Weitere Entscheidung unten: LG Münster, 24.09.2009

Rechtsprechung
   KG, 28.09.2010 - 6 U 87/10   

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https://dejure.org/2010,9024
KG, 28.09.2010 - 6 U 87/10 (https://dejure.org/2010,9024)
KG, Entscheidung vom 28.09.2010 - 6 U 87/10 (https://dejure.org/2010,9024)
KG, Entscheidung vom 28. September 2010 - 6 U 87/10 (https://dejure.org/2010,9024)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 28 Abs 2 VVG, § 81 Abs 2 VVG, § 278 Abs 6 ZPO, § 522 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO, § 522 Abs 2 S 1 Nr 2 ZPO
    Kraftfahrzeugversicherung: Anforderungen an eine vollständige Leistungskürzung bei einem Verkehrsunfall auf Trunkenheitsfahrt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Alkoholisierung des Fahrers; Maßgeblichkeit der 1,1-Promille-Grenze

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss - Leistungskürzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 28 Abs. 2; VVG § 81 Abs. 2; ZPO § 278
    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Alkoholisierung des Fahrers; Maßgeblichkeit der 1,1-Promille-Grenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Leistungskürzung der Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit bei Trunkenheit

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Auch bei einer BAK von 1,1 Promille sind bei der Leistungskürzung die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 44 O 151/09
  • KG, 28.09.2010 - 6 U 87/10

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 495
  • VersR 2011, 487
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10

    Quotenbildung bei mehreren Obliegenheitsverletzungen mit unterschiedlichem

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 6 U 87/10
    Denn die grundsätzliche Berechtigung des Versicherers zu einer vollständigen Kürzung der Leistung (also um 100 % auf 0 %) bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers (vgl. § 28 Abs. 2 VVG und § 81 Abs. 2 VVG vorliegend in Verbindung mit A. 2.9.1 der vereinbarten AKB) wird zwar überwiegend bejaht (vgl. Landgericht Münster RUS 2010, 321-323; Landgericht Dortmund, Urteil vom 15. Juli 2010 - 2 O 8/10 -, zitiert nach juris, Rdnr. 32; Burmann/Heß, Versicherungsrecht im Straßenverkehr, 2. Aufl. 2010, Rdnr. 373 f; Heiss in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 195; Wandt in MüKo, VVG, § 28 Rdnr. 240; Felsch, Spektrum für Versicherungsrecht 2007, 65, 73; a. A. Prölss in Prölls/Martin, VVG, 28. Aufl., § 28 Rdnr. 136), ist bislang aber höchstrichterlich noch nicht entschieden, so dass nach § 543 Abs. 2 ZPO auch im Falle einer Zurückweisung der Berufung durch Urteil die Zulassung der Revision durch den Senat veranlasst wäre.
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2013 - 4 U 31/12

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit gegenüber dem Geschädigten bei

    Bei pauschaler vollständiger Leistungskürzung ab einer Blutalkoholkonzentration von 1, 1 Promille würde außer Acht gelassen, dass ein höheres Maß an Alkoholisierung auch ein höheres Maß an Schuld nach sich zieht (KG VersR 2011, 487).
  • LG Kaiserslautern, 07.02.2014 - 3 O 323/13

    Zum Leistungsausschluss in der Kaskoversicherung bei relativer Fahruntüchtigkeit

    Dies gilt sowohl hinsichtlich des Anscheinsbeweises für die Ursächlichkeit der Alkoholisierung für den Unfall, als auch für den Umfang der Kürzung, zu dem der Versicherer berechtigt ist (vgl. zu letzterem: KG, DAR 2011, 23; OLG Hamm, NZV 2011, 293).
  • AG Rudolstadt, 10.05.2011 - 1 C 593/10

    Regress einer Kfz-Haftpflichtversicherung: Erschütterung des Anscheinsbeweises

    Wie dargelegt wiegt das Verschulden des Beklagten derart schwer, dass auch die nach Auffassung etwa des KG gebotene Einzelfallbetrachtung unter Würdigung sämtlicher objektiver und subjektiver Umstände (KG VersR 2011, 487) nicht zu einem anderen Ergebnis führt.
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Rechtsprechung
   LG Münster, 24.09.2009 - 015 O 275/09   

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https://dejure.org/2009,14097
LG Münster, 24.09.2009 - 015 O 275/09 (https://dejure.org/2009,14097)
LG Münster, Entscheidung vom 24.09.2009 - 015 O 275/09 (https://dejure.org/2009,14097)
LG Münster, Entscheidung vom 24. September 2009 - 015 O 275/09 (https://dejure.org/2009,14097)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Leistungskürzung auf "Null" in einer Kaskoversicherung bei Führen eines Kraftfahrzeugs im alkoholbedingten Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 81 Abs. 2
    Das Führen eines Kfz im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit führt zur vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ab 1,1 Promille zahlt die Kaskoversicherung nichts

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Vollständige Leistungsfreiheit bei absoluter Fahruntüchtigkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Leistungsfreiheit bei absoluter Fahruntüchtigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 487
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Münster, 20.08.2009 - 15 O 141/09

    Bei einem Rotlichtverstoß ist die Versicherung mindestens zur Hälfte

    Auszug aus LG Münster, 24.09.2009 - 15 O 275/09
    Die Kammer hält es (wie im Urteil der Kammer vom 20.08.2009, Az. 15 O 141/09, bereits näher dargelegt) für sachgerecht, von einem Standard-Einstiegswert abzusehen und die Bemessung der Quote nach den besonderen Umständen des Einzelfalls entsprechend ohne starre Vorgaben vorzunehmen.
  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    Die hierzu bisher ergangene Rechtsprechung der Instanzgerichte lässt eine vollständige Leistungskürzung seitens des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit in Einzelfällen zu und nimmt dies überwiegend bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit an (OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 185, 186 f.; OLG Hamm VersR 2011, 206; LG Münster VersR 2011, 487 f.; LG Oldenburg r+s 2010, 461, 462; LG Tübingen ZfS 2010, 394 f.; AG Bühl SVR 2009, 424 f.; AG Bitterfeld-Wolfen vom 19. August 2010 - 7 C 1001/09, juris).

    b) Die Gegenansicht vertritt die Auffassung, bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles komme ein vollständiger Wegfall der Leistungspflicht des Versicherers nicht in Betracht (KG VersR 2011, 487; Marlow, VersR 2007, 43, 45; Marlow/Spuhl, Das Neue VVG kompakt 3. Aufl. S. 157 f.; Schimikowski/Höra, Das neue Versicherungsvertragsgesetz S. 148; Rokas, VersR 2008, 1457, 1462; Kerst, VW 2010, 501; Halm/Kreuter/Schwab/Stomper aaO Rn. 1096-1100).

    Entsprechend lagen den bisherigen Gerichtsentscheidungen zu § 81 Abs. 2 VVG, die eine vollständige Leistungskürzung gebilligt haben, durchweg Sachverhalte zugrunde, bei denen der Versicherungsfall durch den Versicherungsnehmer im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit herbeigeführt wurde (OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 185; LG Münster VersR 2011, 487 f.; LG Tübingen ZfS 2010, 394 f.; LG Oldenburg r+s 2010, 461; AG Bühl SVR 2009, 424 f.; AG Bitterfeld-Wolfen aaO).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 4 U 101/10

    Kraftfahrzeugversicherung - Leistungskürzung - Maßstab

    Aus Sicht des Senats bietet es sich auch nicht an, nach dem "Einstieg" bei 100 % Leistungspflicht des Versicherers, die dann auf der Grundlage der konkreten Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers um einen näher zu begründenden und festzusetzenden Prozentsatz reduziert wird, von vornherein, also zunächst einzelfallunabhängig, eine bestimmte Größenordnung von "Reduzierungsschritten" (zum Beispiel von 10 %: so wohl OLG Hamm aaO, oder in Schritten von 25 %: LG Münster r+s 2010, 321), in Ansatz zu bringen.
  • LG Kleve, 13.01.2011 - 6 S 79/10

    Leistungsfreiheit eines Versicherers bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung

    Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur wird - zumindest ganz herrschend - davon ausgegangen, dass im Rahmen des § 81 Abs. 2 VVG auch eine Kürzung auf null grundsätzlich möglich ist (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 15.09.2010, Az. 7 U 466/10 mit weiteren Nachweisen zu Rechtsprechung und Literatur; LG Tübingen, Urteil vom 26.04.2010, Az. 4 O 326/09; LG Münster, Urteil vom 24.09.2009, Az. 15 O 275/09; Voit in Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, § 81, R. 27) Dieser Auffassung folgt die Kammer, weil sich anderes weder aus dem Wortlaut, noch aus der Systematik oder dem Sinn und Zweck der Regelung ergibt.
  • LG Oldenburg, 24.09.2010 - 13 O 1964/10

    Berechtigung eines Kaskoversicherers zu einer vollständigen Leistungsfreiheit im

    Ein solches Verhalten gehört zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt ( LG Tübingen, Urteil vom 26.04.2010, 4 O 326/09 , [...]; LG Münster, Urteil vom 24.09.2009, 15 O 275/09, [...] ).
  • AG Daun, 31.05.2011 - 3a C 440/10

    Volle Leistungsfreiheit bei absoluter Fahruntüchtigkeit

    Ein solches Verhalten gehört zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt (LG Oldenburg vom 24.09.2010, 13 O 1964/10, LG Münster vom 24.09.2009, 15 O 275/09, Juris).
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