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   OLG Karlsruhe, 19.05.2010 - 4 W 23/10   

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https://dejure.org/2010,27836
OLG Karlsruhe, 19.05.2010 - 4 W 23/10 (https://dejure.org/2010,27836)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.05.2010 - 4 W 23/10 (https://dejure.org/2010,27836)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 4 W 23/10 (https://dejure.org/2010,27836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe kann für eine Schmerzensgeldklage i.R.d. Amtshaftung wegen vorsätzlicher Körperverletzung eines Polizeibeamten geltend gemacht werden; Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei Kopf- und Gesichtsverletzungen; Darlegungs- und ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 253; BGB § 839; ZPO § 114; StGB § 113; StPO § 127; StPO § 163 a; StPO § 163 b
    Darlegungs- und Beweislast bei Körperverletzung durch einen Polizeibeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei Kopf- und Gesichtsverletzungen; Darlegungs- und Beweislast im Amtshaftungsprozess wegen einer Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.03.1971 - VI ZR 136/69

    Rechtfertigung einer Körperverletzung durch Notwehr - Voraussetzungen für das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2010 - 4 W 23/10
    Die Rechtsprechung nimmt beim sogenannten Notwehrexzess zwar eine andere Beweislastverteilung vor (vgl. beispielsweise BGH, VersR 1971, 629; RG, Seufferts Archiv, Band 76, Nr. 128).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2015 - 9 U 23/14

    Amtshaftung nach dem Einsatz eines Polizeihundes gegen einen Jugendlichen:

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass ein Polizeibeamter eine Entscheidung, welche Mittel er zum Zweck einer Festnahme einsetzt, oft sehr schnell und unter Zeitdruck treffen muss (vgl. hierzu OLG Karlsruhe - 4. Zivilsenat -, VersR 2011, 122, 123).

    Wenn die Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeit offen bleiben, kommt eine Rechtfertigung im Rahmen von § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 Satz 1 GG nicht in Betracht (vgl. zur Beweislast OLG Karlsruhe - 4. Zivilsenat -, VersR 2011, 122).

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