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   LG Wiesbaden, 12.06.2014 - 9 O 404/10   

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https://dejure.org/2014,30905
LG Wiesbaden, 12.06.2014 - 9 O 404/10 (https://dejure.org/2014,30905)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 12.06.2014 - 9 O 404/10 (https://dejure.org/2014,30905)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 9 O 404/10 (https://dejure.org/2014,30905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Wohngebäudeversicherung - Anspruch auf Neuwertanteil bei Brand

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 97; VVG § 93
    Ohne gesicherte Wiederherstellung besteht kein Anspruch auf Feststellung der Verpflichtung zur Auskehrung der Neuwertspitze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Feststellung der Verpflichtung zur Auskehrung der Neuwertspitze ohne gesicherte Wiederherstellung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gebäudesachversicherung - Zahlung der Neuwert-Entschädigung

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 236
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97

    Gefahrerhöhung durch Lehrstehenlassen eines Gebäudes in der

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.06.2014 - 9 O 404/10
    Gegen eine Sicherstellung in dem hier diskutierten Sinne spricht daneben auch, daß der hier interessierende Versicherungsfall nunmehr mehr als fünf Jahre zurückliegt, ohne daß die Klägerin insoweit etwa eine Baugenehmigung vorlegen (vgl. OLG Hamm, VersR 1998, 1152) oder aber den Abschluß von bindenden Verträgen mit leistungsfähigen Bauunternehmern dartun könnte (vgl. BGH, VersR 2004, 512, 513), so daß die Kammer sich außerstande sieht, die Feststellung zu treffen, die Klägerin habe nach dem Brandereignis innerhalb der dreijährigen Ausschlußfrist des § 30 Nr. 4 MFH 2001 E ihrerseits Vermögensdispositionen getroffen, welche eine Abstandnahme von der Wiederherstellung als fernliegend erscheinen ließen.
  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 94/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Neuwertanteil in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.06.2014 - 9 O 404/10
    Gegen eine Sicherstellung in dem hier diskutierten Sinne spricht daneben auch, daß der hier interessierende Versicherungsfall nunmehr mehr als fünf Jahre zurückliegt, ohne daß die Klägerin insoweit etwa eine Baugenehmigung vorlegen (vgl. OLG Hamm, VersR 1998, 1152) oder aber den Abschluß von bindenden Verträgen mit leistungsfähigen Bauunternehmern dartun könnte (vgl. BGH, VersR 2004, 512, 513), so daß die Kammer sich außerstande sieht, die Feststellung zu treffen, die Klägerin habe nach dem Brandereignis innerhalb der dreijährigen Ausschlußfrist des § 30 Nr. 4 MFH 2001 E ihrerseits Vermögensdispositionen getroffen, welche eine Abstandnahme von der Wiederherstellung als fernliegend erscheinen ließen.
  • BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 100/87

    Anspruch des Gebäudeerwerbers auf den Neuwertteil der Entschädigung im Falle

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.06.2014 - 9 O 404/10
    Der von der Klägerin demgegenüber mit dem umfassenden Feststellungsantrag geltend gemachte Anspruch auf die sogenannte Entschädigungsspitze im Sinne eines Neuwertanteils entsteht indes erst dadurch, daß die Wiederherstellung bereits durchgeführt oder zumindest sichergestellt ist (vgl. BGH, VersR 1988, 925; BGH, VersR 2001, 362).
  • LG Berlin, 13.03.2001 - 7 O 76/00

    Keine Pflicht des Versicherers zur Vorlage eines von ihm in Auftrag gegebenen

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.06.2014 - 9 O 404/10
    Ein Anspruch auf Vorlage interner Schadenskostenberechnungen besteht anerkanntermaßen selbst dann nicht, wenn diese mit sachverständiger Hilfe erstellt worden sind (vgl. LG Berlin, VersR 2003, 94).
  • BGH, 06.06.1984 - IVa ZR 149/82

    Begriff der Verwendbarkeit zu Wohnzwecken in der Feuerversicherung; Begriff der

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.06.2014 - 9 O 404/10
    Bis dahin steht dem Versicherungsnehmer nur ein Anspruch auf Ersatz des Schadens ohne Neuwertanteil zu, etwa auf Ersatz des Zeitwertschadens (vgl. BGH, VersR 1984, 843, 844).
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 280/99

    Wohngebäudeversicherung - Brandschaden - Versicherungsvetrag - Leistungsfreiheit

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.06.2014 - 9 O 404/10
    Es ist anerkannt, daß ein Versicherungsnehmer ein Grundurteil auf Leistung des Neuwertanteils selbst dann nicht erwirken kann, wenn er dieses benötigt, um einen Kredit zur Sicherstellung der beabsichtigten Wiederherstellung zu erlangen (vgl. BGH, VersR 2001, 326).
  • LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16

    Wohngebäudeversicherung - strenge Wiederherstellungsklausel

    Es fehlt daher aktuell an einem feststellungsfähigen, gegenwärtigen Rechtsverhältnis (so im Ergebnis auch OLG Köln a.a.O., LG Wiesbaden, Urteil vom 12.06.2014 - 9 O 404/10 -, VersR 2015, 236 f.; anders, jedoch ohne weitergehende Begründung aber wohl BGH, Urteil vom 06.12.1978, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1988, a.a.O.), denn auch nach dem Vorbringen der Klägerin hat sie mit der Wiederherstellung des versicherten Gebäudes bisher weder begonnen, noch diese anderweitig sichergestellt.
  • LG Stuttgart, 21.12.2018 - 3 O 257/15

    Deckungsklage gegen die Firmen- und Gebäudeversicherung für ein Küchenstudio:

    Es kann insoweit dahinstehen, ob der Zeitwert ein aliud zum Neuwert ist und deshalb schon gar nicht von den Klageanträgen umfasst (so LG Wiesbaden, Urteil vom 12.06.2014 - 9 O 404/10, juris-Rn. 15 = RuS 2014, 608) oder ob der Zeitwert als Minus im Antrag auf den Neuwert enthalten ist.
  • AG Essen, 21.03.2019 - 25 C 125/18

    Sturmschaden

    Denn dem Kläger steht hinsichtlich der Neuwertspanne gegen die Beklagte mangels der von § 15 Nummer 4 VGB geforderten Verwendungssicherstellung auch kein Anspruch auf die Neuwertspanne zu (vergleiche auch LG Wiesbaden, 9 O 404/10; vergleiche ebenfalls BGH, IV ZR 280/99).
  • LG Köln, 15.03.2023 - 20 O 753/21

    Reinigungsarbeiten lassen nicht auf eine sichere Durchführung einer Sanierung

    Erforderlich ist hierfür eine nicht mehr ohne Weiteres rückgängig zu machende vertragliche Bindung (LG Wiesbaden Urt. v. 12.6.2014 - 9 O 404/10; LG Berlin Urt. v. 30.10.2014 - 23 O 342/13).
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