Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,343
BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07 (https://dejure.org/2008,343)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2008 - VI ZR 173/07 (https://dejure.org/2008,343)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - VI ZR 173/07 (https://dejure.org/2008,343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (20)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • beckmannundnorda.de

    Schadensersatzbemesseung bei Datenlöschung auf der Festplate eines betrieblich genutzen Computers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der Festplatte eines betrieblich genutzten Computers; Eingabe von Rechenbefehlen als schadenstiftende Handlung; Neuschaffung von qualifizierten geistigen oder schöpferischen Leistungen ("Unikaten") als ...

  • czarnetzki.eu PDF

    Haftung eines IT-Dienstleisters für Datenvernichtung und Schadenersatz

  • kanzlei.biz

    Schadensersatz für unbrauchbar gemachte Firmendaten

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 251 Abs. 1; ; BGB § 251 Abs. 2

  • rabüro.de

    Zur Schadenersatzberechnung bei Vernichtung des Datenbestandes auf einem Betriebsrechner

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249 S. 2 a. F.; BGB § 251 Abs. 1; BGB § 2 S. 1
    Schadensbemessung bei Vernichtung eines Datenbestands auf der Festplatte eines betrieblich genutzten Computers

  • kanzlei.biz

    Schadensersatz für unbrauchbar gemachte Firmendaten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Schadensersatz bei Vernichtung von Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 251 Abs. 1; BGB § 251 Abs. 2
    Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der Festplatte eines betrieblich genutzten Computers; Eingabe von Rechenbefehlen als schadenstiftende Handlung; Neuschaffung von qualifizierten geistigen oder schöpferischen Leistungen ("Unikaten") als ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 ; BGB § 251 Abs. 1 ; BGB § 251 Abs. 2
    Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der Festplatte eines betrieblich genutzten Computers; Eingabe von Rechenbefehlen als schadenstiftende Handlung; Neuschaffung von qualifizierten geistigen oder schöpferischen Leistungen ("Unikaten") als ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Datenbestand von Ingenieurbüro zerstört: Schadensersatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 249 Satz 2 a. F., 251 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BGB
    Zur Schadensersatzhöhe und Beweislastverteilung bei Vernichtung eines Datenbestandes auf einem gewerblich genutzten PC

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Schadensersatz für die schuldhafte Vernichtung bzw. Zerstörung von Daten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für den Einsatz von eigenen Mitarbeitern zur Wiederherstellung eines Datenbestandes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz für die zerstörte Festplatte

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Schadenersatzanspruch für zerstörte Daten auf betrieblich genutztem Computer

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Höhe des Schadensersatzes für zerstörte Dateien auf Firmenrechner

  • dr-wussow.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der Festplatte eines betrieblich genutzten Computers - Unverhältnismäßigkeit der zur Wiederherstellung erforderlichen Aufwendungen (§ 251 Abs. 2 BGB)

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Schadensbemessung: Verlust von Daten auf betrieblich genutztem Computer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Höhe des Ersatzanspruchs bei Datenverlust auf betrieblich genutztem Computer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Höhe des Schadensersatzes für zerstörte Dateien auf Firmenrechner

Besprechungen u.ä. (2)

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Datensicherung und Datenverlust - wer haftet im Schadensfall?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Freier Mitarbeiter löscht Datenbestand eines Ingenieurbüros: Schadensersatz! (IBR 2009, 1043)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1066
  • MDR 2009, 379
  • VersR 2009, 408
  • MMR 2009, 250
  • K&R 2009, 266
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82

    Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07
    Soweit dies nicht möglich ist, dürfte eine Zuerkennung von Wiederherstellungskosten im Sinne des § 249 Satz 2 BGB schon gemäß § 251 Abs. 1 BGB ausscheiden, denn bei qualifizierten geistigen oder schöpferischen Leistungen ("Unikaten") ist eine Neuschaffung nicht ohne weiteres eine "Wiederherstellung" im Rechtssinne (vgl. Senat, BGHZ 92, 85, 88 ; Oetker NJW 1985, 345, 346).

    Soweit also eine Wiederherstellung der Dateien nicht möglich sein sollte, käme von vorneherein lediglich ein Wertersatzanspruch im Sinne des § 251 Abs. 1 BGB in Betracht, ohne dass es insoweit auf eine Unverhältnismäßigkeit der geschätzten (fiktiven) Wiederherstellungskosten im Sinne des § 251 Abs. 2 BGB - auf die das Berufungsgericht allein abgestellt hat - ankäme (vgl. Senat, BGHZ 92, 85, 89) .

  • BGH, 03.12.1974 - VI ZR 1/74

    Ersatzpflicht der kosmetischen Beseitigung einer Unfallnarbe; Begrenzung des

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07
    Die dem Schuldner durch § 251 Abs. 2 BGB eingeräumte Ersetzungsbefugnis hat lediglich den Zweck, die Höhe der Ersatzpflicht nach oben zu begrenzen, wenn dem Schädiger eine Naturalrestitution im Sinne des § 249 BGB wegen unverhältnismäßiger Kosten im Vergleich zum Wert der Sache unzumutbar ist (vgl. Senat, BGHZ 63, 295, 297 ; Senatsurteile vom 17. November 1961 - VI ZR 66/61 - VersR 1962, 137 und vom 20. Juni 1972 - VI ZR 61/71 - VersR 1972, 1024, 1025; BGH, Urteil vom 5. April 1990 - III ZR 213/88 - NJW-RR 1990, 1303).

    Der Geschädigte muss sich in diesen Fällen anstelle der Restitution mit einer Kompensation durch einen Wertausgleich seines Schadens zufrieden geben (vgl. Senat BGHZ 63, 295, 297) .

  • BGH, 13.05.1975 - VI ZR 85/74

    Grundsatz der Naturalrestitution - Anspruch des Gläubigers auf Geldentschädigung

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07
    Daneben kann es bei der Schadensschätzung im Rahmen einer Wahrscheinlichkeitsbetrachtung im Sinne des § 287 ZPO eine Rolle spielen, welchen Aufwand der Kläger in der Vergangenheit seit dem Schadensereignis über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg tatsächlich betrieben hat, um verlorene Dateien zu rekonstruieren (vgl. Senatsurteil vom 13. Mai 1975 - VI ZR 85/74 - VersR 1975, 1047, 1048).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07
    Ebenso wie im Rahmen des § 249 Satz 2 BGB a. F. ist es insoweit auch bei einer Schätzung des Vermögensschadens im Rahmen des § 251 BGB ohne Bedeutung, ob der Geschädigte den Schaden selbst behoben hat oder ihn durch Dritte hat beheben lassen (vgl. BGHZ 133, 110, 158 ; Senatsurteil vom 17. März 1992 - VI ZR 26/91 - NJW 1992, 1618).
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07
    Vielmehr ist auch - worauf die Revision unter Bezugnahme auf Sachvortrag des Klägers in den Vorinstanzen abhebt - von Bedeutung, inwieweit durch ihr Fehlen Betriebsabläufe gestört und erschwert werden (vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283).
  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 17/07

    Umfang des Schadensersatzes wegen Vertiefung des Nachbargrundstücks

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07
    Entsprechendes gilt im Rahmen des § 251 Abs. 1 BGB für den vom Schädiger erhobenen Einwand der Unmöglichkeit gegenüber einer vom Geschädigten geltend gemachten Naturalrestitution im Sinne des § 249 BGB bzw. der Kosten hierfür (BGH, Urteil vom 15. Februar 2008 - V ZR 17/07 - VersR 2008, 1116, 1117).
  • BGH, 19.10.1993 - VI ZR 20/93

    Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten bei unfallbeschädigtem Taxi

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07
    Will der Schädiger mit seiner Ersetzungsbefugnis aus § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB den vom Geschädigten geltend gemachten Anspruch auf Naturalrestitution aus § 249 BGB wegen Unverhältnismäßigkeit auf den Wertersatz begrenzen, trägt er nach allgemeinen Grundsätzen - weil für ihn günstig - die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. MünchKomm/Oetker, BGB, 5. Aufl., § 251 Rn. 73; Erman/Kuckuk, BGB, 11. Aufl., § 251 Rn. 28; Lange/Schiemann, Schadensersatz, 3. Aufl., § 5 VII 8. S. 243; Baumgärtl/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl., § 251 Rn. 2; Senatsurteil vom 19. Oktober 1993 - VI ZR 20/92 - VersR 1994, 64, 65) .
  • BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79

    Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07
    Denn es ist nicht gerechtfertigt, solche besonderen Anstrengungen zur Schadensbehebung, die der Geschädigte durch den Einsatz seiner o-der der Arbeitskraft seiner Mitarbeiter unternommen hat, dem Schädiger zu Gute kommen zu lassen (vgl. Senat, BGHZ 76, 216, 218 ; BGH, BGHZ 133, 155, 159 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07
    Das Berufungsgericht ist allerdings mit Recht davon ausgegangen, dass durch die Rechtskraft des Feststellungsurteils zwischen den Parteien aus dem Vorprozess für den vorliegenden Rechtsstreit bindend feststeht, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger 70 % der entstandenen Schäden aus der Beschädigung des Rechners des Klägers (Software und Hardware), verursacht durch den Beklagten zu 2 am 22. März 1997, zu ersetzen und damit Einwendungen der Beklagten ausgeschlossen sind, die sich auf Tatsachen stützen, die schon zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen haben, soweit sie das Bestehen des festgestellten Anspruchs und damit die Haftung dem Grunde nach betreffen (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1988 - VI ZR 279/87 - VersR 1988, 1139 und vom 28. Juni 2005 - VI ZR 108/04 - VersR 2005, 1159, 1160) .
  • BGH, 09.07.1984 - KRB 1/84

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Verstoß gegen das Verbot von

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07
    Es ist jedoch revisionsrechtlich überprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. Senat, BGHZ 102, 322, 330 ; 92, 84, 86 f. ).
  • BGH, 20.06.1972 - VI ZR 61/71

    Umfang des Schadensersatzes bei Unfallschäden an gebrauchten PKW

  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines

  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 20/92

    Nichtannahme einer Revision mangels Aussicht auf Erfolg - Instruktionsfehler

  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

  • BGH, 05.04.1990 - III ZR 213/88

    Schadensersatz für Beschädigung eines Gebäudes; Ausschluß der Ersetzungsbefugnis

  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94

    Gewährleistung für fehlerhafte Implementierung einer Sicherungsroutine in einer

  • BGH, 28.06.2005 - VI ZR 108/04

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils im Hinblick auf später geltend

  • BGH, 17.11.1961 - VI ZR 66/61
  • BGH, 27.10.2015 - VI ZR 23/15

    Schadensersatz bei Verletzung eines Tieres: Verhältnismäßigkeit der

    Sie ist eine besondere Ausprägung von Treu und Glauben und begrenzt die Ersatzpflicht unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (vgl. Senatsurteile vom 3. Dezember 1974 - VI ZR 1/74, BGHZ 63, 295, 298 f.; vom 13. Mai 1975 - VI ZR 85/74, VersR 1975, 1047; vom 9. Dezember 2008 - VI ZR 173/07, VersR 2009, 408 Rn. 14; BGH, Urteile vom 24. April 1970 - V ZR 97/67, NJW 1970, 1180, 1181; vom 26. Oktober 1972 - VII ZR 181/71, BGHZ 59, 365, 368; vom 27. November 2009 - LwZR 11/09, NZM 2010, 442 Rn. 21; vom 4. April 2014 - V ZR 275/12, BGHZ 200, 350 Rn. 43).
  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 171/10

    BGH bejaht Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung

    Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass die Klägerin einen derartigen Pauschalbetrag für die ihr zur Schadensabwicklung entstandenen Unkosten wie Porti, Telefonkosten und Ähnliches - auch neben den vorgerichtlichen Anwaltskosten von 39 EUR - beanspruchen kann, hält sich im Rahmen tatrichterlichen Schätzungsermessens gemäß § 287 Abs. 1 ZPO, das revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar ist, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08, NJW 2010, 605 Rn. 8; vom 9. Juni 2009 - VI ZR 110/08, VersR 2009, 1092 Rn. 10; vom 9. Dezember 2008 - VI ZR 173/07, VersR 2009, 408 Rn. 12; vom 23. November 2004 - VI ZR 357/03, BGHZ 161, 151, 154; vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 53/87, BGHZ 102, 322, 330; vom 10. Juli 1984 - VI ZR 262/82, BGHZ 92, 85, 86 f.).
  • BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08

    Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten

    Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 92, 84, 86 f.; 102, 322, 330; 161, 151, 154; Urteil vom 9. Dezember 2008 - VI ZR 173/07 - VersR 2009, 408, 409 und vom 9. Juni 2009 - VI ZR 110/08 - VersR 2009, 1092, 1093).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht