Rechtsprechung
BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 286 ZPO, § 17 StVG, § 12 PflVG, § 1 StVO, § 3 Abs 1 StVO
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für Verschulden des Auffahrenden; Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Spurwechsel des Vorausfahrenden; Nichterweislichkeit des Spurwechsels - verkehrslexikon.de
Anscheinsbeweises bei Spurwechsel des Vorausfahrenden von links nach rechts und Nichterweislichkeit des Spurwechsels
- IWW
§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PflVG, §§ ... 823 ff. BGB, §§ 7 ff. StVG, § 7 Abs. 2 StVG, § 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG, § 12 PflVG, 2 StVG, § 17 StVG, § 286 ZPO, § 4 Abs. 1 StVO, § 1 StVO, § 3 Abs. 1 StVO, § 564 ZPO, § 447 ZPO, § 448 ZPO
- Wolters Kluwer
Auffahrunfall als Grundlage eines Anscheinsbeweises; Schuldhafte Verursachung des Unfalls durch den Auffahrenden; Revisionsgerichtliche Überprüfung der Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 Strassenverkehrsgesetz (StVG)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Auffahrunfall auf einer Autobahn - Motorradfahrerin fährt auf die Rückfront eines Gespanns auf - vorausgehender Spurwechsel des Gespanns war nicht beweisbar - Grundsatz des Anscheinsbeweises, dass Auffahrende den Unfall verursachte, ist nicht erschüttert - Beweislast für ...
- rewis.io
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für Verschulden des Auffahrenden; Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Spurwechsel des Vorausfahrenden; Nichterweislichkeit des Spurwechsels
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 286; StVG § 17; PflVG § 12
Anscheinsbeweis bei Autobahnauffahrunfall und nicht beweisbarer Behauptung des Spurwechsels durch den Vorausfahrenden - RA Kotz
Auffahrunfall auf der Autobahn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286 (C); StVG § 17; PflVG § 12
Auffahrunfall als Grundlage eines Anscheinsbeweises; Schuldhafte Verursachung des Unfalls durch den Auffahrenden; Revisionsgerichtliche Überprüfung der Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 Strassenverkehrsgesetz ( StVG ) - rechtsportal.de
Auffahrunfall als Grundlage eines Anscheinsbeweises; Schuldhafte Verursachung des Unfalls durch den Auffahrenden; Revisionsgerichtliche Überprüfung der Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 Strassenverkehrsgesetz ( StVG )
- datenbank.nwb.de
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für Verschulden des Auffahrenden; Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Spurwechsel des Vorausfahrenden; Nichterweislichkeit des Spurwechsels
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Auffahrunfall auf BAB, Spurwechsel und Anscheinsbeweis, oder: Alleinige Haftung
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Auffahrunfall auf BAB, Spurwechsel und Anscheinsbeweis, oder: Alleinige Haftung
- beck-blog (Kurzinformation)
Auffahrunfall auf Autobahn: Anscheinsbeweis und Spurwechsel
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden, wenn Spurwechsel des Vordermanns nicht bewiesen ist
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden bei streitigem Fahrstreifenwechsel des Unfallgegeners
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Auffahrunfälle und Anscheinsbeweis
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wichtig zu wissen für Kraftfahrzeugführer und -halter: Wer haftet nach einem Auffahrunfall?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Spurwechsel und Unfall durch Auffahren
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen zulasten des Hintermanns
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auffahrunfall auf der Autobahn und ein Spurwechsel - Beweislage
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wer auffährt, hat Schuld - auch auf der Autobahn
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Erschütterung des Anscheinsbeweises (hier: Auffahrunfall nach Spurwechsel) nur durch bewiesene oder unstreitige Tatsachen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.07.2014 - 44 O 399/13
- KG, 13.01.2016 - 29 U 36/14
- BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 1177
- MDR 2017, 333
- MDR 2017, 443
- NZV 2017, 276
- VersR 2017, 374
Wird zitiert von ... (77) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10
Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall …
Auszug aus BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16
Bei Auffahrunfällen kann, auch wenn sie sich auf Autobahnen ereignen, der erste Anschein dafür sprechen, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft dadurch verursacht hat, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 StVO), unaufmerksam war (§ 1 StVO) oder mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (§ 3 Abs. 1 StVO) (Fortführung Senatsurteil vom 13. Dezember 2011, VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84 Rn. 7).Der Auffahrunfall reicht als solcher als Grundlage eines Anscheinsbeweises aber dann nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfallereignisses bekannt sind, die - wie etwa ein vor dem Auffahren vorgenommener Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs - als Besonderheit gegen die bei derartigen Fallgestaltungen gegebene Typizität sprechen (Fortführung Senatsurteil vom 13. Dezember 2011, VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84 Rn. 7).
aa) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei Auffahrunfällen, auch wenn sie sich auf Autobahnen ereignen, der erste Anschein dafür sprechen kann, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft dadurch verursacht hat, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 StVO), unaufmerksam war (§ 1 StVO) oder aber mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (§ 3 Abs. 1 StVO) (Senatsurteile vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84 Rn. 7;… vom 30. November 2010 - VI ZR 15/10, NJW 2011, 685 Rn. 7;… vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05, NJW-RR 2007, 680 Rn. 5; vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87, NJW-RR 1989, 670, 671; vom 6. April 1982 - VI ZR 152/80, NJW 1982, 1595, 1596; ferner von Pentz, zfs 2012, 124, 126).
Das "Kerngeschehen" - hier also der Auffahrunfall - reicht als solches allerdings als Grundlage eines Anscheinsbeweises dann nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfallereignisses bekannt sind, die - wie etwa ein vor dem Auffahren vorgenommener Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs (Senatsurteil vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84 Rn. 11) - als Besonderheit gegen die bei derartigen Fallgestaltungen gegebene Typizität sprechen.
Ob der Sachverhalt in diesem Sinne im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (Senatsurteile vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10, aaO, Rn. 7 mwN;… vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15, NJW 2016, 1098 Rn. 14).
- BGH, 06.04.1982 - VI ZR 152/80
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn …
Auszug aus BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16
aa) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei Auffahrunfällen, auch wenn sie sich auf Autobahnen ereignen, der erste Anschein dafür sprechen kann, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft dadurch verursacht hat, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 StVO), unaufmerksam war (§ 1 StVO) oder aber mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (§ 3 Abs. 1 StVO) (…Senatsurteile vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84 Rn. 7;… vom 30. November 2010 - VI ZR 15/10, NJW 2011, 685 Rn. 7;… vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05, NJW-RR 2007, 680 Rn. 5; vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87, NJW-RR 1989, 670, 671; vom 6. April 1982 - VI ZR 152/80, NJW 1982, 1595, 1596; ferner von Pentz, zfs 2012, 124, 126).Denn der Kraftfahrer ist verpflichtet, seine Fahrweise so einzurichten, dass er notfalls rechtzeitig anhalten kann, wenn ein Hindernis auf der Fahrbahn auftaucht (Senatsurteil vom 6. April 1982 - VI ZR 152/80, aaO).
- BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05
Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes
Auszug aus BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16
aa) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei Auffahrunfällen, auch wenn sie sich auf Autobahnen ereignen, der erste Anschein dafür sprechen kann, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft dadurch verursacht hat, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 StVO), unaufmerksam war (§ 1 StVO) oder aber mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (§ 3 Abs. 1 StVO) (…Senatsurteile vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84 Rn. 7;… vom 30. November 2010 - VI ZR 15/10, NJW 2011, 685 Rn. 7; vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05, NJW-RR 2007, 680 Rn. 5; vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87, NJW-RR 1989, 670, 671; vom 6. April 1982 - VI ZR 152/80, NJW 1982, 1595, 1596; ferner von Pentz, zfs 2012, 124, 126).Ist also ein Sachverhalt unstreitig, zugestanden oder positiv festgestellt, der die für die Annahme eines Anscheinsbeweises erforderliche Typizität aufweist, so obliegt es demjenigen, zu dessen Lasten der Anscheinsbeweis angewendet werden soll, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass weitere Umstände vorliegen, die dem feststehenden Sachverhalt die Typizität wieder nehmen; er hat den Anscheinsbeweis zu erschüttern (vgl. etwa Senatsurteil vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05, NJW-RR 2007, 680 Rn. 5).
- BGH, 26.01.2016 - VI ZR 179/15
Haftung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis bei Kollision eines …
Auszug aus BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16
Die Abwägung ist aufgrund aller festgestellten, das heißt unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, die sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (vgl. nur Senatsurteil vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, NJW 2016, 1100 Rn. 10 mwN).Das Berufungsgericht ist ohne Rechtsfehler zum Ergebnis gelangt, nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises, deren Anwendung der vollen revisionsrechtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. etwa Senatsurteile vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, NJW 2016, 1100 Rn. 12;… vom 26. März 2013 - VI ZR 109/12, NJW 2013, 2901 Rn. 27;… vom 16. März 2010 - VI ZR 64/09, NJW-RR 2010, 1331 Rn. 16, mwN), sei davon auszugehen, dass die Klägerin den Unfall verschuldet habe.
- BGH, 16.03.2010 - VI ZR 64/09
Arzneimittelhaftung: Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen der …
Auszug aus BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16
Das Berufungsgericht ist ohne Rechtsfehler zum Ergebnis gelangt, nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises, deren Anwendung der vollen revisionsrechtlichen Kontrolle unterliegt (…vgl. etwa Senatsurteile vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, NJW 2016, 1100 Rn. 12;… vom 26. März 2013 - VI ZR 109/12, NJW 2013, 2901 Rn. 27; vom 16. März 2010 - VI ZR 64/09, NJW-RR 2010, 1331 Rn. 16, mwN), sei davon auszugehen, dass die Klägerin den Unfall verschuldet habe. - BGH, 25.09.2003 - III ZR 384/02
Zulässigkeit der Parteivernehmung bei Vier-Augen-Gespräch
Auszug aus BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung setzt eine Parteivernehmung nach dieser Vorschrift auch bei Beweisnot einer Partei aber grundsätzlich den sogenannten Anbeweis, also eine gewisse, nicht notwendig hohe Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung voraus (BGH, Urteile vom 19. April 2002 - V ZR 90/01, BGHZ 150, 334, 342; vom 9. März 1990 - V ZR 244/88, BGHZ 110, 363, 366;… Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 448 Rn. 4; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - III ZR 384/02, NJW 2003, 3636). - BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87
Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines …
Auszug aus BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16
aa) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei Auffahrunfällen, auch wenn sie sich auf Autobahnen ereignen, der erste Anschein dafür sprechen kann, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft dadurch verursacht hat, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 StVO), unaufmerksam war (§ 1 StVO) oder aber mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (§ 3 Abs. 1 StVO) (…Senatsurteile vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84 Rn. 7;… vom 30. November 2010 - VI ZR 15/10, NJW 2011, 685 Rn. 7;… vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05, NJW-RR 2007, 680 Rn. 5; vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87, NJW-RR 1989, 670, 671; vom 6. April 1982 - VI ZR 152/80, NJW 1982, 1595, 1596; ferner von Pentz, zfs 2012, 124, 126). - BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10
Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn
Auszug aus BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16
aa) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei Auffahrunfällen, auch wenn sie sich auf Autobahnen ereignen, der erste Anschein dafür sprechen kann, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft dadurch verursacht hat, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 StVO), unaufmerksam war (§ 1 StVO) oder aber mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (§ 3 Abs. 1 StVO) (…Senatsurteile vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84 Rn. 7; vom 30. November 2010 - VI ZR 15/10, NJW 2011, 685 Rn. 7;… vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05, NJW-RR 2007, 680 Rn. 5; vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87, NJW-RR 1989, 670, 671; vom 6. April 1982 - VI ZR 152/80, NJW 1982, 1595, 1596; ferner von Pentz, zfs 2012, 124, 126). - BGH, 26.03.2013 - VI ZR 109/12
Arzneimittelhaftung: Schadensersatzprozess wegen der behaupteten Verursachung …
Auszug aus BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16
Das Berufungsgericht ist ohne Rechtsfehler zum Ergebnis gelangt, nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises, deren Anwendung der vollen revisionsrechtlichen Kontrolle unterliegt (…vgl. etwa Senatsurteile vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, NJW 2016, 1100 Rn. 12; vom 26. März 2013 - VI ZR 109/12, NJW 2013, 2901 Rn. 27;… vom 16. März 2010 - VI ZR 64/09, NJW-RR 2010, 1331 Rn. 16, mwN), sei davon auszugehen, dass die Klägerin den Unfall verschuldet habe. - BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88
Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung
Auszug aus BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung setzt eine Parteivernehmung nach dieser Vorschrift auch bei Beweisnot einer Partei aber grundsätzlich den sogenannten Anbeweis, also eine gewisse, nicht notwendig hohe Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung voraus (BGH, Urteile vom 19. April 2002 - V ZR 90/01, BGHZ 150, 334, 342; vom 9. März 1990 - V ZR 244/88, BGHZ 110, 363, 366;… Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 448 Rn. 4; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - III ZR 384/02, NJW 2003, 3636). - BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15
Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den …
- OLG München, 25.10.2013 - 10 U 964/13
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
- BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01
Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung …
- OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 70/17
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall bei behaupteter grundloser …
Die Abwägung ist dabei aufgrund aller festgestellten - d.h. unstreitigen, zugestandenen oder gemäß § 286 ZPO bewiesenen - Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, soweit diese sich nachweislich auf den Unfall ausgewirkt haben, wobei in erster Linie das Maß der Verursachung von Belang ist, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben, das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2016, Az. VI ZR 32/16, Rn 8, NJW 2017, 1177; OLG Hamm, Beschluss vom 21.12.2017, Az. I-7 U 39/17, Rn 17, NJW-RR 2018, 474).Denn der Kraftfahrer ist verpflichtet, seine Fahrweise so einzurichten, dass er notfalls rechtzeitig anhalten kann, wenn ein Hindernis auf der Fahrbahn auftaucht (BGH, Urteil vom 13.12.2016, Az. VI ZR 32/16, NJW 2017, 1177).
Der Anscheinsbeweis kann nur durch feststehende Umstände - die unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen wurden - erschüttert werden (u.a. BGH, Urteil vom 13.12.2016, Az. VI ZR 32/16, Rn. 11, NJW 2017, 1177; KG Berlin, Beschluss vom 20.11.2013, Az. 22 U 72/13, MDR 2014, 339).
- OLG Hamm, 13.04.2018 - 7 U 36/17
Straßenbahnunfall - Haftung
Die Abwägung der Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, das heißt unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, die sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (BGH, Urteil vom 11.10.2016, Az. VI ZR 66/16, NJW 2017, 1177 unter Rn. 7). - OLG Celle, 13.12.2023 - 14 U 32/23
Anscheinsbeweis; berührungsloser Unfall; Auffahrunfall; Haftungsverteilung bei …
(2.1) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei Auffahrunfällen der erste Anschein dafür sprechen kann, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft dadurch verursacht hat, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat ( § 4 Abs. 1 StVO ), unaufmerksam war ( § 1 StVO ) oder aber mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist ( § 3 Abs. 1 StVO ); denn der Kraftfahrer ist verpflichtet, seine Fahrweise so einzurichten, dass er notfalls rechtzeitig anhalten kann, wenn ein Hindernis auf der Fahrbahn auftaucht (u.a. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16 - Rn. 10 mwN, juris).Der Auffahrunfall reicht als solcher allerdings als Grundlage eines Anscheinsbeweises dann nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfallereignisses bekannt sind, die - wie etwa ein vor dem Auffahren vorgenommener Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs - als Besonderheit gegen die bei derartigen Fallgestaltungen gegebene Typizität sprechen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016, aaO, Rn. 11 mwN, juris).
Denn es muss das gesamte feststehende Unfallgeschehen nach der Lebenserfahrung typisch dafür sein, dass derjenige Verkehrsteilnehmer, zu dessen Lasten der Anscheinsbeweis Anwendung finden soll, schuldhaft gehandelt hat; ob der Sachverhalt in diesem Sinne im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016, aaO, juris).
Steht allerdings nicht fest, ob über das - für sich gesehen typische - Kerngeschehen hinaus Umstände vorliegen, die, sollten sie gegeben sein, der Annahme der Typizität des Geschehens entgegenstünden, so steht der Anwendung des Anscheinsbeweises nichts entgegen; denn in diesem Fall bleibt dem Tatrichter als Grundlage allein das typische Kerngeschehen, das ohne besondere Umstände als Basis für den Anscheinsbeweis ausreicht (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016, aaO mwN, juris).
Ist also ein Sachverhalt unstreitig, zugestanden oder positiv festgestellt, der die für die Annahme eines Anscheinsbeweises erforderliche Typizität aufweist, so obliegt es demjenigen, zu dessen Lasten der Anscheinsbeweis angewendet werden soll, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass weitere Umstände vorliegen, die dem feststehenden Sachverhalt die Typizität wieder nehmen; er hat den Anscheinsbeweis zu erschüttern (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016, aaO mwN, juris).
- OLG München, 25.10.2019 - 10 U 3171/18
Mitverschuldensquote des nicht angeschnallten Geschädigten bei einem …
Bei Auffahrunfällen spricht bereits der erste Anschein dafür, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft dadurch verursacht hat, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 I StVO), unaufmerksam war (§ 1 StVO) oder mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (§ 3 I StVO) (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16 -, [juris];… BGH Urteil vom 13. Dezember 2011, VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84 Rn. 7). - OLG Jena, 26.01.2024 - 9 U 364/18
Anwaltshaftung, Fehlberatung, Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
Die Umstände, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit einer anderen Ursache ergeben soll, müssen von der Partei zur Überzeugung des Tatrichters nachgewiesen werden (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Juli 1990 - VI ZR 239/89 -, juris Rn. 16, Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16 -, juris Rn. 11). - BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
Befahren einer Einbahnstraße nur in vorgeschriebener Fahrtrichtung; …
aa) Die Frage, ob ein Anscheinsbeweis eingreift, unterliegt der Prüfung durch das Revisionsgericht (…vgl. Senatsurteile vom 1. August 2023 - VI ZR 82/22, juris Rn. 26; vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16, NJW 2017, 1177 Rn. 9 mwN). - OLG Naumburg, 29.06.2018 - 12 U 105/17
Haftung bei Kfz-Unfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen im Zusammenhang mit …
Im Ausgangspunkt ist allerdings anerkannt, dass bei Auffahrunfällen, auch wenn sie sich auf Autobahnen ereignen, der erste Anschein dafür sprechen kann, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft dadurch verursacht hat, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, § 4 Abs. 1 StVO, unaufmerksam war, § 1 StVO, oder aber mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist, § 3 Abs. 1 StVO, (z. B. BGH, NJW 2017, 1177; NJW 2012, 608; NJW 2011, 685).Denn der Kraftfahrer ist verpflichtet, seine Fahrweise so einzurichten, dass er notfalls rechtzeitig anhalten kann, wenn ein Hindernis auf der Fahrbahn auftaucht (z. B. BGH, NJW 2017, 1177).
Das "Kerngeschehen" - hier also der Auffahrunfall - reicht als solches allerdings als Grundlage eines Anscheinsbeweises dann nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfallereignisses bekannt sind, die - wie etwa ein vor dem Auffahren vorgenommener Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs (z. B. BGH, NJW 2017, 1177; NJW 2012, 608) - als Besonderheit gegen die bei derartigen Fallgestaltungen gegebene Typizität sprechen.
Ob der Sachverhalt in diesem Sinne im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (z. B. BGH, NJW 2017, 1177; NJW 2012, 608; NJW 2016, 1098).
Ist also ein Sachverhalt unstreitig, zugestanden oder positiv festgestellt, der die für die Annahme eines Anscheinsbeweises erforderliche Typizität aufweist, so obliegt es demjenigen, zu dessen Lasten der Anscheinsbeweis angewendet werden soll, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass weitere Umstände vorliegen, die dem feststehenden Sachverhalt die Typizität wieder nehmen; er hat den Anscheinsbeweis zu erschüttern (z. B. BGH, NJW 2017, 1177; NJW-RR 2007, 680).
Insofern ist es in solchen Fällen nicht Aufgabe des sich auf einen Anscheinsbeweis stützenden Vorausfahrenden zu beweisen, dass ein Spurwechsel nicht stattgefunden hat (z. B. BGH, NJW 2017, 1177).
Darin liegt der maßgebliche Unterschied zu dem vom BGH (NJW 2017, 1177) entschiedenen Sachverhalt.
- OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20
Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall
(1) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei Auffahrunfällen, auch wenn sie sich auf Autobahnen ereignen, der erste Anschein dafür sprechen kann, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft dadurch verursacht hat, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 StVO), unaufmerksam war (§ 1 StVO) oder aber mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (§ 3 Abs. 1 StVO); denn der Kraftfahrer ist verpflichtet, seine Fahrweise so einzurichten, dass er notfalls rechtzeitig anhalten kann, wenn ein Hindernis auf der Fahrbahn auftaucht (u.a. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16 - Rn. 10 mwN, juris).Auch war es unstreitig so, dass das Beklagtenfahrzeug auf derselben Fahrspur wie das Klägerfahrzeug fuhr und nicht kurz vor der Kollision einen Spurwechsel vorgenommen hatte, was gegen die bei Auffahrunfällen gegebene Typizität sprechen könnte (s.o. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16 -, Rn. 11, juris).
- LG Saarbrücken, 05.06.2020 - 13 S 181/19
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Erschütterung des Anscheinsbeweises …
Er hat den Anscheinsbeweis zu erschüttern, indem er aufzeigt, dass eine abweichende Schadensursache nicht nur im Bereich gedanklicher Möglichkeit, sondern aufgrund erwiesener Tatsachen ernsthaft in Betracht kommt (…vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05, NJW-RR 2007, 680 Rn. 5; vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16, juris Rn. 11).Gelingt indes bereits der Nachweis der geltend gemachten Geschwindigkeit nicht, geht dies zu Lasten des Wartepflichtigen, weil ihm die Beweislast für Umstände obliegt, die den Anscheinsbeweis erschüttern (…vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05, NJW-RR 2007, 680 Rn. 5; vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16, juris Rn. 11).
- BGH, 04.04.2023 - VI ZR 11/21
Reichweite des Vertrauensgrundsatzes hinsichtlich des verkehrsgerechten …
Die Haftung kann jedoch im Rahmen der - im Revisionsverfahren nur eingeschränkt überprüfbaren (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16, VersR 2017, 374 Rn. 8 mwN) - Abwägung nach § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB entfallen, wenn die im Vordergrund stehende Schadensursache ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten darstellt (…st. Rspr., vgl. Senatsurteile vom 24. September 2013 - VI ZR 255/12, VersR 2014, 80 Rn. 7;… vom 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89, VersR 1990, 535, 536, juris Rn. 20;… vom 18. März 1969 - VI ZR 242/67, VersR 1969, 571, 572, juris Rn. 16; vom 12. Oktober 1965 - VI ZR 81/64, VersR 1966, 39; vom 21. Dezember 1955 - VI ZR 63/55, VersR 1956, 238 f.). - OLG Düsseldorf, 18.12.2018 - 1 U 27/18
Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall - Spurwechsel des Vorausfahrenden
- LG Waldshut-Tiengen, 20.12.2018 - 1 O 73/12
Klage gegen Bayer wegen Antibabypille Yasminelle abgewiesen
- LG Saarbrücken, 04.10.2019 - 13 S 69/19
Der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden wird nicht allein …
- OLG Zweibrücken, 21.12.2020 - 1 U 108/19
Bemessung der Haftungsanteile mehrerer Verkehrsteilnehmer an Verkehrsunfall auf …
- OLG München, 28.09.2018 - 10 U 4206/17
Haftungsverteilung bei Auffahren eines Pkw des fließenden Verkehrs auf einen auf …
- OLG Hamm, 21.12.2017 - 7 U 39/17
Überschreiten der Richtgeschwindigkeit muss keine Haftungsquote begründen
- OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 6 U 194/18
Haftung für Querschnittslähmung aufgrund eines Sturzes in Kletterhalle
- OLG Saarbrücken, 10.12.2020 - 4 U 9/20
1. Ein Halten im Sinne von § 18 Abs. 8 StVO liegt nicht vor, wenn ein …
- LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
- OLG Hamm, 26.10.2018 - 7 U 56/18
Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne …
- OLG Jena, 15.06.2017 - 1 U 540/16
Alkoholisierter Fußgänger in dunkler Kleidung geht nachts auf der Fahrbahn
- OLG Hamm, 06.09.2018 - 7 U 31/18
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
- OLG Stuttgart, 11.12.2019 - 3 U 8/19
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines links wegfahrenden Lkw durch Ausschwenken …
- LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 104/18
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall mit einem plötzlich …
- LG Nürnberg-Fürth, 08.04.2021 - 2 O 6051/20
Haftungsverteilung bei Kreuzungskollision und bei "rot" querendem Rettungswagen
- LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2021 - 2 O 4846/20
Schadensersatz und Aktivlegitimation bei fremdfinanziertem Kfz und …
- OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall
- LG Frankfurt/Main, 02.06.2020 - 12 O 49/19
- OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 47/19
1. Verlangt der Geschädigte eines Verkehrsunfalls die Erstattung vorgerichtlicher …
- OLG München, 09.02.2022 - 10 U 1962/21
Grenzen des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall
- AG Sigmaringen, 06.11.2023 - 1 C 32/23
- OLG München, 11.05.2022 - 10 U 2165/21
Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall
- LG Bonn, 31.05.2019 - 1 O 290/17
Auffahrunfall, Anhalten, Autobahn, Haftungsquote
- LG Saarbrücken, 03.07.2020 - 13 S 34/20
Verkehrsunfallhaftung: Kollision im Einmündungsbereich einer Straßenkreuzung …
- LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2023 - 20 O 4607/22
Auffahrunfall auf Fahrschulwagen - Verhältnismäßigkeit …
- OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 1 U 32/19
Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall; Zusammenstoß einer in einer …
- OLG Hamm, 27.11.2020 - 7 U 24/19
Kettenauffahrunfall; Haftungseinheit; innerstädtischer Kollonenverkehr
- KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21
Schadenersatz aus einem Auffahrunfall an einer roten Ampel
- LG Saarbrücken, 30.12.2019 - 13 S 66/19
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung bei Kollision eines …
- OLG Karlsruhe, 13.03.2017 - 13 U 158/16
Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für Unfallverursachung bei Fahrstreifenwechsel
- OLG Hamburg, 24.01.2019 - 6 U 62/16
Seetransport von Maschinenteilen nach Korea: Übernahme der Pflicht zur Verpackung …
- LG Osnabrück, 14.03.2018 - 1 S 335/17
Verkehrsunfall: schuldhafte Vorfahrtverletzung - Anscheinsbeweis
- LG Münster, 11.05.2023 - 8 O 136/22
Kosten der Rechtsverfolgung, Regulierung von Verkehrsunfällen, Gutachterkosten, …
- OLG Hamm, 16.08.2019 - 7 U 3/19
Mithaftung bei Nutzung der Fahrbahnbreite trotz Sichtbehinderung
- OLG Nürnberg, 29.03.2022 - 3 U 4188/21
Wirkung einer Erklärung am Unfallort
- LG Saarbrücken, 08.10.2021 - 13 S 85/21
Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden im Kreisverkehr
- LG Berlin, 07.06.2018 - 41 O 193/16
Haftungsverteilung nach Auffahrunfall bei behauptetem Fahrstreifenwechsel
- LG Münster, 01.06.2023 - 8 O 136/22
- AG Leverkusen, 31.10.2018 - 25 C 35/16
Verkehrsunfall bei Wendemanöver und Vorbeifahren mit unzureichendem Seitenabstand
- LG Karlsruhe, 16.08.2018 - 6 O 5/18
Haftung bei Kfz-Unfall: Nachweis des Eigentums am Kraftfahrzeug des geschädigten …
- LG Essen, 07.04.2021 - 17 O 329/18
Beweis des ersten Anscheins bei Auffahrunfall
- LG Potsdam, 22.09.2017 - 6 O 166/17
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines Linksabbiegers mit …
- OLG Zweibrücken, 28.06.2023 - 7 U 106/21
Ansprüche eines Baufachwerkers im Zusammenhang mit der Explosion einer …
- OLG Rostock, 08.02.2021 - 2 U 6/19
Erlöschen der Prozessvollmacht bei einvernehmlicher Mandatsbeendigung durch …
- LG München II, 01.04.2021 - 1 O 4787/13
Nutzungsentschädigung bei geringer Nutzung und langer Ausfallzeit
- OLG Frankfurt, 09.06.2020 - 22 U 70/18
Zu den Voraussetzungen des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall nach …
- OLG Düsseldorf, 30.06.2020 - 1 U 47/18
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall Voraussetzungen eines …
- OLG Hamburg, 24.01.2019 - 6 U 277/15
Entscheidung über die Zulässigkeit der Nebenintervention im erstinstanzlichen …
- OLG Hamburg, 22.06.2022 - 14 U 181/21
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für Auffahrverschulden …
- LG Saarbrücken, 23.03.2023 - 10 O 15/21
Geschwindigkeitsüberschreitung verursacht schweren Verkehrsunfall
- OLG Stuttgart, 03.03.2021 - 3 U 281/19
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis für unfallkausalen Verstoß gegen das …
- LG Arnsberg, 25.11.2020 - 2 O 534/17
- LG München I, 12.07.2019 - 17 O 12838/18
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer untergeordneten Straße …
- LG Lübeck, 26.04.2021 - 10 O 51/18
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls: …
- AG Witten, 11.04.2019 - 2 C 670/17
Haftung bei Einbiegen in Grundstückseinfahrt
- LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2021 - 8 O 89/21
Fiktive Abrechnung der Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall (keine …
- LG München I, 16.07.2021 - 17 O 7871/18
Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Unfall, Fahrzeug, Rechtsanwaltskosten, …
- LG Berlin, 11.01.2023 - 46 O 45/22
- LG Aachen, 30.05.2022 - 11 O 383/21
- LG Essen, 08.04.2022 - 9 O 126/19
Verkehrsunfall
- LG Düsseldorf, 16.01.2018 - 6 O 139/15
- LG München I, 29.09.2020 - 17 O 21224/16
Anscheinsbeweis bei Wendeunfall
- AG Erfurt, 19.07.2023 - 5 C 1742/19
Kettenauffahrunfall auf BAB: Anscheinsbeweis gegen Auffahrende
- AG Hannover, 17.05.2023 - 420 C 6703/20
Verkehrsunfall bei Ein- oder Aussteigen aus einem stehenden Lkw und dem Öffnen …
- LG Osnabrück, 13.12.2017 - 1 S 261/17
Verkehrsunfall - Kollision an engen und unübersichtlichen Kreuzung
- LG Freiburg, 08.05.2020 - 6 O 37/18
Haftungsbeschränkung auf die Verschuldensquote
- AG Essen, 30.11.2022 - 22 C 172/22
Verkehrsunfall: Kläger fordert Schadensersatz und Sachverständigenkosten