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   OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12   

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OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12 (https://dejure.org/2013,47408)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.05.2013 - 5 U 347/12 (https://dejure.org/2013,47408)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 5 U 347/12 (https://dejure.org/2013,47408)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Grenzen der Pflicht des Unfallversicherers zur Feststellung der unfallbedingten Invalidität

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 99 Nr. 9; VVG § 14
    Bei einem feststehenden "Mindestinvaliditätsgrad" hat eine Erstbemessung zu erfolgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 99 Nr. 9; VVG § 14
    Zeitliche Grenzen der Pflicht des Unfallversicherers zur Feststellung der unfallbedingten Invalidität

  • rechtsportal.de

    AUB 99 Nr. 9; VVG § 14
    Zeitliche Grenzen der Pflicht des Unfallversicherers zur Feststellung der unfallbedingten Invalidität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1246
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Dortmund, 23.10.2008 - 2 O 114/08

    Fälligkeit eines Anspruchs auf Invaliditätsleistung gegen eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12
    Die Frage, ob ein bereits feststellbarer und festgestellter Invaliditätsgrad fortdauert, ist nämlich eine systematisch dem Nachprüfungsverfahren zuzuordnende (so zutreffend LG Dortmund, r+s 2009, 165).

    Konkrete Anhaltspunkte für therapeutische Maßnahmen, welche die bestehenden Beeinträchtigungen konkret zu vermindern geeignet sein könnten, oder für weiter ablaufende Heilungsprozesse wurden nicht dargetan (siehe auch LG Dortmund, r+s 2009, 165: die ungewisse Erfolgsaussicht weiterer Behandlungsmaßnahmen beeinflusse weder die Verpflichtung des Versicherers, seine Leistungspflicht anzuerkennen, noch den für die Leistungsentscheidung zu berücksichtigen Invaliditätsgrad).

    Ist ein Heilverfahren jedenfalls so weit gediehen, dass die verbleibende Beeinträchtigung innerhalb einer relativ geringen Schwankungsbreite beurteilbar ist und der Versicherer aus der Einschätzung medizinischer Gutachten die Invalidität bemessen kann, kann von der Beendigung der Heilbehandlung der Eintritt der Fälligkeit nicht mehr abhängen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1460; LG Dortmund, r+s 2009, 165).

  • OLG Düsseldorf, 21.06.1994 - 4 U 206/93

    Bemessung der Invalidität; Ärztliches Gutachten; Schwankungsbreite; Fälligkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12
    Ist ein Heilverfahren jedenfalls so weit gediehen, dass die verbleibende Beeinträchtigung innerhalb einer relativ geringen Schwankungsbreite beurteilbar ist und der Versicherer aus der Einschätzung medizinischer Gutachten die Invalidität bemessen kann, kann von der Beendigung der Heilbehandlung der Eintritt der Fälligkeit nicht mehr abhängen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1460; LG Dortmund, r+s 2009, 165).

    Diese Weigerung war für den konkret in Rede stehenden Anspruch im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB "endgültig" (zum Verzugseintritt ohne Mahnung in ähnlicher Fallgestaltung OLG Hamburg, r+s 2012, 91; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1460).

  • OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 5 U 47/09

    Auslegung einer progressiven Invaliditätsstaffel in der privaten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12
    Die Klausel kommt nur zum Tragen, wenn eine bereits anerkannte Invaliditätsleistung neu bemessen wurde, nicht aber, wenn, wie hier, bloß ein Vorschuss gezahlt worden war (vgl. Senat, Urt. v. 21.10.2009 - 5 U 47/09 - VersR 2010, 661).

    Dann ist die gesundheitliche Situation in das Stadium einer hinreichend verlässlich zu erwartenden Fortdauer übergetreten, dessen verbleibender Rest-Unsicherheit gegebenenfalls im Verfahren der Neubemessung Rechnung getragen werden muss (siehe auch die Überlegungen in BGH, Urt. v. 4.5.1995 - IV ZR 192/93 - VersR 1994, 971: fehle es an einer "Neu"-Feststellung innerhalb der Dreijahresfrist, so könne es "grundsätzlich nur noch darum gehen, welchen Grad die unfallbedingte Invalidität innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfalltag erreicht" habe; der vom Senat mit Urt. v. 21.10.2009 - 5 U 47/09, VersR 2010, 661, entschiedene Fall war anders gelagert; dort war eine hinreichend sichere Prognosegrundlage noch nicht gegeben).

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 4 U 173/99

    Fälligkeit der Invaliditätsentschädigung - Verzinsung bei Vernachlässigung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12
    Mit ihr wird der Invaliditätsentschädigungsanspruch fällig, allerdings naturgemäß nur, soweit er tatsächlich entstanden ist, wenn also Invalidität innerhalb eines Jahres eingetreten und innerhalb der vorgesehenen Frist - hier nach 2.1.1.1 AUB 99 binnen 15 Monaten - ärztlich festgestellt und geltend gemacht worden ist (vgl. Kessal-Wulf, r+s 2008, 313, 321; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, AUB Ziffer 9, Rdn. 13; Rixecker in: Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl. 2012, § 187 Rdn. 2; siehe auch OLG Düsseldorf, zfs 2001, 370).

    Nach diesen Grundsätzen ist der Entschädigungsanspruch in der Höhe, in welcher er der Klägerin auf der Grundlage von 7/10 Handwert letztlich zugebilligt worden ist (Vorschuss + Zahlung während des Rechtsstreits + ausgeurteilter Betrag = 86.500 ?), fällig geworden, nachdem die Beklagte das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten des Prof. Dr. R. erhalten hatte und mit ihrem Schreiben vom 29.6.2010 (Bl. 35 d.A.) der Klägerin, statt eine Invalidität in Höhe von 7/10 Armwert anzuerkennen, ein Abfindungsangebot unterbreitete und gleichzeitig zum Ausdruck brachte, eine Erstbemessung für den Fall der Ablehnung erst im Oktober 2011 vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, zfs 2001, 370: mit dem Antragen eines Vergleichs nach Vorliegen eines Sachverständigengutachtens sei Fälligkeit eingetreten, weil der Versicherer dokumentiert habe, die für seine gemäß § 11 I AUB 88 [die Klausel entspricht Ziffer 9.1 der hier einschlägigen AUB 99] zu treffende vorläufige Entscheidung notwendigen Feststellungen als abgeschlossen zu betrachten).

  • OLG Hamm, 11.12.2009 - 20 U 67/09

    Verpflichtung des Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12
    Das von der Beklagten unterbreitete Angebot einer Abfindung wegen - vermeintlicher - Unsicherheit über den Invaliditätsgrad und das Anbieten eines Vorschusses ist keine Erklärung, "ob und in welcher Höhe der Anspruch anerkannt" werde (vgl. OLG Hamm, r+s 2012, 253), damit keine Erstbemessung.
  • BGH, 04.05.1994 - IV ZR 192/93

    Rechte und Pflichten der Parteien eines Unfallversicherungsvertrages nach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12
    Dann ist die gesundheitliche Situation in das Stadium einer hinreichend verlässlich zu erwartenden Fortdauer übergetreten, dessen verbleibender Rest-Unsicherheit gegebenenfalls im Verfahren der Neubemessung Rechnung getragen werden muss (siehe auch die Überlegungen in BGH, Urt. v. 4.5.1995 - IV ZR 192/93 - VersR 1994, 971: fehle es an einer "Neu"-Feststellung innerhalb der Dreijahresfrist, so könne es "grundsätzlich nur noch darum gehen, welchen Grad die unfallbedingte Invalidität innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfalltag erreicht" habe; der vom Senat mit Urt. v. 21.10.2009 - 5 U 47/09, VersR 2010, 661, entschiedene Fall war anders gelagert; dort war eine hinreichend sichere Prognosegrundlage noch nicht gegeben).
  • BGH, 16.01.2008 - IV ZR 271/06

    Neufestsetzung der Invalidität in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12
    Die Klausel unterscheidet zwischen der Erstfeststellung der Invalidität und ihrer Neufestsetzung (dazu BGH, Beschl. v. 16.1.2008 - IV ZR 271/06 - VersR 2008, 527).
  • OLG Rostock, 26.05.2003 - 3 U 85/02

    Berufung gegen Kostenmischentscheidung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12
    Deshalb steht § 4 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO seiner Berücksichtigung beim Streitwert nicht entgegen (siehe auch OLG Rostock, Urt. v. 26.5.2003 - 3 U 85/02: es bestehe keine Veranlassung, in Bezug auf die - ansonsten im Wege des § 91a Abs. 2 ZPO ebenfalls gebührenpflichtige - Anfechtung gebührenfrei zu verhandeln und zu entscheiden).
  • KG, 13.12.2002 - 15 U 291/01

    Anfechtung der den erledigten Teil des Rechtsstreits betreffenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12
    Greift er das Urteil in sonstiger Hinsicht zulässigerweise mit der Berufung an, so kann er damit auch die auf § 91 a ZPO gestützte Kostenentscheidung betreffend den erledigten Teil zur Überprüfung stellen (vgl. OLG München, BauR 2012, 537; OLG Brandenburg, Urt. v. 26.5.2010 - 3 U 131/09; KG, Urt. v. 13.12.2002 - 15 U 291/01 - KGR 2003, 94; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 91a Rdn. 56 m.w.N auch zur Gegenauffassung).
  • BGH, 04.04.2012 - IV ZB 19/11

    Bemessung der Berufungsbeschwer: Streitwerterhöhung nach übereinstimmender

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12
    Sie sind dann selbstständige Hauptforderung geworden und bei der Rechtsmittelbeschwer zu berücksichtigen (siehe BGH, Beschl. v. 4.4.2012 - IV ZB 19/11 - VersR 2012, 881).
  • OLG München, 30.09.2011 - 9 U 2138/11

    Anfechtung einer Kostenmischentscheidung nach Teilerledigung der Hauptsache

  • OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 3 U 131/09

    Zulässigkeit der Berufung bei einer Kostenmischentscheidung

  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 233/99

    Fälligkeit des Versicherungsanspruchs

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZR 124/15

    Private Unfallversicherung: Maßgeblicher Erkenntnisstand für die Erstbemessung

    Wäre der Versicherer bei jeder medizinischen Unwägbarkeit berechtigt, drei Jahre schon mit der Erstbemessung zuzuwarten, liefe das dem System der AUB mit der Unterscheidung zwischen Erst- und Neubemessung zuwider (so zu Recht OLG Saarbrücken VersR 2014, 1246, 1248; Marlow/Tschersich, r+s 2011, 453, 455 f.).

    c) Entscheidend kommt es für die Erstbemessung der Invalidität bezüglich Grund und Höhe vielmehr auf den Zeitpunkt des Ablaufs der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vereinbarten Invaliditätseintrittsfrist an, hier gemäß Ziff. 2.1.1.1 AUB 2003 der Frist von 18 Monaten nach dem Unfall (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1994 - IV ZR 192/93, VersR 1994, 971 unter 3 b; OLG Saarbrücken VersR 2014, 1246, 1248; ders. VersR 2009, 976, 978; Grimm, Unfallversicherung 5. Aufl. Ziff. 2 AUB Rn. 10; Jannsen in Schubach/Jannsen, Private Unfallversicherung Ziff. 9 Rn. 16; Rixecker in Römer/Langheid, VVG 4. Aufl. § 188 Rn. 2; Marlow/Tschersich, r+s 2011, 453, 455 f.; dies.

  • OLG Oldenburg, 21.01.2015 - 5 U 103/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Erstfeststellung unfallbedingter Invalidität in der

    Demgegenüber haben andere Obergerichte entschieden, dass auf den bedingungsgemäßen Zeitpunkt der Invaliditätseintrittsfrist (hier nach Ziff. 2.1.1.1 AUB 2003 18 Monate) abzustellen sei (s. beispielsweise OLG Saarbrücken, Urt. v. 15.05.2013 - 5 U 347/12, Rn. 84 zitiert nach juris; zuletzt KG, Beschl. v. 25.07.2014 - 6 U 253/13).

    Auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, da der Senat mit seiner Bewertung zumindest von den unter 2. genannten Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Urt. v. 06.08.2013 - 4 U 221/11) und des OLG Saarbrücken (Urt. v. 15.05.2013 - 5 U 347/12) abweicht.

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