Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.06.1962

Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1962 - VIII ZR 3/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,171
BGH, 10.10.1962 - VIII ZR 3/62 (https://dejure.org/1962,171)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1962 - VIII ZR 3/62 (https://dejure.org/1962,171)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1962 - VIII ZR 3/62 (https://dejure.org/1962,171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 38, 65
  • NJW 1962, 2251
  • MDR 1963, 129
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 12.08.1939 - II 67/39

    1. Verstößt die entgeltliche Abgabe und Übernahme einer Rechtsanwaltspraxis

    Auszug aus BGH, 10.10.1962 - VIII ZR 3/62
    Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung für § 166 Abs. 2 BGB nicht gefordert, "daß immer zur Vollmacht, also auch, wenn schon durch diese in Richtung auf einen bestimmten Rechtsakt angedeutet ist, noch bestimmte Weisungen des Machtgebers hinzukommen müßten", sondern es für ausreichend erachtet, daß "der Bevollmächtigte im Rahmen der Vollmacht zu einem bestimmten Rechtsakt schreitet, zu dessen Vornahme ihn der Machtgeber veranlassen wollte" (JW 1916, 317 Nr. 2; SeuffArch 82 Nr. 41; RGZ 161, 153, 161).
  • BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66

    Anfechtung eines Prozeßvergleichs wegen Willensmängeln des Prozeßbevollmächtigten

    Ferner spielt der Zweck jener Vorschrift, zum Schütze des Geschäftsgegners "zu verhüten, daß durch die Bevollmächtigung eines Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsakts umgangen werde" (BGHZ 38, 65, 67 = NJW 62, 2251), bei Willensmängeln in der Person des Vollmachtgebers keine Rolle.
  • BGH, 25.04.1985 - IX ZR 141/84

    Verbot des Selbstkontrahierens bei lediglich vorteilhaften Geschäften;

    Der Bundesgerichtshof habe in BGHZ 38, 65 entschieden, daß, wenn ein Schuldner in der Absicht, seine Gläubiger zu benachteiligen, ein Vermögensstück an sein Kind, dessen allgemeiner gesetzlicher Vertreter er sei, veräußere, die Veräußerung anfechtbar sein könne, auch wenn der auf Betreiben des Vaters bestellte Ergänzungspfleger, von dem das Kind beim Erwerb vertreten worden sei, die Benachteiligungsabsicht des Schuldners nicht gekannt habe.

    Dieser Fall sei dem in BGHZ 38, 65 entschiedenen nicht vergleichbar.

  • BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 230/79

    Keine Anwendung fremden Rechts aus Gründen des Vertrauensschutzes bei Fehlen

    Es kann dabei auf sich beruhen, ob die Kenntnis des nicht vertretungsberechtigten Alleingesellschafters einer als juristische Person organisierten Gesellschaft von erheblichen Umständen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AnfG der Gesellschaft dann zuzurechnen ist, wenn Rechtshandlungen nach Weisung des Alleingesellschafters vorgenommen werden (vgl. BGHZ 38, 65, 67/68; Scholz/Winter aaO § 13 Rdn. 26 m.w.Nachw.) und ob der Schuldner als Inhaber der Gründerrechte einer Anstalt liechtensteinischen Rechts einem derartigen Alleingesellschafter gleichzustellen ist.
  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 5 U 69/05

    Missbrauch der Vertretungsmacht durch einen GmbH-Geschäftsführer

    Grund hierfür ist, das Sinn und Zweck des § 166 Abs. 2 BGB es gebieten, dem Vertretenen durch Zwischenschaltung eines nicht wissenden Bevollmächtigten oder nicht kennenden (gesetzlichen) Vertreters die Unschädlichmachung der eigenen Kenntnis zu verwehren (BGHZ 38, 65 ff.; BGHZ 50, 364 ff.; BayOblG, NJW-RR 1998, 907 ff.).
  • BFH, 22.06.2004 - VII R 16/02

    Verschiebung von Geldern auf Konten der Kinder - § 7 AnfG aF, §§ 4 Abs. 1, 11

    Nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung steht allerdings fest, dass der Schutz der Gläubigerinteressen bei der Durchsetzung des primären Rückgewähranspruchs den Vorrang vor dem Schutz minderjähriger Personen in der Rolle des Anfechtungsgegners hat (vgl. BGH-Urteil vom 10. Oktober 1962 VIII ZR 3/62, BGHZ 38, 65).
  • BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75

    Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben - Wirksamkeitsvoraussetzung -

    Danach ist für die Kenntnis oder das Kennen müssen von rechtserheblichen Umständen nicht die Person des Vertretenen, sondern die des Vertreters maßgebend (vgl. Erman-Westermann, BGB, 6. Aufl., § 166 Anm. 3 und 55 Stau dinger-Coing , aaO, § 166 Anm. 2 und 8; BGHZ 38, 65 [671) Der Grundsatz des § 1 6 6 Abs. 1 BGB, der es für die Kenntnis oder das Kennenmüssen von Tatsachen allein auf die Person des Vertreters abstellt, gilt nach § 166 Abs. 2 BGB nur dann nicht, wenn im Falle einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht (Vollmacht) der Vertreter nach bestimmten Weisungen des Vollmachtgebers gehandelt hat.

    Diese Einschränkung ist allerdings auf die Fälle der gesetzlichen Vertretung nur dann entsprechend anzuwenden, wenn der gesetzliche Vertreter in allen wesentlichen Punkten dem nach Weisungen handelnden Bevollmächtigten des § 166 Abs. 2 BGB gleichzustellen ist (vgl. BGHZ 38, 65 CO]).

  • BGH, 16.09.1986 - VI ZR 128/85

    Anspruchsminderung bei Tötung der Ehefrau

    Das hat der Senat in ständiger Rechtsprechung für die zur Schadensminderung nach § 254 Abs. 2 BGB geforderte Verwendung der freigewordenen Arbeitskraft einer Witwe anerkannt (s. BGHZ 16, 265, 275 [BGH 09.02.1955 - VI ZR 286/53]; Senatsurteilevom 30. April 1955 - VI ZR 94/54 - VersR 1955, 354;vom 19. Juni 1962 - VI ZR 146/61 - VersR 1962, 1063;vom 13. Dezember 1966 - VI ZR 75/65 - VersR 1967, 259, 260 undvom 6. April 1976 - VI ZR 240/74 - VersR 1976, 877, 878; im Ergebnis auchSenatsurteil vom 7. Oktober 1966 - VI ZR 33/65 - VersR 1967, 60; anders bei Einkünften aus ererbten Vermögen s. BGH Urteil vom 10. Dezember 1964 - III ZR 169/63 - VersR 1975, 376).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Dies ist anzunehmen, wenn der Vertreter im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht ein Rechtsgeschäft abschließt, zu dessen Vornahme ihn der Vollmachtgeber - wie hier die Beklagten - veranlaßt hat (so auch BGHZ 38, 65, 68; 50, 364, 368; MünchKomm-Schramm, 3. Aufl., § 166 BGB Rz 38, 40; Palandt/Heinrichs, BGB, 56. Aufl., § 166 Rz 11; Staudinger/Schilken, BGB, 13. Aufl., § 166 Rz 26; Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., § 166 Rz 28).
  • OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07

    Gewährleistung bei Grundstückskaufvertrag: Ersatz des merkantilen Minderwertes

    Die Vorschrift des § 166 Abs. 1 BGB gilt für alle Vertreter, auch den gesetzlichen Vertreter (BGHZ 38, 65).
  • LAG Hessen, 07.07.2006 - 3 Sa 1546/05

    Darlegungslast - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs - Geschäftsunfähigkeit -

    Es genügt, dass der Bevollmächtigte im Rahmen der Vollmacht zu einem bestimmten Rechtsakt schreitet, zu dessen Vornahme ihn der Vollmachtgeber veranlassen wollte (BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 472/96 - zu II. 2. b) d.Gr.; BGH 10. Oktober 1962 - VIII ZR 3/62 - BGHZ 38, 65, 68).

    Sinn des § 166 Abs. 2 BGB ist es zu verhindern, dass durch die Bevollmächtigung eines arglosen Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsaktes umgangen wird (BGH 10. Oktober 1962 - VIII ZR 3/62 - BGHZ 38, 65, 67).

  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 67/90

    Voraussetzungen der Gläubigeranfechtung; Darlegung der Unzulänglichkeit des

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2005 - 16 U 176/05

    Vereinbarung einer mit den Vorschriften des GmbH-Gesetzes unvereinbaren

  • OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07

    Rechtsfolgen der vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit hinsichtlich eines in einem

  • BGH, 13.07.1979 - V BLw 3/79

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen - Anforderungen an

  • BGH, 21.06.1968 - V ZR 32/65

    Gewährleistungsansprüche bei Kenntnis des Mangels

  • OLG Köln, 04.06.2007 - 2 U 28/07

    Existenz eines Handelsbrauchs im Köln-Aachener Raum über einen stets als

  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96

    Irrtum beider Parteien über den zu einer Wohnung gehörenden Keller bei Verkauf

  • BFH, 13.03.2002 - VII B 42/01

    Rückgewähranspruch gegenüber Minderjährigen - Absichtsanfechtung

  • OLG Hamm, 22.02.2011 - 19 U 133/10

    Mißbrauch der Vertretungsmacht, Wissenszurechnung

  • BGH, 02.02.1966 - VIII ZR 76/64

    Nachträgliche Revisionszulassung

  • LAG Hamburg, 24.01.1995 - 2 Sa 97/93

    Berufung auf Unkenntnis des Vertreters bei Handeln des Vertreters nach bestimmten

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 10 LA 254/07

    Versagung der Betriebsprämie 2005 wegen grober Fahrlässigkeit des Antragstellers

  • BGH, 02.02.1966 - VIII ZR 77/64
  • BGH, 20.02.1968 - VI ZR 76/66

    Geltendmachung eines Unterhaltsschadens - Ermittlung der Höhe eines

  • FG Köln, 09.11.2001 - 7 K 406/98

    Rechtmäßigkeit von Duldungsbescheiden; Anfechtung einer Grundstücksschenkung;

  • LG Aachen, 07.03.1986 - 3 T 84/86

    Zustimmung der dinglich Berechtigten bei Änderung der Gemeinschaftsordnung

  • BGH, 12.07.1967 - VIII ZR 70/65

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Voraussetzungen für die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1962 - VI ZR 146/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,13816
BGH, 19.06.1962 - VI ZR 146/61 (https://dejure.org/1962,13816)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1962 - VI ZR 146/61 (https://dejure.org/1962,13816)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1962 - VI ZR 146/61 (https://dejure.org/1962,13816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,13816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1962, 1063
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52

    Anrechnung des Stammwerts der Erbschaft bei entgangenem Unterhalt aufgrund Tötung

    Auszug aus BGH, 19.06.1962 - VI ZR 146/61
    Ohne Erfolg rügt diese unter Hinweis auf die Entscheidung BGHZ 8, 325, 330, das Berufungsgericht habe nicht beachtet, daß die Klägerin sich die Erträgnisse der ihr vorzeitig angefallenen Erbschaft im Wege des Vorteilsausgleichs anrechnen lassen müsse; sei der Betrieb der Verkaufsstelle, wie das Berufungsgericht feststelle, unrentabel, so habe die Klägerin den Laden vermieten müssen.
  • BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53

    Schadensminderungspflicht der Witwe des Verunglückten bei Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 19.06.1962 - VI ZR 146/61
    Die hieraus erzielten Einkünfte braucht sie sich aber nur insoweit anrechnen zu lassen, als sie den von ihr nach dem Grundurteil zu tragenden Schadensanteil von 1/4 übersteigen (vgl. BGHZ 16, 265, 274 f ).
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 67/81

    Quotenvorrecht der Witwe des vom Schädiger Getöteten

    Allerdings hat der Senat in Fällen, in denen die Witwe die durch Beendigung der Ehe freiwerdende Arbeitskraft nunmehr für eine Erwerbstätigkeit zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts einsetzen konnte, ihr grundsätzlich das Recht zugebilligt, die dadurch erzielbaren Einkünfte zunächst mit dem von der Haftung des Schädigers nicht gedeckten Teil ihres Unterhaltsschadens zu verrechnen, wenn der Schädiger ihr nur auf eine Quote haftet, so daß diese Einkünfte nur insoweit zu einer Minderung ihres Ersatzanspruchs führen, als sie den von der Witwe selbst zu tragenden Schadensanteil übersteigen (BGHZ 16, 265, 275; Senatsurteile vom 19. Juni 1962 - VI ZR 146/61 = VersR 1962, 1063; vom 13. Dezember 1966 - VI ZR 75/65 = VersR 1967, 259, 260; vom 6. April 1976 - VI ZR 240/74 = VersR 1976, 877, 878).
  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 360/91

    Berücksichtigung von Steuervorteilen bei Feststellung unfallbedingten

    So hat der erkennende Senat der Witwe, die nach dem Tod ihres Ehemannes ihre von der Pflicht zur Haushaltsführung oder Mitarbeit im Erwerbsgeschäft frei gewordene Arbeitskraft nunmehr für eine Erwerbstätigkeit zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts einsetzen kann, das Recht zugebilligt, die dadurch erzielten Einkünfte zunächst mit dem von der Haftung des Schädigers nicht gedeckten Teil ihres Unterhaltsschadens zu verrechnen; die Einkünfte der Witwe führen dann nur insoweit zu einer Minderung ihres Ersatzanspruchs, als sie den von ihr selbst zu tragenden Schadensanteil übersteigen (vgl. die Senatsurteile BGHZ 16, 265, 275; vom 19. Juni 1962 - VI ZR 146/61 - VersR 1962, 1063, 1064; vom 13. Dezember 1966 - VI ZR 75/65, VersR 1967, 259, 260; vom 6. April 1976 - VI ZR 240/74 - VersR 1976, 877, 878 und vom 22. März 1983 - VI ZR 67/81 - VersR 1983, 726, 727).
  • BGH, 16.09.1986 - VI ZR 128/85

    Anspruchsminderung bei Tötung der Ehefrau

    Das hat der Senat in ständiger Rechtsprechung für die zur Schadensminderung nach § 254 Abs. 2 BGB geforderte Verwendung der freigewordenen Arbeitskraft einer Witwe anerkannt (s. BGHZ 16, 265, 275 [BGH 09.02.1955 - VI ZR 286/53]; Senatsurteilevom 30. April 1955 - VI ZR 94/54 - VersR 1955, 354;vom 19. Juni 1962 - VI ZR 146/61 - VersR 1962, 1063;vom 13. Dezember 1966 - VI ZR 75/65 - VersR 1967, 259, 260 undvom 6. April 1976 - VI ZR 240/74 - VersR 1976, 877, 878; im Ergebnis auchSenatsurteil vom 7. Oktober 1966 - VI ZR 33/65 - VersR 1967, 60; anders bei Einkünften aus ererbten Vermögen s. BGH Urteil vom 10. Dezember 1964 - III ZR 169/63 - VersR 1975, 376).
  • BGH, 20.02.1968 - VI ZR 76/66

    Geltendmachung eines Unterhaltsschadens - Ermittlung der Höhe eines

    Zu Unrecht beruft sich das Berufungsgericht auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. Juni 1962 - VI ZR 146/61 - FamRZ 1962, 518 = VersR 1962, 1063.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht