Rechtsprechung
BGH, 01.04.1965 - II ZR 263/63 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,7651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage gegen die Unfallversicherung auf Versicherungsschutz - Dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit durch Unfall (Vollinvalidität) - Anspruch auf Invaliditätsentschädigung - Verjährung des Anspruchs
Papierfundstellen
- VersR 1965, 505
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 28.07.1939 - III 186/38
1. Was ist im Sinne der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die …
Auszug aus BGH, 01.04.1965 - II ZR 263/63
Die Gutachter konnten nach damaligem Befund, wie bereits der Vortrag den Klägers ergibt, die Beeinträchtigung seiner Arbeitsfähigkeit auf voraussichtlich mindestens drei Jahre nach Abschluß der ärztlichen Behandlung (vgl. RGZ 161, 184) nicht feststellen.
- BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77
Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers
Auch nach § 6 II AUB a.F. war es hierbei unerheblich, ob den VN ein Verschulden traf (BGH VersR 1954, 33, 34; 1965, 505, 506; vgl. auch BGH VersR 1974, 234, 235; OLG Köln VersR 1951, 160, 161; Haidinger VersR 1952, 412). - OLG Naumburg, 13.05.2004 - 4 U 165/03
Unfallversicherung: Anforderungen an den Nachweis, dass ein Verkehrsunfall …
Bei der Einhaltung dieser Fristen handelt es sich um eine echte Anspruchsvoraussetzung (BGH VersR 65, 505; NJW 1995, 2854, 2855), sodass die Nichteinhaltung grundsätzlich zum Verlust des Anspruchs führt. - OLG Stuttgart, 14.06.2012 - 7 U 30/12
Private Unfallversicherung: Frist für Invaliditätseintritt und ärztliche …
Auch dies ist keine Obliegenheit, sondern Anspruchsvoraussetzung (BGH VersR 1965, 505; BGH VersR 1978, 1036; BGH VersR 1995, 1179; BGH r+s 2007, 255). - OLG Hamm, 19.01.2001 - 20 U 136/00
Unfallversicherung - fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität - …
Daß eine solche schriftliche ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität erfolgt ist, ist Anspruchsvoraussetzung (BGH VersR 65, 505; Senat, VersR 78, 1039).