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   BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08   

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https://dejure.org/2009,15
BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08 (https://dejure.org/2009,15)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.2009 - 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08 (https://dejure.org/2009,15)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08 (https://dejure.org/2009,15)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung - juris: GKV-WSG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 zur Sicherstellung eines lebenslangen, umfassenden Schutzes der Mitglieder der privaten Krankenversicherung; Vereinbarkeit der Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) und des Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVG-ReformG); Anforderungen an eine ausreichende Darlegung der Möglichkeit einer ...

  • versicherung-recht.de

    §§ 193, 203, 204, 206, 208 VVG

  • Judicialis

    SGB V § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; SGB V § ... 6 Abs. 9 S. 1; ; SGB V § 53 Abs. 1; ; SGB V § 221; ; SGB V § 257 Abs. 2; ; SGB V § 315; ; VVG § 193 Abs. 5; ; VVG § 193 Abs. 6; ; VVG § 208; ; VAG § 12 Abs. 1 Nr. 5 S. 1; ; VAG § 12 Abs. 1a; ; VAG § 12 Abs. 1c; ; VAG § 12 Abs. 4b; ; KalV § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; KalV § 13 Abs. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12; ; GKV-WSG Art. 1 Nr. 3 Buchstabe a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2; GG Art. 3; GG Art. 9; GG Art. 12; GG Art. 14; VVG § 193 Abs. 5; VVG § 204 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a; VVG § 206 Abs. 1; VAG § 12 Abs. 1 a; VAG § 12 Abs. 1 b; SGB V § 6 Abs. 1 Nr. 1
    Die Einführung des Basistarifs und der teilweisen Portabilität der Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung ist verfassungsgemäß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- WSG ) und des Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts ( VVG -ReformG)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 zur Sicherstellung eines lebenslangen, umfassenden Schutzes der Mitglieder der privaten Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Verfassungsbeschwerden gegen Gesundheitsreform abgewiesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Basistarif in der privaten Krankenversicherung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Pflicht zum Basistarif ist verfassungsgemäß

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Gesundheitsreform schränkt Grundrechte der privaten Krankenversicherung nicht unzulässig ein

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Vb in Sachen Private Krankenversicherung erfolglos

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Private Krankenkassen sind vor Bundesverfassungsgericht gescheitert

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Private Krankenversicherung erfolglos

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Private Krankenversicherungen müssen mehr Wettbewerb hinnehmen // Bundesverfassungsgericht erklärt Gesundheitsreform für rechtens

Besprechungen u.ä. (3)

  • nwir.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    GKV-Reform/Basistarif

  • aerzteblatt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die private Säule der Volksversicherung

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsbeschwerden gegen die Gesundheitsreform 2007 gescheitert

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 123, 186
  • NJW 2009, 2033
  • NZS 2009, 436
  • VersR 2009, 957
  • DVBl 2009, 904
  • DÖV 2009, 634
 
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Wird zitiert von ... (464)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
    Eingriffe in die Vertrags- und Kalkulationsfreiheit eines Versicherungsunternehmens bei der Gestaltung eines Tarifs berühren nicht den speziellen, auf das Prinzip freier sozialer Gruppenbildung bezogenen Schutzbereich der Vereinigungsfreiheit (vgl. BVerfGE 50, 290 ).

    9 Abs. 1 GG gewährleistet die Freiheit zum Beitritt zu bestehenden Vereinen, die freie Teilnahme der Mitglieder an der Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren ihrer Willensbildung und die Führung der Geschäfte (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 80, 244 ).

    Zum Schutzbereich gehört die Gründungs- und Beitrittsfreiheit, die Freiheit des Austritts und des Fernbleibens von einem Verein (vgl. BVerfGE 50, 290 ).

    In Abhängigkeit von dem zu regelnden Sachbereich und der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter können hierbei differenzierte Maßstäbe zur Anwendung kommen, die von einer Evidenzkontrolle über eine Vertretbarkeitskontrolle bis hin zu einer intensivierten inhaltlichen Kontrolle reichen (vgl. BVerfGE 50, 290 m.w.N.).

    Wenn er sich auf dieser Grundlage für die angegriffene Regelung entschieden hat, ist die damit verbundene Beurteilung der Auswirkungen des Gesetzes als vertretbar anzusehen, mag sie sich später auch ganz oder teilweise als Irrtum erweisen (vgl. BVerfGE 50, 290 ).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
    Der Gesetzgeber des Bundes kann sich auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG auch dann berufen, wenn er für einen von ihm neu geschaffenen Typ privatrechtlicher Versicherung Regelungen des sozialen Ausgleichs vorsieht, die das privatwirtschaftliche Versicherungswesen prägenden Merkmale nur begrenzt wirken lassen (vgl. BVerfGE 103, 197 ).

    Diese Solidarelemente unterscheiden sich aber nicht von den entsprechenden Regelungen im Bereich der privaten Pflegepflichtversicherung (vgl. § 110 Abs. 1 SGB XI), zu denen das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt hat, dass sie sich im Rahmen der durch Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG eröffneten Bundeskompetenz halten (vgl. BVerfGE 103, 197 ).

    Es ist ein legitimes Konzept des zur sozialpolitischen Gestaltung berufenen Gesetzgebers, die für die Abdeckung der dadurch entstehenden Aufwendungen notwendigen Mittel auf der Grundlage einer Pflichtversicherung sicherzustellen (vgl. BVerfGE 103, 197 ).

    Der Gesetzgeber kann, wenn er eine Volksversicherung aus zwei Versicherungssäulen schafft, die Personengruppen diesen beiden in einer ausgewogenen Lastenverteilung zuordnen (vgl. BVerfGE 103, 197 ) und damit die finanzielle Stabilität und die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung sichern (vgl. BVerfGE 103, 172 ).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
    Der Gesetzgeber ist jedoch nicht gehalten, von einer finanziellen Belastung einer bestimmten Gruppe abzusehen, wenn die Belastung in der einen oder anderen Weise über den öffentlichen Haushalt auch der Allgemeinheit auferlegt werden könnte (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 81, 156 ; 85, 226 ).

    Der Basistarif stellt sich damit insgesamt als eine zulässige, sozialstaatliche Indienstnahme der privaten Krankenversicherungsunternehmen zum gemeinen Wohl dar (vgl. BVerfGE 30, 292 ), die der mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz angestrebten Vollfunktionalität der privaten Krankenversicherung für alle ihr zugewiesenen Versicherten dient und sicherstellt, dass die von Krankheit am stärksten betroffenen Personen unter den Bedingungen risikoäquivalent berechneter Prämien bezahlbaren und gleichwohl ausreichenden Versicherungsschutz finden.

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    (a) Die Einschätzung und Prognose der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren ist verfassungsrechtlich darauf zu überprüfen, ob sie auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruhen (vgl. BVerfGE 123, 186 ).

    Je nach Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter und den Möglichkeiten des Gesetzgebers, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, kann die verfassungsgerichtliche Kontrolle dabei von einer bloßen Evidenzkontrolle über eine Vertretbarkeitskontrolle bis hin zu einer intensivierten inhaltlichen Kontrolle reichen (vgl. BVerfGE 50, 290 m.w.N.; 123, 186 ; 150, 1 ).

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Dabei muss eine Verfassungsbeschwerde auch an die vom Bundesverfassungsgericht zu den aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entwickelten Maßstäbe anknüpfen, sich mit ihnen auseinandersetzen und auf dieser Grundlage darlegen, dass und aus welchen Gründen eine Verletzung in den geltend gemachten verfassungsbeschwerdefähigen Rechten vorliegen soll (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ; 140, 229 ; 142, 234 ; 149, 346 ).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Zudem schützt Art. 12 Abs. 1 GG die Vertrags- und Dispositionsfreiheit der Arbeitgeber zum Abschluss von Arbeitsverträgen mit den Beschäftigten (vgl. BVerfGE 81, 242 ; 97, 169 ; 123, 186 ).
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