Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 5 U 47/09 - 15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung einer progressiven Invaliditätsstaffel in der privaten Unfallversicherung; Verbindlichkeit von telefonischen Auskünften des Versicherers auf anonyme Anfragen des Versicherers
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AUB 94 § 7 I Nr. 1 S. 1
Wirksame Besondere Bedingungen für die Unfallversi-cherung mit progressiver Invaliditätsstaffel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung einer progressiven Invaliditätsstaffel in der privaten Unfallversicherung; Verbindlichkeit von telefonischen Auskünften des Versicherers auf anonyme Anfragen des Versicherers
- rechtsportal.de
Auslegung einer progressiven Invaliditätsstaffel in der privaten Unfallversicherung; Verbindlichkeit von telefonischen Auskünften des Versicherers auf anonyme Anfragen des Versicherers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Die Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel sind wirksam
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 22.12.2008 - 12 O 277/08
- OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 5 U 47/09 - 15
Papierfundstellen
- VersR 2010, 661
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 5 U 47/09
Diese Bestimmung in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse die Allgemeinen Bedingungen bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1993 - IV ZR 135/92, NJW 1993, 2369 ).
- OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12
Private Unfallversicherung: Zuwarten des Versicherers mit der endgültigen …
Die Klausel kommt nur zum Tragen, wenn eine bereits anerkannte Invaliditätsleistung neu bemessen wurde, nicht aber, wenn, wie hier, bloß ein Vorschuss gezahlt worden war (vgl. Senat, Urt. v. 21.10.2009 - 5 U 47/09 - VersR 2010, 661).Dann ist die gesundheitliche Situation in das Stadium einer hinreichend verlässlich zu erwartenden Fortdauer übergetreten, dessen verbleibender Rest-Unsicherheit gegebenenfalls im Verfahren der Neubemessung Rechnung getragen werden muss (…siehe auch die Überlegungen in BGH, Urt. v. 4.5.1995 - IV ZR 192/93 - VersR 1994, 971: fehle es an einer "Neu"-Feststellung innerhalb der Dreijahresfrist, so könne es "grundsätzlich nur noch darum gehen, welchen Grad die unfallbedingte Invalidität innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfalltag erreicht" habe; der vom Senat mit Urt. v. 21.10.2009 - 5 U 47/09, VersR 2010, 661, entschiedene Fall war anders gelagert; dort war eine hinreichend sichere Prognosegrundlage noch nicht gegeben).