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   OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07   

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https://dejure.org/2008,20532
OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07 (https://dejure.org/2008,20532)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.07.2008 - 1 U 50/07 (https://dejure.org/2008,20532)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - 1 U 50/07 (https://dejure.org/2008,20532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Anscheinsbeweis für grobe Fahrlässigkeit eines auf einem Bahngleis Getöteten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast für grobe Fahrlässigkeit eines auf Bahngleisen getöteten Menschen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HpflG § 1 Abs. 2; BGB § 254 Abs. 1; BGB § 827 S. 1
    Anteilige Haftung für die Tötung einer möglicherweise in ihrer Steuerungsfähigkeit beeinträchtigten Person durch Überrollen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HPflG § 1; HPflG § 4
    Darlegungs- und Beweislast für grobe Fahrlässigkeit eines auf Bahngleisen getöteten Menschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 258
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00

    Verkehrssicherungspflicht bei Gleisbauarbeiten

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
    Nach diesen Normen hat eine Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile stattzufinden, wobei nur die bewiesenen oder unstreitigen Umstände in die Abwägung miteinbezogen werden können (BGH NJW 2002, 1263 ).

    Bleibt der Grund für einen schweren objektiven Sorgfaltsverstoß offen, kann das subjektive Element der groben Fahrlässigkeit nicht angenommen werden (vgl. BGH NJW 2002, 1263 ).

  • OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 461/02

    Haftung des Betreibers von Bahn- und Schienenanlagen

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
    Entscheidungen dazu betreffen stets so genannte "Trampelpfade" (vgl. OLG Naumburg, aaO.; OLG Koblenz, VersR 2003, 1449 ).

    Die Situation ist nicht mit dem von dem OLG Koblenz (VersR 2003, 1449 ) entschiedenen Fall zu vergleichen.

  • OLG Naumburg, 09.12.1997 - 11 U 1010/97

    Verkehrssicherungspflicht des Eisenbahnunternehmers hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
    Im Regelfall hat derjenige, der den notwendigen gesetzlichen Sicherheitsstandard beachtet, damit zivilrechtlich das Höchstmaß der zur Gefahrensteuerung erforderlichen Sorgfalt gewahrt (OLG Naumburg, VersR 1999, 628 ).

    Auch der von dem OLG Naumburg (VersR 1999, 628 ) entschiedene Fall weist Besonderheiten auf, die hier nicht vorliegen.

  • OLG Hamm, 06.10.2003 - 6 U 102/03

    Haftung der Bahn für Verletzung von Reisenden aus Anlass eines Selbstmordversuchs

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
    Die bewusste Selbstschädigung durch den Getöteten ist einem gewaltsamen elementaren Ereignis gleichzustellen (Filthaut, aaO., Rn. 169; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 393 ; OLG München VersR 1992, 61 ).
  • BGH, 11.12.1950 - III ZR 94/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
    Nach allgemeiner Meinung (Palandt-Heinrichs, 67. Aufl., § 254 Rn. 69; Filthaut, aaO., § 4 Rn. 27; BGH NJW 1951, 110) tritt die bloße Gefährdungshaftung nicht schon bei nur leichter Fahrlässigkeit zurück.
  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs.

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
    Hier wird vorausgesetzt, dass das geschädigte Kind sich altersspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbar verhalten hat (BGH NJW 1990, 1483 ).
  • OLG München, 26.01.1990 - 10 U 3209/89

    Zur "höheren Gewalt" bei epileptisch begründetem Verhalten des Fahrgasts

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
    Die bewusste Selbstschädigung durch den Getöteten ist einem gewaltsamen elementaren Ereignis gleichzustellen (Filthaut, aaO., Rn. 169; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 393 ; OLG München VersR 1992, 61 ).
  • OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 62/99

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
    Die Gefährdungshaftung kann allerdings bei grob verkehrswidrigem Verhalten des Geschädigten entfallen (Palandt-Heinrichs, aaO.), so zum Beispiel, wenn Fußgänger einfach über die Fahrbahn laufen (OLG Hamm, NZV 2000, 371 ).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10

    Haftung des Bahnbetreibers: Überwiegendes Mitverschulden des Fahrgasts bei

    Ein Fall der bewussten Selbstschädigung, etwa in Suizidabsicht, bei dem in der Rechtsprechung höhere Gewalt bejaht wird (vgl. OLG Schleswig, VersR 2010, 258, Rn. 19 nach juris m.w.N.), ist nicht gegeben.

    Die Beweislast hierfür liegt beim Kläger (OLG Schleswig, VersR 2010, 258, Rn. 25).

  • OLG Schleswig, 11.02.2021 - 7 U 147/20

    Haftung einer Eisenbahngesellschaft bei Bahnhofsunfall eines alkoholkranken

    Im Rahmen des § 254 BGB hat eine Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile stattzufinden, wobei nur bewiesene oder unstreitige Umstände in die Abwägung einbezogen werden können (BGH Urteil v. 08.01.2002, VI ZR 364/00, NJW 2002, 1263 - 1265; OLG Schleswig, Urteil vom 04.07.2008, 1 U 50/07, SchlHA 2010, 115 bis 117).

    Bei grob verkehrswidrigem Verhalten des Geschädigten kann - soweit es sich nicht um Minderjährige nach § 828 BGB geht - die Gefährdungshaftung auch ganz entfallen (OLG Schleswig, Urteil vom 04.07.2008, a.a.O., Juris Rn. 43 m. w. N.).

  • LG Schwerin, 03.02.2014 - 1 O 323/12

    Haftung beim Betrieb einer Schienenbahn: Ausschluss der Ersatzpflicht bei höherer

    Die bewusste Selbstschädigung durch den Getöteten ist einem gewaltsamen elementaren Ereignis gleichzustellen (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 04.07.2008, 1 U 50/07, Rn. 19, zitiert nach Juris).

    Soweit das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in seinem Urteil vom 04.07.2008 einen eindeutigen Schluss auf Selbsttötungsabsichten verneint hat, weil die Getötete, die nach Verlassen der psychiatrischen Klinik auf Gleisanlagen gelaufen und durch einen Zug erfasst worden war, im Zeitpunkt des Unfalls sehr wahrscheinlich erkrankt und deshalb nicht in der Lage gewesen sei, ihr Verhalten zu steuern (Urteil vom 04.07.2008, 1 U 50/07, Rn. 21, zitiert nach Juris), ist schon nicht ersichtlich, dass der dortige Sachverständige ein auf Selbsttötung zielgerichtetes und bewusstes Verhalten der Getöteten unter Ausschluss eines Zustandes der Verwirrung ausdrücklich bejaht hatte, wie dies vorliegend der Fall ist.

  • LG Frankenthal, 11.06.2012 - 4 O 89/12

    Geldentschädigung: Herstellung von Bildaufnahmen während gynäkologischer

    Bei einem solchen Ausschluss handelt es sich um die Ausnahme vom Regelfall uneingeschränkter Steuerungsfähigkeit, so dass auch bei vorhandenen Erkrankungen keine dahingehenden Vermutungen bestehen (OLG Schleswig, VersR 2010, 258); selbst dann nicht, wenn der Betroffene seit längerem an geistigen Störungen leidet (BAG, NJW 2009, 3051).
  • OLG Rostock, 13.11.2015 - 5 U 25/14

    Haftung eines Straßenbahnbetreibers bei bewusster Selbststötung eines Fußgängers:

    Dabei liegt allerdings die Beweislast für die Selbstschädigungsabsicht beim Unternehmer, hier also der Beklagten; ein bloßer Verdacht reicht dafür nicht aus (LG Leipzig, Urteil vom 22. Juni 2012 - 1 O 4005/11, 01 O 4005/11 -, juris, Rdnr. 16; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04. Juli 2008 - 1 U 50/07 -, juris, Rdnr. 19).
  • LG Leipzig, 22.06.2012 - 1 O 4005/11

    Straßenbahnbetriebsunternehmenshaftung bei Suizidversuch eines Fußgängers

    Dabei liegt allerdings die Beweislast für die Selbstschädigungsabsicht beim Unternehmer, hier also der Beklagten; ein bloßer Verdacht reicht dafür nicht aus (OLG Schleswig VersR 2010, 258 ff.).
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