Rechtsprechung
   BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • JurPC

    Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung zur Unterlassung eines wörtlichen Zitats aus einem anwaltlichen Schreiben

  • aufrecht.de

    Veröffentlichung von Zitaten im Internet

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Meinungsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit eines Anspruchs auf Unterlassung wörtlicher Zitate aus anwaltlichen Schreiben auf einer Internetseite mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ); Öffentliches Informationsinteresse als Abwägungskriterium zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Zitate aus E-Mails

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilrechtliche Unterlassungsverurteilung erfolgreich

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 5 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1 GG; §§ 823 Abs. 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB
    Zur (nicht bestehenden) "Prangerwirkung” bei Veröffentlichung von Zitaten aus E-Mail-Korrespondenz

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  • IWW (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zitate aus fremden eMails

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilrechtliche Unterlassungsverurteilung erfolgreich

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Meinungsfreiheit ist nicht allein unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilrechtliche Unterlassungsverurteilung erfolgreich

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Zitaten auf Webseiten

  • heise.de (Pressebericht)

    Verfassungsgericht stärkt Meinungsfreiheit im Web

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zitate aus E-Mails verletzen nicht immer Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Aus Anwaltsschreiben darf online wörtlich zitiert werden

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zum Verhältnis von Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit // Meinungsfreiheit setzt kein öffentliches Interesse an geäußerter Meinung voraus

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wiedergabe wörtlicher Zitate des Gegners ist von Meinungsfreiheit gedeckt

Besprechungen u.ä.

  • lampmann-behn.de (Entscheidungsanmerkung)

    Nicht näher begründete Prangerwirkung und geringes Informationsinteresse reichen zur Annahme eines Unterlassungsanspruchs bezüglich der Veröffentlichung von E-Mails nicht aus

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Noch einmal: Die Meinungsfreiheit zwischen Individual- und Allgemeininteresse" von Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur, original erschienen in: AfP 2010, 224 - 225.

  • journalist.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Wann dürfen Journalisten aus E-Mails zitieren?

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 1587
  • GRUR 2010, 544
  • VersR 2010, 1194
  • MMR 2010, 422
  • DVBl 2010, 643
  • K&R 2010, 399
  • afp 2010, 145



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Wird zitiert von ... (23)  

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09  

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelt seinem Träger aber keinen Anspruch darauf, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es seinem Selbstbild entspricht oder ihm selbst genehm ist (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 2010 - VI ZR 230/08, aaO, Rn. 14; BVerfGE 82, 236, 269; 97, 125, 149; 97, 391, 403; 99, 185; BVerfG, AfP 2010, 145 Rn. 24; AfP 2010, 365 Rn. 33; vgl. ferner etwa BVerfGE 101, 361, 380; 120, 180, 198, Rn. 46; BVerfG, NJW 2000, 2191, 2192; NJW 2000, 2193).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. BVerfGE 97, 391, 404 f.; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 17; AfP 2010, 145 Rn. 25).

    Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann (vgl. BVerfG, AfP 2010, 145 Rn. 28; AfP 2010, 365 Rn. 29).

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10  

    § 823 BGB: Zugehörigkeit in politische Vereinigung in Sozialsphäre

    Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. Senatsurteile vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, aaO, vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08, aaO, Rn. 21; BVerfG, VersR 2010, 1194 Rn. 25).

    Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen aber nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. Senatsurteile vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, aaO; vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08, aaO, Rn. 21; BVerfG, VersR 2010, 1194 Rn. 25).

  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11  

    Berichterstattung über mit Prominenter liierten Politiker

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. BVerfGE 97, 391, 404 f.; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 17; AfP 2010, 145 Rn. 25).
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  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06  

    Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen

    Ihre Erwägung, dass der Kläger gegen seinen Willen in der Öffentlichkeit als ein auch Schwangerschaftsabbrüche durchführender Arzt präsentiert worden sei und hierdurch eine unzulässige Anprangerung und Stigmatisierung des Klägers bewirkt werde, begegnet zwar keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 97, 391 [406 f.]; BVerfGK 8, 107 [115]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 2010 - 1 BvR 2477/08 -, www. bverfg. de).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 262/10  

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

    nen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. Senatsurteile vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, aaO, Rn. 31; vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08, aaO, Rn. 21; BVerfG, VersR 2010, 1194 Rn. 25).

    Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen aber nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. Senatsurteile vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, aaO; vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08, aaO, Rn. 21; BVerfG, VersR 2010, 1194 Rn. 25).

  • OLG Hamm, 11.09.2012 - 15 U 62/12  
    Eine solche "Anprangerung" kann sogar zur Unzulässigkeit einer Wortberichterstattung über wahre Tatsachen und erst recht zum Verbot von Fotoveröffentlichungen führen (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss vom 18.2.2010 - 1 BvR 2477/08, in: NJW 2010, 1587 ff.; BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 262/10, abrufbar bei juris).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24.3.1998 - 1 BvR 131/96, in: BVerfGE 97, 391 ff., vom 10.6.2009 - 1 BvR 1007/09, a.a.O., und vom 18.2.2010 - 1 BvR 2477/08, in: AfP 2010, 145 ff.).

  • LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10  

    Links auf Telemedicus und OpenJur

    Es vermittelt seinem Inhaber gerade nicht den Anspruch, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich dargestellt sehen möchte (BVerfG, Beschluss v. 18.02.2010, 1 BvR 2477/08, NJW 2010 1587; Beschluss vom 8.6.2010, 1 BvR 1745/06, NJW 2011, 47).

    Eine Prangerwirkung liegt mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 18.2.2010 - 1 BvR 2477/08, NJW 2010, 1587) dann vor, wenn.

  • LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10  

    Veröffentlichung einer Abmahnung im Internet

    Dabei kann die Anprangerung dazu führen, dass die regelmäßig zulässige Äußerung einer wahren Tatsache aus der Sozialsphäre im Einzelfall mit Rücksicht auf die überwiegenden Persönlichkeitsbelange des Betroffenen zu untersagen ist (vgl. BVerfG GRUR 2010, 544, m.zahlr.w.N.).

    Denn wenn die Darstellung der Abmahnung der Beklagten - wie das Bundesverfassungsgericht (GRUR 2010, 544) ausdrücklich aufgeführt hat - auch unter Darstellung des Inhaltes eines anwaltlichen Schreibens zulässig ist, kann die Namensnennung isoliert betrachtet nicht unzulässig sein.

  • LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09  

    Anwaltsschriftsatz als Bestandteil einer einstweiligen Verfügung

    Diese Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG GRUR 2010, 544).
  • LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10  

    Zur Veröffentlichung einer Auflistung von Gerichtsverfahren; Zusammenfassung der

    Dabei kann die Anprangerung dazu führen, dass die regelmäßig zulässige Äußerung einer wahren Tatsache aus der Sozialsphäre im Einzelfall mit Rücksicht auf die überwiegenden Persönlichkeitsbelange des Betroffenen zu untersagen ist (BVerfG GRUR 2010, 544).

    Diese Voraussetzungen sind bereits deshalb nicht anzunehmen, weil zum einen zahlreiche weitere Verfahren anderer Anwälte gegen den Beklagten ebenfalls aufgelistet werden - er also nicht aus einer Vielzahl von Personen herausgehoben wird - und andererseits nicht erkennbar ist, dass die Bekanntgabe dieser Verfahren zu einem schwerwiegenden Unwerturteil des Durchschnittspublikums oder wesentlicher Teile desselben nach sich ziehen könnte, wie es der Annahme einer Anprangerung vorausgesetzt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08, Rz. 26).

  • LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 184/07  

    Zitat aus anwaltlicher E-Mail

  • LG Köln, 31.05.2010 - 28 O 254/10  

    Zur Zulässigkeit wahrheitsgemäßer Berichterstattung über Gerichtverfahren;

  • OLG Celle, 25.08.2010 - 31 Ss 30/10  

    Strafbarkeit bei Internet-Veröffentlichung: Veröffentlichung des Videos einer

  • OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12  

    Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Überschreitung des

  • VerfG Brandenburg, 18.11.2011 - VfGBbg 32/11  

    Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, § 45 Abs 2 VerfGGBbg, § 321a

  • LG Saarbrücken, 16.12.2011 - 4 O 287/11  

    Unerlaubte Veröffentlichung geschäftlicher E-Mails: Einstweilige Verfügung!

  • LG Köln, 21.07.2010 - 28 O 146/10  
  • LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 529/10  

    Bundesrepublik gegen Focus-Interview des Vorsitzenden des Verwaltungsrates des

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 15 U 80/08  
  • LG Berlin, 27.04.2010 - 27 O 66/10  

    Rechtmäßigkeit der Drohung, an die Presse gehen zu wollen

  • OLG München, 08.04.2011 - 18 W 539/11  

    §§ 823, 1004 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 5, 1 Abs. 1 GG

  • KG, 08.09.2011 - 10 U 204/10  
  • LG Berlin, 31.08.2010 - 27 O 418/10  
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