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   OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 9 U 200/15   

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https://dejure.org/2017,17791
OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 9 U 200/15 (https://dejure.org/2017,17791)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.05.2017 - 9 U 200/15 (https://dejure.org/2017,17791)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - 9 U 200/15 (https://dejure.org/2017,17791)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsgegner in der Rechtsschutzversicherung bei Beauftragung eines selbständigen Schadensabwicklungsunternehmens durch den Versicherer

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 126
    Keine Passivlegitimation des Kompositversicherers bei Beauftragung eines selbstständigen Schadensabwicklungsunternehmens

  • Justiz Baden-Württemberg

    Rechtsschutzversicherung: Passivlegitimation eines Kompositversicherers für die Deckungsklage bei Beauftragung eines Schadensabwicklungsunternehmens; Eintritt der gesetzlichen Prozessstandschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 126 Abs. 2
    Anspruchsgegner in der Rechtsschutzversicherung bei Beauftragung eines selbständigen Schadensabwicklungsunternehmens durch den Versicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Passivlegitimation eines so genannten Kompositversicherers für eine Deckungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 996
  • MDR 2017, 1000
  • VersR 2017, 950
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 4 U 90/01

    Rechtsschutz-Versicherungvertrag; Rechtsschutzversicherung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 9 U 200/15
    Nach dem Wortlaut der Regelung in § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB kommt es auch nicht darauf an, ob und inwieweit die Beauftragung eines Schadensabwicklungsunternehmens und die gesetzlichen Folgen der Prozessstandschaft von der Beklagten bei Abschluss des Vertrages ausreichend deutlich gemacht worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 454).
  • BGH, 11.07.2018 - IV ZR 243/17

    Passive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens eines

    Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht, auf die sich auch das Berufungsgericht stützt, folgt hieraus jedoch nicht die fehlende Passivlegitimation des beklagten Versicherers (entgegen OLG Karlsruhe VersR 2017, 950; OLG Köln VersR 2005, 1386 unter 3 a; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 454; Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 126 Rn. 7; Cornelius-Winkler in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess, 3. Aufl. § 23 Rn. 22; Buschbell in ders./Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl. § 37 Rn. 31; Wendt in van Bühren/Plote/Hillmer-Möbius/ders., Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, 3. Aufl. § 126 Rn. 8; Brünger in Staudinger/Halm/Wendt, Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht 2013 § 126 Rn. 9; Münkel in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG 3. Aufl. § 126 Rn. 5; Bauer, NJW 2015, 1329, 1333; Bayr, jurisPR-VersR 10/2017 Anm. 5 unter D).
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