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   BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13   

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https://dejure.org/2015,14621
BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13 (https://dejure.org/2015,14621)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2015 - IV ZR 105/13 (https://dejure.org/2015,14621)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - IV ZR 105/13 (https://dejure.org/2015,14621)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a Abs 2 S 1 VVG vom 21.07.1994, § 126b BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
    Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der Widerspruchsbelehrung

  • webshoprecht.de

    Begriff der "Textform" in der Widerspruchsbelehrung

  • IWW

    § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 5a VVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erläuterungsbedürftigkeit des Begriffs der "Textform" in einer Widerspruchsbelehrung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriff "Textform", Widerspruchsbelehrung

  • rewis.io

    Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der Widerspruchsbelehrung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 5 a Abs. 2 S. 1
    Begriff der "Textform" muss in Widerspruchsbelehrung nach § 5 a VVG a. F. nicht erläutert werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5a Abs. 2 S. 1
    Erläuterungsbedürftigkeit des Begriffs der "Textform" in einer Widerspruchsbelehrung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Textform" ist nicht erläuterungsbedürftig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verbraucher versteht den Begriff "Textform"

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Textform" ist nicht erläuterungsbedürftig!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerspruchsbelehrung - und die Textform

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Der Begriff der "Textform" in einer Widerspruchsbelehrung nach § 5 a VVG a. F. ist nicht erläuterungsbedürftig

  • steinbeckundpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG - Aktueller Stand der Rechtsprechung

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Textform in der Widerspruchsbelehrung und missbräuchliche Rechtsausübung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Textform" ist nicht erläuterungsbedürftig! (IBR 2015, 456)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2733
  • MDR 2015, 830
  • VersR 2015, 1271
  • VersR 2015, 876
  • WM 2015, 1271
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13
    Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 BvR 2437/14, WM 2015, 514 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.

    Die Treuwidrigkeit liegt darin, dass d. VN nach ordnungsgemäßer Belehrung über die Möglichkeit, den Vertrag ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diesen jahrelang unter regelmäßiger Prämienzahlung durchführte und erst dann von dem Versicherer, der auf den Bestand des Vertrags vertrauen durfte, unter Berufung auf die behauptete Unwirksamkeit des Vertrages Rückzahlung aller Prämien verlangte (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben Senatsurteil vom 16. Juli 2014 aaO Rn. 32-42; BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2015 aaO Rn. 42 ff.).

    Die Maßstäbe für die Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben sind in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt (siehe im Einzelnen Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 41 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 31 ff. m.w.N.) und die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens steht in Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil aaO; vgl. auch BVerfG aaO).

  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13
    Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 BvR 2437/14, WM 2015, 514 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.

    Die Treuwidrigkeit liegt darin, dass d. VN nach ordnungsgemäßer Belehrung über die Möglichkeit, den Vertrag ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diesen jahrelang unter regelmäßiger Prämienzahlung durchführte und erst dann von dem Versicherer, der auf den Bestand des Vertrags vertrauen durfte, unter Berufung auf die behauptete Unwirksamkeit des Vertrages Rückzahlung aller Prämien verlangte (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben Senatsurteil vom 16. Juli 2014 aaO Rn. 32-42; BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2015 aaO Rn. 42 ff.).

  • BVerfG, 04.03.2015 - 1 BvR 3280/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13
    Die Maßstäbe für die Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben sind in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt (siehe im Einzelnen Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 41 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 31 ff. m.w.N.) und die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens steht in Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil aaO; vgl. auch BVerfG aaO).
  • BGH, 15.02.2023 - IV ZR 353/21

    Geringfügige Belehrungsfehler können Verstoß gegen Treu und Glauben bei Ausübung

    Auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells ist es dem - im Wesentlichen - ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmer, der sich aus den genannten Gründen nicht auf die geringfügige Fehlerhaftigkeit der Belehrung berufen kann, nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben: Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 32-42; BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 42 ff.; Beschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 30 ff.; vgl. auch Senatsurteil vom 10. Juni 2015 - IV ZR 105/13, VersR 2015, 876 Rn. 12-14).

    Die Anwendung auf den Einzelfall obliegt dem nationalen Gericht und beeinträchtigt hier die praktische Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts und den Sinn und Zweck des Widerspruchsrechts nicht (vgl. Senatsurteile vom 10. Juni 2015 - IV ZR 105/13, VersR 2015, 876 Rn. 12 ff.; vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 42; jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist das Verhalten der Versicherungsnehmer, das ein vorrangig schutzwürdiges Vertrauen bei dem Versicherer in den Bestand der Verträge für die Vergangenheit begründet hat (vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 2015 - IV ZR 105/13, VersR 2015, 876 Rn. 14).

  • BGH, 30.07.2015 - IV ZR 63/13

    Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Erläuterungsbedürftigkeit des

    Mit Urteil vom 10. Juni 2015 (IV ZR 105/13, VersR 2015, 876 Rn. 11) hat der Senat entschieden, dass der Begriff der "Textform" in einer Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. nicht erläuterungsbedürftig ist.
  • OLG München, 31.08.2018 - 25 U 607/18

    Widerspruch gemäß § 5a VVG aF des (formell) nicht ordnungsgemäß belehrten

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschlüsse vom 12.10.2015 - Az. IV ZR 293/14, 30.07.2015 - Az. IV ZR 63/13, 17.08.2015 und 19.10.2015 - Az. IV ZR 310/14; Urteil vom 10.06.2015 - Az. IV ZR 105/13; Urteil vom 16.07.2014 - Az. IV ZR 73/13), dass auch in Hinblick auf die Annahme eines Rechtsmissbrauchs eine Vorlage an den EuGH nicht geboten ist, da ein "acte éclairé" vorliegt, in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss vom 02.11.2016 - Az. 25 U 4229/16; Beschluss vom 01.06.2015 - Az. 25 U 3379/14; Beschluss vom 15.07.2015 - Az. 25 U 3266/14; Beschluss vom 16.07.2015 - Az. 25 U 416/14; Endurteile vom 28.08.2015 - Az. 25 U 1671/14 und 25 U 1931/14).
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