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   LG Düsseldorf, 22.03.2013 - 20 S 27/11 U   

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LG Düsseldorf, 22.03.2013 - 20 S 27/11 U (https://dejure.org/2013,20021)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2013 - 20 S 27/11 U (https://dejure.org/2013,20021)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2013 - 20 S 27/11 U (https://dejure.org/2013,20021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Besonderheiten der Berufswahl sind bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit nicht zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 1255
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2013 - 20 S 27/11
    Von Letzterem ist im Allgemeinen dann auszugehen, wenn eine Behandlungsmethode zur Verfügung steht und angewandt wird, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken (vgl. BGH Urteil vom 10.07.1996, Az.: IV ZR 133/95; Urteil vom 12.03.2003, Az.: IV ZR 278/01, jeweils zitiert nach beck-online.).

    Will der Versicherer von dieser Einschränkung der Leistungspflicht Gebrauch machen, so hat er darzulegen und zu beweisen, dass bei einer an sich medizinisch notwendigen Heilbehandlung einzelne Behandlungskomponenten medizinisch nicht notwendig waren (vgl. BGH Urteil vom 12.03.2003, Az.: IV ZR 278/01, zitiert nach beck-online.).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ergibt sich aus dieser objektiven Anknüpfung, dass es für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit der Heilbehandlung nicht auf die Auffassung des Versicherungsnehmers und auch nicht allein auf die seines behandelnden Arztes ankommen kann, sondern deren Einschätzungen im Streitfall an objektiven medizinischen Gesichtspunkten zu messen und insoweit einer sachverständigen Nachprüfung zu unterziehen sind (vgl. BGH Urteil vom 2003, Az.: IV ZR 278/01; Urteil vom 10.07.1996, Az.: IV ZR 133/95, zitiert nach beck-online.).

    Die in § 5 Abs. 2 MB/KK 94 vorgenommene Regelung dient dem Versicherungsgeber ersichtlich dazu, sich vor einer unnötigen Kostenbelastung zu schützen (vgl. BGH Urteil vom 2003, Az.: IV ZR 278/01, zitiert nach beck-online.).

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2013 - 20 S 27/11
    Von Letzterem ist im Allgemeinen dann auszugehen, wenn eine Behandlungsmethode zur Verfügung steht und angewandt wird, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken (vgl. BGH Urteil vom 10.07.1996, Az.: IV ZR 133/95; Urteil vom 12.03.2003, Az.: IV ZR 278/01, jeweils zitiert nach beck-online.).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ergibt sich aus dieser objektiven Anknüpfung, dass es für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit der Heilbehandlung nicht auf die Auffassung des Versicherungsnehmers und auch nicht allein auf die seines behandelnden Arztes ankommen kann, sondern deren Einschätzungen im Streitfall an objektiven medizinischen Gesichtspunkten zu messen und insoweit einer sachverständigen Nachprüfung zu unterziehen sind (vgl. BGH Urteil vom 2003, Az.: IV ZR 278/01; Urteil vom 10.07.1996, Az.: IV ZR 133/95, zitiert nach beck-online.).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2013 - 20 S 27/11
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH Urteil vom 23.06.1993, Az.: IV ZR 135/92, zitiert nach juris.).
  • LG Göttingen, 20.11.2014 - 9 S 16/11

    Kein Aufwendungsersatz für die Mehrkosten einer Hörgeräteversorgung durch die

    a) Nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen P bedarf die Klägerin aufgrund ihrer Hörminderung vor dem Hintergrund der Anforderungen ihrer beruflichen Situation als Lehrerin - die nach Auffassung der Kammer entgegen dem Vorbringen der Beklagten für das Maß der "medizinisch notwendigen Versorgung" zu berücksichtigen ist (so auch Rogler, jurisPR-VersR 1/2014 Anm. 3 gegen LG Düsseldorf, VersR 2013, 1255) - beidseitiger Hörgeräte insbesondere mit einem Mehrkanalsystem mit sechs bis acht Kanälen, die einzeln verstärkt und in der Dynamik einstellbar sind, sowie einer leistungsfähigen Störschallunterdrückung, um auch in schwierigen Hörsituationen gute Hörergebnisse zu erzielen.
  • AG Starnberg, 05.09.2018 - 2 C 667/18

    PKV- Kostenerstattung für PC-Arbeitsplatzbrille

    Individuelle Besonderheiten, vor allem die Berufswahl, sind nicht zu berücksichtigen (LG Düsseldorf, r+s 2014, 186).
  • AG Kleve, 10.02.2017 - 35 C 335/15

    Hörgeräteversorgung, Übermaßversorgung

    Hierzu hat das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 22.03.2013 (Az. 20 S 27/11 - juris) entschieden, eine Regelung in den Versicherungsbedingungen, nach deren Inhalt die Krankenversicherung berechtigt ist, die Versicherungsleistung bei Übermaßbehandlungen zu kürzen, sei dahin auszulegen, dass die medizinische Notwendigkeit einzelner Behandlungskomponenten an den tatsächlichen Belangen eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers zu messen sei und insoweit individuelle Besonderheiten bestehender Lebensverhältnisses des Versicherungsnehmers, beispielsweise die Berufswahl, unberücksichtigt bleiben müssten.
  • AG Rottweil, 30.01.2018 - 2 C 102/16

    Anpruch auf bestimmtes Hörgerät bei Schwerhörigkeit und Tinnitus

    Für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit ist aber nach Auffassung des erkennenden Gerichts - entgegen der Auffassung der Beklagten - sowohl die soziale als auch die berufliche Situation des Klägers im Rahmen der Beurteilung zu berücksichtigen (vgl. Urteil des LG Göttingen vom 20.11.2014 Az. 9 S 16/11, juris Rn. 13 m. w. N., u.a. auf Rogler, juris PR-Versicherungsrecht 1/14 Anmerkung 3; AG Aachen, Urteil vom 08.11.2012, 105 C 1/12 Rn. 21: entgegen LG Düsseldorf, VersR 2013, 1255).
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