Weitere Entscheidung unten: KG, 07.05.2010

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   KG, 09.03.2010 - 6 U 141/09   

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https://dejure.org/2010,21141
KG, 09.03.2010 - 6 U 141/09 (https://dejure.org/2010,21141)
KG, Entscheidung vom 09.03.2010 - 6 U 141/09 (https://dejure.org/2010,21141)
KG, Entscheidung vom 09. März 2010 - 6 U 141/09 (https://dejure.org/2010,21141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 426 BGB, § 5 KfzPflVV, § 6 KfzPflVV, § 3 Nr 2 PflVG, § 3 Nr 9 S 2 PflVG
    Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung: Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nach einem Unfall durch Nichtoffenbaren des Fahrers; Rückgriffsanspruch gegen den Fahrer bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Versicherungsnehmers in der Kfz-Haftpflichtversicherung hinsichtlich der Benennung des unfallverursachenden Fahrers; Voraussetzungen des Regresses gegen den Fahrer bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Versicherungsnehmers in der Kfz-Haftpflichtversicherung hinsichtlich der Benennung des unfallverursachenden Fahrers; Voraussetzungen des Regresses gegen den Fahrer bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 254
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 216/04

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren

    Auszug aus KG, 09.03.2010 - 6 U 141/09
    Danach kann der Versicherer nicht nur beim Versicherungsnehmer, sondern auch bei dem nach § 10 Abs. 2 c AKB in das Haftpflichtversicherungsverhältnis einbezogenen Fahrer Rückgriff nehmen, soweit dieser eine ihn betreffende Obliegenheit verletzt hat (BGH VersR 2008, 343, Rz. 7 zitiert nach Juris, m. w. N.; VersR 2005, 1720 Rz.6 m. w. N.; VersR 1984, 327; OLG Koblenz OLGR 2006, 429; LG Berlin RuS 2005, 145).

    Diese unterschiedlichen Schutzrichtungen rechtfertigen die Addition (BGH VersR 2005, 1720 Rz. 12).

  • BGH, 14.12.1967 - II ZR 169/65

    Rechtsstellung des Mitversicherten in der Kfz.-Versicherung

    Auszug aus KG, 09.03.2010 - 6 U 141/09
    Da er hierdurch in den Versicherungsvertrag einbezogen ist, treffen ihn auch die verhaltensbezogenen Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag, soweit sein eigenes Verhalten und seine eigenen Wahrnehmungen vor oder nach Eintritt des Versicherungsfalls betroffen sind (BGH VersR 1968, 185).
  • BGH, 18.01.1984 - IVa ZR 73/82

    Regress einer Haftpflichtversicherung - Tilgung einer fremden Schuld oder eigenen

    Auszug aus KG, 09.03.2010 - 6 U 141/09
    Danach kann der Versicherer nicht nur beim Versicherungsnehmer, sondern auch bei dem nach § 10 Abs. 2 c AKB in das Haftpflichtversicherungsverhältnis einbezogenen Fahrer Rückgriff nehmen, soweit dieser eine ihn betreffende Obliegenheit verletzt hat (BGH VersR 2008, 343, Rz. 7 zitiert nach Juris, m. w. N.; VersR 2005, 1720 Rz.6 m. w. N.; VersR 1984, 327; OLG Koblenz OLGR 2006, 429; LG Berlin RuS 2005, 145).
  • BGH, 24.10.2007 - IV ZR 30/06

    Voraussetzungen und Verjährung des Rückgriffsanspruchs des

    Auszug aus KG, 09.03.2010 - 6 U 141/09
    Danach kann der Versicherer nicht nur beim Versicherungsnehmer, sondern auch bei dem nach § 10 Abs. 2 c AKB in das Haftpflichtversicherungsverhältnis einbezogenen Fahrer Rückgriff nehmen, soweit dieser eine ihn betreffende Obliegenheit verletzt hat (BGH VersR 2008, 343, Rz. 7 zitiert nach Juris, m. w. N.; VersR 2005, 1720 Rz.6 m. w. N.; VersR 1984, 327; OLG Koblenz OLGR 2006, 429; LG Berlin RuS 2005, 145).
  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 622/04

    Aufteilung des Schadens zwischen Fahrer und Halter eines Unfallfahrzeugs; Haftung

    Auszug aus KG, 09.03.2010 - 6 U 141/09
    Danach kann der Versicherer nicht nur beim Versicherungsnehmer, sondern auch bei dem nach § 10 Abs. 2 c AKB in das Haftpflichtversicherungsverhältnis einbezogenen Fahrer Rückgriff nehmen, soweit dieser eine ihn betreffende Obliegenheit verletzt hat (BGH VersR 2008, 343, Rz. 7 zitiert nach Juris, m. w. N.; VersR 2005, 1720 Rz.6 m. w. N.; VersR 1984, 327; OLG Koblenz OLGR 2006, 429; LG Berlin RuS 2005, 145).
  • LG Berlin, 26.08.2004 - 17 S 10/04

    Wenn Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Eintritt des Versicherungsfalls

    Auszug aus KG, 09.03.2010 - 6 U 141/09
    Danach kann der Versicherer nicht nur beim Versicherungsnehmer, sondern auch bei dem nach § 10 Abs. 2 c AKB in das Haftpflichtversicherungsverhältnis einbezogenen Fahrer Rückgriff nehmen, soweit dieser eine ihn betreffende Obliegenheit verletzt hat (BGH VersR 2008, 343, Rz. 7 zitiert nach Juris, m. w. N.; VersR 2005, 1720 Rz.6 m. w. N.; VersR 1984, 327; OLG Koblenz OLGR 2006, 429; LG Berlin RuS 2005, 145).
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Rechtsprechung
   KG, 07.05.2010 - 6 U 141/09   

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KG, 07.05.2010 - 6 U 141/09 (https://dejure.org/2010,15407)
KG, Entscheidung vom 07.05.2010 - 6 U 141/09 (https://dejure.org/2010,15407)
KG, Entscheidung vom 07. Mai 2010 - 6 U 141/09 (https://dejure.org/2010,15407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 426 Abs 1 BGB, § 3 Nr 2 PflVG, § 3 Nr 9 S 2 PflVG, KfzPflVV
    Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung: Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nach einem Unfall durch Nichtoffenbaren des Fahrers; Rückgriffsanspruch gegen den Fahrer bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

  • Wolters Kluwer

    Pflichten des Versicherungsnehmers in der Kfz-Haftpflichtversicherung hinsichtlich der Benennung des unfallverursachenden Fahrers; Voraussetzungen des Regresses gegen den Fahrer bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de

    Pflichten des Versicherungsnehmers in der Kfz-Haftpflichtversicherung hinsichtlich der Benennung des unfallverursachenden Fahrers; Voraussetzungen des Regresses gegen den Fahrer bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Regress gegen den den Namen des Fahrers nicht offenbarenden Versicherungsnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 254
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 26.07.2012 - 8 W 39/12

    Zur Regressaddition für Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem

    Da er hierdurch in den Versicherungsvertrag einbezogen ist, treffen ihn auch die verhaltensbezogenen Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag, soweit sein eigenes Verhalten und seine eigenen Wahrnehmungen vor oder nach Eintritt des Versicherungsfalls betroffen sind (vgl. BGH VersR 1988, 1062; BGH VersR 1968, 185; KG Berlin VersR 2011, 254).
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