Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.02.2011

Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2011 - IV ZR 108/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3411
BGH, 06.07.2011 - IV ZR 108/07 (https://dejure.org/2011,3411)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2011 - IV ZR 108/07 (https://dejure.org/2011,3411)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - IV ZR 108/07 (https://dejure.org/2011,3411)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 3 aF VVG, § 7 Abs 1 UAbs 2 S 3 AKB, § 7 Abs 5 UAbs 4 AKB
    Kfz-Kaskoversicherung: Zu hohe Angabe vorhandener Fahrzeugschlüssel als Obliegenheitsverletzung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Angabe einer zu hohen Anzahl von vorhandenen Kfz-Schlüsseln in der Schadenanzeige - Obliegenheitsverletzung ohne Wirkung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefährdung der Interessen des Versicherers durch eine zu hohe Angabe vorhandener Fahrzeugschlüssel in der Fahrzeugversicherung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kaskoversicherung - Falschangabe bei Schlüsseln

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kaskoversicherung - Angabe von zu vielen Fahrzeugschlüsseln

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugsschlüssel - Falschangabe gegenüber Fahrzeugversicherung

  • rabüro.de

    Keine Gefährdung der Interessen des Fahrzeugversicherers durch zu hohe Angabe von Fahrzeugschlüsseln

  • rewis.io

    Kfz-Kaskoversicherung: Zu hohe Angabe vorhandener Fahrzeugschlüssel als Obliegenheitsverletzung

  • rewis.io

    Kfz-Kaskoversicherung: Zu hohe Angabe vorhandener Fahrzeugschlüssel als Obliegenheitsverletzung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 6 Abs. 3
    Keine Obliegenheitsverletzung durch zu hohe Angabe vorhandener Fahrzeugschlüssel mangels genereller Eignung zur Gefährdung der Interessen des Versicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG a.F. § 6 Abs. 3
    Gefährdung der Interessen des Versicherers durch eine zu hohe Angabe vorhandener Fahrzeugschlüssel in der Fahrzeugversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fahrzeugversicherung: Anzahl der KfZ-Schlüssel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadensanzeige mit Schönheitsfehler - Lkw-Diebstahl: Versicherungsnehmer gibt eine zu hohe Zahl von Schlüsseln an

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    PKW-Diebstahl: Zu hohe Angabe der Fahrzeugschlüsselanzahl - keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugdiebstahl

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Versicherung muss auch bei fehlendem Schlüssel zahlen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    PKW-Diebstahl: Zu hohe Angabe der Fahrzeugschlüsselanzahl - keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugdiebstahl. Was nun?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugversicherung: Folgen von zu viel oder zu wenig angegebenen Schlüsseln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zu hohe Angabe der Fahrzeugschlüsselanzahl - Keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3233
  • MDR 2011, 975
  • NZV 2011, 531
  • VersR 2011, 1136
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - IV ZR 108/07
    Nach dieser Rechtsprechung setzt die Leistungsfreiheit des Versicherers im Falle einer zwar vorsätzlichen, aber folgenlos gebliebenen Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers, dessen ordnungsgemäße Belehrung über die Folgen einer Obliegenheitsverletzung sowie deren generelle Eignung, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, voraus (Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - IV ZR 331/05, VersR 2007, 785 unter II 2 b; vom 26. Januar 2005 - IV ZR 239/03, VersR 2005, 493 unter 2 c; vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97, VersR 1998, 447 unter 2 b; weitere Nachweise siehe bei Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 6 Rn. 54 ff.; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 6 Rn. 101 und Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 17. Aufl. § 6 VVG Rn. 33 ff. und § 7 AKB Rn. 88 ff.).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - IV ZR 108/07
    Nach dieser Rechtsprechung setzt die Leistungsfreiheit des Versicherers im Falle einer zwar vorsätzlichen, aber folgenlos gebliebenen Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers, dessen ordnungsgemäße Belehrung über die Folgen einer Obliegenheitsverletzung sowie deren generelle Eignung, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, voraus (Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - IV ZR 331/05, VersR 2007, 785 unter II 2 b; vom 26. Januar 2005 - IV ZR 239/03, VersR 2005, 493 unter 2 c; vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97, VersR 1998, 447 unter 2 b; weitere Nachweise siehe bei Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 6 Rn. 54 ff.; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 6 Rn. 101 und Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 17. Aufl. § 6 VVG Rn. 33 ff. und § 7 AKB Rn. 88 ff.).
  • BGH, 26.01.2005 - IV ZR 239/03

    Anforderungen an die Verweigerung der Leistung durch den Versicherer wegen einer

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - IV ZR 108/07
    Nach dieser Rechtsprechung setzt die Leistungsfreiheit des Versicherers im Falle einer zwar vorsätzlichen, aber folgenlos gebliebenen Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers, dessen ordnungsgemäße Belehrung über die Folgen einer Obliegenheitsverletzung sowie deren generelle Eignung, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, voraus (Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - IV ZR 331/05, VersR 2007, 785 unter II 2 b; vom 26. Januar 2005 - IV ZR 239/03, VersR 2005, 493 unter 2 c; vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97, VersR 1998, 447 unter 2 b; weitere Nachweise siehe bei Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 6 Rn. 54 ff.; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 6 Rn. 101 und Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 17. Aufl. § 6 VVG Rn. 33 ff. und § 7 AKB Rn. 88 ff.).
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - IV ZR 108/07
    Ferner ist für den Versicherer generell wichtig, prüfen zu können, ob alle Schlüssel vorhanden sind, weil das Fehlen eines Schlüssels Hinweise darauf geben kann, dass dieser einem Dritten zur Verfügung gestellt worden ist, damit er das Fahrzeug - zur Vortäuschung eines Diebstahls - von seinem Standort verbringt (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 265/03, VersR 2004, 1117 unter 3).
  • OLG Celle, 24.09.2018 - 8 U 73/18

    Einholung von durch einen Dritten angeblich erhobene und gespeicherten

    Verschweigt der Versicherungsnehmer hingegen die Existenz eines Schlüssels, kann das für die Annahme sprechen, dass er den Schlüssel einem Dritten zur Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort übergab (vgl. BGH VersR 2011, 1136; BGH VersR 2004, 1117).
  • LG Dortmund, 08.09.2011 - 22 O 204/07

    Identifikationsmerkmal für ein versichertes Fahrzeug ist die Verknüpfung von

    Abschließend weist das Gericht darauf hin, dass die Klage nicht etwa auch deshalb unbegründet ist, weil die Beklagte sich mit Erfolg auf Leistungsfreiheit wegen einer Obliegenheitsverletzung des Klägers berufen kann, § 7 I (2) Satz 3, IV (4) AKB i.V.m. § 6 Abs. 3 VVG a.F. Da die zu niedrige Angabe des Kaufpreises gegenüber der Beklagten folgenlos geblieben ist, setzt die Leistungsfreiheit der Beklagten ein erhebliches Verschulden des Klägers, dessen ordnungsgemäße Belehrung über die Folgen einer Obliegenheitsverletzung sowie die generelle Eignung, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, voraus (BGH, ständige Rechtsprechung, zuletzt mit Urteil vom 06.07.2011, Aktenzeichen IV ZR 108/07).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.02.2011 - I-20 U 151/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6532
OLG Hamm, 11.02.2011 - I-20 U 151/10 (https://dejure.org/2011,6532)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.02.2011 - I-20 U 151/10 (https://dejure.org/2011,6532)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - I-20 U 151/10 (https://dejure.org/2011,6532)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzungen eines Taxifahrers durch Herausheben eines 20 kg schweren Koffers erfüllen nicht zwangsläufig den erweiterten Unfallbegriff gem. Nr. 1.4.1. AUB 2002; Anforderungen an den Begriff des Unfalls i.S. v. Nr. 1.4.1. AUB 2002

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherung - erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen

  • VersR (via Owlit)

    AUB 02/08 Nr. 1.4
    Nach AUB keine erhöhte Kraftanstrengung eines Taxifahrers beim Herausziehen eines 20 kg schweren Koffers aus dem Kofferraum

  • rechtsportal.de

    AUB 2002 Nr. 1.4.1.
    Begriff des Unfalls i.S. von Nr. 1.4.1. AUB 2002

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kofferausladen kein versicherter Unfall für Taxifahrer

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Kofferausladen kein versicherter Unfall für Taxifahrer

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Muss der Unfallversicherer zahlen, wenn sich ein Taxifahrer beim Entladen von schwerem Gepäck verhebt?

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung zahlt nicht für Koffer-Unfälle von Taxifahrern

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Lade-Schaden: Unfallversicherung muss nicht zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 661
  • VersR 2011, 1136
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 25.04.2018 - 10 U 33/16

    Private Unfallversicherung: Versicherungsschutz bei Sehnenriss durch Anheben

    Für das Vorliegen einer erhöhten Kraftanstrengung nach den individuellen Verhältnissen des Versicherten kommt es jedoch nicht darauf an, ob die Tätigkeit oder der Vorgang, die oder der zum Schadensereignis geführt hat, zum Lebens- oder Berufsalltag des Versicherten gehört und deshalb von ihm häufiger oder gar regelmäßig ausgeübt wird (hier: Anheben eines ca. 20 kg schweren Farbeimers durch einen Maler; entgegen OLG Hamm, 11. Februar 2011, 20 U 151/10, MDR 2011, 662 - Taxifahrer).

    44 Der Senat schließt sich bei der Beurteilung des Begriffes der erhöhten Kraftanstrengung der Auffassung an, die auf einen subjektiven Maßstab abstellt, wonach entscheidend ist, ob im Einzelfall für den konkreten Versicherten unter Berücksichtigung seiner individuellen körperlichen Verhältnisse eine erhöhte Kraftanstrengung vorliegt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.02.2011 - I-20 U 151/10 - MDR 2011, 661 f.; LG Frankfurt, Urteil vom 11.03.2010 - 2-23 S 3/09 - m. Anm. Jacob, juris PR-VersR 10/2010 Anm. 4; LG Essen, Urteil vom 20.05.2015 - 18 O 277/14 -, juris; zur Gegenauffassung unter Zugrundelegen eines objektiven Maßstabes unter Bezugnahme auf die Vergleichsgruppe sämtlicher Versicherungsnehmer: OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2013 - 7 U 98/12 - ZfSch 2014, 404; offen gelassen bei OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2000 - 8 U 3372/99 -, MDR 2000, 702 f.).

  • OLG München, 10.01.2012 - 25 U 3980/11

    Private Unfallversicherung: Invaliditätsentschädigung eines Fußballtorwarts wegen

    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich hingegen in entscheidungserheblicher Weise von anderen, auch von der Berufung herangezogenen Vergleichsfällen des Bundesgerichtshofs z.B. in VersR 1989, 73 (Bandscheibenvorfall bei Anheben einer Mörtelwanne), in VersR 2009, 492 (Bandscheibenschädigung durch Ausweichbewegung mit nachfolgendem Straucheln beim Tragen einer Last), oder auch des OLG Hamm in VersR 2011, 1136 (Reißen der Bizepssehne des Armes beim Herausziehen eines Koffers aus einem Fahrzeug).
  • OLG Koblenz, 30.05.2018 - 10 U 327/17

    Rotatorenmanschettenruptur - erhöhte Kraftanstrengung

    Der Senat schließt sich bei der Beurteilung des Begriffes der erhöhten Kraftanstrengung der Auffassung an, die auf einen subjektiven Maßstab abstellt, wonach entscheidend ist, ob im Einzelfall für den konkreten Versicherten unter Berücksichtigung seiner individuellen körperlichen Verhältnisse eine erhöhte Kraftanstrengung vorliegt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.02.2011 - I-20 U 151/10 - MDR 2011, 661 f.; LG Frankfurt, Urteil vom 11.03.2010 -2-23 S 3/09 - m. Anm. Jacob, juris PR-VersR 10/2010 Anm. 4; LG Essen, Urteil vom 20.05.2015 - 18 O 277/14 -, juris; zur Gegenauffassung unter Zugrundelegen eines objektiven Maßstabes unter Bezugnahme auf die Vergleichsgruppe sämtlicher Versicherungsnehmer: OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2013 - 7 U 98/12 - ZfSch 2014, 404; offen gelassen bei OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2000 - 8 U 3372/99 -, MDR 2000, 702 f.).
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