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   OLG Koblenz, 03.03.2011 - 10 U 1319/10   

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https://dejure.org/2011,8681
OLG Koblenz, 03.03.2011 - 10 U 1319/10 (https://dejure.org/2011,8681)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.03.2011 - 10 U 1319/10 (https://dejure.org/2011,8681)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. März 2011 - 10 U 1319/10 (https://dejure.org/2011,8681)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Auslegung des Begriffs des Erdfalls in der Gebäudeversicherung

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Gebäudeversicherung - Risiko Erdfall bei Bodensenkung infolge Austrocknung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB 01 § 4 Nr. 4 d
    Die Senkung des Bodenuntergrundes infolge von Austrocknung ist kein "Erdfall"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGB § 4 Nr. 4 lit d
    Begriff des Erdfalls in der Gebäudeversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist ein "Erdfall"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Erdfall bei einer Senkung des Bodenuntergrunds wegen Austrocknung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebäudeschäden: Was ist ein "Erdfall"? (IBR 2011, 1358)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1039
  • VersR 2012, 59
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Koblenz, 03.02.2014 - 10 U 1268/13

    Wohngebäudeversicherung - Wann liegt ein Erdrutsch vor?

    Entgegen der Auffassung des Beklagten in der Berufungsbegründung ergibt sich aus der Entscheidung des Senats vom 3. März 2011 (10 U 1319/10 VersR 2012, 59), nicht, dass es sich bei den von dem Sachverständigen als schadenursächlich festgestellten langsamen Abgleitens des Bodens aufgrund der organischen Tone der dritten Schicht nicht um einen Erdrutsch im Sinne der Versicherungsbedingungen handelt.
  • OLG Dresden, 26.07.2023 - 1 U 520/23

    Eintrittspflicht des Gebäudeversicherers für Gebäudeschäden aufgrund einer durch

    Im Ergebnis ist ein Erdfall nicht gegeben, wenn der Bodenuntergrund sich infolge einer Austrocknung langsam senkt (ebenso bereits OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2011 - 10 U 1319/10, juris).
  • OLG Dresden, 07.11.2023 - 1 U 520/23

    Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Im Ergebnis ist ein Erdfall nicht gegeben, wenn der Bodenuntergrund sich infolge einer Austrocknung langsam senkt (ebenso bereits OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2011 - 10 U 1319/10, juris).
  • LG Köln, 02.12.2021 - 24 O 473/20

    Wohngebäudeversicherung - Haftung für Erdsenkung

    Die Senkung des Bodens infolge Austrocknung und dadurch verursachter Schrumpfung des Bodens stellt mangels Hohlraums grundsätzlich keine Erdsenkung dar (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2011, 10 U 1319/10, zitiert nach: juris, Rn. 5 ff.; Armbrüster in: Prölss/Martin, 31. Auflage 2021, VGB A. § 4 Rn. 13).
  • OLG Köln, 02.06.2021 - 9 U 248/20

    Streitgegenstand einer Feststellungsklage Verpflichtung zur Kostenübernahme für

    Daher ist keine Erdsenkung und erst recht kein Erdfall anzunehmen, wenn der Boden sukzessive porös geworden ist mit der Folge, dass kleine Risse und Spalten entstanden sind (OLG Nürnberg, r+s 2007, 329); auch die Senkung des Bodens infolge Austrocknung fällt mangels Hohlraums nicht unter den Begriff der Erdsenkung, denn Poren im lockeren Erdreich sind auch aus der Sicht der Laien keine Hohlräume, über welchen im Rahmen eines Austrocknungs- und Schrumpfungsprozesses das Erdreich einstürzt (OLG Koblenz VersR 2012, 59, 60).
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