Weitere Entscheidung unten: LG München I, 20.12.2012

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   OLG München, 04.07.2013 - 29 U 430/13   

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OLG München, 04.07.2013 - 29 U 430/13 (https://dejure.org/2013,21462)
OLG München, Entscheidung vom 04.07.2013 - 29 U 430/13 (https://dejure.org/2013,21462)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 29 U 430/13 (https://dejure.org/2013,21462)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Wirksamkeit der kleinen Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Ausschlusses von Risiken aus dem Gebrauch von Fahrzeugen ("Kleine Benzinklausel") in der privaten Haftpflichtversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    PflVG § 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; UKlaG § 1; UKlaG § 2
    Die "kleine Benzinklausel" ist nicht intransparent i. S. v. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 1 UKlaG
    Wirksamkeit des Ausschlusses von Risiken aus dem Gebrauch von Fahrzeugen ("Kleine Benzinklausel") in der privaten Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Private Haftpflichtversicherung und die kleine Benzinklausel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Kleine Benzinklausel" als AGB in Privathaftpflichtversicherungsverträgen hinreichend klar und verständlich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1278
  • VersR 2013, 1168
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 120/05

    Brandschaden durch Heizlüfter in Pkw muss die Privathaftpflicht zahlen

    Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 29 U 430/13
    Entscheidend ist aus der Sicht des verständigen Versicherungsnehmers vielmehr, dass der Anwendungsbereich der Klausel dann und nur dann eröffnet sein soll, wenn sich ein Gebrauchsrisiko gerade des Fahrzeugs verwirklicht und zu einem Schaden geführt hat (vgl. BGH NJW-RR 2007, 464 Tz. 9 m. w. N.).

    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof mit Klauseln der angegriffenen Art bereits mehrfach befasst war (vgl. BGH, Beschl. v. 25.6.2008 - IV ZR 7/07, [...]; NJW-RR 2007, 464 f.; NJW 1992, 315 f.) und keine Veranlassung gesehen hat, diese als wegen Intransparenz unwirksam anzusehen.

  • BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 337/11

    Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Stromlieferungsverträgen

    Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 29 U 430/13
    Eine solche zur Unklarheit der Klausel führende Gefahr ist nur dann gegeben, wenn die Klausel die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt und auf diese Weise dem Verwender die Möglichkeit eröffnet, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die Klauselgestaltung abzuwehren (vgl. BGH NJW 2013, 291 Tz. 47).

    Die Abgrenzungsfrage würde nur verlagert und unter Umständen sogar erschwert, weil derartige Aufzählungen in der Gewichtung der Beispiele zusätzlichen Wertungen Raum geben können, die dem an sich geläufigen Verständnis der verwendeten abstrakten Umschreibungen zuwiderlaufen (vgl. BGH NJW 2013, 291 Tz. 45).

  • LG München I, 20.12.2012 - 12 O 12009/12

    Zur Wirksamkeit der kleinen Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 29 U 430/13
    Mit Urteil vom 20. Dezember 2012 (vgl. WRP 2013, 693 ff.), auf dessen tatsächliche Feststellungen ergänzend Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Klage abgewiesen.
  • BGH, 16.10.1991 - IV ZR 257/90

    Keine Deckung durch Privathaftpflicht bei Schäden an Neufahrzeug durch

    Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 29 U 430/13
    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof mit Klauseln der angegriffenen Art bereits mehrfach befasst war (vgl. BGH, Beschl. v. 25.6.2008 - IV ZR 7/07, [...]; NJW-RR 2007, 464 f.; NJW 1992, 315 f.) und keine Veranlassung gesehen hat, diese als wegen Intransparenz unwirksam anzusehen.
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

    Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 29 U 430/13
    Andererseits besteht die Verpflichtung, den Klauselinhalt klar und verständlich zu formulieren, nur im Rahmen des Möglichen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1496 [1505]).
  • BGH, 25.06.2008 - IV ZR 7/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Risikoausschluss bei

    Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 29 U 430/13
    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof mit Klauseln der angegriffenen Art bereits mehrfach befasst war (vgl. BGH, Beschl. v. 25.6.2008 - IV ZR 7/07, [...]; NJW-RR 2007, 464 f.; NJW 1992, 315 f.) und keine Veranlassung gesehen hat, diese als wegen Intransparenz unwirksam anzusehen.
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 106/10

    Ferienluxuswohnung

    Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 29 U 430/13
    Zwar gilt auch für andere Ansprüche das allgemeine Verbot unzulässiger Rechtsausübung nach § 242 BGB ; die zur missbräuchlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gemäß § 2 Abs. 1 UKlaG entwickelten Rechtsgrundsätze beruhen gleichfalls auf dem Gedanken der unzulässigen Rechtsausübung und können daher grundsätzlich auch für vergleichbare Ansprüche fruchtbar gemacht werden (vgl. BGH NJW 2013, 787 - Ferienluxuswohnung Tz. 15; NJW 2012, 3577 - Missbräuchliche Vertragsstrafe Tz. 21; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 29 U 430/13
    Zwar gilt auch für andere Ansprüche das allgemeine Verbot unzulässiger Rechtsausübung nach § 242 BGB ; die zur missbräuchlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gemäß § 2 Abs. 1 UKlaG entwickelten Rechtsgrundsätze beruhen gleichfalls auf dem Gedanken der unzulässigen Rechtsausübung und können daher grundsätzlich auch für vergleichbare Ansprüche fruchtbar gemacht werden (vgl. BGH NJW 2013, 787 - Ferienluxuswohnung Tz. 15; NJW 2012, 3577 - Missbräuchliche Vertragsstrafe Tz. 21; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 23/11

    Missbrauch des Verteilungsplans

    Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 29 U 430/13
    Das Transparenzgebot verlangt, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau beschrieben werden, dass für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen (vgl. BGH GRUR 2013, 375 - Missbrauch des Verteilungsplans Tz. 35 m. w. N.).
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 233/11

    Gruppen-Rechtsschutzversicherung: Zulässigkeit eines rückwirkend vereinbarten

    Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 29 U 430/13
    Der durchschnittliche Versicherte braucht nicht mit Lücken im Versicherungsschutz zu rechnen, ohne dass die Klausel ihm dies hinreichend verdeutlicht; deshalb sind Risikoausschlussklauseln eng und nicht weiter auszulegen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (vgl. BGH, Urt. v. 8. Mai 2013 - IV ZR 233/11, [...], Tz. 40 f. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 02.10.2015 - 20 U 139/14

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung wegen Schäden Dritter aus

    Diese sog. kleine Benzinklausel, die der Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB standhält und insbesondere nicht gegen das Transparenzgebot gem. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstößt (vgl. OLG München, Urt. v. 04.07.2013, 29 U 430/13, VersR 2013, 1168), dient der Abgrenzung zwischen den Deckungsbereichen der Privat- und Kfz-Haftpflichtversicherung (Senat, Urt. v. 27.11.1987, 20 U 234/87, juris, Rn. 10, VersR 1988, 457; Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., Nr. 3 BesBed PHV Rn. 5, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Brandenburg, 03.09.2014 - 11 U 28/14

    Private Haftpflichtversicherung: Auslegung der sog. "kleinen Benzinklausel"

    Der in der Klausel verwendete Begriff des "Gebrauchs" eines KFZ ist auch für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung hinreichend klar und verständlich, ohne dass für den Verwender ungerechtfertigte Beurteilungsspielräume entstehen (vgl. OLG München VersR 2013, 1168; s.a. Stockmeier VersR 2013, 823 ff.).
  • LG Ellwangen/Jagst, 24.04.2015 - 1 S 3/15

    Privathaftpflichtversicherung - Fahrzeugzündung durch ein 13-jähriges Kind

    Die Kammer schließt sich insoweit den zutreffenden rechtlichen Erwägungen im Urteil des Oberlandesgerichts München vom 04.07.2013 an (vgl. OLG München, Urteil vom 04.07.2013, - 29 U 430/13 -, MDR 2013, 1278 f.).
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   LG München I, 20.12.2012 - 12 O 12009/12   

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https://dejure.org/2012,49107
LG München I, 20.12.2012 - 12 O 12009/12 (https://dejure.org/2012,49107)
LG München I, Entscheidung vom 20.12.2012 - 12 O 12009/12 (https://dejure.org/2012,49107)
LG München I, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 12 O 12009/12 (https://dejure.org/2012,49107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Unwirksamkeit der kleinen Benzinklausel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 1168
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 120/05

    Brandschaden durch Heizlüfter in Pkw muss die Privathaftpflicht zahlen

    Auszug aus LG München I, 20.12.2012 - 12 O 12009/12
    Sinn und Zweck der Regelung ist, die Deckungsbereiche der Privathaftpflichtversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung voneinander abzugrenzen, d. h. einerseits Doppelversicherungen, die aus Kostengründen auch von dem Versicherungsnehmer zu vermeiden sind, zu verhindern und andererseits möglichst Deckungslücken zu vermeiden (vgl. z. B. BGH-Versicherungsrecht 2007, 388).

    Maßgeblich ist auf die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Verbrauchers - hier des durchschnittlichen Versicherungsnehmers - abzustellen, von dem allerdings die aufmerksame Durchsicht der Bedingungen, eine verständige Würdigung und die Berücksichtigung ihres erkennbaren Sinnzusammenhangs erwartet werden kann (vgl. BGH Versicherungsrecht 2007, 388 f.).

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus LG München I, 20.12.2012 - 12 O 12009/12
    Dabei gebietet Treu und Glauben, auch die wirtschaftlichen Nachteile einer Regelung für die Gegenseite so deutlich zu machen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. BGH NJW 2011, 1801).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die automatische

    Auszug aus LG München I, 20.12.2012 - 12 O 12009/12
    Dabei hängen die Anforderungen an die Transparenz auch davon ab, in welchem Maße die Regelung für den Verwender erkennbar den Erwartungen seines Vertragspartners widerspricht (vgl. BGH NJW 2010, 2942).
  • BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 95/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht

    Auszug aus LG München I, 20.12.2012 - 12 O 12009/12
    Das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet den Verwender von allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (vgl. BGH NJW 2008, 1438).
  • OLG München, 04.07.2013 - 29 U 430/13

    Wirksamkeit des Ausschlusses von Risiken aus dem Gebrauch von Fahrzeugen ("Kleine

    Mit Urteil vom 20. Dezember 2012 (vgl. WRP 2013, 693 ff.), auf dessen tatsächliche Feststellungen ergänzend Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Klage abgewiesen.
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