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   OLG Köln, 12.10.2010 - I-9 U 64/10   

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https://dejure.org/2010,6825
OLG Köln, 12.10.2010 - I-9 U 64/10 (https://dejure.org/2010,6825)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.10.2010 - I-9 U 64/10 (https://dejure.org/2010,6825)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - I-9 U 64/10 (https://dejure.org/2010,6825)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung für einen Leitungswasserschaden

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Leitungswasserschaden bei Wasseraustritt aus Heizungsrohr

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AWB 87 § 1; AWB 87 § 2; VVG § 1
    Durch Schadensfeststellungs- und Schadensbehebungsmaßnahmen verursachte Kontaminationen mit Staub, Schimmel und Bakterien sind als Folgeschäden versichert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AWB 87 § 1
    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung für einen Leitungswasserschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1439
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • LG Köln, 17.03.2010 - 20 O 222/09

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer adäquaten Kausalität eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2010 - 9 U 64/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.03.2010 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 222/09 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln, Aktenzeichen: 20 O 222/09 vom 17.03.2010 die Klage abzuweisen.

  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03

    Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2010 - 9 U 64/10
    Zu dessen Verständnis ist abzustellen auf den durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der sich bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbar verfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs darum bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen (st. Rspr.: BGHZ 84, 268; 123, 83; BGH VersR 2005, 828).

    Der Wortlaut fordert nur die Beschädigung der versicherten Sachen "durch" Leitungswasser, womit für den Versicherungsnehmer erkennbar der bloße Ursachenzusammenhang ohne weitere qualifizierende Beschränkungen zur Auslösung der Ersatzpflicht des Versicherers genügt, zumal anders als bei der Regelung von Elementarschäden wie Blitz und Sturm ein ausdrückliches Unmittelbarkeitserfordernis nicht besteht (vgl. BGH VersR 2005, 828, Tz. 22, zit. nach juris - für den Begriff "durch Überschwemmung").

  • OLG Köln, 17.08.2004 - 9 U 170/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der betrieblichen

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2010 - 9 U 64/10
    Das Zitat der Senatsentscheidung 9 U 170/03 (= r+s 2004, 464) in der Berufungsbegründung geht daher fehl, weil es gerade an dieser Eigenschaft fehlt.
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 17/91

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Schadenszufügung durch einen

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2010 - 9 U 64/10
    Repräsentant kann nur sein, wer befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln; der Versicherungsnehmer muss sich der Verfügungsbefugnis und der Verantwortlichkeit vollständig begeben haben (vgl. BGH VersR 1992, 865; BGHZ 122, 250; BGH VersR 2007, 673; Prölss in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 28 Rn. 65 m.w.N.) Die Zeugin C war nach ihren unwiderlegten Angaben zur Person Hausfrau mit einem 400-EUR-Job.
  • BGH, 14.03.2007 - IV ZR 102/03

    Rechtsfolgen der Übertragung der Pflichten des Versicherungsnehmers auf einen

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2010 - 9 U 64/10
    Repräsentant kann nur sein, wer befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln; der Versicherungsnehmer muss sich der Verfügungsbefugnis und der Verantwortlichkeit vollständig begeben haben (vgl. BGH VersR 1992, 865; BGHZ 122, 250; BGH VersR 2007, 673; Prölss in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 28 Rn. 65 m.w.N.) Die Zeugin C war nach ihren unwiderlegten Angaben zur Person Hausfrau mit einem 400-EUR-Job.
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2010 - 9 U 64/10
    Repräsentant kann nur sein, wer befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln; der Versicherungsnehmer muss sich der Verfügungsbefugnis und der Verantwortlichkeit vollständig begeben haben (vgl. BGH VersR 1992, 865; BGHZ 122, 250; BGH VersR 2007, 673; Prölss in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 28 Rn. 65 m.w.N.) Die Zeugin C war nach ihren unwiderlegten Angaben zur Person Hausfrau mit einem 400-EUR-Job.
  • BGH, 11.11.1999 - III ZR 98/99

    Haftung des Hausverwalters für Frostschäden

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2010 - 9 U 64/10
    Anders liegt es nur dann, wenn der weitere Schaden durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten ausgelöst worden ist, da unter solchen Voraussetzungen zwischen den beiden Schadensbeiträgen bei wertender Betrachtung nur ein äußerlicher, gleichsam "zufälliger" Zusammenhang besteht und dem Erstschaden diese Folgen deshalb billigerweise nicht mehr zugerechnet werden können (BGH NJW 2000, 947).
  • LG Konstanz, 26.03.2009 - 5 O 275/08

    Keine Eintrittspflicht des Versicherers für durch die vom VN mit der Reparatur

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2010 - 9 U 64/10
    Der hier zu entscheidende Fall ist den vom Landgericht zitierten "Reparaturfällen" (vgl. AG Kiel VersR 1988, 1016; OLG Nürnberg VersR 1995, 290; vgl. weiter LG Konstanz VersR 2009, 1537) nicht vergleichbar, da es dort - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - maßgeblich um die Frage ging, ob bei einer vom Versicherungsnehmer veranlassten Reparatur oder auf dem Transport dorthin zusätzlich auftretende Sachschäden noch von den notwendigen Reparaturkosten umfasst sind; nicht hingegen stand dort die Frage im Vordergrund, ob ein Schaden adäquat kausale Folge eines versicherten Ereignisses ist.
  • OLG Köln, 20.11.2007 - 9 U 82/07

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage unter dem Gesichtspunkt der

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2010 - 9 U 64/10
    Dies ist etwa bei großen Versicherungsunternehmen anzunehmen (vgl. Senat VersR 2008, 819 unter Bezugnahme auf BGH VersR 2006, 830).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2010 - 9 U 64/10
    Dies ist etwa bei großen Versicherungsunternehmen anzunehmen (vgl. Senat VersR 2008, 819 unter Bezugnahme auf BGH VersR 2006, 830).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 210/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Eintrittspflicht des Versicherers für

  • BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07

    Versicherungsrechtliche Auslegung des § 69 VVG a.F. hinsichtlich eines parallelen

  • OLG Celle, 10.06.2004 - 14 U 37/01

    Leichte Distorsion der Halswirbelsäule; Unfall mit einer geringen

  • OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 1 U 26/00

    Zur Frage des Ersatzes des materiellen und immateriellen Schadens durch den

  • OLG München, 27.03.2003 - 1 U 4449/02

    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch ein in den Kausalverlauf

  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

  • AG Kiel, 22.12.1987 - 17 C 505/87
  • OLG Nürnberg, 05.05.1994 - 8 U 597/94

    Versicherungsschutz für Schäden beim Transport des Hausrats in der

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 34/23

    Wer lügt, verliert!

    Das ausgetretene Leitungswasser muss adäquate Ursache des Sachschadens sein, wobei - wie auch sonst - Mitursächlichkeit genügt (Senat, Urteil vom 13. März 2019 - 5 U 35/17; OLG Köln, VersR 2011, 1439; Hahn, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 34 Rn. 37).
  • OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 313/11

    Zur Schadensminderungsobliegenheit nach einem Wildunfall

    Eine Einschränkung der Kausalität, wie z. B. in A.2.2.3 durch das Erfordernis der "unmittelbaren Einwirkung" findet sich in A.2.2.4 beim Zusammenstoß mit Tieren nicht (entsprechend auch OLG Köln, VersR 2011, 1439 zu § 1 AWB 87 - "durch Leitungswasser").
  • LG Stuttgart, 15.11.2018 - 22 O 119/17

    Kein Ersatz für Schäden durch nicht vom Versicherer beauftragte Handwerker

    Es gehört nämlich nicht zur Sphäre des Versicherers, eine Naturalrestitution durchzuführen, sodass die Phase der Wiederherstellung des Gebäudes / der versicherten Sachen nicht zu den Pflichten des Versicherers zählt (so im Anschluss an Spielmann, Langheid/Wandt, MünchKomm VVG, 2. Aufl., Ziff. 200, Rn. 240; vgl. ebenso OLG Celle VersR 2010, 526 f.; LG Mönchengladbach, Urteil 21.12.2007 - 1 O 170/03; LG Düsseldorf, Urteil vom 30.4.2008 - 11 O 450/07; in Abgrenzung zu OLG Köln, Urteil vom 12.10.2010 - 9 U 64/10).
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