995, 723; 1984, 63; 1978, 945).

    Bei Brandschäden genügt hierfür noch nicht der bloße Hinweis auf Defekte oder Kurzschlüsse in nicht näher bezeichneten elektrischen Leitungen (BGH VersR 1978, 945; 1974, 750) oder auf in der Nähe des Brandortes befindliche Kabel sowie elektrische Geräte (OLG Köln VersR 1992, 115; LG Itzehoe NJW-RR 2004, 183).

  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 27 U 2/99

    Anscheinsbeweis für Brandverursachung durch Lötarbeiten in einem Holzhaus

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07
    • Lötarbeiten (OLG Brandenburg NJW-RR 2004, 97; OLG Hamm NJW-RR 2000, 837).

    Es kann vielmehr genügen, wenn nach Schweißarbeiten in der Nähe von Holzbalken erst in der darauf folgenden Nacht ein Feuer ausbricht (BGH VersR 1963, 657; ähnlich OLG Hamm NJW-RR 2000, 837).

  • LG Itzehoe, 29.08.2003 - 3 O 108/02

    Herbeiführung eines Brandes durch Durchführung von Schweißarbeiten und

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07
    • Schweißarbeiten allgemein (BGH VersR 1984, 63; 1974, 750; OLG Jena r+s 2004, 331; LG Itzehoe r+s 2005, 204.

    Bei Brandschäden genügt hierfür noch nicht der bloße Hinweis auf Defekte oder Kurzschlüsse in nicht näher bezeichneten elektrischen Leitungen (BGH VersR 1978, 945; 1974, 750) oder auf in der Nähe des Brandortes befindliche Kabel sowie elektrische Geräte (OLG Köln VersR 1992, 115; LG Itzehoe NJW-RR 2004, 183).

  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 82/93

    Anforderungen an die Entkräftung eines Anscheinsbeweises; Beweisbedürftigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07
    Hierfür ist erforderlich, dass konkrete Tatsachen dargelegt und bewiesen werden, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt (BGH VersR 1995, 723; 1984, 63; 1978, 945).
  • LG Essen, 17.01.2002 - 1 O 350/00

    Anforderungen an die Durchsetzung eines versicherungsvertragsrechtlich

  • LG Leipzig, 09.07.1999 - 3 O 9089/98
  • LG Lübeck, 28.05.2003 - 4 O 254/02

    Schadensersatz einer Versicherungsnehmerin eines Feuerversicherungsvertrages bei

  • OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 11 U 57/01

    Haftung des Werkunternehmers für einen Brandschaden, verursacht durch Lötarbeiten

  • OLG Köln, 06.06.1990 - 13 U 280/89

    Verstoß gegen Brandverhütungsvorschriften begründet Anscheinsbeweis

  • BGH, 21.03.1963 - VII ZR 268/61
  • BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Täuschungsversuchs des

  • BGH, 04.12.2000 - II ZR 293/99

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

  • OLG Hamm, 20.11.1998 - 34 U 68/98

    Schadensersatzanspruch im Falle mehrerer in Betracht kommender Ursachen bzw.

  • BGH, 01.10.2013 - VI ZR 409/12

    Dachdeckerhaftung: Heißklebearbeiten in feuergefährdeter Umgebung;

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung greift der Beweis des ersten Anscheins bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist, was grundsätzlich auch bei der Feststellung von Brandursachen in Betracht kommen kann (vgl. Senatsurteile vom 29. Januar 1974 - VI ZR 53/71, VersR 1974, 750; vom 18. Oktober 1983 - VI ZR 55/82, VersR 1984, 63, 64; vom 19. Januar 2010 - VI ZR 33/09, VersR 2010, 392 Rn. 8; BGH, Urteile vom 9. November 1977 - IV ZR 160/76, VersR 1978, 74, 75; vom 28. Februar 1980 - VII ZR 104/79, VersR 1980, 532; vom 12. Mai 1993 - IV ZR 120/92, VersR 1993, 1351, vom 6. März 1991 - IV ZR 82/90, VersR 1991, 460, 461; OLG Düsseldorf, r+s 1993, 138 f.; OLG Hamm, VersR 2000, 55, 56 f.; OLG Köln, VersR 1994, 1420, 1421; OLG Rostock, OLGR Rostock 2008, 736 f. und OLG Celle, VersR 2009, 254, 255).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2012 - 21 U 74/10

    Verwertbarkeit eines im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen

    Der konkrete Kausalverlauf ist in diesem Fall dann nicht zu klären (BGH, Urteil vom 19.01.2010, a.a.O.; OLG Celle, Urteil vom 13.12.2007, VersR 2009, 254 ff.).
  • LG Duisburg, 18.11.2009 - 3 O 126/09

    Schadensersatzanspruch wegen einer Pflichtverletzung bei Durchführung von

    Vielmehr müssen die für den Anscheinsbeweis erforderlichen Haupt- und Anknüpfungstatsachen sowie die Umstände, die aufgrund besonderer Umstände die Typizität begründen, unstreitig oder bewiesen sein (OLG Celle, VersR 2009, 254).

    In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass die Grundsätze des Anscheinsbeweises bei Brandschäden Anwendung finden, wenn der Brand in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit feuergefährlichen Arbeiten entstanden ist (BGH, VersR 1997, 205; OLG Celle, VersR 2009, 254; vgl. auch Palandt/Heinrichs, 68. Auflage 2009, Vorbem. § 249, Rn. 170).

    Insbesondere ist es nicht erforderlich, den konkreten Kausalverlauf aufzuklären, da von einem typischen Hergang auszugehen ist, solange nicht vom Gegner Tatsachen bewiesen werden, die die ernsthafte Möglichkeit einer anderen Verursachung begründen (OLG Celle, VersR 2009, 254).

    Erforderlich ist hierfür, dass konkrete Tatsachen dargelegt und bewiesen werden, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt (BGH, VersR 1995, 723; OLG Celle, VersR 2009, 254).

  • OLG Saarbrücken, 19.04.2018 - 4 U 137/16

    Amtshaftung: Haftungsmaßstab bei amtspflichtwidrigem Verhalten eines

    Es obliegt dann dem in Anspruch Genommenen, Umstände vorzutragen und zu beweisen, die den Anschein entkräften (vgl. BGH, Urt. v. 19.01.2010 - VI ZR 33/09, VersR 2010, 392, juris Rdn. 14; BGH, Urt. v. 01.10.2013 - VI ZR 409/12, NJW-RR 2014, 270 - 173, juris Rdn. 15; OLG Celle, Urt. v. 13.12.2007 - U 66/07, VersR 2009, 254 - 257, juris Rdn. 32; OLG Naumburg, Urt. v. 11.10.2012 - 4 U 12/12, VerkMitt 2014 Nr. 21, juris Rdn. 40 ff).

    Insbesondere muss nicht der konkrete Kausalverlauf geklärt werden (vgl. BGH, Urt. v. 29.01.1974 - VI ZR 53/71, VersR 1974, 750 (751); BGH, Urt. v. 01.10.2013 - VI ZR 409/12, NJW-RR 2014, 270 - 173, juris Rdn. 15; OLG Celle, Urt. v. 13.12.2007 - U 66/07, VersR 2009, 254 - 257, juris Rdn. 38; OLG Naumburg, Urt. v. 11.10.2012 - 4 U 12/12, VerkMitt 2014 Nr. 21, juris Rdn. 40).

  • OLG Jena, 21.03.2013 - 1 U 447/12

    Äußere Brandwand fehlt: Kein Mitverschulden des Geschädigten!

    Nach der Lebenserfahrung stellen Heißklebearbeiten bei der Verlegung von Bitumen-Schweißbahnen generell Arbeiten dar, die typischerweise geeignet sind, in der Nähe befindlichen brennbares Material zu entflammen (BGH, Urteil vom 28. Februar 1980 - VII ZR 104/79, VersR 1980, 532; OLG Celle, VersR 2009, 254, 255).

    Notwendig ist aber, dass der Brand in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit feuergefährlichen Arbeiten/Tätigkeiten entstanden ist (BGH, Urteil vom 29. Januar 1974 - VI ZR 53/71, VersR 1974, 750, 751; OLG Jena r + s 2004, 331, 332; OLG Celle, VersR 2009, 254, 255).

  • OLG Oldenburg, 26.03.2015 - 8 U 32/14

    Keine Beweiserleichterung, wenn die Haftung eines Beteiligten feststeht!

    Weitere, vom Kläger darzulegende anspruchsbegründende - und nicht etwa vom potenziellen Schädiger darzulegende anspruchsausschließende - Voraussetzung ist nämlich der Ausschluss konkreter Anhaltspunkte für alternativ in Betracht kommende typische - nicht im Verantwortungsbereich des Schädigers liegender - Geschehensabläufe, auf die die Schadensentstehung zurückzuführen sein kann, von denen aber nur einer eine Haftung des in Anspruch Genommenen zu begründen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2010 - VI ZR 33/09, Rz. 13 = NJW 2010, 1072 f und BGH, Urteil vom 01.10.2013 - VI ZR 409/12, Rz. 21 = NZBau 2014, 162 ff unter Hinweis auf OLG Celle, VersR 2009, 254, 255).
  • LG Hannover, 12.02.2010 - 13 O 245/08
    Zugunsten des Geschädigten besteht ein Anscheinsbeweis, da allgemein anerkannt ist, dass die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch bei Brandschäden Anwendung finden, wenn der Brand in zeitlichem und räumlichen Zusammenhang mit feuergefährlichen Arbeiten entstanden ist (BGH VersR 1999, 205; OLG Celle VersR 2009, 254).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG München I, 02.10.2008 - 31 S 9253/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25132
LG München I, 02.10.2008 - 31 S 9253/07 (https://dejure.org/2008,25132)
LG München I, Entscheidung vom 02.10.2008 - 31 S 9253/07 (https://dejure.org/2008,25132)
LG München I, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 31 S 9253/07 (https://dejure.org/2008,25132)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,25132) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Auslegung der eingeschränkten Kostenübernahme durch den Versicherer im Fall einer gütlichen Einigung

  • VersR (via Owlit)

    ARB 75 § 2 Abs. 3 a
    Eine Klausel über den Umfang der Kostenübernahme im Fall der gütlichen Erledigung des Rechtsstreits ist nur in Fällen mit einer vereinbarten Kostenregelung anwendbar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkung einer Klausel über den Umfang der Kostenübernahme i.F.d. gütlichen Einigung eines Rechtsstreits auf die Kostentragungspflicht einer Rechtsschutzversicherung; Anwendbarkeit einer Klausel über den Umfang der Kostenübernahme über den Hauptanwendungsfall hinaus ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 190
  • VersR 2009, 254
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus LG München I, 02.10.2008 - 31 S 9253/07
    Entgegen der Ansicht der Beklagten handelt es sich bei dem Anspruch auf Freistellung nicht um eine Feststellungs-, sondern um eine Leistungsklage (BGH MDR 1996/959).
  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 59/09

    Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil; Risikobegrenzung des

    So wird aus dem Senatsurteil vom 25. Januar 2006 teilweise gefolgert, dass die Klausel bei fehlender Kostenvereinbarung nicht anwendbar sein soll, weil es eines Rückgriffs auf die allgemeine Ausgleichsklausel dann nicht bedurft hätte (so Heither/Heither, NJW 2008, 2743, 2745; eine mindestens konkludente Kostenregelung verlangen auch LG Bremen NJW-RR 2007, 1404; LG München I r+s 2008, 512 und VersR 2009, 254; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 5 ARB 2008/II Rn. 50 und 58; a.A. Bauer, NJW 2008, 1496, 1499).
  • AG Wiesbaden, 16.12.2010 - 93 C 4000/10

    Rechtsschutzversicherung: Leistungsfreiheit bei erfolgreicher außergerichtlicher

    Gemäß § 5 Abs. 3 b) ARB 2000 ist der Versicherer von der Leistung frei, wenn die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts zum Erfolg für den Versicherungsnehmer führt und eine Kostenregelung nicht getroffen wird (Abgrenzung von Landgericht Hagen Urteil vom 23.03.2007, Az.: 1 S 136/06 und Landgericht München I, Urteil vom 02.10.2008 Az: 31 S 9253/07).

    Ebenso wenig überzeugt die Auffassung, die Regelung des § 5 Abs. 3 b) ARB greife dann nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer im Rahmen der Einigung mit dem Gegner eine Kostenregelung nicht getroffen und mithin nicht, auch nicht konkludent, auf etwa bestehende Kostenerstattungsansprüche verzichtet habe, weil der Versicherer sodann entscheiden könne, inwieweit evtl. Kostenerstattungsansprüche aus übergegangenem Recht weiterhin geltend gemacht werden sollen (so LG München I, Urteil vom 02.10.2008Az: 31 S 9253/07).

  • LG Freiburg, 01.04.2010 - 3 S 318/09

    Rechtsschutzversicherung: Anwendbarkeit der Ausschlussklausel bei einer

    In der Rechtsprechung ist auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2006 (NJW 2006, 1281) im Einzelfall umstritten, ob § 5 Abs. 3 Nr. 3 b ARB wirksam und auf außergerichtliche Vergleiche/Erledigungen ohne Kostenregelung anwendbar ist (vgl. etwa LG Hagen NJW-RR 2008, 478 und zuvor schon LG Aachen, Urteil v. 16.12.2005 - 6 S 4/06 - LG München I RuS 2008, 512 und VersR 2009, 254; aA LG Hamburg VersR 2009, 1529; grundlegend: Schneider, VersR 2004, 301ff; Heither NJW 2008, 2743ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht