Weitere Entscheidung unten: AG Schwäbisch Hall, 06.05.2010

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.03.2010 - 14 W 138/10   

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https://dejure.org/2010,3572
OLG Koblenz, 16.03.2010 - 14 W 138/10 (https://dejure.org/2010,3572)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.03.2010 - 14 W 138/10 (https://dejure.org/2010,3572)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. März 2010 - 14 W 138/10 (https://dejure.org/2010,3572)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters bei Geltendmachung von Baumängeln durch den Bauherrn

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91; ZPO § 104; ZPO § 277 Abs. 1 S. 1; ZPO § 282; ZPO § 296; BGB § 611; BGB § 631
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens im Bauprozess trotz verjährter Klageforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters bei Geltendmachung von Baumängeln durch den Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erstattung der Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privatgutachtenkosten: Erstattungsfähigkeit im Lichte der Symptomrechtsprechung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Privatgutachtenkosten: Erstattungsfähigkeit im Lichte der Symptomrechtsprechung // Für den Einwand von Mängeln gegen eine Werklohnklage des Bauunternehmers genügt es grundsätzlich die bestehenden Mängel einfach zu bezeichnen. Ausnahmsweise darf sachverständige Hilfe ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstattung von Privatgutachterkosten und Symptomrechtsprechung (IBR 2010, 311)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1036
  • NZBau 2010, 503
  • VersR 2010, 1332
  • BauR 2010, 1625
  • BauR 2010, 831
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2013 - 22 U 4/13

    Wann ist HOAI-Gebührenrahmen überschritten?

    Im privaten Baurecht ist bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Einschaltung eines Privatgutachters (bzw. der Frage, ob sich der Auftraggeber durch etwaig vertragswidrige Leistungen des Auftragnehmers dazu "herausgefordert" fühlen durfte) zum einen ergänzend zu berücksichtigen, dass sich der Auftraggeber zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen auf die Rüge von Mangelerscheinungen/-symptomen beschränken darf (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1980, 2141, 2153 mwN), wodurch für den Auftraggeber - im Umkehrschluss - nicht ohne weiteres eine Notwendigkeit besteht, selbst durch Einschaltung eines Privatgutachters bereits die (dem Auftragnehmer obliegende) Feststellung von Mängelursachen zu betreiben (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.03.2010, 14 W 138/10, IBR 2010, 311 mit Anm. Ehrich, Werner/Pastor, a.a.O., Rn 163 mwN in Fn 76).
  • OLG Koblenz, 07.09.2015 - 14 W 570/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen einer

    Auch die in BauR 2010, 831 veröffentlichte Entscheidung des Senates vom 16.03.2010 (14 W 138/10) ist nicht einschlägig, weil dort die Frage zu entscheiden war, ob sich ein baurechtlicher Laie die Mängelbeschreibung mittels eines Privatgutachtens aufbereiten lassen darf, wenn er dazu persönlich nicht in der Lage ist.
  • LG Düsseldorf, 03.08.2018 - 13 O 161/13

    Architektenvertrag - Pflichtverletzung wegen Überschreitung einer

    Im privaten Baurecht ist bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Einschaltung eines Privatgutachters (bzw. der Frage, ob sich der Auftraggeber durch etwaig vertragswidrige Leistungen des Auftragnehmers dazu "herausgefordert" fühlen durfte) zum einen ergänzend zu berücksichtigen, dass sich der Auftraggeber zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen auf die Rüge von Mangelerscheinungen/-symptomen beschränken darf, wodurch für den Auftraggeber - im Umkehrschluss - nicht ohne weiteres eine Notwendigkeit besteht, selbst durch Einschaltung eines Privatgutachters bereits die (dem Auftragnehmer obliegende) Feststellung von Mängelursachen zu betreiben (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.03.2010, 14 W 138/10, IBR 2010, 311; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. August 2013 - I-22 U 4/13 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2016 - 22 U 68/16

    Auftragnehmer verlangt Abnahme: Einschaltung eines Privatgutachters erforderlich?

    Im privaten Baurecht ist bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Einschaltung eines Privatgutachters bzw. der Frage, ob sich der Auftraggeber durch etwaig vertragswidrige Leistungen des Auftragnehmers dazu "herausgefordert" fühlen durfte (vgl. OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 21 U 122/09, BauR 2010, 1248; Kniffka/Koeble, a.a.O., 2. Teil, Rn 7/8 mwN in Fn 10) im Rahmen von §§ 280 ff. BGB zwar einerseits zu berücksichtigen, dass sich der Auftraggeber zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen auf die Rüge von Mangelerscheinungen bzw. Mangelsymptomen beschränken darf (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage 2015, Rn 1980/2141/2153), wodurch - im Umkehrschluss - für den Auftragnehmer nicht ohne weiteres die Notwendigkeit besteht, selbst durch Einschaltung eines Privatgutachters bereits die Feststellung von Mängelursachen zu betreiben (vgl. OLG Koblenz, 16.03.2010 - 14 W 138/10; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 163 mwN).
  • OLG Koblenz, 07.07.2022 - 1 U 1473/20
    Die Frage der Verwertbarkeit des Privatgutachtens ist für die Zahlungspflicht des Beklagten ohne Belang, da nur entscheidend ist, dass ein Laie dessen Einholung für erforderlich halten durfte (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16. März 2010 Az.: 14 W 138/10, NJW-RR 2010, 1036).
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Rechtsprechung
   AG Schwäbisch Hall, 06.05.2010 - 6 C 20/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,35575
AG Schwäbisch Hall, 06.05.2010 - 6 C 20/10 (https://dejure.org/2010,35575)
AG Schwäbisch Hall, Entscheidung vom 06.05.2010 - 6 C 20/10 (https://dejure.org/2010,35575)
AG Schwäbisch Hall, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 6 C 20/10 (https://dejure.org/2010,35575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1332
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die

    b) Von anderen wird "dieselbe" Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG bejaht (vgl. etwa OLG München, Urteil vom 4. Dezember 1990 - 13 U 3085/90, JurBüro 1993, 163 noch zu § 118 BRAGO; LG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 2010 - 6 S 236/09, VersR 2010, 1331, 1332; LG Schweinfurt, Urteil vom 20. März 2009 - 23 O 313/08, NJW-RR 2009, 1251, 1252; AG Schwäbisch Hall, Urteil vom 6. Mai 2010 - 6 C 20/10, juris Rn. 20; zweifelnd auch Geigel/Freymann, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 41 Rn. 30).
  • AG Kerpen, 09.11.2010 - 104 C 167/10

    Die durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten

    Das Gericht teilt auch nicht die Ansicht der Beklagtenvertreter, dass es sich bei der Einholung der Deckungszusage lediglich um einen "Annex" zur Hauptsache der Vekehrsunfallschadenregulierung handele und damit keine besondere Angelegenheit im Sinne des § 19 RVG vorliege (vgl. dazu auch die von den Beklagtenvertretern zitierten Fundstellen: LG Koblenz, Urteil vom 2.2.2010 - 6 S 236/09 - AG Schwäbisch-Hall, Urteil vom 6.5.2010 - 6 C 20/10 - Mayer/Kroiß, RVG, 3. Aufl., § 19 Rz. 14).
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