Rechtsprechung
OLG München, 21.04.2011 - 1 U 2363/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Arzthaftung: Grober Behandlungsfehler durch die unterlassene Entfernung eines bereits diagnostizierten bösartigen Tumors bei einer Rektumresektion; Kausalzusammenhang mit den bei einer zweiten Operation eingetretenen Komplikationen; Bemessung des Schmerzensgelds
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249; BGB § 253; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823; ZPO § 287
Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei ärztlich verschuldeter Zweitoperation - christmann-law.de (Volltext und Kurzanmerkung)
Haftung des Erstoperateurs für Zweiteingriff
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tacke-krafft.de (Kurzinformation)
Haftung des Erstoperateurs aus Behandlungsfehler auch für Komplikationen nach Zweiteingriff an anderer Stelle durch anderen Arzt.
Besprechungen u.ä.
- christmann-law.de (Volltext und Kurzanmerkung)
Haftung des Erstoperateurs für Zweiteingriff
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- VersR 2011, 1012
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.05.2003 - VI ZR 259/02
Einstandspflicht des erstbehandelnden Arztes für Behandlungsfehler bei aufgrund …
Auszug aus OLG München, 21.04.2011 - 1 U 2363/10
Die Frage, ob dem erstbehandelnden Arzt, aufgrund dessen Behandlungsfehler ein weiterer Eingriff erforderlich geworden ist, auch für die Folgen des weiteren Eingriffes einzustehen hat, wird in der Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt der Unterbrechung des Kausalzusammenhangs behandelt, insbesondere wenn der nachbehandelnde Arzt Fehler gemacht hat, (vgl. das vom Landgericht zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs NJW 2003, 2311).
- BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11
Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VersR 2011, 1012 veröffentlicht ist, hat aufgrund der Beweisaufnahme die Überzeugung gewonnen, dass die Beklagten den Operationsauftrag grob fehlerhaft nicht ausgeführt hätten. - BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17
Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer …
Der Schuldner eines Gewinnabschöpfungsanspruchs hat die zusätzlichen Kosten eines Prozessfinanzierers oder die zusätzlichen Gebühren des Rechtsanwalts des Gläubigers aber weder als notwendige Kosten des Rechtsstreits nach § 91 Abs. 1 ZPO noch aus materiellem Recht nach den Grundsätzen des Verzugs zu erstatten (vgl. LG Aachen, Urteil vom 22. Dezember 2009 - 10 O 277/09, BeckRS 2010, 28938; Rensen, MDR 2010, 182 f.; vgl. auch OLG München, Urteil vom 21. April 2011 - 1 U 2363/10, juris Rn. 79 [insoweit nicht abgedruckt in VersR 2011, 1012]). - OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 2 U 46/18
Rücklastschriften für die Abwicklung von Telefon- und DSL-Verträgen
Der Schuldner eines Gewinnabschöpfungsanspruchs hat die zusätzlichen Kosten eines Prozessfinanzierers oder die zusätzlichen Gebühren des Rechtsanwalts des Gläubigers aber weder als notwendige Kosten des Rechtsstreits nach § 91 Abs. 1 ZPO noch aus materiellem Recht nach den Grundsätzen des Verzugs zu erstatten (…vgl. LG Aachen, Urt. v. 22.122009 - 10 O 277/09, BeckRS 2010, 28938; Rensen, MDR 2010, 182 f.; (vgl. auch OLG München, Urteil vom 21. April 2011 - 1 U 2363/10, juris Rn. 79 [insoweit nicht abgedruckt in VersR 2011, 1012]).).