Weitere Entscheidung unten: LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2009

Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08   

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https://dejure.org/2010,662
BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08 (https://dejure.org/2010,662)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2010 - IV ZR 259/08 (https://dejure.org/2010,662)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - IV ZR 259/08 (https://dejure.org/2010,662)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15a MB/KT 1994
    Krankentagegeldversicherung: Abhängigkeit der Versicherungsfähigkeit von einer selbstständigen Berufsausübung und der Erzielung regelmäßiger Einkünfte

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Krankentagegeldversicherung für einen Selbstständigen bei Nichterzielung regelmäßiger Einkünfte wegen Wechsels des beruflichen Tätigkeitsfelds; Auswirkungen einer ernsthaften Ausrichtung der weiteren Tätigkeit auf die Erzielung nachhaltiger und regelmäßiger ...

  • rewis.io

    Krankentagegeldversicherung: Abhängigkeit der Versicherungsfähigkeit von einer selbstständigen Berufsausübung und der Erzielung regelmäßiger Einkünfte

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankentagegeldversicherung: Abhängigkeit der Versicherungsfähigkeit von einer selbstständigen Berufsausübung und der Erzielung regelmäßiger Einkünfte

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 15 Buchst. a
    Fortbestand der Versicherungsfähigkeit aufgrund einer Tätigkeit als selbstständiger Mediator nach Verlust der Anwaltszulassung

  • RA Kotz

    Krankentagegeldversicherung - Berufstätigkeit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Wegfall der Krankentagegeldversicherung für einen Selbstständigen bei Nichterzielung regelmäßiger Einkünfte wegen Wechsels des beruflichen Tätigkeitsfelds; Auswirkungen einer ernsthaften Ausrichtung der weiteren Tätigkeit auf die Erzielung nachhaltiger und regelmäßiger ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankentagegeld und die neue selbständige Berufstätigkeit

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung bei Wechsel des beruflichen Tätigkeitsfeldes

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Ohne Moos nix los! Die Zeit beruflicher Neuorientierung - Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1038
  • MDR 2010, 568
  • VersR 2010, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.05.2002 - IV ZR 100/01

    Erlöschen einer Krankentagegeldversicherung durch Kündigung des

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08
    Der Bundesgerichtshof hat bereits für Klauseln in anderen Krankentagegeldversicherungen, nach denen eine selbständige Berufs- bzw. Erwerbstätigkeit Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit war, entschieden, dass die Aufgabe einer bestimmten Tätigkeit etwa aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht das Ende einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen bedeuten muss (Senatsurteil vom 15. Mai 2002 - IV ZR 100/01 - VersR 2002, 881 unter II 1).

    Das Gegenteil kann nur angenommen werden, wenn der Versicherer konkrete Tatsachen vorträgt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich ergibt, dass der Versicherte nicht mehr gewillt war, nach Wiederherstellung seiner Gesundheit eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben, oder dass ihm dieses nicht möglich gewesen wäre (Senatsurteile vom 15. Mai 2002 aaO und vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133 zu II 2 a).

    c) Im Übrigen ist nicht der Kläger, sondern die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass das Versicherungsverhältnis gemäß § 14 (1) Buchst. a AVB-G i.V. mit Nr. 4 GT2 infolge Wegfalls der Versicherungsfähigkeit seit 1. April 2003 beendet worden ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 2002 aaO; BGHZ 175, 322, 332).

    Dafür genügt das Ausbleiben "regelmäßiger" Einkünfte (im Sinne der oben unter II 1 c gegebenen Auslegung) in einer Zeit der beruflichen Neuorientierung, die durch Arbeitsunfähigkeit behindert oder unterbrochen wird, jedoch nicht, solange der Versicherer nicht beweist, dass der Versicherte nicht mehr gewillt war, nach Wiederherstellung seiner Gesundheit eine selbständige Erwerbstätigkeit auf andere Weise auszuüben oder dass ihm dieses nicht möglich gewesen wäre (Senatsurteil vom 15. Mai 2002 aaO).

  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Eintrittspflicht einer

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08
    Die Interessen des Versicherers bleiben gleichwohl gewahrt, wenn die Versicherungsfähigkeit jedenfalls dann endet, wenn sich der Versicherungsnehmer nicht ausreichend um die Aufnahme einer neuen Tätigkeit bemüht oder sich seine Bemühungen aus anderen Gründen als aussichtslos darstellen (BGHZ 175, 322, 329 f.).

    c) Im Übrigen ist nicht der Kläger, sondern die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass das Versicherungsverhältnis gemäß § 14 (1) Buchst. a AVB-G i.V. mit Nr. 4 GT2 infolge Wegfalls der Versicherungsfähigkeit seit 1. April 2003 beendet worden ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 2002 aaO; BGHZ 175, 322, 332).

  • BGH, 09.07.1997 - IV ZR 253/96

    Verweisung auf einen Vergleichsberuf

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08
    Das Gegenteil kann nur angenommen werden, wenn der Versicherer konkrete Tatsachen vorträgt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich ergibt, dass der Versicherte nicht mehr gewillt war, nach Wiederherstellung seiner Gesundheit eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben, oder dass ihm dieses nicht möglich gewesen wäre (Senatsurteile vom 15. Mai 2002 aaO und vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133 zu II 2 a).
  • BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Vorlage widersprechender Privatgutachten;

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen; genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, so kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04 - NJW-RR 2007, 1409 unter II A 1 b).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08
    a) Diese stellen indessen - wie die Auslegung aus der Sicht des verständigen Versicherungsnehmers (st. Rspr., vgl. BGHZ 123, 83, 85) ergibt - nicht darauf ab, in welcher Weise der Versicherungsnehmer seinen Beruf als Selbständiger ausübt.
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 137/02

    Zulässigkeit der Ablehnung der Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08
    Vielmehr liegt darin eine vorweggenommene Beweiswürdigung, die im Prozessrecht keine Stütze findet, sondern § 286 ZPO und Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2004 - II ZR 137/02 - WM 2004, 2365 unter II 1; BVerfG NJW-RR 2001, 1006 f.).
  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 141/00

    Durchstanzanker; Erheblichkeit neuen Vorbringens im Laufe des Rechtsstreits

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08
    Eine Partei ist nicht gehindert, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern, insbesondere auch zu berichtigen; dies kann nur im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2001 - X ZR 141/00 - NJW 2002, 1276 unter I).
  • BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08
    Vielmehr liegt darin eine vorweggenommene Beweiswürdigung, die im Prozessrecht keine Stütze findet, sondern § 286 ZPO und Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2004 - II ZR 137/02 - WM 2004, 2365 unter II 1; BVerfG NJW-RR 2001, 1006 f.).
  • BGH, 21.07.2011 - IV ZR 216/09

    Nichterhebung des angebotenen Beweises: Änderung des Parteivortrages im Laufe des

    Auch hierin liegt eine vorweggenommene Beweiswürdigung, die im Prozessrecht keine Stütze findet (Senatsurteil vom 17. Februar 2010 - IV ZR 259/08, VersR 2010, 473 Rn. 17; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2001 - X ZR 141/00, NJW 2002, 1276 unter I).
  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 95/10

    Deckungsklage gegen eine private Unfallversicherung: Darlegungslast des

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen; genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, so kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden (Senatsurteil vom 17. Februar 2010  IV ZR 259/08, VersR 2010, 473 Rn. 18).
  • OLG Köln, 04.10.2010 - 20 W 43/10

    Kein Aufzwingen des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit beim Versicherungsnehmer

    Ohne Erfolg beruft sich der Antragsteller schließlich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 2010 - IV ZR 259/08 - (VersR 2010, 473).
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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2009 - 4 S 5209/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,41345
LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2009 - 4 S 5209/09 (https://dejure.org/2009,41345)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 28.10.2009 - 4 S 5209/09 (https://dejure.org/2009,41345)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 4 S 5209/09 (https://dejure.org/2009,41345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Privatliquidation eines Zahnarztes: Gebührenansatz für das "Auswechseln" eines Sekundärteils im Rahmen prothetischer Zahnversorgung

  • VersR (via Owlit)

    GOZ-Gebührenverzeichnis Nr. 905
    Die Nr. 905 GOZ-Gebührenverzeichnis ist nur bei endgültiger Entfernung eines bis dahin eingebauten und dauerhaftem Einbau eines anderen Sekundärteils ansetzbar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 473
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 08.02.2002 - 10 U 232/00

    Zahnarztgebühr für Auswechseln eines Sekundärteils beim zusammengesetzten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2009 - 4 S 5209/09
    Eine solche Eingrenzung lässt bereits der Wortlaut der Nr. 905 GOZ nicht erkennen (OLG Karlsruhe, VersR 2002, 743).

    Die von der Klägerin auch zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 11.01.2000, Az. 17 U 176/98 ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, da es dort um die Abrechnung von Leistungen während der Implantationsphase ging, insoweit "in Konkurrenz" mit Nr. 903 GOZ, nicht jedoch in der späteren Prothesenaufbauphase, insoweit "in Konkurrenz" mit Nr. 904 GOZ Die Entscheidung steht nach Auffassung der Kammer auch nicht in Widerspruch zur Entscheidung des 10. Senates des OLG Karlsruhe (VersR 2002, 743).

    Abrechenbar ist jedoch für den Beklagten nach Nr. 905 GOZ das endgültige Einbringen von (neuen) Sekundärteilen auch in der rekonstruktiven Phase (OLG Karlsruhe VersR 2002, 743), mithin z.B. für das endgültige Einsetzen der Brückenkonstruktion am 12.09.2007.

  • LG Köln, 30.03.2005 - 23 S 74/04

    Vergütung für die Einbringung eines Zahnimplantates

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2009 - 4 S 5209/09
    Zwar geht die Kammer - entgegen der Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit vom 16.12.1996 - nicht davon aus, dass mit Nr. 905 GOZ nur Maßnahmen nach vollständiger Beendigung der prothetischen Versorgung - mithin im Reparaturfall - abgerechnet werden können (so sogar LG Köln RuS 2005, 426; offenbar auch LG Keve, Urteil vom 18.09.2003, Az. 6 S 110/03; LG Köln, Urteil vom 30.08.2000, Az. 25 S 50/99).
  • AG Hersbruck, 13.05.2009 - 4 C 1489/08
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2009 - 4 S 5209/09
    Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Hersbruck vom 13.05.2009, Az. 4 C 1489/08, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.
  • LG Hagen, 30.10.2001 - 1 S 122/01

    Keine Berechnung der Nr. 905 GOZ-Gebührenverzeichnis für das Wiedereinsetzen der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2009 - 4 S 5209/09
    Aus dem eindeutigen Wortlaut der Nr. 905 GOZ, welcher von einem "Auswechseln" spricht, folgt aber, dass damit die Entfernung eines bis dahin eingebauten und der dauerhafte Einbau eines anderen Sekundärteiles verstanden wird (LG Kleve a.a.O.; LG Hanau, VersR 2002, 744).
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2000 - 17 U 176/98

    Leistungen nach der Gebühren-Nr. 905 erst in der rekonstruktiven Phase einer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2009 - 4 S 5209/09
    Die von der Klägerin auch zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 11.01.2000, Az. 17 U 176/98 ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, da es dort um die Abrechnung von Leistungen während der Implantationsphase ging, insoweit "in Konkurrenz" mit Nr. 903 GOZ, nicht jedoch in der späteren Prothesenaufbauphase, insoweit "in Konkurrenz" mit Nr. 904 GOZ Die Entscheidung steht nach Auffassung der Kammer auch nicht in Widerspruch zur Entscheidung des 10. Senates des OLG Karlsruhe (VersR 2002, 743).
  • VG Köln, 19.07.2013 - 19 K 4076/12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für implantologische Leistungen

    Beim kurzfristigen Ausbau der Heilkappen sowie dem Einbringen von Abdruckpfosten bzw. dem Einpassen des Aufbaus mit anschließendem Wiedereinsetzen der Heilkappen liegt kein Auswechseln von Sekundärteilen in diesem Wortsinn vor; vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2009 - 58 C 13729/08 - (bestätigt durch LG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2009 - 23 S 55/09); LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.10.2009 - 4 S 5209/09 -, juris.
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