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   OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 9a U 15/14   

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OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 9a U 15/14 (https://dejure.org/2014,41985)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.12.2014 - 9a U 15/14 (https://dejure.org/2014,41985)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Dezember 2014 - 9a U 15/14 (https://dejure.org/2014,41985)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wirksamkeit der Regelung zur Herabsetzung des Krankentagegeldes gem. § 4 Abs. 4 MB/KT

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Herabsetzung des Krankentagegeldes in der privaten Krankenversicherung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 09 § 4 Abs. 4; BGB § 307 Abs. 1
    Die Regelung des § 4 Abs. 4 MBKT 09 über die Möglichkeit des Versicherers zur einseitigen Herabsetzung des Krankentagegeldes ist unwirksam

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 2 MB/KT, § 4 Abs 4 MB/KT, § 133 BGB, § 157 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB
    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit der Regelung zur Herabsetzung des Krankentagegeldes beim Absinken des durchschnittlichen Nettoeinkommens unter den der Erstbemessung des Krankentagegeldes zugrunde gelegten Betrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Herabsetzung des Krankentagegeldes in der privaten Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Herabsetzung des Krankentagegeldes in der privaten Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Krankentagegeldversicherung: Anpassungsklausel zu Lasten des Versicherten bei sinkendem Nettoeinkommen unwirksam

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Krankentagegeldversicherung: Anpassungsklausel zu Lasten des Versicherten bei sinkendem Nettoeinkommen unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Krankentagegeldversicherung - Anpassungsklausel zu Lasten des Versicherten bei sinkendem Nettoeinkommen unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine einseitige Herabsetzung des Krankentagegelds wegen gesunkenem Einkommen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Herabsetzungsklausel in der Krankentagegeldversicherung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anpassungsklausel bei sinkendem Nettoeinkommen unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Stopp! Kürzung von Krankentagegeld unterliegt engen Grenzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anpassungsklausel in Krankentagegeldversicherung bei sinkendem Nettoeinkommen unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einseitige Herabsetzung des Krankentagegeldes durch den Versicherer rechtmäßig?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eine Absenkung des Krankentagegeldes ist unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 613
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.07.2001 - IV ZR 307/00

    Ausgestaltung der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 9a U 15/14
    Sie ist Summen-, nicht Schadensversicherung (s. BGH VersR 2001, 1100), weil die vom Versicherer zu erbringende Leistung betragsmäßig bereits vor dem Versicherungsfall feststeht.

    Die Klausel schließt es nicht aus, dass der Versicherer auch nach Ablauf der Zweimonatsfrist die Herabsetzung erklärt (s. BGH VersR 2001, 1100; Bach/Moser/Wilmes, Private Krankenversicherung, 4. Auflage 2009, MB/KT § 4 Rn. 14; Prölss/Martin/Voit, VVG, 28. Aufl. 2010, MB/KT 2009 § 4 Rn. 23).

    Soweit der BGH in seiner Entscheidung vom 04.07.2001 (VersR 2001, 1100) die Wirksamkeit von § 4 MB/KT 94 nicht problematisiert hat, folgte die Erörterung der Vorschrift in diesem Urteil erkennbar aus einer ganz anderen Perspektive.

    Diese Lösung von Verdienst und Krankentagegeld ist indes bereits in der Ausgestaltung der Krankentagegeldversicherung als Summen- und nicht als Schadensversicherung angelegt (s. BGH VersR 2001, 1100).

  • OLG München, 27.07.2012 - 25 U 4610/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 9a U 15/14
    Die Einbeziehung von § 4 Abs. 4 MB/KT scheitert auch nicht daran, dass die Klausel ungewöhnlich und überraschend im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB wäre (s. OLG München r+s 2012, 607, zust. Fuchs, jurisPR-VersR 11/2012 Anm. 1).

    Deshalb ist es legitim, zu diesem Zweck die Höhe der Leistungen so anzupassen, dass jedenfalls keine höheren Einkünfte durch eine Arbeitsunfähigkeit erzielt werden können als durch die berufliche Tätigkeit (s. OLG München r+s 2012, 607).

    (cc) Das ist insbesondere dann problematisch, wenn das Einkommen in Folge der Arbeitsunfähigkeit weiter sinkt, so dass schrittweise eine Reduzierung der Versicherungsleistungen bis auf Null denkbar ist (OLG München r+s 2012, 607; Bach/Moser/Wilmes, Private Krankenversicherung, 4. Auflage 2009, MB/KT § 4 Rn. 13).

    Darüber hinaus steht die Entscheidung des Senats auch in Widerspruch zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 27. Juli 2012 - 25 U 4610/11 - (r+s 2012, 607) mit der Folge einer Divergenz.

  • OLG Brandenburg, 27.07.2004 - 11 U 11/04

    Rückforderung von gezahltem Krankentagegeld wegen unzutreffender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 9a U 15/14
    Eine zutreffende Beurteilung ist im Allgemeinen erst nach Fertigstellung der Einkommensteuererklärung möglich, was bei Selbständigen häufig Jahre dauert (so Bach/Moser/Wilmes, a.a.O., Rn. 18), wobei allerdings nach Ansicht des OLG Brandenburg das steuerliche Einkommen grundsätzlich nicht mit dem Nettoeinkommen nach § 4 Abs. 2 MB/KT gleichzusetzen sei (VersR 2005, 820).

    Auch der Begriff des Nettoeinkommens in § 4 Abs. 2 MB/KT ist unbestimmt und in der Rechtsprechung und Lehre umstritten (Betrag, der nach Abzug von Betriebskosten, Abgaben und Steuern verbleibt: OLG Dresden VersR 2014, 364; Bruttobetriebseinnahmen abzüglich Steuern: OLG Brandenburg VersR 2005, 820; Bruttoeinkünfte abzüglich Abgaben und Steuern, nicht aber Geschäftskosten: Prölss/Martin, a.a.O., § 4 MB/KT Rn. 3).

  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 9a U 15/14
    Diese Asymmetrie des Anpassungsverfahrens für Versicherungsnehmer und Versicherung führen in Literatur und Rechtsprechung zu erheblichen Bedenken gegen das Klauselwerk (OLG München, a.a.O.; Fuchs, a.a.O.; Prölss/Martin, a.a.O., Rn. 20, unter Verweis auf BGH NJW 1992, 1164, der eine endgültige und ersatzlose Beendigung einer einmal begründeten Krankentagegeldversicherung als empfindliche Beeinträchtigung der Position des Versicherungsnehmers in rechtlicher wie in wirtschaftlicher Hinsicht ansieht, da der Versicherungsnehmer damit die Chance verliere, sich wieder sachgerecht versichern zu können).

    Andererseits muss der ergänzte Vertrag für den Versicherungsnehmer typischerweise von Interesse sein (BGH VersR 1992, 477).

  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 303/12

    Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Erlöschen des Versicherungsschutzes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 9a U 15/14
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichstehend und unterliegen der AGB-Kontrolle (BGH VersR 2013, 1397).

    Bei einer den Versicherungsschutz einschränkenden Ausschlussklausel muss der Versicherungsnehmer den danach noch bestehenden Umfang der Versicherung erkennen können (BGH VersR 2013, 1397).

  • OLG Hamm, 03.11.1999 - 20 U 102/99

    Anspruch des Versicherers auf Anpassung des Krankentagegeldes; maßgeblicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 9a U 15/14
    Welcher Zeitpunkt tatsächlich maßgeblich sein soll, lässt sich auch im Wege der Auslegung nicht ermitteln (so ebenfalls OLG Hamm VersR 2000, 750).
  • OLG Dresden, 27.11.2013 - 7 U 26/13

    Krankentagegeldversicherung - Nettoeinkommen bei Selbstständigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 9a U 15/14
    Auch der Begriff des Nettoeinkommens in § 4 Abs. 2 MB/KT ist unbestimmt und in der Rechtsprechung und Lehre umstritten (Betrag, der nach Abzug von Betriebskosten, Abgaben und Steuern verbleibt: OLG Dresden VersR 2014, 364; Bruttobetriebseinnahmen abzüglich Steuern: OLG Brandenburg VersR 2005, 820; Bruttoeinkünfte abzüglich Abgaben und Steuern, nicht aber Geschäftskosten: Prölss/Martin, a.a.O., § 4 MB/KT Rn. 3).
  • OLG Hamm, 08.10.1982 - 20 U 45/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 9a U 15/14
    Zwar kommt es abweichend vom Wortlaut nach der obergerichtlichen Rechtsprechung tatsächlich nicht auf die Kenntnis des Versicherers, sondern auf den Zeitpunkt des Zugangs der Herabsetzungserklärung an (OLG Hamm VersR 1983, 1177; OLG Stuttgart VersR 1999, 1138; OLG Frankfurt VersR 1999, 1138; OLG Frankfurt VersR 2001, 318; Prölss/Martin/Voit, VVG, 28. Aufl. 2010, MB/KT 2009 § 4 Rn. 22; Nachweise zur kontroversen Literaturmeinung bei Bach/Moser/Wilmes, Private Krankenversicherung, 4. Auflage 2009, MB/KT § 4 Rn. 14).
  • KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01

    Anwendung der Dienstunfähigkeitsklausel in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 9a U 15/14
    Auf die Frage, ob sich ein Anspruch des Klägers auf Grundlage der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung (vgl. BGH VersR 2001, 1502; KG VersR 2004, 723) ergeben könnte, kommt es damit nicht mehr an.
  • BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08

    Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 9a U 15/14
    Benachteiligungen des Versicherungsnehmers durch die Vertragsbedingung sind dann unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn der Versicherer durch eine einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGH NJW 2010, 57; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Auflage 2014, § 307 Rn. 12).
  • BGH, 26.09.2001 - IV ZR 220/00

    Inanspruchnahme der Beamtenklausel in der BUZ durch einen Soldaten

  • OLG Frankfurt, 15.06.2000 - 3 U 184/99

    Leistung in der Krankentagegeldversicherung: Relevantes Bruttoeinkommen eines

  • BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12

    Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des

  • OLG Stuttgart, 17.10.1998 - 7 U 139/98

    Anforderungen an den Inhalt einer Herabsetzungserklärung

  • OLG Koblenz, 08.02.2017 - 10 U 727/15

    Deckungsklage gegen die Krankentagegeldversicherung: Nachweis eines

    85 Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich die in der obergerichtlichen Rechtsprechung kontrovers diskutierte Frage, ob § 4 Abs. 4 MB/KT wegen Verstoßes gegen die Regelungen über die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sei (verneinend z. B. OLG Brandenburg, Urteil vom 27.07.2004 - 11 U 11/04 - VersR 2005, 820 ff., juris Rn. 27; OLG München, Urteil vom 27.07.2012 - 25 U 4610/11 - r+s 2012, 607 ff., juris Rn. 35 mit Anm. Fuchs, jurisPR-VersR 11/2012 Anm.1; bejahend OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2014 - 9a U 15/14 - VersR 2015, 613 ff., juris Rn. 22 ff.) zwischenzeitlich entschieden.
  • LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20

    Herabsetzungsklausel im Sinne des § 4 Abs. 4 MB/KT ist wirksam

    Eine auf die Zukunft bezogene gerichtliche Feststellung einer Leistungspflicht scheidet in der Krankentagegeldversicherung notwendig aus (OLG Düsseldorf , r+s 2020, 464, 465; OLG Brandenburg , r+s 2014, 513; OLG Hamm , r+s 2013, 466; OLG Koblenz , NJOZ 2009, 197, 198; anders mit pauschalem Verweis auf eine jederzeit bestehende Möglichkeit des Eintretens eines Versicherungsfalles OLG Karlsruhe , r+s 2015, 78 sowie darauf berufend LG Stuttgart , Urteil vom 19.02.2016 - Az. 16 O 142/15, BeckRS 2016, 5808, beck-online).

    Insoweit hatte die nun unwirksame Bestimmung die für den Versicherer maßgebliche Funktion, auf eine nach Vertragsabschluss über längere Zeit andauernde Minderung des tatsächlichen Nettoeinkommens des Versicherungsnehmers adäquat reagieren zu können (OLG Koblenz, r+s 2015, 78, 79).

  • OLG Hamm, 13.04.2016 - 20 U 170/15

    Anspruch des Versicherungsnehmers in der Krankentagegeldversicherung auf Erhöhung

    Auch bedarf es keiner Erörterung eines etwaigen Zusammenhangs zwischen dem hier in Rede stehenden Erhöhungsanspruch des Versicherungsnehmers und dem Herabsetzungsanspruch des Versicherers in § 4 Abs. 1 Nr. 4 MB/KT sowie der Wirksamkeit der (Gesamt-) Regelung (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2014 - 9a U 15/14 -, juris, anhängig beim BGH unter IV ZR 44/15).
  • OLG Frankfurt, 30.12.2014 - 12 U 150/13

    Zur Auslegung von Versicherungsbedingungen bei der Berechnung der

    Az.: 9a U 15/14.
  • LG Köln, 11.01.2023 - 23 O 168/21

    Krankentagegeldherabsetzung bei gesunkenem Nettoeinkommen

    Ein bei einer Diskrepanz zwischen Nettoeinkommen und Krankentagegeld ggf. erhöhtes subjektives Risiko des Versicherers besteht in erheblichem Maße bereits bei einem dem Nettoeinkommen entsprechenden Krankentagegeld (vgl. Bach/Moser/Wilmes, Private Krankenversicherung, 4. Auflage 2009, MB/KT § 4 Rn. 6) und ist durch die Versicherungsprämien abgedeckt (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2014 - 9a U 15/14).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.11.2013 - 4 W 11/13   

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OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.11.2013 - 4 W 11/13 (https://dejure.org/2013,55626)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. November 2013 - 4 W 11/13 (https://dejure.org/2013,55626)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berufung des Krankheitskostenversicherers auf das Ruhen der Leistungen wegen Prämienrückständen bei unberechtigter Verweigerung von Leistungen

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    VVG § 193 Abs. 6
    Kein Leistungsverweigerungsrecht wegen ausgebliebener Beitragszahlungen nach einer unberechtigten Leistungsverweigerung

  • rechtsportal.de

    Berufung des Krankheitskostenversicherers auf das Ruhen der Leistungen wegen Prämienrückständen bei unberechtigter Verweigerung von Leistungen

  • rechtsportal.de

    VVG § 193 Abs. 6 S. 6 a.F.; BGB § 242
    Berufung des Krankheitskostenversicherers auf das Ruhen der Leistungen wegen Prämienrückständen bei unberechtigter Verweigerung von Leistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 613
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.11.2013 - 4 W 11/13
    Da das Prozesskostenhilfeverfahren nicht die Aufgabe hat, über derart zweifelhafte und als schwierig einzuschätzende Rechtsfragen bereits abschließend zu entscheiden, darf der vom Antragsteller verfolgten Klage eine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO nicht abgesprochen und Prozesskostenhilfe versagt werden, da anderenfalls ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das Rechtsstaatsprinzip zu konstatieren wäre (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1060; Geimer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., 2013, § 114 Rdnr. 21 m. w. N.).
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