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   BGH, 03.05.1966 - VI ZR 178/65   

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BGH, 03.05.1966 - VI ZR 178/65 (https://dejure.org/1966,656)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1966 - VI ZR 178/65 (https://dejure.org/1966,656)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1966 - VI ZR 178/65 (https://dejure.org/1966,656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beobachtungsmöglichkeit - Kraftfahrer - Fahrbahn - Fahrverhalten - Verhalten eines Fußgängers

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 736
  • VersR 1966, 763
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 72/51

    Rechtsnatur und Bemessung des Schadensersatzanspruchs wegen entgangener Dienste

    Auszug aus BGH, 03.05.1966 - VI ZR 178/65
    Dass der Charakter des Ersatzanspruchs aus § 845 BGB der vollen Ausgleichung dieser Ersparnisse entgegenstehen kann, hat es in Übereinstimmung mit BGHZ 4, 123 ohne Rechtsfehler angenommen.
  • BGH, 13.07.1965 - VI ZR 68/64

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

    Auszug aus BGH, 03.05.1966 - VI ZR 178/65
    Somit lagen nicht die Voraussetzungen des Urteils vom 13. Juli 1965 (- VI ZR 68/64 -) vor, auf das sich die Revision beruft.
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    In diesem Rahmen hat er den gesamten Verkehrsraum, auch bezüglich von links kommender Fußgänger, sorgfältig zu beobachten (BGH VersR 1966, 736 [für Sichtbehinderungen am eigenen Fahrzeug]; OLG Hamm NZV 2000, 371 [372 unter 3 a]; KG VRS 100 [2001] 269; OLG Düsseldorf NZV 2002, 90 ["... (muss) sein Augenmerk auch auf die Bürgersteige richten und beobachten, ob sich dort Fußgänger befinden, die möglicherweise an der Übergangsstelle im Bereich der abgeschalteten Ampeln die Straße überqueren wollen"]), sowie rechtzeitig und richtig auf etwaige Fehler anderer Verkehrsteilnehmer zu reagieren (OLG Hamm NZV 1993, 314 [unter I]; KG VRS 100 [2001] 269).

    Darüber hinaus darf sich ein Kraftfahrer nicht ohne weiteres darauf verlassen, dass Fußgänger in der Fahrbahnmitte oder vor seiner Fahrbahnbegrenzung noch warten werden, um ihn vorbeifahren zu lassen (BGH VersR 1956, 804 [der Kraftfahrer darf nicht auf seine Vorfahrt vertrauen, wenn bei geringem Verkehr der Fußgänger keinen Anlass hat, die Fahrbahn (nur) etappenweise zu überqueren]; NJW 1958, 1630; VRS 31 [1966] 332 ff.; BGH VersR 1967, 608 ["Das Verschulden des Beklagten und seine Bedeutung als Unfallursache besteht darin, dass er sich durch zu spätes Erkennen des Fußgängers jede Möglichkeit genommen hat, den Unfall durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden"]; VersR 1968, 848 ["durfte sich der Beklagte unter den gegebenen Umständen nicht darauf verlassen, dass beide Fußgänger auf der Fahrbahnmitte stehenbleiben und ihn rechts vorbeifahren lassen würden.

  • OLG München, 16.09.2016 - 10 U 750/13

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kfz und dem einen

    In diesem Rahmen hat er den gesamten Verkehrsraum, auch bezüglich von links kommender Fußgänger, sorgfältig zu beobachten (BGH VersR 1966, 736 [für Sichtbehinderungen am eigenen Fahrzeug]; OLG Hamm NZV 2000, 371 ff. [372 unter 3 a]; KG VRS 100 [2001] 269; OLG Düsseldorf NZV 2002, 90), sowie rechtzeitig und richtig auf etwaige Fehler anderer Verkehrsteilnehmer zu reagieren (OLG Hamm NZV 1993, 314 [unter I]; KG VRS 100 [2001] 269).

    Darüber hinaus darf sich ein Kraftfahrer nicht ohne weiteres darauf verlassen, dass Fußgänger in der Fahrbahnmitte oder vor seiner Fahrbahnbegrenzung noch warten werden, um ihn vorbeifahren zu lassen (BGH VersR 1956, 804; NJW 1958, 1630; VRS 31 [1966] 332 ff.; BGH VersR 1967, 608; VersR 1968, 848; OLG Celle VersR 1977, 1131; OLG Hamm NZV 2001, 41).

    Selbst wenn jedoch ein derartiger Vertrauensschutz angenommen werden kann, beseitigt dieser einerseits nicht die Verpflichtung, die gesamte Fahrbahn zu beobachten, um rechtzeitig auch wegen der in solchen Fällen gegebenen Abstandsverkürzung reagieren zu können (BGH VersR 1966, 736; BGH VersR 1968, 897; OLG Köln VersR 1987, 513; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 1249; KG VersR 1993, 201; OLG Hamm NZV 2000, 371), und zwar zu dem Zeitpunkt, zu welchem der Fußgänger die Fahrbahn betritt (OLG Bremen VersR 1966, 962; OLG Düsseldorf VersR 1979, 649).

  • BGH, 04.04.2023 - VI ZR 11/21

    Reichweite des Vertrauensgrundsatzes hinsichtlich des verkehrsgerechten

    Hat - wie im Streitfall - ein aus Sicht des Kraftfahrers von links die Fahrbahn querender Fußgänger die Fahrbahn bereits betreten und ist noch in Bewegung, darf der Kraftfahrer nach der Senatsrechtsprechung nicht in jedem Fall darauf vertrauen, der Fußgänger werde in der Mitte der Fahrbahn stehenbleiben und ihn vorbeilassen (vgl. Senatsurteile vom 24. Februar 1987 - VI ZR 19/86, NJW 1987, 2377, juris Rn. 20; vom 29. April 1975 - VI ZR 225/73, VersR 1975, 858, 859, juris Rn. 12; vom 3. Mai 1966 - VI ZR 178/65, VersR 1966, 736, 737, juris Rn. 15; vom 26. Mai 1964 - VI ZR 52/63, VersR 1964, 846 f.).
  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    In diesem Rahmen hat er den gesamten Verkehrsraum, auch bezüglich auf den Gehwegen gehender oder stehender Fußgänger, sorgfältig zu beobachten (OLG Hamm NZV 2000, 371 ff. [372 unter 3. a)]; KG VRS 100, 269 = BeckRS 2001, 00140; BGH VersR 66, 736; OLG Düsseldorf, NZV 2002, 90; OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.06.2009 - 1 U 79/09 [juris]), sowie rechtzeitig und richtig auf etwaige Fehler anderer Verkehrsteilnehmer zu reagieren (BGH NJW-RR 1991, 347; OLG Hamm NZV 1993, 314; KG VRS 100, 269).

    Selbst wenn jedoch ein derartiger Vertrauensschutz angenommen würde, beseitigt dieser einerseits nicht die Verpflichtung, die gesamte Fahrbahn zu beobachten, um rechtzeitig auch wegen der in solchen Fällen gegebenen Abstandsverkürzung reagieren zu können (OLG Hamm, a. a. O.; BGH VersR 1966, 736; BGH VersR 1968, 897; OLG Köln VersR 1987, 513; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 1249; KG VersR 1993, 201), und zwar zu dem Zeitpunkt, zu welchem der Fußgänger die Fahrbahn betritt (OLG Bremen VersR 66, 962; OLG Düsseldorf VersR 1979, 649).

  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß ein Kraftfahrer "auf Sicht" fahren, d.h. seine Geschwindigkeit so einrichten muß, daß er jederzeit vor einem in seiner Fahrbahn befindlichen Hindernis anhalten kann, es sei denn, daß dieses völlig unvermittelt in seine Fahrbahn gelangt ist (§ 3 StVO; Senatsurteile vom 3. Mai 1966 - VI ZR 178/65 = VersR 1966, 736 und 14. Mai 1974 - VI ZR 106/73 = VersR 1974, 997, 998 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83

    Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen

    Auf die volle Fahrbahnbreite muß der Überblick sich nur bei schmalen Straßen bis etwa 6 m Breite erstrecken (Mühlhaus a.a.O. S. 315; vgl. BGH Urteil vom 3. Mai 1966 - VI ZR 178/65 - VersR 1966, 763).
  • OLG Hamm, 15.01.2001 - 6 U 82/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn überquerenden

    Schon dies hätte den Beklagten zu 1)zu einer Reaktion veranlassen müssen (vgl. dazu auch BGH VersR 66, 736; Greger NZV 90, 409, 411).
  • BGH, 14.03.1974 - VI ZR 192/72

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem über die Fahrbahn laufenden

    Auf einer nur 6 m breiten und - wie hier - verkehrsarmen Straße ist ein Kraftfahrer auch in der Lage, sowohl den rechten als auch den linken Gehweg daraufhin zu beobachten, ob von dort Verkehrsgefahren drohen (vgl. auch BGH, Urteile vom 16. Juni 1961 - VI ZR 206/60, VersR 1961, 837 und vom 3. Mai 1966 - VI ZR 178/65, VersR 1966, 736 ; OLG Hamm, VRS 19, 136).
  • LG Dresden, 04.06.2021 - 9 O 1692/20

    Fußgängerunfall - Sorgfaltspflichten Fußgänger

    In diesem Sinne ist zu lesen: Auf die volle Fahrbahnbreite muss der Überblick sich nur bei schmalen Straßen bis etwa 6 m Breite erstrecken (...; vgl. BGH Urteil vom 3. Mai 1966 - VI ZR 178/65. (Tz 25).
  • BGH, 08.04.1970 - VIII ZB 8/70

    Zulässigkeit der Überlassung der Berechnung häufig vorkommender Routinefristen an

    Aus dem in zulässiger Weise ergänzten und glaubhaft gemachten Sachverhalt (BGHZ 2, 342, 345; BGH - Beschluß vom 13. Mai 1966 - V ZB 10/66 = VersR 1966, 763 = Betrieb 1966, 1092) ergibt sich, daß alle Post- und Gerichtseingänge von der seit elf Jahren beim Prozeßbevollmächtigten des Klägers angestellten und seit drei Jahren als Bürovorsteherin tätigen Frau S. auf vorkommende Fristen und Termine durchgesehen und nach Vorverfügung der etwaigen Fristen und Termine anschließend in wöchentlichem Wechsel sofort dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers oder dessen Sozius vorgelegt werden, die Frist- und Terminsachen in einem roten, die übrigen Sachen in einem gelben Eingangskorb.
  • KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92

    Zur Haftung des Hundehalters, wenn Hund im innerstädtischen Bereich plötzlich auf

  • BGH, 07.07.1971 - VIII ZB 20/71

    Rechtsanwalt - Anforderung - Büropersonal - Fristen - Mündliche Angaben -

  • BGH, 07.04.1971 - IV ZB 15/71

    Fernmündliche Anweisung - Rechtsanwalt - Bürovorsteher - Routinefrist - Vertrauen

  • BGH, 18.09.1970 - IV ZB 31/70

    Antrag auf Verlängerung einer Berufungsbegründungsschrift - Wiedereinsetzung in

  • KG, 26.10.1992 - 12 U 4806/91
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