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   OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - I-24 U 211/09   

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https://dejure.org/2010,3398
OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - I-24 U 211/09 (https://dejure.org/2010,3398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.05.2010 - I-24 U 211/09 (https://dejure.org/2010,3398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - I-24 U 211/09 (https://dejure.org/2010,3398)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsgebühren für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer; Vergütungspflicht für eine Tätigkeit des Rechtsanwalts vor dem Vorliegen der Deckungszusage; Hinweispflichten des Rechtsanwalts auf Gebührenrisiken

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675; BGB § 611
    Voraussetzungen des Honoraranspruchs des Anwalts bei rechtsschutzversicherten Mandanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BGB § 675
    Anwaltsgebühren für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer; Vergütungspflicht für eine Tätigkeit des Rechtsanwalts vor dem Vorliegen der Deckungszusage; Hinweispflichten des Rechtsanwalts auf Gebührenrisiken

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 675
    Anwaltsgebühren für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer; Vergütungspflicht für eine Tätigkeit des Rechtsanwalts vor dem Vorliegen der Deckungszusage; Hinweispflichten des Rechtsanwalts auf Gebührenrisiken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang der Formular-Vollmacht sagt nichts über Mandatsinhalt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Umgang mit rechtsschutzversicherten Mandanten

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Honoraranspruch bei rechtsschutzversicherten Mandanten

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Honoraranspruch bei rechtsschutzversicherten Mandanten

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Honoraranspruch bei rechtsschutzversicherten Mandanten

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 8 O 147/09
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - I-24 U 211/09

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1503
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 6 W 88/09

    Gerichtsgebühren bei Verwerfung der Berufung durch Beschluss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
    Der Senat weist darauf hin, dass die Rücknahme der Berufung vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO gemäß GKG KV 1222 S. 1, 2 kostenrechtlich privilegiert ist; statt vier fallen nur zwei Gerichtsgebühren an (OLG Brandenburg MDR 2009, 1363 = AGS 2009, 553 f.).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
    Sie musste erkennen, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist und durfte diese auch nicht als plausibel ansehen (vgl. hierzu auch BGH NJW 2009, 1262 ff.).
  • OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90

    Unwirksame Einwilligung bei zu später Aufklärung L

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
    Einer Patientin, die nach einer Operation eine Schädigung des linken Stimmbandnervs mit dauerhafter Heiserkeit erlitt, hat das OLG Köln (Urteil vom 10. April 1991, Az. 27 U 152/90; Hacks/Ring/Böhm, a.a.O., Nr. 1793) einen Betrag von DM 25.000,-- (entspricht ca. EUR 12.782,--) zuerkannt.
  • OLG Düsseldorf, 30.01.1997 - 8 U 93/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
    So hat das OLG Düsseldorf (NJWE-VHR 1997, 184; Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge 2009, 27. Auflage, Nr. 1911) einer Patientin, die aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers eine Perforation der Speiseröhre mit einer Stimmbandlähmung als Dauerschaden davongetragen hatte, einen Betrag von DM 30.000,-- (= EUR 15.338,--) zuerkannt.
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 204/07

    Neuberechnung der Kosten bei korrigiertem Gegenstandswert- Durchsetzbarkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
    Diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung lässt den zu Recht angemahnten Teil so in den Hintergrund treten, dass der Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansah (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.; BGHR BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1; Senat AGS 2008, 432, ferner FD-RVG 2008, 264339 (beck-online), Juris und NRWE; OLGR 2009, 265 ff.).
  • LG Lüneburg, 22.11.1995 - 2 O 271/94

    Voraussetzungen der Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs wegen Verlustes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
    Demgegenüber hat das Landgericht Lüneburg einem Mann, der durch einen ärztlichen Behandlungsfehler den Verlust des Kehlkopfes und der Stimmbänder und dadurch den Verlust des natürlichen Sprachvermögens zu beklagen hatte, einen Betrag von DM 45.000,-- (= EUR 23.008,--, ebenfalls ohne immateriellen Vorbehalt!) zugesprochen (Urteil vom 22. November 1995, Az. 2 O 271/94; Hacks/Ring/Böhm, a.a.O., Nr. 2185).
  • OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92

    Strumaoperation; Risiko einer Stimmbandlähmung; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
    Das OLG Stuttgart (VersR 1995, 661) bestätigte ein Urteil über einen Schmerzensgeldbetrag von DM 20.000,-- (= EUR 10.225,--), der einer Patientin nach einer Stimmbandlähmung als Schadensersatz für ihren Dauerschaden (sie konnte sich in der mündlichen Verhandlung zwei Jahre nach dem schädigenden Eingriff nur mit "schwacher Stimme artikulieren") zugesprochen worden war.
  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
    Diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung lässt den zu Recht angemahnten Teil so in den Hintergrund treten, dass der Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansah (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.; BGHR BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1; Senat AGS 2008, 432, ferner FD-RVG 2008, 264339 (beck-online), Juris und NRWE; OLGR 2009, 265 ff.).
  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 251/85

    Umschuldung eines sittenwidrigen Kreditvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
    Diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung lässt den zu Recht angemahnten Teil so in den Hintergrund treten, dass der Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansah (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.; BGHR BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1; Senat AGS 2008, 432, ferner FD-RVG 2008, 264339 (beck-online), Juris und NRWE; OLGR 2009, 265 ff.).
  • BGH, 17.06.2004 - IX ZR 56/03

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bei Beratung über die Wandelung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
    Vielmehr muss der Rechtsanwalt innerhalb des erteilten Auftrags für den Mandanten tätig werden, wobei sich der Vertragsinhalt maßgebend nach den Vereinbarungen der Parteien richtet (vgl. BGH NJOZ 2004, 3624; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rn. 42 m.w.N., im Folgenden zitiert: "Zugehör, a.a.O., Rn...").
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 24 U 43/04

    Fehlerhafte Beratung des Rechtsanwalts hinsichtlich Arrestverfahren zur Sicherung

  • OLG Düsseldorf, 06.11.1975 - 8 U 36/75
  • OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07

    Schadensersatzanspruch eines Mandanten gegen den beauftragten Rechtsanwalt wegen

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2011 - 24 U 112/09

    Formularmäßige Vereinbarung einer Zeittaktklausel in einer Honorarvereinbarung

    Der Mandant geht nämlich davon aus, dass er, gerade weil er rechtsschutzversichert ist, auch insoweit selbst keine Kosten tragen muss (vgl. Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Auflage, § 19 Rn. 28; Schneider/Wolf/Mock, RVG, 4. Aufl., § 19 Rn. 8; vgl. auch Senat, VersR 2010, 1503 f.).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - 24 U 224/11

    Rechtsnatur einer Teilzahlung; Begriff der anwaltlichen Beratung; Vergütung für

    Denn bereits durch diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung trat der zu Recht angemahnte Teil so in den Hintergrund, dass den Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansahen (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.; BGH BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1; Senat AGS 2008, 432; OLGR 2009, 265 ff.; VersR 2010, 1503 f.).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 4 U 3/13

    Rechtstellung eines Rechtsschutzversicherten bei Inanspruchnahme durch seinen

    Die unzweifelhaft umfassende Vollmacht, die der Kläger unterzeichnet hat, lässt keinerlei Rückschlüsse auf den Umfang der Beauftragung zu, weil der Umfang der Vollmacht gesetzlich festgelegt ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.05.2010 - I-24 U 211/09, Juris; Rinkler , in: Zugehör/Fischer/Vill/Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rz. 53).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 4 U 222/12

    Rechtstellung eines Rechtsschutzversicherten bei Inanspruchnahme durch seinen

    Die unzweifelhaft umfassende Vollmacht, die der Kläger unterzeichnet hat, lässt keinerlei Rückschlüsse auf den Umfang der Beauftragung zu, weil der Umfang der Vollmacht gesetzlich festgelegt ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.05.2010 - I-24 U 211/09, Juris; Rinkler , in: Zugehör/Fischer/Vill/Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rz. 53).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 160/10

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Eintrittspflicht der

    So darf, wenn der Auftraggeber den Rechtsanwalt über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung informiert hat, der Rechtsanwalt regelmäßig vor der Kostenzusage des Versicherers nur dann Klage erheben, wenn der Mandant ihn damit ausdrücklich beauftragt und dieser weiß, dass er damit Gefahr läuft, die Kosten des Rechtsstreits selber zu tragen (Senat VersR 2010, 1503; OLG Nürnberg NJW-RR 1989, 1370).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 24 U 155/10

    Keine Hinweispflicht auf Honorarhöhe!

    Schon die Tatsache, dass sich die Klägerin mit der einstweiligen Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegen ihren Ehemann an die Beklagte wandte und um die Beantragung von Prozesskostenhilfe bat, hätte die Beklagte zur Aufklärung über die zu erwartenden Kosten veranlassen müssen, weil dieses Verhalten jedenfalls dem Wunsch der Klägerin Ausdruck verlieh, die Verfahrenskosten möglichst gering zu halten (vgl. auch Senat; VersR 2010, 1503; OLGR Düsseldorf 2008, 817 NJW 2000, 1650; LG Darmstadt, Urteil vom 25. Oktober 2006, 21 S 101/06 (bei juris)).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2021 - 4 U 252/20

    Vorweggenommene Deckungsklage auf bedingungsgemäßen Versicherungsschutz und

    Auch ist ihm bewusst, dass die Kostenfrage, insbesondere die Frage, ob der Mandant die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts bzw. Gerichtskosten aus eigenem Vermögen zu begleichen hat oder ob sie aus dem Deckungsschutzanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung befriedigt werden können, für jeden rechtsschutzversicherten Mandanten regelmäßig von großem Interesse ist (vgl. zu diesem Informationsinteresse des Mandanten OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. November 1999, Az. 24 U 213/98, zitiert nach juris, Rdnr. 5), und Rechtsmittel vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers daher nur dann eingelegt werden dürfen, wenn der Mandant ihn damit ausdrücklich und vor allem in der Kenntnis beauftragt, dass er damit Gefahr läuft, die Kosten des Rechtsstreits selber tragen zu müssen (vgl. zur Klageerhebung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Mai 2010, Az. 24 U 211/09, zitiert nach juris, Rdnr. 8 und Beschluss vom 8. Mai 2008, Az. 24 U 211/07, zitiert nach juris, Rdnr. 7 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 1975, Az. 8 U 36/75, zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 19. März 2008, Az. 3 U 242/07, zitiert nach juris, Rdnr. 20; zur Einlegung eines Rechtsmittels Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Dezember 2007, Az. 12 U 88/07, zitiert nach juris, Rdnr. 7).
  • OLG Schleswig, 14.01.2011 - 4 U 86/07

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Behandlungs- und Befunderhebungsfehlern

    Der Senat folgt der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vorherrschenden (vgl. OLG München, VersR 1989, 714 ; OLG Celle, VersR 1989, 714 ; OLG Düsseldorf, VersR 1990, 867 ; Senat OLGR 1998, 355 f; OLG Hamm, 3. Zivilsenat, OLGR 2004, 62 ff; a.A. OLG Koblenz, Beschluss in VersR 2010 1503 f mit ablehnender Anmerkung Baur) und insbesondere auch vom Bundesgerichtshof vertretenen Rechtsauffassung (vgl. Beschluss vom 05. April 2005, Az. VI ZR 23/04, zitiert nach iuris sowie VersR 1977, 546), wonach auch im Bereich der Tierarzthaftung die in der Arzthaftung anerkannte Beweislastumkehr für den Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden (Primärschaden; haftungsbegründende Kausalität) bei einem groben Behandlungsfehler gilt.
  • LG Frankfurt/Main, 11.10.2023 - 13 S 39/23
    Im Hinweis vom 28.08.2023 ist bereits unter Bezugnahme auf andere obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2010 - I-24 U 211/09) dargelegt worden, dass und warum aus der Vollmacht kein Rückschluss auf den Umfang des Auftrags gezogen werden kann.
  • AG Köln, 18.12.2020 - 153 C 305/19
    Lässt sich ein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs beauftragen, dessen Höhe frühere Rechtsprechungserkenntnisse deutlich übersteigt, hat er den Mandanten auch auf die damit verbundenen Gebührenrisiken hinzuweisen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Mai 2010 - I-24 U 211/09 -, Rn.15, juris).
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