Rechtsprechung
OLG Koblenz, 18.01.2007 - 2 U 664/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Handeln für eine Erbengemeinschaft aufgrund eines Auftragsverhältnisses bzw. eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrags; Geltendmachung von Ansprüchen in Großbritannien; Anspruch auf Herausgabe des aus der unentgeltlichen Geschäftsbesorgung Erlangten; Berechtigung ...
- Judicialis
BGB § 667
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 242; BGB § 667; BGB § 670
Umfang des Aufwendungsersatzes eines Beauftragten bei weisungswidrigem Abschluss einer Honorarvereinbarung und eines Prozessfinanzierungsvertrags - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Anspruchs auf Herausgabe des nach § 667 BGB Erlangten bei weisungswidriger Beauftragung eines Rechtsanwalts gegen Honorarvereinbarung zur Durchsetzung der Interessen des Auftraggebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Prozessfinanzierungsvertrag, Rechtliche Einordnung des Prozessfinanzierungsvertrags
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 11.04.2006 - 10 O 477/05
- OLG Koblenz, 18.01.2007 - 2 U 664/06
- OLG Koblenz, 30.12.2008 - 2 U 664/06
Papierfundstellen
- VersR 2009, 405
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.05.1983 - II ZR 284/81
Abweichen von Weisungen des Auftragsschreibens - Schadensersatzanspruch wegen der …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 2 U 664/06
Der Kläger verstößt als Auftraggeber jedoch gegen Treu und Glauben, wenn er die weisungswidrige Ausführung des Auftrages nicht gegen sich gelten lassen will, obwohl die Abweichung sein Interesse nicht verletzt (BGH WM 1980, 587), insbesondere der von ihm angestrebte Rechtserfolg im Ergebnis voll eingetreten ist (BGH ZIP 1983, 781 = WM 1983, 837). - BGH, 07.03.2005 - II ZR 144/03
Voraussetzungen eines Grundurteils; Erlass bei ungeklärten Gegenforderungen
Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 2 U 664/06
Der Senat ist der Auffassung, dass der weitergehende Anspruch auch unter Berücksichtigung der Einwendungen gegen ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (BGHZ 110, 201; 111, 133; 126, 219; NJW 1995, 2107 u. 2557; 2001, 225; NJW-RR 2005, 1008; Zöller/Vollkommer, ZPO;… 26. Aufl., § 304 Rn. 6). - BGH, 04.02.1980 - II ZR 119/79
Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 2 U 664/06
Der Kläger verstößt als Auftraggeber jedoch gegen Treu und Glauben, wenn er die weisungswidrige Ausführung des Auftrages nicht gegen sich gelten lassen will, obwohl die Abweichung sein Interesse nicht verletzt (BGH WM 1980, 587), insbesondere der von ihm angestrebte Rechtserfolg im Ergebnis voll eingetreten ist (BGH ZIP 1983, 781 = WM 1983, 837).
- FG Düsseldorf, 25.01.2017 - 4 K 509/16
Voraussetzungen für eine erbschaftsteuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten als …
Der Kläger hat mithin einen zum Nachlass gehörenden Anspruch (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. Oktober 1994 III ZR 165/93, NJW-RR 1995, 130; OLG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2007 2 U 664/06, VersR 2009, 405) durchsetzen wollen. - OLG Koblenz, 30.12.2008 - 2 U 664/06
Angemessenheit einer Vereinbarung über die Höhe des Anwaltshonorars hinsichtlich …
Zur Frage der Angemessenheit eines Anwaltshonorars bei einem komplexen und schwierigen Fall mit Auslandsberührung (Durchsetzung von Erbansprüchen aufgrund Vermögens in der NS-Zeit vor britischen Behörden) (anknüpfend an rechtskräftiges Teil-, Grund- und Endurteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18.01.2007 - 2 U 664/06 - Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH hatte keinen Erfolg - OLGR 2007, 521).
Rechtsprechung
OLG Köln, 21.04.2008 - 5 U 116/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Krankenhausbetreibers auf Erstattung von Kosten für die stationäre Behandlung eines verstorbenen Ehegatten bei vereinbarter Abrechnung nach DRG-Fallpauschalen; Schadensersatzanspruch wegen einer Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Art der ...
- Judicialis
ZPO § 313a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § ... 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; AVB § 9; ; KHEntG § 8 Abs. 8; ; BGB § 242; ; BGB § 288 Abs. 1
- rewis.io
- VersR (via Owlit)
BGB § 249; BGB § 280; BGB § 611
Keine Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten bei mehreren gleichwertigen Verhaltensalternativen - rechtsportal.de
BGB § 280 Abs. 1 § 611 § 823 Abs. 1
Arztrecht - Beweislast für Aufklärung über Abrechnung stationärer Behandlungskosten - keine Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens oder Beweislastumkehr bei mehrere gleichwertigen Verhaltensalternativen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.04.2007 - 25 O 382/06
- OLG Köln, 21.04.2008 - 5 U 116/07
Papierfundstellen
- VersR 2009, 405
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.11.1983 - II ZR 72/83
Beweislast für den Abschluss von Geschäften mit Warenterminoptionen - Umfang der …
Auszug aus OLG Köln, 21.04.2008 - 5 U 116/07
Geht man, wie in den vom Beklagten in den Schriftsätzen vom 02.04.2008 und 14.04.2008 zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 94, 256, 363; BGH MDR 1984, 557, NJW 1994, 512, 513f.; NJW 1996, 2503), im Falle einer Aufklärungspflichtverletzung nicht nur von einer Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, sondern grundsätzlich von einer Umkehr der Beweislast aus, ist das Ergebnis im Streitfall kein anderes. - BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
Auszug aus OLG Köln, 21.04.2008 - 5 U 116/07
Die Vermutung gilt nicht, sofern - wie hier - mehrere gleichwertige Verhaltensalternativen in Frage kommen (vgl. BGHZ 123, 311, 313 ff.; BGH NJW 2005, 1113, 1114). - BGH, 23.11.2004 - XI ZR 137/03
Hinweis- und Beratungspflichten einer Bank im Rahmen eines …
Auszug aus OLG Köln, 21.04.2008 - 5 U 116/07
Die Vermutung gilt nicht, sofern - wie hier - mehrere gleichwertige Verhaltensalternativen in Frage kommen (vgl. BGHZ 123, 311, 313 ff.; BGH NJW 2005, 1113, 1114). - BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92
Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen
Auszug aus OLG Köln, 21.04.2008 - 5 U 116/07
Geht man, wie in den vom Beklagten in den Schriftsätzen vom 02.04.2008 und 14.04.2008 zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 94, 256, 363; BGH MDR 1984, 557, NJW 1994, 512, 513f.; NJW 1996, 2503), im Falle einer Aufklärungspflichtverletzung nicht nur von einer Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, sondern grundsätzlich von einer Umkehr der Beweislast aus, ist das Ergebnis im Streitfall kein anderes. - BGH, 18.06.1996 - VI ZR 121/95
Darlegungs- und Beweislast bei arglistiger Täuschung im Rahmen von …
Auszug aus OLG Köln, 21.04.2008 - 5 U 116/07
Geht man, wie in den vom Beklagten in den Schriftsätzen vom 02.04.2008 und 14.04.2008 zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 94, 256, 363; BGH MDR 1984, 557, NJW 1994, 512, 513f.; NJW 1996, 2503), im Falle einer Aufklärungspflichtverletzung nicht nur von einer Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, sondern grundsätzlich von einer Umkehr der Beweislast aus, ist das Ergebnis im Streitfall kein anderes.
- BGH, 28.01.2020 - VI ZR 92/19
Informationspflichtverletzung eines Arztes: Mitteilung der voraussichtlichen …
Hierfür kann er abhängig von seinen persönlichen Vorstellungen und Prioritäten unterschiedliche Gründe haben (vgl. hierzu die Ausführungen unter cc) (2) sowie OLG Köln VersR 2009, 405; Geigel/Wellner, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kapitel 14, Rn. 215). - OLG Stuttgart, 08.01.2013 - 1 U 87/12
Behandlungsvertrag: Hinweispflicht des Krankenhauses bei vorhandener Privatklinik …
Das nimmt der Bundesgerichtshof bei wirtschaftlicher Beratung im allgemeinen an: Bei feststehender Aufklärungspflichtverletzung komme es im Rahmen der Kausalität zu einer echten Beweislastumkehr (BGH NJW 2012, 2427 Tz. 28, 33; ebenso im Falle der Verletzung Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung der Behandlungsseite OLG Hamm NJW 2002, 307, 308; a.A. OLGR Köln 2008, 753). - LG Berlin, 07.02.2019 - 6 S 9/17
Voraussetzungen der Pflicht zur Aufklärung über Behandlungskosten
Dagegen hat das OLG Köln (Urt. v. 21.04.2008, 5 U 116/07, BeckRS 2008, 18582) entschieden, dass die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden nach allgemeinen Grundsätzen vom Patienten zu beweisen sei und die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens jedenfalls dann nicht eingreife, sofern mehrere gleichwertige Verhaltensalternativen infrage kämen. - LG Köln, 24.01.2024 - 6 S 168/23 Eine Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, die bei der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten grundsätzlich in Betracht kommt, greift nicht, sofern mehrere gleichwertige Verhaltensalternativen in Frage kommen (vgl. OLG Köln, U. v. 21.4.2008 - 5 U 116/07, BeckRS 2008, 18582 Rn. 9).