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   OLG Köln, 14.04.2008 - 5 U 135/07   

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https://dejure.org/2008,6047
OLG Köln, 14.04.2008 - 5 U 135/07 (https://dejure.org/2008,6047)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.04.2008 - 5 U 135/07 (https://dejure.org/2008,6047)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. April 2008 - 5 U 135/07 (https://dejure.org/2008,6047)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Patienten auf Schmerzensgeld und Ersatz des erlittenen materiellen Schadens wegen Fehlbehandlung und Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Schadensersatzansprüche eines Patienten bei eigenmächtiger ärztlicher Behandlung; Wirksamkeit der Einwilligung ...

  • Judicialis
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823
    Pflicht zur Aufklärung über erhöhtes Risiko einer Rekurrensparese

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1 § 611 § 823 Abs. 1
    Arztrecht - Schadensersatz bei fehlender Aufklärung über erhöhte Risiken einer weiteren Kropfoperation - Plausibilität des Entscheidungskonflikts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schilddrüsen-OP: Aufklärungspflicht über erhöhtes Risiko einer Lähmung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht über erhöhtes Risiko einer zweiten Schilddrüsen-Operation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 261
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2008 - 5 U 135/07
    Darüber muss der Patient aufgeklärt werden (so schon BGH NJW 1992, 2351 für den - auch hier vorliegenden - Fall einer Rezidiv-Strumektomie), was nicht geschehen ist.
  • OLG Braunschweig, 25.09.2013 - 1 U 24/12

    Arzthaftung: Wirksamkeit einer Einwilligungserklärung bei unangekündigter

    Dem vorliegenden Fall eher vergleichbar ist die Entscheidung des OLG Köln vom 14.4.2008 - 5 U 135/07, wobei zwar unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskostenindexanpassung sich ein Schmerzensgeld von 32.000,00 EUR ergeben würde, jedoch lagen in jenem Fall - anders als hier - eine beidseitige Stimmbandlähmung sowie Aufklärungsfehler von besonderem Gewicht vor (OLG Köln, a.a.O., VersR 2009, 261).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über das Risiko von Nervenverletzungen bei

    b) Ob hier eine spezifische Aufklärungspflicht hinsichtlich des gesteigerten Risikos bei Rezidivoperationen bestand (vgl. BGH, NJW 1992, 2351; Senat, OLGR 2002, 407 f., juris Tz. 34; OLG München, Urteil vom 23.02.2012, Az. 1 U 2781/11, juris Tz. 30; OLG Köln, VersR 2009, 261 f., juris Tz. 17), braucht der Senat nicht abschließend zu entscheiden.
  • OLG Köln, 19.10.2011 - 5 U 166/10

    Anforderungen an den Nachweis eines Behandlungsfehlers bei Verletzung eines

    Dies entspricht dem Aufklärungsumfang, den der Senat nach sachverständiger Beratung in einem vergleichbaren Fall angenommen hat (Urteil vom 14.4.2008 - 5 U 135/07, veröffentlicht in VersR 2009, 261 ff.).
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