Rechtsprechung
LG Regensburg, 28.10.2010 - 3 O 1208/10 (3) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verzicht des Versicherers auf die Leistungsvoraussetzung der eintretenden Berufsunfähigkeit während der Versicherungsdauer bei fehlenden Gesundheitsfragen
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BB-BUZ § 2 ; VVG § 19; VVG § 172
Fehlende Gesundheitsfragen führen nicht zum Verzicht auf die Leistungsvoraussetzung "während der Versicherungsdauer" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- aerztezeitung.de (Pressebericht)
(Teil-)Berufsunfähigkeit muss angezeigt werden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Berufsunfähigkeitsversicherung: Kein Abschluss bei vorheriger teilweisen Berufsunfähigkeit
Papierfundstellen
- VersR 2011, 610
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91
Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages
Auszug aus LG Regensburg, 28.10.2010 - 3 O 1208/10
War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluss nicht mehr fähig, in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (vgl. BGH, Urteil v. 27.01.1993, IV ZR 309/91, VersR 1993, 469).
- OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 4 U 93/16
D&O deckt nicht die GmbH-Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbH-Gesetz wegen …
Die Bindung an eine im Haftpflichtprozess festgestellte schadenverursachende Pflichtverletzung besteht auch dann, wenn daneben noch andere Pflichtverletzungen vorliegen mögen; dem Haftpflichtversicherer ist es verwehrt, sich zur Begründung eines Ausschlusstatbestands auf eine andere als die im Haftpflichtprozess festgestellte Pflichtverletzung zu berufen (ständige Rechtsprechung des BGH, vergl. NJW-RR 2003, 1572 = VersR 2003, 635; NJW-RR 2002, 1539 = VersR 2002, 1141; NJW-RR 2001, 1311 = VersR 2001, 1103; VersR 2011, 610 = NJW 2011, 610). - OLG Nürnberg, 28.06.2011 - 8 U 2330/10
Berufsunfähigkeitsversicherung: Verzicht auf Gesundheitsprüfung; …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 28.10.2010, Az. 3 O 1208/10 (3), durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.