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   OLG Hamm, 15.12.2010 - I-20 U 108/10   

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https://dejure.org/2010,3412
OLG Hamm, 15.12.2010 - I-20 U 108/10 (https://dejure.org/2010,3412)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.2010 - I-20 U 108/10 (https://dejure.org/2010,3412)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - I-20 U 108/10 (https://dejure.org/2010,3412)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Nutzungsausfall i.R.d. Abwicklung eines Vollkasko-Versicherungsfalls; Kriterien für die Bewertung eines Nutzungsausfallschadens als ersatzfähigen Vermögensschaden gem. §§ 249 ff. BGB

  • rabüro.de

    Kein Ersatz des Nutzungsausfalls durch Kaskoversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB 08 A.2.13; BGB § 280; BGB § 286
    Auch bei Verzug des Versicherers besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 286; AKB Nr. A.2.3
    Anspruch auf Nutzungsausfall im Rahmen der Abwicklung eines Vollkasko-Versicherungsfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Leitsatz)

    Kein Ersatz des Nutzungsausfalls durch Kaskoversicherung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigung bei verspäteten Kaskoleistungen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall von der Kaskoversicherung wegen verspäteter Zahlung?

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Auch bei Verzug kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung gegen den Kaskoversicherer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Nutzungsausfall bei Kaskoversicherung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Kaskoversicherer zahlte spät nach Streit um die Reparaturkosten: keine Nutzungsausfallentschädigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 676
  • VersR 2011, 1259
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81

    Umfang des Verzugsschadens bei Verzögerung der Herausgabe eines Kfz

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10
    Der Verlust der Gebrauchsmöglichkeit erfordert dabei eine unmittelbare, nachteilige Einwirkung auf das Fahrzeug selbst (BGHZ 55, 146, 148; BGHZ 85, 11, 15).

    Dadurch unterscheidet sich der hier gegebene Fall von solchen Konstellationen, in denen der BGH einen Nutzungsausfallschaden anerkannt hat (BGHZ 40, 345: Vorenthaltung der Kfz-papiere; BGHZ 63, 203: Blockierung der Garagenausfahrt; BGHZ 55, 153: Sperrung eines schiffbaren Gewässers, so dass einem darin befindlichen Schiff jede Bewegungsmöglichkeit genommen war; BGHZ 85, 11: Verzögerung der Fahrzeugherausgabe durch Fahrzeugbesitzer).

  • OLG Schleswig, 01.02.1995 - 9 U 61/94

    Nutzungsausfall während des Verzugs der Kfz-Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10
    Damit steht es dem Versicherungsnehmer frei, den seitens des Versicherers gezahlten Betrag sowohl für die Schadensbeseitigung selbst als auch für außerhalb des Schadensereignisses liegende Zwecke einzusetzen (OLG Düsseldorf r+s 2006, 63; OLG Schleswig r+s 1995, 408; Prölls/Martin/Knappmann, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Aufl., A.2.13 AKB 2008 Rz 28 Hahn/Kreuter-Lange/Schwab/Stomper A.2.14 AKB 2008 Rz 1039).

    Da der geltend gemachte Nutzungsausfall vorliegend somit schon keinen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellt, kann offenbleiben, ob die Parteien den Ersatz von Nutzungsausfall durch die Regelung in Ziffer A.2.15.1 der AKB der Beklagten Stand 01.01.2008 auch für den Fall des Verzuges seitens des Versicherers ausgeschlossen haben (so OLG Schleswig r+s 1995, 408; Stiefel/Maier/Meinecke A.2.14 Rz 8, dagegen Hahn/Kreuter-Lange/.

  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 133/68

    Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltspflichten für ein Gewässer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10
    Dadurch unterscheidet sich der hier gegebene Fall von solchen Konstellationen, in denen der BGH einen Nutzungsausfallschaden anerkannt hat (BGHZ 40, 345: Vorenthaltung der Kfz-papiere; BGHZ 63, 203: Blockierung der Garagenausfahrt; BGHZ 55, 153: Sperrung eines schiffbaren Gewässers, so dass einem darin befindlichen Schiff jede Bewegungsmöglichkeit genommen war; BGHZ 85, 11: Verzögerung der Fahrzeugherausgabe durch Fahrzeugbesitzer).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2005 - 4 W 45/05

    Kein Nutzungsausfallanspruch gegen Versicherer wegen Verzug der Auszahlung der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10
    Damit steht es dem Versicherungsnehmer frei, den seitens des Versicherers gezahlten Betrag sowohl für die Schadensbeseitigung selbst als auch für außerhalb des Schadensereignisses liegende Zwecke einzusetzen (OLG Düsseldorf r+s 2006, 63; OLG Schleswig r+s 1995, 408; Prölls/Martin/Knappmann, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Aufl., A.2.13 AKB 2008 Rz 28 Hahn/Kreuter-Lange/Schwab/Stomper A.2.14 AKB 2008 Rz 1039).
  • BGH, 31.10.1974 - III ZR 85/73

    Umfang des Schadensersatzes wegen vorübergehender Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10
    Dadurch unterscheidet sich der hier gegebene Fall von solchen Konstellationen, in denen der BGH einen Nutzungsausfallschaden anerkannt hat (BGHZ 40, 345: Vorenthaltung der Kfz-papiere; BGHZ 63, 203: Blockierung der Garagenausfahrt; BGHZ 55, 153: Sperrung eines schiffbaren Gewässers, so dass einem darin befindlichen Schiff jede Bewegungsmöglichkeit genommen war; BGHZ 85, 11: Verzögerung der Fahrzeugherausgabe durch Fahrzeugbesitzer).
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69

    Jagdpächter - § 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG, Gebrauchsmöglichkeit,

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10
    Der Verlust der Gebrauchsmöglichkeit erfordert dabei eine unmittelbare, nachteilige Einwirkung auf das Fahrzeug selbst (BGHZ 55, 146, 148; BGHZ 85, 11, 15).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10
    Dadurch unterscheidet sich der hier gegebene Fall von solchen Konstellationen, in denen der BGH einen Nutzungsausfallschaden anerkannt hat (BGHZ 40, 345: Vorenthaltung der Kfz-papiere; BGHZ 63, 203: Blockierung der Garagenausfahrt; BGHZ 55, 153: Sperrung eines schiffbaren Gewässers, so dass einem darin befindlichen Schiff jede Bewegungsmöglichkeit genommen war; BGHZ 85, 11: Verzögerung der Fahrzeugherausgabe durch Fahrzeugbesitzer).
  • OLG Hamm, 13.06.2012 - 20 U 151/11

    Zur einmaligen Selbstbeteiligung bei Unfall und Bergung und zur Reichweite eines

    Ohnehin ist die Klausel nur Ausdruck des Gedankens, dass die Kaskoversicherung eine Sachversicherung ist und keine Vermögensschäden umfasst, die sich erst an eine Sachwertbeschädigung anschließen (vgl. Senat VersR 2011, 1259 Rz 24 zitiert nach juris).
  • AG Köln, 13.03.2012 - 264 C 79/11

    Kosten der An- und Abmeldung sowie der Wildunfallbescheinigung als kausaler

    Schadensersatz wegen eines Verlustes der Gebrauchsmöglichkeit erfordert nämlich eine "unmittelbare, nachteilige Einwirkung auf das Fahrzeug selbst" (so OLG Hamm Urteil vom 15.12.2010, 20 U 108/10 m. w. N., zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 07.10.2020 - 12 U 1161/20

    Anspruch Nutzungsausfallentschädigung bei Verzug Versichererung

    Die durch den Verzug damit eventuell entgangenen Nutzungsmöglichkeiten (der Sache an sich) stellen daher keinen ersatzfähigen Schaden dar (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 9 U 61/94, Urteil vom 01.02.1995, juris; OLG Hamm 20 U 108/10, Urteil vom 15.12.2010, juris; OLG Düsseldorf 4 W 45/05, Beschluss vom 25.08.2005, juris; Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Auf., § 286, Rndr.
  • LG Potsdam, 25.06.2013 - 3 O 170/11

    Vollkaskoversicherung: Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des

    Zudem ist dieser Nutzungsausfall nicht vom Zweck des Regulierungsbeitrags aus der Versicherung gedeckt und ist damit kein ersatzfähiger Schaden (OLG Hamm v. 15.12.10, 20 U 108/10).
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