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   BGH, 30.10.2008 - III ZB 41/08   

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BGH, 30.10.2008 - III ZB 41/08 (https://dejure.org/2008,1810)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2008 - III ZB 41/08 (https://dejure.org/2008,1810)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - III ZB 41/08 (https://dejure.org/2008,1810)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn einer Berufungsbegründungsfrist ab Zustellung eines Ursprungsurteils; Auswirkungen eines Ergänzungsurteils bezüglich des Beginns einer Berufungsbegründungsfrist; Umdeutbarkeit einer unzulässigen Hauptberufung in eine zulässige Anschlussberufung; Herausgabeanspruch ...

  • Anwaltsblatt

    § 518 ZPO
    Berufungsbegründungsfristen bei Ergänzungsurteil

  • Judicialis

    ZPO § 518 n.F.; ; ZPO § 524

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 518 n. F.; ZPO § 524
    Keine Auswirkungen eines nach Ablauf der Berufungsfrist ergangenen Ergänzungsurteils auf Lauf der Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 518 (n.F.); ZPO § 524
    Beginn einer Berufungsbegründungsfrist ab Zustellung eines Ursprungsurteils; Auswirkungen eines Ergänzungsurteils bezüglich des Beginns einer Berufungsbegründungsfrist; Umdeutbarkeit einer unzulässigen Hauptberufung in eine zulässige Anschlussberufung; Herausgabeanspruch ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ergänzungsurteil nach Ablauf der Berufungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsfristen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Berufung - Vorsicht Falle: Berufungsbegründungsfrist läuft trotz Ergänzungsurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 442
  • MDR 2009, 282
  • FamRZ 2009, 418
  • VersR 2010, 89
  • AnwBl 2009, 232
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZB 9/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verlustes des Schriftsatzes im

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - III ZB 41/08
    Die unzulässige Hauptberufung des Klägers ist nämlich in eine zulässige Anschlussberufung im Sinne des § 524 ZPO umzudeuten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - IV ZB 9/04 = NJW-RR 2004, 1502, 1503).

    Dementsprechend durfte die Hauptberufung nicht verworfen werden, solange es möglich blieb (und bleibt), sie als unselbständige Anschlussberufung zu behandeln (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 aaO m.w.N.).

  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 596/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - III ZB 41/08
    Bereits nach früherem Recht war in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass unter der nach § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO nachzuholenden Prozesshandlung im Wiedereinsetzungsverfahren wegen Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist die Begründung selbst zu verstehen ist; die Einreichung eines Antrags auf Fristverlängerung erfüllt nicht die Zulässigkeitsanforderungen des Wiedereinsetzungsverfahrens (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1999 - II ZB 25/98 = NJW 1999, 3051; BGH, Beschluss vom 20. März 2003 - IX ZB 596/02 = BGHR ZPO [1.1.2002] § 236 Abs. 2 Satz 2 Nachholung der Berufungsbegründung 2; jeweils m.zahlr.w.N.).
  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86

    Begründung der Anschlußberufung

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - III ZB 41/08
    In aller Regel wird eine Partei eine unzulässige Hauptberufung als zulässige Anschlussberufung retten wollen (BGHZ 100, 383, 387 f).
  • BGH, 07.06.1999 - II ZB 25/98

    Nachholen der Prozeßhandlung bei Wiedereinsetzung wegen der Versäumung einer

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - III ZB 41/08
    Bereits nach früherem Recht war in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass unter der nach § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO nachzuholenden Prozesshandlung im Wiedereinsetzungsverfahren wegen Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist die Begründung selbst zu verstehen ist; die Einreichung eines Antrags auf Fristverlängerung erfüllt nicht die Zulässigkeitsanforderungen des Wiedereinsetzungsverfahrens (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1999 - II ZB 25/98 = NJW 1999, 3051; BGH, Beschluss vom 20. März 2003 - IX ZB 596/02 = BGHR ZPO [1.1.2002] § 236 Abs. 2 Satz 2 Nachholung der Berufungsbegründung 2; jeweils m.zahlr.w.N.).
  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06

    Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - III ZB 41/08
    Nach neuem Rechtsmittelrecht scheitert ein solcher Antrag schon an der Nichtverlängerbarkeit der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2 (Zöller/Greger, ZPO 26. Aufl. 2007 § 236 Rn. 8a i.V.m. § 234 Rn. 7a); abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall der Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde, die in Anlehnung an § 575 Abs. 2 Satz 3, § 551 Abs. 2 Satz 6 Halbs. 2 ZPO angemessen verlängert werden kann, wenn dem Rechtsmittelführer die Prozessakten nicht zur Verfügung gestellt werden können (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 48/06 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Satz 2 Fristverlängerung 1 = NJW-RR 2007, 146, 147).
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