Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 10.12.2008

Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,130
BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08 (https://dejure.org/2010,130)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2010 - I ZR 68/08 (https://dejure.org/2010,130)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2010 - I ZR 68/08 (https://dejure.org/2010,130)
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Volltextveröffentlichungen (27)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Restwertbörse

    § 31 Abs 5 S 2 UrhG, § 72 UrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG, § 242 BGB
    Urheberrechtsverletzung: Einstellung der in einem Verkehrsunfallschadensgutachten enthaltenen Fotos eines Unfallfahrzeuges in eine Internet-Restwertbörse durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtverletzung; Reichweite eines Auskunftsanspruchs - Restwertbörse

  • Telemedicus

    Restwertbörse

  • Telemedicus

    Restwertbörse

  • verkehrslexikon.de

    Rechtswidrigkeit von Veröffentlichung von Kfz-Sachverstädigenfotos auf Restwertbörsen

  • webshoprecht.de

    Keine Berechtigung eines Haftpflichtversicherers, Sachverständigenfotos eines Unfallfahrzeugs ungenehmigt in eine Internetbörse einzustellen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • R&W Online

    Verwendung von Gutachten-Fotos im Internet verletzt Nutzungsrechte -"Restwertbörse"

  • Wolters Kluwer

    Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung digitalisierter Lichtbilder eines Unfallfahrzeugs im Internet durch den Haftpflichtversicherer; Umfang des aus § 242 BGB hergeleiteten Auskunftsanspruchs wegen Verletzung eines Schutzrechts; Rechtmäßigkeit des Einstellens von ...

  • rechtambild.de

    Restwertbörse

  • debier datenbank

    Restwertbörse

    §§ 19a, 31 Abs. 5 S. 2, 72, 97 UrhG

  • rewis.io

    Urheberrechtsverletzung: Einstellung der in einem Verkehrsunfallschadensgutachten enthaltenen Fotos eines Unfallfahrzeuges in eine Internet-Restwertbörse durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtverletzung; Reichweite eines Auskunftsanspruchs - Restwertbörse

  • ra.de
  • rewis.io

    Urheberrechtsverletzung: Einstellung der in einem Verkehrsunfallschadensgutachten enthaltenen Fotos eines Unfallfahrzeuges in eine Internet-Restwertbörse durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtverletzung; Reichweite eines Auskunftsanspruchs - Restwertbörse

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UrhG § 31 Abs. 5 S. 2; BGB § 242
    Unzulässige Internetveröffentlichung von Kfz-Lichtbildern aus Sachverständigengutachten des Unfallgeschädigten zwecks Überprüfung des Restwerts durch den Versicherer

  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • RA Kotz

    Schadensgutachten - Urheberrecht an Lichtbildern

  • captain-huk.de

    Urheberrechtsverletzung - Rechtswidrige Einstellung der Gutachten-Lichtbilder in eine Restwertbörse. Kfz-Sachverständiger gegen die HUK-Coburg Versicherung

  • captain-huk.de

    Urheberrechtsurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung digitalisierter Lichtbilder eines Unfallfahrzeugs im Internet durch den Haftpflichtversicherer; Umfang des aus § 242 BGB hergeleiteten Auskunftsanspruch wegen Verletzung eines Schutzrechts; Rechtmäßigkeit des Einstellens von ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Restwertbörse

  • datenbank.nwb.de

    Urheberrechtsverletzung: Einstellung der in einem Verkehrsunfallschadensgutachten enthaltenen Fotos eines Unfallfahrzeuges in eine Internet-Restwertbörse durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtverletzung; Reichweite eines Auskunftsanspruchs - Restwertbörse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kontrolle eines Gutachtens durch Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 19a; 97 UrhG; § 242 BGB
    Bei Schutzrechtsverletzung kann die Auskunft nicht nur zur Verletzung der konkret bekannten, sondern auch anderer Schutzgegenstände gefordert werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fotorecht: Urheberrechtlicher Schutz für Sachverständigen-Gutachten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wiedergabe von Thumbnails in Google-Bildersuche ist keine Urheberrechtsverletzung - Vorschaubilder

  • beckmannundnorda.de (Leitsatz)

    Lichtbilder eines Gutachters dürfen von einem Haftpflichtversicherer nicht ohne Einwilligung im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Versicherung darf Gutachterfotos nicht in Restwertbörse veröffentlichen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Einstellen von Gutachtenfotos im Internet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restwertbörse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gutachterfotos in Restwertbörse veröffentlichen?

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    "Restwertbörse" - Nutzungsrecht an Fotos aus Sachverständigen-Gutachten nur mit dessen Einverständnis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Versicherung darf Gutachterfotos nicht in Restwertbörse veröffentlichen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Versicherung darf Fotos aus Gutachten nicht ohne Einwilligung ins Internet stellen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Restwertbörse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gutachten-Fotos eines Sachverständigen dürfen nur mit Zustimmung ins Web gestellt werden

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Gutachten-Fotos im Internet nur mit ausdrücklicher Zustimmung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fotos in Restwertbörse (Urteil)

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Fotos des Sachverständigen sind geschützt

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    Fotos des Sachverständigen sind geschützt

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Haftpflichtversicherung darf das im Auftrag des Geschädigten erstellte Gutachten nicht ins Internet stellen

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Sachverständigen-Fotos gebührt urheberrechtlicher Schutz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gutachterfotos im Internet

Besprechungen u.ä. (2)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtschutz für Gutachten-Fotos - Sachverständiger erhält Schadensersatz für Verwendung

  • captain-huk.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rettet die Restwertbörsen - BVSK nachhaltig beratungsresistent

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2354
  • MDR 2010, 1136
  • GRUR 2010, 623
  • NZV 2010, 448
  • VersR 2010, 1070
  • K&R 2010, 509
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Im Revisionsverfahren ist nur zu prüfen, ob die tatrichterliche Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob der Tatrichter wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen hat und insbesondere schätzungsbegründende Tatsachen nicht gewürdigt hat, die die Parteien vorgebracht haben oder sich aus der Natur der Sache ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 6.10.2005 - I ZR 266/02, GRUR 2006, 136 Tz. 24 = WRP 2006, 274 - Pressefotos; Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 6/06, GRUR 2009, 407 Tz. 23 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train).

    Bei der Ermittlung einer angemessenen Lizenzgebühr liegt es allerdings nahe, branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen, wenn sich in dem entsprechenden Zeitraum eine solche Übung herausgebildet hat (BGH GRUR 2006, 136 Tz. 27 - Pressefotos, m.w.N.).

    Es kann dahinstehen, ob die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen), bei denen es sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts weniger um eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte als vielmehr eher um eine einseitige Festlegung der Anbieterseite handelt, branchenübliche Vergütungssätze enthalten (bejahend OLG Brandenburg GRUR-RR 2009, 413 Tz. 29; LG Mannheim ZUM 2006, 886, 887; verneinend LG Stuttgart ZUM 2009, 77, 82; vgl. auch BGH GRUR 2006, 136 Tz. 30 - Pressefotos).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunftsanspruch wegen Verletzung eines Schutzrechts kann sich über die konkrete Verletzungshandlung hinaus auf Verletzungshandlungen erstrecken, die einen anderen Schutzgegenstand betreffen, wenn die Gefahr einer unzulässigen Ausforschung des Auskunftspflichtigen nicht besteht (Fortführung von BGH, 23. Februar 2006, I ZR 27/03, BGHZ 166, 233 Tz. 34 ff. -  Parfümtestkäufe).

    Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz können - soweit Begehungsgefahr gegeben ist - über die konkrete Verletzungshandlung hinaus im Umfang solcher Handlungen gegeben sein, in denen das Charakteristische der Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (vgl. BGHZ 166, 233 Tz. 34, 36 - Parfümtestkäufe, m.w.N.).

    bb) Da der unselbständige Auskunftsanspruch zur Berechnung des Schadensersatzes nur besteht, soweit eine Verpflichtung zum Schadensersatz festgestellt werden kann, setzt er ferner voraus, dass auch die durch die verallgemeinernde Fassung des Auskunftsbegehrens umschriebenen, aber als solche noch nicht konkret festgestellten Verletzungshandlungen nicht anders als schuldhaft begangen sein können (vgl. BGHZ 166, 233 Tz. 45 - Parfümtestkäufe).

  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Da er diesen Preis bei einer Inzahlunggabe oder einem Verkauf auf dem ihm zugänglichen allgemeinen regionalen Markt nicht erzielen kann, müsste er sich anderenfalls entweder mit einem geringeren Schadensersatz abfinden oder seinerseits zeitaufwändig nach besseren Verwertungsmöglichkeiten suchen; dazu ist er aber nicht verpflichtet (BGH, Urt. v. 13.1.2009 - VI ZR 205/08, NJW 2009, 1265 Tz. 9 f. m.w.N.).

    Auch der Gutachter hat daher nicht die optimale Verwertungsmöglichkeit unter Einschluss von Online-Börsen zu ermitteln (BGH NJW 2009, 1265 Tz. 10).

    Auch wenn der Sachverständige weiß, dass das Gutachten im Regelfall als Grundlage der Schadensregulierung dient und Auswirkungen für den Haftpflichtversicherer haben kann, hat er es daher nur unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung zum Schadensersatz bei KFZ-Unfällen zu erstellen, ohne zu weiteren Erhebungen und Berechnungen im Interesse des Haftpflichtversicherers des Unfallgegners verpflichtet zu sein (BGH NJW 2009, 1265 Tz. 8).

  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Das Verschulden der Beklagten ergibt sich daraus, dass sie sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt hat, in dem sie eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit ihres Verhaltens in Betracht ziehen musste (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 168/06, GRUR 2010, 123 Tz. 42 = WRP 2010, 57 - Scannertarif, m.w.N.).

    Das Verschulden der Beklagten ergibt sich im Streitfall daraus, dass sie sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt hat, in dem sie eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit ihres Verhaltens in Betracht ziehen musste (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2010, 123 Tz. 42 - Scannertarif, m.w.N.).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Im Regelfall kann zwar aufgrund der Verletzung eines bestimmten Schutzrechts nicht zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs Auskunft darüber verlangt werden, ob auch bestimmte andere Schutzrechte verletzt worden sind (vgl. zur Verletzung von Marken BGHZ 166, 253 Tz. 41 - Markenparfümverkäufe, m.w.N.).

    Dies gilt aber nur, soweit über die bereits begangene Verletzung des einen Schutzrechts hinaus keine rechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten besteht und die Gewährung eines auf die Verletzung anderer Schutzrechte gerichteten Auskunftsanspruchs demnach darauf hinausliefe, einen rechtlich nicht bestehenden allgemeinen Auskunftsanspruch anzuerkennen und der Ausforschung unter Vernachlässigung allgemein gültiger Beweislastregeln Tür und Tor zu öffnen (vgl. BGHZ 148, 26, 35 - Entfernung der Herstellungsnummer II; 166, 253 Tz. 41 - Markenparfümverkäufe).

  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Dies trägt dem Interesse des Gläubigers an einer effektiven Rechtsdurchsetzung nach vorausgegangener Rechtsverletzung Rechnung; dieses Interesse überwiegt das Interesse des Schuldners, keine dem Gläubiger unbekannten Verletzungshandlungen zu offenbaren (BGHZ 173, 269 Tz. 24 f. - Windsor Estate).
  • LG Stuttgart, 28.10.2008 - 17 O 710/06

    Vertragsanpassung hinsichtlich urheberrechtlicher Vergütung für Fotos

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Es kann dahinstehen, ob die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen), bei denen es sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts weniger um eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte als vielmehr eher um eine einseitige Festlegung der Anbieterseite handelt, branchenübliche Vergütungssätze enthalten (bejahend OLG Brandenburg GRUR-RR 2009, 413 Tz. 29; LG Mannheim ZUM 2006, 886, 887; verneinend LG Stuttgart ZUM 2009, 77, 82; vgl. auch BGH GRUR 2006, 136 Tz. 30 - Pressefotos).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Dies gilt aber nur, soweit über die bereits begangene Verletzung des einen Schutzrechts hinaus keine rechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten besteht und die Gewährung eines auf die Verletzung anderer Schutzrechte gerichteten Auskunftsanspruchs demnach darauf hinausliefe, einen rechtlich nicht bestehenden allgemeinen Auskunftsanspruch anzuerkennen und der Ausforschung unter Vernachlässigung allgemein gültiger Beweislastregeln Tür und Tor zu öffnen (vgl. BGHZ 148, 26, 35 - Entfernung der Herstellungsnummer II; 166, 253 Tz. 41 - Markenparfümverkäufe).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Der Kläger kann seinen Schaden nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnen und als Schadensersatz danach die für eine solche Benutzungshandlung angemessene und übliche Lizenzgebühr beanspruchen (vgl. BGH, Urt. v. 26.3.2009 - I ZR 44/06, GRUR 2009, 660, Tz. 13 = WRP 2009, 847 - Resellervertrag, m.w.N.).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07

    Zoladex

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Der objektive Gegenwert für den Gebrauch eines Immaterialgüterrechts besteht gleichfalls in der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr (vgl. BGHZ 82, 299, 307 f. - Kunststoffhohlprofil II; BGH, Urt. v. 29.7.2009 - I ZR 87/07, GRUR 2010, 237 Tz. 22 = WRP 2010, 390 -Zoladex, m.w.N.).
  • LG Mannheim, 14.07.2006 - 7 S 2/03

    Urheberrechtsschutz: Schutzfähigkeit einer Fotografie; unfreie Bearbeitung einer

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 68/93

    "Mauer-Bilder"; Beteiligung der Künstler an dem Erlös aus der Veräußerung von

  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 48/97

    Planungsmappe; kein Schadensersatz wegen Markverwirrung

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

  • OLG Brandenburg, 15.05.2009 - 6 U 37/08

    Urheberrechtsverletzung: Schadensersatz wegen der unberechtigten Nutzung von

  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 210/86

    "Kopierwerk"; Ansprüche der GEMA gegenüber dem Betreiber eines Kopierwerks

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06

    Scannertarif

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01

    "Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt

  • OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07

    Restwertbörse

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06

    Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des

  • BGH, 14.12.2006 - I ZR 34/04

    Archivfotos

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Der objektive Gegenwert für den Gebrauch eines Immaterialgüterrechts besteht in der angemessenen Lizenzgebühr (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 68/08, GRUR 2010, 623 Rn. 33 = WRP 2010, 927 - Restwertbörse I, mwN; BGH, GRUR 2012, 715 Rn. 39 und 40 - Bochumer Weihnachtsmarkt; GRUR 2015, 780 Rn. 32 - Motorradteile).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche

    Im Zusammenhang mit der unberechtigten Nutzung einer Fotografie im Internet wird es dabei unter anderem auf die Intensität der Nutzung, insbesondere ihre Dauer, und die Qualität des Lichtbilds ankommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 68/08, GRUR 2010, 623 Rn. 39 f. = WRP 2010, 927 - Restwertbörse I).

    Es erscheint bereits fraglich, ob die von der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing, einer Interessenvertretung der Anbieterseite, einseitig erstellten MFM-Empfehlungen branchenübliche Vergütungssätze enthalten (vgl. BGH, GRUR 2010, 623 Rn. 36 - Restwertbörse I).

  • BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13

    Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung

    Der objektive Gegenwert für den Gebrauch eines Immaterialgüterrechts besteht in der angemessenen Lizenzgebühr (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 68/08, GRUR 2010, 623 Rn. 33 = WRP 2010, 927 - Restwertbörse I, mwN; BGH, GRUR 2012, 715 Rn. 39 und 40 - Bochumer Weihnachtsmarkt).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 10.12.2008 - 23 S 6/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7695
LG Köln, 10.12.2008 - 23 S 6/08 (https://dejure.org/2008,7695)
LG Köln, Entscheidung vom 10.12.2008 - 23 S 6/08 (https://dejure.org/2008,7695)
LG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 23 S 6/08 (https://dejure.org/2008,7695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit einer Lasik-Augenoperation durch eine private Krankheitskostenzusatzversicherung; Nachrangigkeit einer Lasik-Behandlung gegenüber der Benutzung einer Brille oder Kontaktlinsen; Vornahme einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen Krankheit ...

  • VersR (via Owlit)

    MBKK 94 § 1 Abs. 2
    Eine LASIK-Operation ist grundsätzlich nicht medizinisch notwendig

  • iqb-info.de PDF

    Zur Erstattungsfähigkeit einer Lasik-Augenoperation (hier: Anspruch wurde verneint)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Eine LASIK ist nicht medizinisch notwendig

  • devamed.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung der LASIK bleibt ungeklärt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 535
  • VersR 2010, 1070
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Mannheim, 04.03.2008 - 8 O 320/07

    Anspruch gegen eine private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten für

    Auszug aus LG Köln, 10.12.2008 - 23 S 6/08
    Ob das Vorliegen eines Krankheitsfalles bei einer einfachen Fehlsichtigkeit bereits verneint werden kann (so LG Mannheim, VersR 2008, 1200), kann dahinstehen.

    Bei der Lasik-Behandlung, die mittlerweile eine anerkannte Methode zur Verbesserung der Sehfähigkeit darstellt, ist die bloße Geeignetheit zur Linderung der Krankheit allerdings nicht gleichbedeutend mit einer medizinischen Notwendigkeit (vgl. LG Mannheim, VersR 2008, 1200; Hütt, VersR 2007, 1402; anders LG Dortmund, VersR 2007, 1401).

    Es sind die im Einzelfall bestehenden Risiken und Erfolgsaussichten einer Behandlung mit dem Grad der Belastung durch die Erkrankung abzuwägen (LG Mannheim, VersR 2008, 1200; vgl. LG München, VersR 2007, 1073).

    Zugleich ist zweifelhaft, ob mittels einer Lasik-Behandlung - soweit die Behandlung zum vollständigen Ausgleich der Fehlsichtigkeit führt - eine Heilung der Erkrankung erreicht werden kann (so LG Dortmund, VersR 2007, 1401; Gedigk/Zach, VersR 2008, 993) oder ob die Behandlung lediglich - ähnlich einer Brille - eine Korrektur der Fehlsichtigkeit durch einen operativen Eingriff in die Hornhaut bedeutet, ohne die Ursache der Fehlsichtigkeit zu beheben (LG Mannheim, VersR 2008, 1200).

  • LG Dortmund, 05.10.2006 - 2 S 17/05

    Private Krankenversicherung - Krankheitskostenversicherung: Voraussetzung der

    Auszug aus LG Köln, 10.12.2008 - 23 S 6/08
    Bei der Lasik-Behandlung, die mittlerweile eine anerkannte Methode zur Verbesserung der Sehfähigkeit darstellt, ist die bloße Geeignetheit zur Linderung der Krankheit allerdings nicht gleichbedeutend mit einer medizinischen Notwendigkeit (vgl. LG Mannheim, VersR 2008, 1200; Hütt, VersR 2007, 1402; anders LG Dortmund, VersR 2007, 1401).

    Zugleich ist zweifelhaft, ob mittels einer Lasik-Behandlung - soweit die Behandlung zum vollständigen Ausgleich der Fehlsichtigkeit führt - eine Heilung der Erkrankung erreicht werden kann (so LG Dortmund, VersR 2007, 1401; Gedigk/Zach, VersR 2008, 993) oder ob die Behandlung lediglich - ähnlich einer Brille - eine Korrektur der Fehlsichtigkeit durch einen operativen Eingriff in die Hornhaut bedeutet, ohne die Ursache der Fehlsichtigkeit zu beheben (LG Mannheim, VersR 2008, 1200).

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus LG Köln, 10.12.2008 - 23 S 6/08
    Dies ist im Allgemeinen der Fall, wenn eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung steht, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu bessern oder zu lindern (BGH, VersR 2003, 581).

    Dem widerspricht auch nicht der Grundsatz, dass Kostengesichtspunkte bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit nicht zu berücksichtigen sind, letztere vielmehr allein aus medizinischer Sicht zu beurteilen ist (BGH, VersR 2003, 581).

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus LG Köln, 10.12.2008 - 23 S 6/08
    Eine Heilbehandlung ist dann medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen (BGH, VersR 1979, 221; 1991, 987; 1996, 1224).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann für Behandlungen, deren Erfolg nicht sicher vorhersehbar ist, die medizinische Notwendigkeit nur anhand der im Einzelfall maßgeblichen objektiven Gesichtspunkte mit Rücksicht auf die Besonderheiten der jeweiligen Erkrankung und der auf sie bezogenen Heilbehandlung bestimmt werden (BGH, VersR 1996, 1224; BGH, VersR 2005, 1673).

  • LG Köln, 28.03.2007 - 23 S 15/06

    Anforderungen an den Beweis der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung

    Auszug aus LG Köln, 10.12.2008 - 23 S 6/08
    Bei der Lasik-Behandlung, die mittlerweile eine anerkannte Methode zur Verbesserung der Sehfähigkeit darstellt, ist die bloße Geeignetheit zur Linderung der Krankheit allerdings nicht gleichbedeutend mit einer medizinischen Notwendigkeit (vgl. LG Mannheim, VersR 2008, 1200; Hütt, VersR 2007, 1402; anders LG Dortmund, VersR 2007, 1401).

    Erforderlich für die Annahme der medizinischen Notwendigkeit ist, dass die Sehfähigkeit im gesamten Lebensbereich nicht mehr in ausreichendem Maße durch das Tragen einer Brille oder Kontaktlinse gewährleistet ist (LG Köln, VersR 2007, 1402).

  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus LG Köln, 10.12.2008 - 23 S 6/08
    Eine Heilbehandlung ist dann medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen (BGH, VersR 1979, 221; 1991, 987; 1996, 1224).
  • BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes

    Auszug aus LG Köln, 10.12.2008 - 23 S 6/08
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann für Behandlungen, deren Erfolg nicht sicher vorhersehbar ist, die medizinische Notwendigkeit nur anhand der im Einzelfall maßgeblichen objektiven Gesichtspunkte mit Rücksicht auf die Besonderheiten der jeweiligen Erkrankung und der auf sie bezogenen Heilbehandlung bestimmt werden (BGH, VersR 1996, 1224; BGH, VersR 2005, 1673).
  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 151/90

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungskürzungen in der

    Auszug aus LG Köln, 10.12.2008 - 23 S 6/08
    Eine Heilbehandlung ist dann medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen (BGH, VersR 1979, 221; 1991, 987; 1996, 1224).
  • LG München I, 07.12.2006 - 34 S 13369/06

    Fehlende medizinische Notwendigkeit einer LASIK-Operation

    Auszug aus LG Köln, 10.12.2008 - 23 S 6/08
    Es sind die im Einzelfall bestehenden Risiken und Erfolgsaussichten einer Behandlung mit dem Grad der Belastung durch die Erkrankung abzuwägen (LG Mannheim, VersR 2008, 1200; vgl. LG München, VersR 2007, 1073).
  • LG Hannover, 11.08.2009 - 2 S 85/08

    Medizinische Notwendigkeit der LASIK-Operation zur Korrektur der Fehlsichtigkeit

    25 Da danach auch die LASIK-Operation die Fehlsichtigkeit des Klägers nicht heilen kann, müssen bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit die im Einzelfall bestehenden Risiken und Erfolgsaussichten mit dem Grad der Belastung durch die Erkrankung abgewogen werden (vgl. LG Mannheim, VersR 2008, 1200; LG Köln, VersR 2009, 535).

    26 Unter diesen Umständen ist eine LASIK-Operation nur dann medizinisch notwendig, wenn die Fehlsichtigkeit nicht durch die Versorgung mit einer Brille oder Kontaktlinsen ausgeglichen werden kann oder eine solche Versorgung nicht zumutbar ist (so auch LG Mannheim, VersR 2008, 1200; LG Köln, VersR 2009, 535).

  • OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 177/10

    Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamten; Kosten einer Augenkorrektur durch eine

    Hieran hat der Senat angesichts der Verbreitung dieses Operationsverfahrens in der privatärztlichen Augenversorgung und der ihre allgemeine wissenschaftliche Anerkennung bejahenden übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel (vgl. auch LG Hannover, Urt. v. 11.8.2009, 2 S 85/08; LG Köln, Urt. v. 10.12.2008, VersR 2009, 535; LG Göttingen, Beschl. v. 8.2.2008, 2 S 4/08, juris).
  • VG Düsseldorf, 30.05.2012 - 10 K 5359/10

    Augenoperation im Wege des "Biopticsverfahrens" ist nicht beihilfefähig

    So LG Köln, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 23 S 6/08 -, VersR 2009, S. 535.
  • BGH, 16.09.2009 - IV ZR 3/09
    LG Köln - Az. 23 S 6/08 vom 10.12.2008;.
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