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   BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09   

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BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09 (https://dejure.org/2010,1507)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2010 - IV ZR 163/09 (https://dejure.org/2010,1507)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09 (https://dejure.org/2010,1507)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 MB/KT 1978, § 4 Abs 7 MB/KT 1978, § 15 Buchst b MB/KT 1978
    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit und Beweislast des Versicherers für Ende der Leistungspflicht wegen Berufsunfähigkeit; Anforderungen an Prognose einer mehr als 50%igen Erwerbsunfähigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast und Beweislast für Eintritt und Fortdauer einer bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit i.R.e. Krankentagegeldversicherung; Beweiskraft einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gem. § 4 Abs. 7 Musterbedingungen 1978 des Verbandes der Privaten ...

  • rewis.io

    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit und Beweislast des Versicherers für Ende der Leistungspflicht wegen Berufsunfähigkeit; Anforderungen an Prognose einer mehr als 50%igen Erwerbsunfähigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit und Beweislast des Versicherers für Ende der Leistungspflicht wegen Berufsunfähigkeit; Anforderungen an Prognose einer mehr als 50%igen Erwerbsunfähigkeit

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankentagegeldversicherung - Beweislast Arbeitsunfähig

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 78 § 1 Abs. 3; MBKT 78 § 15 Buchst. b
    Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für die Leistungspflicht des Versicherers und deren Wegfall wegen Berufsunfähigkeit der versicherten Person. Mit Anmerkung: Roland Kural

  • RA Kotz

    Krankentagegeldversicherung - Beweislast Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungslast und Beweislast für Eintritt und Fortdauer einer bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit i.R.e. Krankentagegeldversicherung; Beweiskraft einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gem. § 4 Abs. 7 Musterbedingungen 1978 des Verbandes der Privaten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast bei Arbeitsunfähigkeit, Krankentagegeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweislastverteilung in der Krankentagegeldversicherung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Allein durch die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat der Versicherungsnehmer Eintritt und Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit nicht dargelegt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einstellung der Krankentagegeldzahlung wegen Berufsunfähigkeit kann unzulässig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 186, 115
  • NJW 2010, 3657
  • MDR 2010, 1258
  • VersR 2010, 1171
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09
    Dabei ist es grundsätzlich der Versicherungsnehmer, der Eintritt und Fortdauer bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit darzulegen und zu beweisen hat, also Eintritt und Fortbestand der Voraussetzungen des § 1 (3) MB/KT, soweit er vom Versicherer mit dieser Begründung Versicherungsleistungen begehrt (vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 2000 - IV ZR 110/99 - VersR 2000, 841 unter II 1).

    Vielmehr eröffnet dem Versicherer erst der vom Versicherungsnehmer vorzulegende Nachweis die Möglichkeit der Prüfung, ob der Versicherungsfall eingetreten ist, ohne dass er an diesen gebunden oder auch nur gehalten wäre, eine Nachuntersuchung gemäß § 9 (3) MB/KT zu verlangen (vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 2000 aaO unter II 2 a).

  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09
    Der Vortrag der Klägerin, ihre Leistungspflicht habe gemäß § 15 lit. b MB/KT (spätestens) zu den angegebenen Zeitpunkten geendet, kann zum einen Grundlage für einen Anspruch auf Rückgewähr erbrachter Leistungen sein (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1992 - IV ZR 339/90 - VersR 1992, 479 unter II 4 c).

    Denn es lässt sich eine ins Gewicht fallende Besserung zu irgendeinem späteren Zeitpunkt nicht selten weder zuverlässig voraussagen noch ausschließen (Senatsurteil vom 26. Februar 1992 aaO unter II 4 b).

  • BGH, 18.05.2009 - IV ZR 57/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09
    Vielmehr muss er Einwände, die sich aus einem privaten Gutachten gegen ein anderes Gutachten ergeben, ernst nehmen; er muss ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08 - VersR 2009, 975 Tz. 7; Senatsurteile vom 24. September 2008 - IV ZR 250/06 - VersR 2008, 1676 Tz. 11; vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 2 b aa).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09
    Vielmehr muss er Einwände, die sich aus einem privaten Gutachten gegen ein anderes Gutachten ergeben, ernst nehmen; er muss ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08 - VersR 2009, 975 Tz. 7; Senatsurteile vom 24. September 2008 - IV ZR 250/06 - VersR 2008, 1676 Tz. 11; vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 2 b aa).
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09
    Demgemäß liegt eine medizinisch notwendige Heilbehandlung jedenfalls dann vor, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (Senat in BGHZ 133, 208, 212 f.; Senatsurteil vom 29. November 1978 - IV ZR 175/77 - VersR 1979, 221 unter III); das Urteil des behandelnden Arztes ist deshalb einer Überprüfung durch einen neutralen Sachverständigen zu unterziehen.
  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 211/05

    Umfang des rechtlichen Rechts im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09
    In einem solchen Fall sind erneute Feststellungen des Berufungsgerichts i.S. von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zwingend geboten (vgl. Senatsurteil vom 13. Mai 2009 - IV ZR 211/05 - VersR 2009, 1213 Tz. 15 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 244/03

    Rechtsmissbrauch des Berufsunfähigkeits-Versicherers durch Vereinbarungen über

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09
    Darauf und auf die mit der Erklärung vom 1. Oktober 2003 deshalb verbundenen Nachteile hätte die Klägerin den Beklagten angesichts ihrer überlegenen Sach- und Rechtskenntnis hinweisen müssen (Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777 Tz. 16; vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03 - VersR 2007, 633 Tz. 13 f.).
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09
    Demgemäß liegt eine medizinisch notwendige Heilbehandlung jedenfalls dann vor, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (Senat in BGHZ 133, 208, 212 f.; Senatsurteil vom 29. November 1978 - IV ZR 175/77 - VersR 1979, 221 unter III); das Urteil des behandelnden Arztes ist deshalb einer Überprüfung durch einen neutralen Sachverständigen zu unterziehen.
  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 250/06

    Umfang der Beweisaufnahme bei widersprechenden Gutachten

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09
    Vielmehr muss er Einwände, die sich aus einem privaten Gutachten gegen ein anderes Gutachten ergeben, ernst nehmen; er muss ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08 - VersR 2009, 975 Tz. 7; Senatsurteile vom 24. September 2008 - IV ZR 250/06 - VersR 2008, 1676 Tz. 11; vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 2 b aa).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06

    Voraussetzungen der Berufung des Versicherers auf eine mit dem

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09
    Darauf und auf die mit der Erklärung vom 1. Oktober 2003 deshalb verbundenen Nachteile hätte die Klägerin den Beklagten angesichts ihrer überlegenen Sach- und Rechtskenntnis hinweisen müssen (Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777 Tz. 16; vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03 - VersR 2007, 633 Tz. 13 f.).
  • BGH, 12.12.1990 - IV ZR 163/89

    Zahlung von Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer

  • BGH, 05.02.1997 - IV ZR 67/96

    Ausschluß des Bezuges von Krankentagegeld wegen Bezug einer

  • OLG Köln, 16.06.1994 - 5 U 196/93

    Eintritt der Berufsunfähigkeit bei Möglichkeit einer kausalen Therapie

  • OLG Zweibrücken, 26.01.1990 - 1 U 60/89

    Zu dem Merkmal "auf nicht absehbare Zeit" in § 15 b MBKT 78

  • OLG Hamm, 11.12.1996 - 20 U 134/96

    Versicherungsrecht: Anspruch auf Krankentagegeld bei gleichzeitigem Bezug einer

  • OLG Koblenz, 17.09.1993 - 10 U 1355/92
  • OLG Koblenz, 08.02.2017 - 10 U 727/15

    Deckungsklage gegen die Krankentagegeldversicherung: Nachweis eines

    Die Prognose der Berufsunfähigkeit ist enzelfallbezogen und ex ante für den Zeitpunkt zu stellen, zu dem der Versicherer das Ende seiner Leistungspflicht behauptet (st. Rspr., im Anschluss an BGH, Urteil vom 30. Juni 2010, IV ZR 163/09, BGHZ 186, 115).

    Denn es lasse sich eine allein ins Gewicht fallende Besserung zu irgendeinem späteren Zeitpunkt nicht selten weder zuverlässig voraussagen noch ausschließen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30.06.2010 - IV ZR 163/09 - VersR 2010, 381 ff., juris Rn. 30).

    Denn es würde dem Wesen einer rückschauend auf die Richtigkeit überprüften Prognoseentscheidung widersprechen, die Entwicklung eines späteren Erkenntnisstandes in die Bewertung einzubeziehen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20.06.2012 - IV ZR 141/11 -, NJW 2012, 2804, juris Rn. 12; Urteil vom 30.06.2010 - IV ZR 163/09 -, BGHZ 186, 115 ff. - VersR 2010, 381 ff., juris Rn. 33).

    Der Senat schließt sich vielmehr den überzeugenden Ausführungen des angefochtenen Urteils an, wonach der - von der Beklagten zu erbringende (BGH, Urt. v. 30.06.2010 - IV ZR 163/09 -, BGHZ 186, 115, LS 2 und Rn. 29 ff.) - Beweis des Eintrittes von Berufsunfähigkeit erst zum 31.01.2012, dem Zeitpunkt der Entlassung des Klägers aus den ...[A] Kliniken in ...[Z], geführt ist.

  • OLG Köln, 22.02.2013 - 20 U 179/10

    Abgrenzung der Arbeitsunfähigkeit i.S. von § 1 Abs. 3 RB-KT 94 von

    Für den Eintritt und die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit ist der Versicherungsnehmer beweisbelastet (BGH VersR 2010, 1171); den ihm obliegenden Beweis hat der Kläger nicht für den gesamten streitgegenständlichen Zeitraum geführt.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Versicherer an die ihm vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst dann nicht gebunden, wenn er von der bedingungsgemäß vorgesehenen Möglichkeit, eine Untersuchung zu verlangen, keinen Gebrauch macht (BGH VersR 2000, 841; VersR 2010, 1171).

    Durch Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen des behandelnden Arztes, in denen das Bestehen von Arbeitsunfähigkeit attestiert wird, hat der Versicherungsnehmer noch nicht bewiesen, dass er bedingungsgemäß arbeitsunfähig war (BGH VersR 2000, 841; VersR 2010, 1171).

    Die Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist lediglich Teil der den Versicherungsnehmer gemäß § 13 Abs. 1 RB/KT treffenden Anzeigeobliegenheit; eine Beweisregel des Inhalts, dass es dem Versicherer verwehrt sein könnte, die inhaltliche Richtigkeit des Nachweises zu bestreiten, lässt sich dagegen aus § 4 Abs. 7 RB/KT 94 nicht entnehmen (BGH VersR 2000, 841; VersR 2010, 1171).

    Vielmehr eröffnet dem Versicherer erst der von dem Versicherungsnehmer beizubringende Nachweis die Möglichkeit der Prüfung, ob der Versicherungsfall eingetreten ist, ohne dass er an diesen gebunden oder auch nur gehalten wäre, eine Nachuntersuchung gem. § 13 Abs. 3 RB/KT 94 zu verlangen (BGH VersR 2000, 841; VersR 2010, 1171).

    Würde man für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit allein die - plausible - Bewertung der behandelnden Ärzte ausreichen lassen, so würde dies zudem im Ergebnis zu einer Bindung des Versicherers an die damalige Prognose des Arztes führen, die nach den Versicherungsbedingungen mit den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht einhergehen soll (vgl. auch BGH VersR 2010, 1171).

    Dessen Bekundungen würden auf eine Bestätigung der eigenen ärztlichen Prognose hinauslaufen (BGH VersR 2010, 1171); hierum geht es im Prozess aber nicht, vielmehr dient die Beweiserhebung der objektiven Überprüfung der damaligen Einschätzung des Behandlers.

    Die Prognose ist - gegebenenfalls rückschauend - für den Zeitraum zu treffen, für den der Versicherer das Ende seiner Leistungsfähigkeit behauptet (BGH VersR 2010, 1171).

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 141/11

    Krankentagegeldversicherung: Prüfungsgrundlagen für eine eingetretene

    Es geht danach um einen Zustand, dessen Fortbestand aus sachkundiger Sicht für nicht absehbare Zeit prognostiziert wird, der jedoch typischerweise nicht auch als endgültig oder unveränderlich beurteilt werden kann (Senatsurteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09, BGHZ 186, 115, 127 Rn. 30 m.w.N.).

    Soweit das Berufungsgericht aber eine Leistungsfreiheit der Beklagten auch für die Zeit ab dem 23. Juni 2006 abgelehnt hat, beruht dies auf einer nicht zutreffenden Interpretation des Senatsurteils vom 30. Juni 2010 (aaO 128 f. Rn. 31 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20

    Einem Krankentagegeldversicherer, der seine zunächst vorbehaltlos erbrachten

    Dahinstehen kann deshalb, dass die Annahme des Landgerichts, wonach die Klägerin das Fehlen bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit im streitgegenständlichen Zeitraum bewiesen habe (§ 286 ZPO; zur Beweislast im Rückforderungsprozess BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09, BGHZ 186, 115; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., Vor § 74 Rn. 136 und Einl. Rn. 365 f.), durchgreifenden Bedenken begegnet, auf die der Senat in der mündlichen Verhandlung aufmerksam gemacht hat.

    Der von der Klägerin weiterhin geltend gemachte, richtigerweise - nur - auf die vertragliche Regelung des § 11 Satz 2 MB/KT 2009 i.V.m. § 15 Buchst. b MB/KT 2009 gestützte Rückzahlungsanspruch wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09, BGHZ 186, 115) ist dagegen teilweise begründet.

    Ein bestimmter Zeitraum, für den die Prognose zu stellen ist, im Sinne einer festen zeitlichen Grenze - etwa von drei Jahren - für die Beurteilung einer Erwerbsunfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" lässt sich dem klaren und eindeutigen Wortlaut der Versicherungsbedingungen nicht entnehmen; sie ist daher der Prognose auch nicht zugrunde zu legen (BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09, BGHZ 186, 115).

    Dabei ist es gleich, wann und zu welchem Zweck die medizinischen Befunde erhoben wurden; auch müssen sie keine - ausdrückliche oder wenigstens stillschweigende - ärztliche Feststellung der Berufsunfähigkeit enthalten (BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09, BGHZ 186, 115).

  • OLG Hamm, 12.06.2015 - 20 U 104/15

    Nachweis einer bedingungsgemäßigen Arbeitsunfähigkeit auf Grundlage einer

    Dabei ist es grundsätzlich der Versicherungsnehmer, der Eintritt und Fortdauer bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit darzulegen und zu beweisen hat, also Eintritt und Fortbestand der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 MB/KT, soweit er vom Versicherer mit dieser Begründung Versicherungsleistungen begehrt (vgl. nur BGH, Urt. v. 30.06.2010, IV ZR 163/09, juris, Rn. 20 mit weiteren Nachweisen, BGHZ 186, 115 = VersR 2010, 1171).

    In der Abgrenzung von Berufs- und Arbeitsunfähigkeit im Sinne der MB/KT kann nicht allein auf das Vergleichspaar "vorübergehend - auf nicht mehr absehbare Zeit" abgestellt werden (vgl. BGH, Urt. v. 30.06.2010, IV ZR 163/09, juris, Rn. 18 mit weiteren Nachweisen, BGHZ 186, 115 = VersR 2010, 1171).

    Vielmehr eröffnet dem Versicherer erst der vom Versicherungsnehmer vorzulegende Nachweis die Möglichkeit der Prüfung, ob der Versicherungsfall eingetreten ist, ohne dass er an diesen gebunden oder auch nur gehalten wäre, eine Nachuntersuchung zu verlangen (vgl. BGH, Urt. v. 30.06.2010, IV ZR 163/09, juris, Rn. 20, BGHZ 186, 115 = VersR 2010, 1171; Urt. v. 03.05.2000, IV ZR 110/99, juris, Rn. 10, VersR 2000, 841; Tschersich, a.a.O., § 45 Rn. 101).

    Das Urteil des behandelnden Arztes ist deshalb einer Überprüfung durch einen neutralen Sachverständigen zu unterziehen (vgl. BGH, Urt. v. 30.06.2010, IV ZR 163/09, juris, Rn. 24 f., BGHZ 186, 115 = VersR 2010, 1171).

    Das danach gebotene Gutachten eines neutralen gerichtlichen Sachverständigengutachtens kann folglich auch nicht durch die Stellungnahme des behandelnden Arztes ersetzt werden (vgl. BGH, Urt. v. 30.06.2010, IV ZR 163/09, juris, Rn. 26, BGHZ 186, 115 = VersR 2010, 1171).

  • OLG Saarbrücken, 29.06.2011 - 5 U 297/09

    Krankentagegeldversicherung: Verweigerung der vom Versicherer verlangten

    Ein bestimmter Zeitraum, für den die Prognose zu stellen ist, im Sinne einer festen zeitlichen Grenze für die Beurteilung einer Erwerbsunfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" lässt sich dem klaren und eindeutigen Wortlaut der Versicherungsbedingungen nicht entnehmen (BGH, Urt. v. 30.06.2010 - IV ZR 163/09 - VersR 2010, 1171).

    Dabei ist es gleich, wann und zu welchem Zweck die medizinischen Befunde erhoben wurden; auch müssen sie keine - ausdrückliche oder wenigstens stillschweigende - ärztliche Feststellung der Berufsunfähigkeit enthalten (BGH, Urt. v. 30.06.2010 - IV ZR 163/09 - VersR 2010, 1171).

    Weil es auf die weitere Entwicklung für die im streitgegenständlichen Zeitraum anzustellende Prognose nicht ankommt (BGH, Urt. v. 30.06.2010 - IV ZR 163/09 - VersR 2010, 1171), spielt das Verhalten des Klägers nach dem 14.11.2008 keine Rolle.

  • OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1519/17

    Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes in gesunden Tagen in der

    Dass das Landgericht im Anschluss hieran das Privatgutachten des Prof. S. für widerlegt gehalten hat, steht im Einklang mit der Verpflichtung des Tatrichters, den Streit zwischen einen Gerichts- und einem Privatgutachter nicht dadurch zu entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einen von ihnen den Vorzug gibt, sondern verpflichtet ist, sich mit dessen Einwendungen auseinanderzusetzen (BGH Urteil vom 30.6.2010 - IV ZR 163/09; OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.7.2004 - 56 U 683/04).
  • OLG Hamm, 01.03.2017 - 20 U 65/14

    Eintrittspflicht der Krankengeldtageversicherung bei Erkrankung des

    Berufsunfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" setzt keinen endgültigen oder unveränderlichen Zustand voraus, es ist im Hinblick auf die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit auch nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt abzustellen (BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09 -, BGHZ 186, 115-130, Rn. 30; entgegen Senatsurteil vom 11. Dezember 1996 - 20 U 134/96 -, Rn. 23, juris).

    Die Prognose ist - gegebenenfalls rückschauend - für den Zeitpunkt zu stellen, für den der Versicherer das Ende seiner Leistungspflicht behauptet (Prölss/Martin/Voit aaO, Rn. 26; BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09 -, BGHZ 186, 115-130, Rn. 31; OLG Köln, Urteil vom 22. Februar 2013 - 20 U 179/10 -, Rn. 52, juris).

    Dies genügt indes, wie gezeigt, nicht für die Annahme bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit, weil die Bezugnahme auf "nicht absehbare Zeit" in § 19 Abs. 1 lit b) Satz 2 RB/KT 2009 keine zeitliche Begrenzung zu Lasten des Versicherungsnehmers erlaubt (BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09 -, BGHZ 186, 115-130, Rn. 30).

  • OLG Saarbrücken, 15.02.2017 - 5 U 12/15

    Eintrittspflicht der privaten Krankentagegeldversicherung bei Eintritt der

    Ein bestimmter Zeitraum, für den die Prognose zu stellen ist, im Sinne einer festen zeitlichen Grenze für die Beurteilung einer Erwerbsunfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" lässt sich dem klaren und eindeutigen Wortlaut der Versicherungsbedingungen nicht entnehmen (BGH, Urt. v. 30.06.2010 - IV ZR 163/09 - VersR 2010, 1171).

    Dabei ist es gleich, wann und zu welchem Zweck die medizinischen Befunde erhoben wurden und wann sie dem Versicherer bekannt geworden sind; auch müssen sie keine - ausdrückliche oder wenigstens stillschweigende - ärztliche Feststellung der Berufsunfähigkeit enthalten (BGH, Urt. v. 30.06.2010 - IV ZR 163/09 - VersR 2010, 1171; Urt. v. 20.6.2012 - IV ZR 141/11 - VersR 2012, 981).

  • KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13

    Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit eines Handelsvertreters aufgrund einer

    Der weitere Krankheitsverlauf kann deshalb auch nicht als Indiz für die Entscheidung herangezogen werden (vgl. BGH VersR 2010, 1171 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 33; NJW 2012, 2804 f. = VersR 2012, 981 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 12).

    Die Prognose eines auf nicht absehbare Zeit fortdauernden Zustandes setzt nicht voraus, dass dieser Zustand typischerweise auch als endgültig oder unveränderlich beurteilt werden kann (vgl. BGH VersR 2010, 1171 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 30).

  • OLG Zweibrücken, 11.01.2012 - 1 U 2/11

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an ärztliche Feststellung der

  • OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit bei einer auf Dauer notwendigen

  • OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 114/09

    Begriff der Berufsunfähigkeit i.S. von § 19 (1)b RB/KT

  • KG, 20.11.2015 - 6 U 15/14

    Krankentagegeldversicherung: Eintritt der Berufsunfähigkeit trotz Möglichkeit der

  • OLG Celle, 24.11.2011 - 8 U 173/11

    Auswirkungen einer Dyslexie bei einem Rechtsanwalt als Folge eines leichten

  • OLG Nürnberg, 07.11.2022 - 8 U 2115/20

    Berücksichtigung neu hinzuerworbener Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der

  • LG Köln, 16.02.2011 - 23 O 98/09

    Anspruch auf Zahlung einer Arbeitsunfähigkeitsrente aufgrund eines bestehenden

  • OLG Schleswig, 20.03.2023 - 16 U 112/22

    Abgrenzung der Arbeitsunfähigkeit von der Berufsunfähigkeit in der

  • KG, 28.02.2023 - 6 U 1087/20

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit der Umwandlung in eine

  • OLG Saarbrücken, 18.11.2015 - 5 U 84/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf eine zumutbare

  • LG Heidelberg, 16.03.2016 - 5 O 187/12

    Krankentagegeldversicherung: Geltendmachung von Obliegenheitsverletzungen bei

  • OLG Oldenburg, 11.12.2012 - 5 U 109/12

    Krankenhaustagegeldversicherung - Leistungsablehnung wegen Berufsunfähigkeit

  • OLG Nürnberg, 21.09.2023 - 8 U 1280/23

    Umwandlung einer Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftsversicherung

  • OLG Köln, 26.09.2014 - 20 U 49/14

    Anforderungen an den Nachweis bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit in der

  • OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 5 U 123/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Beweislastumkehr und Anerkenntnis bei

  • OLG Hamm, 21.06.2021 - 22 U 52/18

    Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsgeschäfts wegen Geschäftsunfähigkeit

  • LG Nürnberg-Fürth, 09.06.2011 - 8 O 10129/10

    Krankentagegeldversicherung: Rückgewähranspruch bei Versicherungsleistung trotz

  • LG Nürnberg-Fürth, 26.05.2023 - 8 O 3742/21

    Erlöschen der Krankentagegeldversicherung aufgrund Berufsunfähigkeit

  • LG Nürnberg-Fürth, 23.12.2021 - 2 O 7606/19

    Keine Beendigung einer Krankentagegeldversicherung durch Kapitalabfindung des

  • KG, 04.08.2016 - 6 U 176/14

    Krankentagegeldversicherung: Anforderungen an die Feststellung der

  • LG Heilbronn, 21.06.2019 - 4 O 50/17

    Krankentagegeldversicherung: Voraussetzungen Versicherungsfall

  • LG Mühlhausen, 15.03.2012 - 1 O 241/11

    Krankentagegeldversicherung - Nichtausübung Beruf - Leistungsanspruch

  • AG Dortmund, 10.12.2010 - 436 C 12369/09

    Anspruch auf Versorgung mit einem höherwertigeren Hörgerät besteht bei einer

  • OLG München, 08.11.2016 - 25 U 2804/16

    Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt und Fortbestand bedingungsgemäßer

  • AG Düsseldorf, 01.08.2013 - 37 C 15934/10

    Erstattung von Kosten für die Anschaffung von zwei Hörgeräten durch

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