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   OLG Koblenz, 17.09.2010 - 10 U 276/10   

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https://dejure.org/2010,18929
OLG Koblenz, 17.09.2010 - 10 U 276/10 (https://dejure.org/2010,18929)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.09.2010 - 10 U 276/10 (https://dejure.org/2010,18929)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. September 2010 - 10 U 276/10 (https://dejure.org/2010,18929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 935 ZPO, § 940 ZPO, MB/KT
    Einstweiliges Verfügungsverfahren im Zivilrechtsstreit: Zulässigkeit einer Leistungsverfügung zur Durchsetzung eines Krankentagegeldanspruchs; Voraussetzung der Annahme einer wirtschaftlichen Notlage

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 935; ZPO § 940
    Sozialhilfe hat Vorrang vor einer einstweiligen Verfügung auf Zahlung von Krankentagegeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1000
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 24.09.2002 - Kart U 3/02

    Zum Kontrahierungszwang eines Netzbetreibers beim Netzzugangsvertrag und zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.09.2010 - 10 U 276/10
    So muss der Verfügungskläger dringend auf die sofortige Erfüllung angewiesen sein; die vom Verfügungsbeklagten geschuldete Leistung muss, soll sie ihren Sinn nicht verlieren, so kurzfristig zu erbringen sein, dass das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint; die dem Verfügungskläger aus der Nichtleistung drohenden Nachteile müssen im Vergleich zu den Nachteilen für den Verfügungsbeklagten unverhältnismäßig groß, ja sogar irreparabel sein; es muss weiterhin eine hohe, an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen des Verfügungsklägers im Hauptsacheverfahren gegeben sein (Brandenburgisches Oberlandesgericht GRUR-RR 2002, 399 ff.).
  • OLG Hamburg, 14.06.2006 - 5 U 21/06

    Urheberrecht: Zulässigkeit einer zur vollständigen Erfüllung führenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.09.2010 - 10 U 276/10
    Dieser sich bereits aus dem vorläufigen Charakter der Maßnahme ergebende Grundsatz kann insbesondere für die Leistungsverfügung und zumal dann Geltung beanspruchen, wenn die zur Erfüllung des mit der Verfügung gewährten Anspruchs von dem Schuldner erbrachte Leistung, sollte später das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Verfügung oder in dem Hauptsacheverfahren das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs verneint werden, nicht mehr zurückgewährt oder ungeschehen gemacht oder durch einen Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO in angemessener Weise kompensiert werden kann (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg GRUR-RR 2007, 29 f.).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 4 U 246/11

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsverfügung gegen einen

    Die Befriedigung des Hauptsacheanspruchs kann nur ausnahmsweise und nur insoweit beansprucht werden, als der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung zur Abwendung einer existenziellen Notlage dringend angewiesen ist, und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist (vgl. z.B. OLG Köln r+s 2007, 463-464, OLG Koblenz Beschluss vom 23.11.2005, 10 U 1559/05, abrufbar in juris; OLG Koblenz, Urteil vom 17.09.2010 - 10 U 276/10, VersR 2011, 1000; OLG München VersR 2010, 755; OLGR Jena 2009, 131-132; OLG Jena, Beschluss vom 08.03.2012 - 4 W 101/12, BeckRS 2012, 6100.).

    Das letztgenannte Risiko (vgl. hierzu auch OLG Koblenz VersR 2011, 1000) schätzt der Senat im Streitfall als sehr hoch ein.

  • OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 90/13

    Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung auf Gewährung von

    Zum anderen ist der Krankenversicherer, bei dem der Kläger einen ordnungsgemäßen Antrag auf Abschluss einer Versicherung im Basistarif stellt, nach § 193 Abs. 5 VVG verpflichtet, ihm einen Versicherungsschein auszustellen (vgl. auch OLG Koblenz, VersR 2011, 1000, Juris-Rn. 11).
  • OLG Koblenz, 30.11.2012 - 10 U 304/12

    Leistungsverfügung auf Weiterversicherung zum Basistarif in der privaten

    Der Kläger hat auch nicht geltend gemacht, dass er aufgrund einer finanziellen Notlage, der nicht einmal durch Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen, auf die sich der Kläger vorrangig verweisen lassen müsste, abgeholfen werden könne, auf den Erlass einer Leistungsverfügung angewiesen sei (vgl. hierzu auch Senat, 10 U 276/10 Entscheidung vom 17. September 2010).
  • OLG Koblenz, 24.10.2011 - 10 W 579/11

    Krankentagegeldversicherung: Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung auf

    Voraussetzung der von dem Antragsteller begehrten einstweiligen Verfügung auf vorläufige Zahlung von Krankentagegeld ist, dass der Antragsteller die Zahlung zur Abwendung einer gegenwärtigen oder künftigen Notlage benötigt (Senatsurteil vom 17. September 2010 - 10 U 276/10 - VersR 2011, 1000; OLG Köln, Urteil vom 16. Mai 2007 - 5 U 39/07 - openJur 2011, 50029, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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